Oberfähnrich

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Schulterstücke eines Oberfähnrichs bzw. Fahnenjunker-Oberfeldwebels der Reiterei des Heeres der Wehrmacht

Oberfähnrich bezeichnet einen Offiziersanwärter der Reichswehr, der Wehrmacht und der Bundeswehr. Bei der Reichsmarine, der Kriegsmarine und der Marine der Bundeswehr mit dem Zusatz „zur See“. Bei anderen Heeren gibt es gleichwertige oder ähnliche Dienstgrade. Das Bundesheer der Republik Österreich kennt dagegen lediglich den Fähnrich, der über dem Vizeleutnant und unter dem Leutnant steht.

Erläuterung

Unterärzte und Marine-Unterärzte des Sanitätsoffizieranwärterkorps der Wehrmacht standen im Rang eines Oberfähnrichs bzw. Oberfähnrichs zur See des Heeres bzw. der Kriegsmarine.
Oberfähnrich zur See der Deutschen Marine (Bundeswehr)

Der Dienstgrad „Oberfähnrich“ wurde im Dezember 1920 in der Reichswehr (Fahnenjunker,[1] Fähnrich[2] und schließlich Oberfähnrich; Offizieranwärter/Fahnenjunker,[3] Fahnenjunker-Gefreiter, Fahnenjunker-Unteroffizier, Fähnrich, Oberfähnrich[4]) eingeführt. Bei der Reichsmarine zeitgleich der „Oberfähnrich zur See“. Die Dienstgrade wurden in der Wehrmacht fortgeführt. Der Oberfähnrich war nominell dem Oberfeldwebel gleichgestellt. Fahnenjunker-Feldwebel der Wehrmacht wurden nun statt Fahnenjunker-Oberfeldwebel oder gar Fahnenjunker-Stabsfeldwebel zum Oberfähnrich bei Einreichung des Beförderungsvorschlages zum Leutnant.

Bei der Reichsmarine war die Rangfolge nun Matrose (See-Offizieranwärter), Seekadett, Fähnrich zur See, Oberfähnrich zur See und Leutnant zur See. Der Oberfähnrich zur See ersetzte den Vize-Deckoffizier (bis 1893: Vize-Seekadett). Bei der Reichswehr füllte der Oberfähnrich die Lücke aus, die das Wegfallen des Offiziersstellvertreters der Vorläufigen Reichswehr entstehen ließ. Auch wurde die Offiziersanwärterlaufbahn verlängert, was notwendig war, da es im „100.000-Mann-Heer“ an Dienststellen für Offiziere ermangelte.

Wehrmacht

Nach erfolgreichem Abschluß der Kriegsschule und Beförderung zum Oberfähnrich kehrten die Offizieranwärter zu ihren Stammtruppenteilen zurück. Hier konnten sie zum Leutnant befördert werden. Dieser Beförderung ging die Offizierwahl durch die Offiziere des Regiments voraus. Die Reihenfolge der Beförderungen zum Leutnant und das Rangdienstalter richteten sich für alle gemeinsam beförderten Oberfähnriche eines Offizierergänzungsjahrgangs nach den Leistungen in der Offiziersprüfung, die einerseits in den Zensuren, andererseits in der allgemeinen Beurteilung des Persönlichkeitswertes zum Ausdruck kamen. Die Beförderung zum Offizier erfolgte auf Vorschlag der Regimentskommandeure durch den Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht in den Grenzen der zur Verfügung stehenden freien Haushaltsstellen ohne Rücksicht auf die Waffenzugehörigkeit.

Aussetzung

In Heer und Luftwaffe waren Beförderungen in diesen Dienstgrad von 1940 bis 1943 ausgesetzt (Beförderungen zum Oberfähnrich zur See bis 1944). Eine Einstellung von Fahnenjunkern wurde nicht mehr vorgenommen. Die Bezeichnungen Fähnrich bzw. Oberfähnrich fielen ebenfalls fort. Für die Dauer des Krieges sollten die Anwärter nach den Beförderungen Fahnenjunker-Feldwebel bzw. Fahnenjunker-Wachtmeister heißen.

Wiedereinführung

Im zweiten Quartal 1943 wurden die Dienstgrade Fähnrich bzw. Oberfähnrich (bei der Kriegsmarine erst 1944) wieder eingeführt. Anwärter, die schon den Dienstgrad Feldwebel besaßen, wurden automatisch in den Dienstgrad Oberfähnrich befördert. Offizierbewerber in den Sonderlaufbahnen trugen hinter ihrem Dienstgrad die entsprechende Bezeichnung etwa Oberfähnrich (W) für Anwärter der Feldzeugmeister- und Feuerwerkerlaufbahn.

