Oberfähnrich
Oberfähnrich bezeichnet einen Offiziersanwärter der Reichswehr, der Wehrmacht und der Bundeswehr. Bei der Reichsmarine, der Kriegsmarine und der Marine der Bundeswehr mit dem Zusatz „zur See“. Bei anderen Heeren gibt es gleichwertige oder ähnliche Dienstgrade. Das Bundesheer der Republik Österreich kennt dagegen lediglich den Fähnrich, der über dem Vizeleutnant und unter dem Leutnant steht.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Der Dienstgrad „Oberfähnrich“ wurde im Dezember 1920 in der Reichswehr (Fahnenjunker,[1] Fähnrich[2] und schließlich Oberfähnrich; Offizieranwärter/Fahnenjunker,[3] Fahnenjunker-Gefreiter, Fahnenjunker-Unteroffizier, Fähnrich, Oberfähnrich[4]) eingeführt. Bei der Reichsmarine zeitgleich der „Oberfähnrich zur See“. Die Dienstgrade wurden in der Wehrmacht fortgeführt. Der Oberfähnrich war nominell dem Oberfeldwebel gleichgestellt. Fahnenjunker-Feldwebel der Wehrmacht wurden nun statt Fahnenjunker-Oberfeldwebel oder gar Fahnenjunker-Stabsfeldwebel zum Oberfähnrich bei Einreichung des Beförderungsvorschlages zum Leutnant.
Bei der Reichsmarine war die Rangfolge nun Matrose (See-Offizieranwärter), Seekadett, Fähnrich zur See, Oberfähnrich zur See und Leutnant zur See. Der Oberfähnrich zur See ersetzte den Vize-Deckoffizier (bis 1893: Vize-Seekadett). Bei der Reichswehr füllte der Oberfähnrich die Lücke aus, die das Wegfallen des Offiziersstellvertreters der Vorläufigen Reichswehr entstehen ließ. Auch wurde die Offiziersanwärterlaufbahn verlängert, was notwendig war, da es im „100.000-Mann-Heer“ an Dienststellen für Offiziere ermangelte.
Wehrmacht
Nach erfolgreichem Abschluß der Kriegsschule und Beförderung zum Oberfähnrich kehrten die Offizieranwärter zu ihren Stammtruppenteilen zurück. Hier konnten sie zum Leutnant befördert werden. Dieser Beförderung ging die Offizierwahl durch die Offiziere des Regiments voraus. Die Reihenfolge der Beförderungen zum Leutnant und das Rangdienstalter richteten sich für alle gemeinsam beförderten Oberfähnriche eines Offizierergänzungsjahrgangs nach den Leistungen in der Offiziersprüfung, die einerseits in den Zensuren, andererseits in der allgemeinen Beurteilung des Persönlichkeitswertes zum Ausdruck kamen. Die Beförderung zum Offizier erfolgte auf Vorschlag der Regimentskommandeure durch den Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht in den Grenzen der zur Verfügung stehenden freien Haushaltsstellen ohne Rücksicht auf die Waffenzugehörigkeit.
Aussetzung
In Heer und Luftwaffe waren Beförderungen in diesen Dienstgrad von 1940 bis 1943 ausgesetzt (Beförderungen zum Oberfähnrich zur See bis 1944). Eine Einstellung von Fahnenjunkern wurde nicht mehr vorgenommen. Die Bezeichnungen Fähnrich bzw. Oberfähnrich fielen ebenfalls fort. Für die Dauer des Krieges sollten die Anwärter nach den Beförderungen Fahnenjunker-Feldwebel bzw. Fahnenjunker-Wachtmeister heißen.
Wiedereinführung
Im zweiten Quartal 1943 wurden die Dienstgrade Fähnrich bzw. Oberfähnrich (bei der Kriegsmarine erst 1944) wieder eingeführt. Anwärter, die schon den Dienstgrad Feldwebel besaßen, wurden automatisch in den Dienstgrad Oberfähnrich befördert. Offizierbewerber in den Sonderlaufbahnen trugen hinter ihrem Dienstgrad die entsprechende Bezeichnung etwa Oberfähnrich (W) für Anwärter der Feldzeugmeister- und Feuerwerkerlaufbahn.
Oberfähnrich (Waffenoffizier) der Wehrmacht
- „Da alle Kriegsoffiziere ab 1942 zu aktiven Offizieren werden sollten, erfolgte dieser Übertritt automatisch. Voraussetzung war nur noch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Offizieranwärter der Waffentechnik mit anschließender Beförderung zum Leutnant (W). Neben Unteroffizieren und Kriegsoffizieren gab es auch aktive Feuerwerkersoldaten, die von ihren jeweiligen Regimentskommandeuren ohne weitere Voraussetzungen an einem Fahnenjunkerlehrgang (W) teilnehmen konnten. Erwiesen sie sich hier als tauglich, konnten sie zum Fahnenjunker (W) ernannt werden, später zum Oberfähnrich (W) und nach einem weiteren Lehrgang zum Leutnant (W) befördert werden mit Übertritt in das aktive Offizierkorps.“[5]
Waffen-SS
In der Waffen-SS war die äquivalente Rangbezeichnung SS-Standartenoberjunker.
NVA
Bei der NVA sowie der Volksmarine trugen die Offizieranwärter keine Fähnrichdienstgrade, sondern Offiziersschülerdienstgrade mit der aktuellen Studienjahrbezeichnung. In der NVA und in den Grenztruppen der DDR wurden im Jahre 1973 gemäß Ministerbefehl Nr. 168/73 zunächst die eigenständige Dienstgradgruppe der Fähnriche und der Dienstgrad „Fähnrich“ eingeführt und zwischen den Unteroffizieren mit Portepee und den Offizieren angesiedelt. Am 1. Oktober 1979 wurde mit den Dienstgraden Oberfähnrich, Stabsfähnrich und Stabsoberfähnrich diese Dienstgradgruppe erweitert. Somit entstand eine eigenständige Fähnrich-Laufbahn, die mit dem „Fähnrichschüler“ (Fahnenjunker) begann.