Das alte Recht

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FILM

Das alte Recht.jpg
Filmdaten
Originaltitel: Das alte Recht
Produktionsland: Deutsches Reich
Erscheinungsjahr: 1934
Sprache: Deutsch
Filmproduktion: Andersen-Film-Produktion
IMDb: deueng
Stab
Regie: Igo Martin Andersen
Drehbuch: Igo Martin Andersen,
Armin Petersen
Produzent: Igo Martin Andersen
Produktionsleitung: Igo Martin Andersen
Musik: Wolfgang Zeller
Ton: Hans Rütten
Kamera: Georg Krause
Standfotos: Ewald Sudrow
Bauten: Franz Schroedter
Schnitt: Igo Martin Andersen,
Franz Schröder
Besetzung
Darsteller Rolle
Edith Linn Resl Waldbaur
Bernhard Goetzke Johann Ruseler, Bauer
Hans Kettler Georg, sein Sohn
Fritz Hoopts Kapitän Freese
Hans Rastede Tjark, sein Sohn
Agnes Diers Gesine, die oldenburgische Großbauerntochter

Das alte Recht ist ein deutscher Spielfilm von 1934. Die Uraufführung fand am 27. Januar 1934 statt.

Handlung

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Ein südoldenburgischer Bauer ruft beim Tode seines Ältesten den zweiten Sohn zurück, der als Maat auf einem Kriegsschiff dient. Die Nachricht trifft ein, als der junge Seemann sich während seines Urlaubs an Bord eines Fischdampfers vor Wangerooge befindet Er wird schleunigst ausgeschifft, aber — da Nebel plötzlich aufgekommen ist, — setzen ihn die Seeleute, die ihn en Land rudern sollen, irrtümlich an einer Sandbank statt am Inselstrand aus. — Zu saht erkennt der Ausgeschiffte den Irrtum. Sein Rufen verhallt in wogendem Nebel über der weiten Wasserwüste. Die Flut kommt und steigt und steigt. — In äußerster Todesnot findet der Umherirrende eine Bake, die ihm eine Rettungsmöglichkeit bietet. Hier wird er, als der Nebel geschwunden ist, von einer jungen Dame gesichtet, die sich an Bord einer Jacht befindet. Zwischen ihr und dem Geretteten entspinnt sich schnell ein inniges Verhältnis. —

Wir sehen seine Lebensretterin auf dem elterlichen Hofe des Maaten, der seinen Abschied nehmen muß, um das Erbgut zu übernehmen. Dieses Gut aber ringt schwer und hart um seine Existenz, der Sohn ist fast verzweifelt und würde die Flinte ins Korn werfen, wenn nicht seine tapfere Braut, eine süddeutsche Bauerstochter wäre, seine Retterin, die mit dem zähen alten Bauern eines Sinnes ist. Aber trotz aller Energie schreitet das Verhängnis vorwärts. Der Hof soll unter den Hammer.

„Lever dood als Sklav“', denkt der alte Bauer und legt in wilder entschlossener Verzweiflung Feuer an. Aber bevor der Brand den Hof vernichtet, wird er gelöscht und der Vater vom Sohne nach verzweifeltem Kampf aus der brennenden Scheune gerettet. Der Amtshauptmann selbst kündet dem alten Freunde seine Rettung durch das neue „ENTSCHULDUNGSGESETZ" an, das von den Rettern des Vaterlandes durchgesetzt worden ist. — Er ist daher wieder ein freier Mann auf freier Scholle. Mit Mut und Zuversicht beginnt er wieder die Arbeit, um das Erbe der Väter zu erhalten. — Nun wird Hochzeit gehalten. Das junge Paar und der alte Bauer sehen voll. Vertrauen der Zukunft entgegen.