Fähnrich
Fähnrich (ahd. faneri) bezeichnet, je nach Wehrmacht, entweder einen Offiziersanwärter oder den dienstjüngsten Offiziersrang.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In einer Dienstvorschrift der Sächsischen Armee vom Jahre 1726 für Sachsen ist zu lesen:
- Die Fähndrich-Stelle ist die erste und niedrigste Ober-Officir-Charge, die gemeiniglich einem jungen, qualificirten Menschen anvertraut wird. An sich selbst ist sie eine Adeliche Charge […] Die Function eines Fähndrichs bestehet darinnen, daß er vor allen Dingen das ihm anvertraute Fähnlein bey dem Marsche und Zügen führen, auch solches bis auf den letzten Blutstropfen verdefendiren muß ... [1]
Preußische Armee, Deutsches Heer, Reichswehr und Wehrmacht
Die Berufsoffiziersanwärterdienstgrade waren:
- Fahnenjunker (vor dem 1. Januar 1899 Avantegeur; bei der Marine Kadett, danach Seekadett)
- Fahnenjunker-Gefreiter
- Fahnenjunker-Unteroffizier
- Fähnrich/Fähnrich zur See (bis 17. April 1899 noch Seekadett genannt[2])
- Zwischen 1855 und 1864 war Fähnrich zur See (vorher See-Kadett erster Klasse) der unterste Seeoffiziersdienstgrad der Preußischen Marine. Nach der Umbenennung in Unterleutnant zur See (seit 1899 Leutnant zur See) entfiel die Bezeichnung, bis sie 1899 in der Kaiserlichen Marine erneut eingeführt wurde.
- Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See
Preußische Marine
Bei den Seestreitkräften des Königreichs Preußen, der Eintritt erfolgte häufig als „Offiziersaspirant und (freiwilliger) Matrose II. Klasse“, gab es vor 1864 die Bezeichnung Fähnrich zur See (mit dem Range eines Sekondeleutnant in der Armee), Leutnant zur See 2. Klasse (mit dem Range eines Premierleutnants in der Armee) und Leutnant zur See 1. Klasse (mit dem Range eines Hauptmanns in der Armee). 1864 entfiel der Fähnrich zur See (bis 17. April 1899). Der Seekadett wurde Offizieranwärter, der Fähnrich zur See wurde in Unterleutnant zur See, der Leutnant zur See 2. Klasse in Leutnant zur See und der Leutnant zur See 1. Klasse in Kapitänleutnant umbenannt. Die galt auch für die Marine des Norddeutschen Bundes sowie ab 1872 für die Kaiserliche Marine.
1899
Am 17. April 1899 gab es bei der Kaiserlichen Marine folgende Umbenennungen (Auszug):
- Kadett = Seekadett
- Seekadett = Fähnrich zur See
- Unterleutnant zur See = Leutnant zur See
- Leutnant zur See = Oberleutnant zur See
Praxis nach 1918
Nach 1918 entfielen die Bezeichnungen Portepee-Fähnrich, Degen-Fähnrich usw.; in Reichswehr und Wehrmacht stand nunmehr der Fähnrich beziehungsweise der Fähnrich zur See an der Spitze der Unteroffiziere ohne Portepee; disziplinarrechtlich war er jedoch den Unteroffizieren mit Portepee gleichgestellt.
Im Dezember 1920 wurde mit dem Oberfähnrich beziehungsweise Oberfähnrich zur See ein zweiter Fähnrich-Dienstgrad, diesmal vor dem Oberfeldwebel rangierend, geschaffen. Dies wurde in der Wehrmacht übernommen.
In der Waffen-SS gab es die Fähnrichränge SS-Junker, SS-Oberjunker, SS-Standartenjunker und SS-Oberstandartenjunker.
Bundesrepublik Deutschland
„Fähnrich“ (Abk.: Fähnr, in Listen: FR) bezeichnet in der Bundeswehr einen Offizieranwärter im Feldwebeldienstgrad. Bei der Marine heißt dieser Dienstgrad Fähnrich zur See.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.
Sie werden nach der Bundesbesoldungsordnung A mit der Besoldungsstufe A7 besoldet.
Den Dienstgrad Fähnrich erhält der Soldat in der Laufbahngruppe der Offiziere in der Regel mit Vollendung des 21. Dienstmonats. Bis zur Umstellung auf die zentrale Ausbildung der Offizieranwärter des Heeres im Jahr 2006 sollte zusätzlich dazu der Einzelkämpferlehrgang 1 abgelegt werden. Dieser war jedoch für weitere Beförderungen nicht notwendig. Mittlerweile gilt der EKL 1 im Heer nur noch für Kampftruppen als obligatorisch und wird nach dem Studium durchlaufen. Als Ersatz für den EKL 1 tritt für alle übrigen Truppengattungen der Lehrgang Überleben Einsatz (ÜLE).
Republik Österreich
Im österreichischen Bundesheere gelten Fähnriche, obgleich als Offiziersanwärter erst in der Ausbildung zum Leutnanten, als Offiziere. Einjährig-Freiwillige erhalten nach ihrem zwölften Dienstmonat, wenn sie in die Militärakademie eintreten, diesen Dienstgrad verliehen. Nach dreijähriger Ausbildungszeit werden sie im Herbst als Leutnante ausgemustert.