De­pu­ta­ti­on

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Als De­pu­ta­ti­on (mlat. deputatio, zu spätlat. deputatus; lat. deputare „einem etwas zuweisen“) bezeichnet man die Entsendung sowie Abordnung einiger Mitglieder einer größeren Vereinigung, welche im Auftrag und in Vertretung der letzteren handeln und in deren Auftrag einer — zumeist politischen — Körperschaft Wünsche oder Forderungen überbringen sollen.

Heiliges Römisches Reich deutscher Nation

Zur Zeit des alten Deutschen Reichs (Heiliges Römisches Reich deutscher Nation) gab es allgemeine oder Reichsdeputationstage und besondere Deputationstage, welche in den einzelnen Staaten von den Abgeordneten der Stände gehalten wurden. Beide waren wieder entweder ordentliche oder außerordentliche Deputationstage, je nachdem sie nach der in den Reichs- oder den Provinzialgesetzen vorgeschriebenen Verfassung oder außer der Ordnung wegen eingetretener besonderer Umstände abgehalten wurden. Sie mussten seit 1663 konfessionell paritätisch zusammengesetzt sein und dienten der Vorbereitung der Gesetzgebung. Die von den Deputierten und kaiserlichen Kommissaren zustande gebrachten und in einer Urkunde gesammelten Beschlüsse hießen Deputationsrezesse (Deputationsabschiede).

Eine bekannte und geschichtlich denkwürdige Reichdeputation ist die im Jahr 1802 geschaffene, welche die Entschädigungsansprüche der Eigentümer der von Frankreich vereinnahmten deutschen Landesteile auf dem linken Rheinufer regulieren sollte, und sich dieses Auftrags in dem am 24. Februar 1803 zustande gebrachten Reichsdeputationshauptschluß entledigte.

Gründung des Zweiten Deutschen Reichs (Deutsches Kaiserreich)

1870 bot eine Deputation des Norddeutschen Reichstags Wilhelm I. von Preußen die deutsche Kaiserkrone an, der am 9. Dezember 1870 die Umbenennung des Norddeutschen Bundes in Deutsches Reich und am 18. Januar 1871 die Proklamation der deutschen Reichsgründung (→Deutsches Kaiserreich) folgten.

Preußen

Nach der preußischen Städteordnung gab es in den Gemeinden ständige Verwaltungsdeputationen, denen einzelne Verwaltungszweige (Schul-, Armen-, Bau-, Steuer-, Einquartierungswesen u.s.w.) teils zur Vorbereitung für die entscheidende Beschlußfassung der städtischen Organe, teils auch zur eigenen Anordnung und Ausführung innerhalb gewisser Schranken überwiesen wurden.

Hamburg und Bremen

In den Hansestädten Hamburg und Bremen bestehen bis heute Deputationen, in Hamburg bestehend aus von der Hamburger Bürgerschaft gewählten Gremien, die bei jeder Landesbehörde dem Senator beigegeben werden; in Bremen in der Form von Verwaltungsausschüssen, die von der Bremischen Bürgerschaft gebildet werden, und denen neben Mitgliedern der Bürgerschaft auch weitere, von der Bürgerschaft gewählte, Bürger angehören können.

Verweise