Garde
Als Garde werden besondere militärische Verbände bezeichnet, die als Leibwache oder Haustruppe bzw. Leibgarde für den Ehrenwachdienst oder repräsentative Zwecke eingesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Leibwache – Leibgarde, Unterschiede
Eine Leibwache ist nicht mit dem militärischen Verband einer Leibgarde (auch: Leibregiment) zu verwechseln, die zwar auch einen Schutzauftrag hat, aber ebenfalls den Ehrenwachdienst und repräsentative Aufgaben übernimmt sowie Kampfaufträge in direkter Vertretung eines Herrschers ausführt. Die (Leib-)Garde ist Kern- und Lehrtruppe, die durch besondere Ausbildung und bevorzugten Einsatz gekennzeichnet ist. Solche Truppen werden häufig durch besondere Uniformen oder Abzeichen aus der Masse der Armee hervorgehoben. Gewöhnlich findet man Gardetruppenteile nur in den Landstreitkräften der Staaten.
Die Leibwache ist oft aus verwaltungstechnischen Gründen der Leibgarde unterstellt, deren autarkes Aufgabengebiet als Leibwächter/Personschützer unterscheidet sich jedoch erheblich.
Deutschland
Bedeutende deutsche Leibgarde-Regimenter gab es u. a. bei der Preußischen Armee und der Bayerischen Armee. Die im Jahre 1763 von Maria Theresia zuerst als „römisch-königliche Arcièrenleibgarde zu Pferde“ (zum Schutz des römisch-deutschen Kaisers) gegründete „k. k. Erste Arcièren-Leibgarde“ war eine der Leibgarden des Kaisers von Österreich und die vornehmste neben der königlich-ungarische Leibgarde (k. u. Leibgarde) der Gemeinsamen Armee.
Reichswehr
Die Garde (wenn auch die Bezeichnung aus politischen Gründen vermieden wurde) der Weimarer Republik war das Kommando der Wachtruppe.
Drittes Reich
Die Garde Adolf Hitlers war die Leibstandarte „Adolf Hitler“, aber auch das Führer-Begleit-Bataillon und die Führer-Grenadier-Division. Seine persönliche Leibwache dagegen war das Führer-Begleit-Kommando und, im erweiterten Sinne, das Kommando z. b. V.
Nachkriegszeit
Nach dem Zweiten Weltkrieg gibt es nur noch zwei deutsche Einheiten, die man, mit viel Wohlwollen, als Garde betiteln könnte: das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin und das Gardebataillon in Wien.
Bedeutende deutsche Garden (Auswahl)
- Garde-Korps
- Garde-Kavallerie-Schützen-Korps (Freikorps)
- Garde-Landesschützen-Korps „von Neufville“
- Leib-Garde-Husaren-Regiment
Gardestern
Vor und innerhalb der Schlesischen Kriege wurde von Friedrich II. – später Friedrich der Große genannt – die Aufstellung des Feldjägercorps zu Pferde befohlen. Die Auswahl für dieses Feldjägercorps fiel in der Regel auf Forstbeamte, weil sie in einem besonderen Treueverhältnis zum König standen und hervorragend mit der „Büchse mit gezogenem Lauf“ umgehen konnten. Bereits am 6. Februar 1741 verlieh Friedrich II. dem Reitenden Feldjägercorps für besondere Verdienste den Gardestern.
Nach Beendigung der Kriege im Jahre 1763 war Preußen faktisch bankrott und mußte eine Vielzahl von Bediensteten entlassen. Ein Großteil der Feldjäger konnte nicht mehr in den Forstdienst übernommen werden und wurde so in der damaligen Landgendarmerie untergebracht. Dabei behielten die ehemaligen Feldjäger als Erkennungszeichen den verliehenen Gardestern als Mützenabzeichen bei.
Vom Gardestern zum Polizeistern
Die ersten Polizeieinheiten, die den Stern als zusätzliches Helmemblem getragen haben, war die preußische Gendarmerie. Um 1781/82 wurde die Berliner Polizei erstmals einheitlich uniformiert und dabei auch die unterschiedlichsten Dienstgrade kenntlich gemacht. Die Kopfbedeckung zierte dabei in verkleinerter Form der Gardestern mit dem preußischen Adler.
Im Jahre 1895 verlieh der deutsche Kaiser Wilhelm II. mit „allerhöchster Kabinettsorder“ den Angehörigen der Gendarmeriebrigaden den silbernen Gardestern als zusätzliches Helmemblem. Dieser wurde somit per Gesetz eingeführt, so daß auch die Fußgendarmen auf ihrem schwarzen Tschako ebenfalls den Gardestern trugen. Dieser Stern wurde nach dem Ersten Weltkrieg von der preußischen Schutzpolizei übernommen. Gemäß dem Versailler Vertrag wurden sämtliche Gendarmerie-Einheiten der Polizei zugeschlagen und gehörten nun in den Bereich der Innenministerien der Länder.
Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der ehemalige preußische Polizeistern als einheitliches Abzeichen für Tschako und Dienstmütze eingeführt, jeweils mit dem Landeswappen und der Landesfarbe auf den Stern aufgelegt.
Nach Beendigung des „Tschako-Zeitalters“ bei den einzelnen Landespolizeien, Mitte der 1960 Jahre, wurde ein entsprechend verkleinerter Stern, meist in Weißblech oder Aluminium, an der Dienstmütze der Polizei montiert.
Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Polizeiuniform (1974) in der Bundesrepublik Deutschland wurde auch der Polizeimützenstern modifiziert und vereinheitlicht. Es wurde ein altgoldener Stern eingeführt, dem in der Mitte das jeweilige Länderwappen der Landespolizei in entsprechender farblicher Ausführung eingelegt wurde. Er wird heute noch auf der Mütze, auf Briefbögen und auf uniformierten Fahrzeugen der Polizeien und der Feldjägertruppe der Bundeswehr verwendet.
Da viele Polizeiorganisationen weltweit nach dem preußischen Vorbild aufgebaut wurden, wurde vielfach auch der Gardestern als Erkennungssymbol der Polizei in irgendeiner landesspezifischen Form übernommen. In einigen Ländern, zum Beispiel in Finnland, ist der deutsche Gardestern zu einem Zeichen der Feuerwehr mutiert.