Oberfähnrich (Waffenoffizier) der Wehrmacht

„Da alle Kriegsoffiziere ab 1942 zu aktiven Offizieren werden sollten, erfolgte dieser Übertritt automatisch. Voraussetzung war nur noch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Offizieranwärter der Waffentechnik mit anschließender Beförderung zum Leutnant (W). Neben Unteroffizieren und Kriegsoffizieren gab es auch aktive Feuerwerkersoldaten, die von ihren jeweiligen Regimentskommandeuren ohne weitere Voraussetzungen an einem Fahnenjunkerlehrgang (W) teilnehmen konnten. Erwiesen sie sich hier als tauglich, konnten sie zum Fahnenjunker (W) ernannt werden, später zum Oberfähnrich (W) und nach einem weiteren Lehrgang zum Leutnant (W) befördert werden mit Übertritt in das aktive Offizierkorps.“[5]

Waffen-SS

In der Waffen-SS war die äquivalente Rangbezeichnung SS-Standartenoberjunker.

NVA

Bei der NVA sowie der Volksmarine trugen die Offizieranwärter keine Fähnrichdienstgrade, sondern Offiziersschülerdienstgrade mit der aktuellen Studienjahrbezeichnung. In der NVA und in den Grenztruppen der DDR wurden im Jahre 1973 gemäß Ministerbefehl Nr. 168/73 zunächst die eigenständige Dienstgradgruppe der Fähnriche und der Dienstgrad „Fähnrich“ eingeführt und zwischen den Unteroffizieren mit Portepee und den Offizieren angesiedelt. Am 1. Oktober 1979 wurde mit den Dienstgraden Oberfähnrich, Stabsfähnrich und Stabsoberfähnrich diese Dienstgradgruppe erweitert. Somit entstand eine eigenständige Fähnrich-Laufbahn, die mit dem „Fähnrichschüler“ (Fahnenjunker) begann.

Fußnoten

  1. Die Bewerber, welche die Fahnenjunkerprüfung bestanden hatten, wurden vom jeweiligen Regimentskommandeur der Reichswehr zum Fahnenjunker ernannt, zum Gefreiten befördert und von den Divisionen dem Reichswehrministerium für das Kommando zum I. Lehrgang der Waffenschule vorgeschlagen.
  2. Die Ausbildung an den Waffenschulen teilte sich in zwei Lehrgänge. Der erste schloß mit der Fähnrichprüfung ab und, eine bestandene Prüfung vorausgesetzt, mit der Beförderung des Fahnenjunkers zum Fähnrich. Zwischen dem Abschluß des ersten Lehrgangs und dem Beginn des zweiten lag eine Unterrichtspause, in der die Fähnriche einen Urlaub antreten konnten, soweit dienstliche Gründe dies erlaubten.
  3. Für die am 1. April 1931 und später in die Truppe eintretende Offizieranwärter mit Reifezeugnis galten neue Bestimmungen des Reichswehrministeriums für die Ausbildung der Offizieranwärter in der Truppe. Die Ausbildungszeit der neu eintretenden Offizieranwärter (diese hießen seit dem 1. April 1934 wieder Fahnenjunker) vor ihrem Eintritt ins Heer bis zum Kommando zum I. Lehrgang der Infanterieschule wurde seit dem 1. April 1933 auf ein Jahr und seit dem 1. April 1934 auf neun Monate herabgesetzt.
  4. Vom Kommandeur der Infanterieschule wurden die Fähnriche anschließend auf den II. Lehrgang der für ihre jeweilige Waffe zuständigen Schule überwiesen. Dieser Lehrgang schloß mit der Offizierprüfung und – nach deren Bestehen – mit der Beförderung zum Oberfähnrich. Die Offizierswahl, an der sämtliche Truppenoffiziere des Regiments oder des selbständigen Verbandes, denen der Oberfähnrich angehörte, teilzunehmen hatten, fand statt, nachdem der Oberfähnrich mindestens zwei Monate nach Rückkehr von der Waffenschule wieder Dienst bei der Truppe getan hatte. In dieser Zeit sollte sich herausstellen, ob der Oberfähnrich würdig, war in das Offizierkorps des Verbandes, aufgenommen zu werden1. Wenn ein Oberfähnrich noch nicht zum Offizier geeignet war, so mußte dies ebenfalls der Heeresleitung und dem Reichwehrministerium unter Angabe der Gründe gemeldet werden. In den meisten Fällen gelang es recht schnell, die Ursachen zu beheben und den Oberfähnrich zum Leutnant zu befördern.
  5. Dirk Richhardt: Auswahl und Ausbildung junger Offiziere 1930–1945, S. 67