Bürger

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Pfeil 1 start metapedia.png Dieser Artikel behandelt Bürger im Sinne einer Statusbezeichnung; zu weiteren Bedeutungen dieses Begriffes siehe Bürger (Auswahlseite).

Als Bürger (mhd. būrger, burgære, ahd. burgāri[1]) werden im allgemeinen die Angehörigen eines Gemeinwesens, insbesondere des Staats oder einer Gemeinde bezeichnet. Ursprünglich fielen unter den Begriff die Einwohner der Burgen (burgenses), später die Einwohner der befestigten, mit gewissen Privilegien und Rechten ausgestatteten Städte.

Der Begriff fand auch Verwendung zur Bezeichnung eines Angehörigen des bestimmten Traditionen verbundenen (gehobenen) Mittelstandes; im Nachkriegsdeutschland der BRD und BRÖ sind diese Bindungen aber weitgehend vernichtet. Der Bürger grenzt sich sozialhistorisch klar ab vom Unfreien dadurch, daß er keine Almosen annimmt. Ein Gespür für diese wesentliche Unterscheidung geht jedoch – im immer weiter ausufernden modernen Sozialstaat – nach und nach verloren.

Artikel aus dem staatspolitischen Handbuch


Quelle Folgender Text stammt aus dem Staatspolitischen Handbuch, Band 1: Begriffe.

Bürger bezeichnete im deutschen Mittelalter den Bewohner einer Ortschaft mit Festungsanlage (»Burg«), der innerhalb der Mauern leben durfte. Im weiteren Sinn ist Bürger jedes Mitglied einer Gemeinschaft von Freien unter einer Verfassung.

1. Staatsbürger: Ihre Urform hat die Staatsbürgerschaft in den griechischen Poleis der Antike, deren differenzierte Formen als Verbände von Freien verstanden wurden, die rechts- und pflichtengleich waren. Klassisch verwirklicht fand sich dieses Konzept durch die solonische Verfassung Athens, die man als »Isonomie«, das heißt »Gleichheit des Gesetzes«, bezeichnete. Eine wichtige Voraussetzung war dabei immer die Regelung des Machtzugangs, die Abgrenzung der Bürgerschaft gegen Außenstehende, Mitbewohner ohne Bürgerrecht oder Unfreie. Ähnliche Strukturen bestanden in der römischen Republik, in manchen europäischen Städten des Mittelalters oder den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft. Eine auf dem Zusammenwirken der Staatsbürger beruhende Ordnung haben viele moderne Verfassungstheoretiker als vorbildlich betrachtet. Allerdings sind moderne Staaten schon wegen ihrer Größe von antiken Poleis grundsätzlich verschieden und neigen außerdem zu einer Entgrenzung der Staatsbürgerschaft, die den immer labilen Zusammenhalt weiter gefährdet.

2. Wirtschaftsbürger: In einer seit der Französischen Revolution üblichen Polemik werden Staatsbürger – citoyen – und Wirtschaftsbürger – bourgeois – einander gegenübergestellt. Die Ursache dafür ist eine noch ältere Kritik am B. als einem, der sein Verhalten ausschließlich am Streben nach persönlichem Gewinn ausrichtet. Auslöser dieser Wahrnehmung war die große Bedeutung, die das Bürgertum seit dem Mittelalter für Entstehung und Entwicklung von Handel und Gewerbe (dann auch Dienstleistungen) gewonnen hatte. Gegenüber den Bauern und Handarbeitern einerseits, dem feudalen Adel andererseits, entstand eine Mittelschicht, die nicht nur erhebliche Vermögen und damit wirtschaftliche und politische Macht anhäufte, sondern auch eine spezifische Mentalität ausbildete. Bürgerlichkeit war dabei niemals ein einheitliches Phänomen, sondern verband den Stolz auf Leistung und Besitz früh mit einem besonderen Maß an Bildung, was zur Entstehung eines bürgerlichen Elitebewußtseins im 19. Jahrhundert wesentlich beitrug. Allerdings ist dieses Konzept schon vor dem Ersten Weltkrieg in eine Krise geraten. Eine Ursache dafür war das Scheitern der liberalen Hoffnungen auf eine freie und egalitäre Ordnung, eine zweite die Unfähigkeit, sich ohne Bündnis an der Macht zu halten, eine dritte die Entstehung der Massengesellschaft, deren Entdifferenzierung von bürgerlichen Kräften wesentlich forciert worden war, eine vierte die Zerstörung der ökonomischen Grundlagen bürgerlicher Existenz durch den modernen Anstalts- und Wohlfahrtsstaat. Die zentrale Bedeutung bürgerlicher Vorstellungen, von der Erziehung bis zur persönlichen Lebensgestaltung, hat das allerdings nicht beseitigen können und immer wieder Bewegungen entstehen lassen, die eine »neue Bürgerlichkeit« anstreben.

3. Anti-Bürger: Wie unter 2. erwähnt gibt es Angriffe auf das Bürgertum seit altersher. Diese Kritik kann theologisch, allgemein-ethisch oder im besonderen Sinn politisch argumentieren. Sie richtet sich eigentlich immer gegen den »krämerischen« beziehungsweise »kapitalistischen« Geist, den Wunsch nach Bereicherung als eigentliche Triebfeder des Handelns und die Neigung, das private über das öffentliche Interesse zu stellen. Soweit es sich dabei um Vorhaltungen aus dem Klerus, dem Adel oder der Arbeiterschaft handelt, wird man deren Gruppeninteresse in Rechnung zu stellen haben. Allerdings fand der bürgerliche Geist immer auch Gegner in den eigenen Reihen. Soweit es sich nicht um ein künstlerisches oder sonst ästhetisch motiviertes Einzelgängertum handelte (das mit seinem Individualismus auch ein Produkt bürgerlicher Vorstellungen war), sticht besonders die Menge von Revolutionsbefürwortern Auge, die im Namen der Unterschicht die ökonomische Ausbeutung durch das Bürgertum zu beenden suchten. Die schärfsten Vorstöße kamen allerdings von seiten derjenigen, die den pazifistischen und opportunistischen Geist des bourgeois tödlich zu treffen suchten. Vorgeformt war das schon in der konservativen Kritik an der »diskutierenden Klasse« (Juan Donoso Cortés), aber ihre endgültige Form gewann diese Art von Antibürgerlichkeit erst bei jenen Kritikern, die im Namen einer »Produzentenmoral« oder eines neuen kriegerischen Ethos auftraten; viele Spielarten des revolutionären Nationalismus im 20. Jahrhundert (Soldatischer Nationalismus, Nationalsozialismus, Nationalbolschewismus, Faschismus, Sozialismus) wurden von entsprechenden Vorstellungen angetrieben.

Zitate

  • „Bürgerlicher Beruf als Form des Lebens bedeutet in erster Linie das Primat der Ethik im Leben; daß das Leben durch das beherrscht wird, was sich systematisch, regelmäßig wiederholt, durch das, was pflichtgemäß wiederkehrt, durch das, was getan werden muß ohne Rücksicht auf Lust oder Unlust. Mit anderen Worten: die Herrschaft der Ordnung über die Stimmung, des Dauernden über das Momentane, der ruhigen Arbeit über die Genialität, die von Sensationen gespeist wird.“Georg Lukács

Siehe auch

Literatur

  • Max Hildebert Boehm: Der Bürger im Kreuzfeuer, Göttingen 1933
  • Joachim Fest:
    • Der lange Abschied vom Bürgertum. Joachim Fest und Wolf Jobst Siedler im Gespräch mit Frank A. Meyer, wjs Verlag, Berlin 2005, ISBN 978-3-937-98910-5
    • Bürgerlichkeit als Lebensform. Späte Essays, Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2013, ISBN 978-3-498-02118-4
  • Werner Sombart: Der Bourgeois [1913], zuletzt Berlin 2003
  • Thorstein Veblen: Theorie der feinen Leute [1899], zuletzt Frankfurt a.M. 2007

Verweise

Fußnoten

  1. Ursprünglich = Burgverteidiger, dann: Burg-, Stadtbewohner