Versailler Diktat
Das Versailler Diktat, auch unzutreffend als Friedensvertrag von Versailles bezeichnet, war das am 28. Juni 1919 unterzeichnete „Vertragswerk“, das nach dem Ersten Weltkrieg formell den Kriegszustand zwischen dem Deutschen Reich und den in diesem gegenseitigen Vertrage als die alliierten und assoziierten Hauptmächte bezeichneten Staaten sowie den mit ihnen alliierten und assoziierten Mächten beendete. Den alliierten und assoziierten Hauptmächten unterfallen laut Vertragstext Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Britische Reich, Frankreich, Italien und Japan.
Rußland war an der Ausfertigung dieses Diktates nicht beteiligt worden und hatte mit den Mittelmächten bereits im März des Jahres 1918 den Friedensvertrag von Brest-Litowsk abgeschlossen.
Die Friedensauflagen und -bedingungen wurden anläßlich der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloß von Versailles vom 18. Januar bis Mai 1919 von der Triple Entente und ihren Verbündeten unter Ausschluß der Mittelmächte ausgehandelt, weshalb die Bezeichnung des betreffenden Beschlußpapiers als „Versailler Diktat“ deutlich treffender ist als „Versailler Friedensvertrag“.
De facto waren die Kampfhandlungen bereits mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiègne am 11. November 1918 eingestellt worden. Nach der allseitigen Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat der sogenannte Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft. Damit wurde ebenso die 3. Teilung Preußens besiegelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Erläuterung
- 2 Der Versailler Vertrag – das Urübel des 20. Jahrhunderts
- 3 Entstehung und Ratifizierung
- 4 Inhalt des Vertrages
- 4.1 Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen
- 4.2 Deutsche sollten den Deutschen Ex-Kaiser ausliefern
- 4.3 Territoriale Bestimmungen
- 4.4 Militärische Bestimmungen
- 4.5 Bevölkerungsverlust durch den Vertrag
- 4.6 Wirtschaftliche Bestimmungen
- 4.7 Reparationszahlungen
- 4.8 Der sogenannte Vertrag in Zahlen
- 4.9 Völkerbund
- 4.10 Garantie-Bestimmungen
- 5 Folgen des Vertrages
- 6 Zitate
- 7 Weiteres
- 8 Siehe auch
- 9 Literatur
- 10 Verweise
- 11 Fußnoten
Erläuterung
Der „Friedensvertrag“ war der bei weitem folgenreichste der Pariser Vorortverträge, zu denen auch der Vertrag von Trianon mit Ungarn und der Vertrag von St. Germain mit Österreich zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkrieges und verpflichtete es daher zu Gebietsabtretungen und zu Reparationszahlungen an die Siegermächte. Die Unterzeichnung des Vertragswerkes von Seiten Deutschlands wurde insbesondere durch die Aufrechterhaltung der Hungerblockade erpreßt.
Letztendlich war die Aufzwingung der deutschen Zustimmung zum Versailler Diktat rechtswidrig.[1] Laut „Lexikon der Völkermorde“ von Gunnar Heinsohn starben etwa eine Million Zivilisten im Deutschen Reich und dem davon abgetrennten Österreich an Unterernährung, „weil die Lebensmittelblockade der Alliierten ungemein effektiv funktionierte“. Festgehalten wird dort auch, daß diese Blockade erst Ende März 1919 gelockert wurde. Nach dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 begründeten die Alliierten die Fortsetzung der Blockade damit, daß es sich ja nur um einen Waffenstillstand handele, währenddessen dem Feind keine Gelegenheit gegeben werden dürfe, seine Kampffähigkeit zu regenerieren. Praktisch hielten sie an der Blockade auch deshalb fest, um den Deutschen später alle Friedensbedingungen aufzwingen zu können, die ihnen beliebten. Entsprechend bestimmte der Waffenstillstandsvertrag von Compiègne in Artikel 26, daß die Blockade bis zum Abschluß eines Friedensvertrages in Kraft bleiben sollte.[2] Demzufolge handelte es sich um eine Erpressung, deren Ergebnisse rechtsunwirksam sind.
- „Noch niemals ist ein ernstlicher und dauerhafter Friede auf die Ausplünderung, die Quälerei und den Ruin eines Besiegten, geschweige denn auf den eines besiegten großen Volkes gegründet worden. Und dies und nichts anderes ist der Vertrag von Versailles!“ — Francesco Nitti, damaliger Ministerpräsident Italiens 1924 über das Versailler Diktat
Der Versailler Vertrag – das Urübel des 20. Jahrhunderts
Am 11. November 1918 wurde der Waffenstillstand von Compiegne unterzeichnet. Damit war der den Deutschen aufgezwungene 1. Weltkrieg praktisch beendet. Deutschland hatte ihn verloren. Verloren in Europa war aber auch die alte, zumeist monarchistische Ordnung. Bismarcks Deutsches Reich, am 18. Januar 1871 in Versailles gegründet, wurde von den alliierten Siegern des 1. Weltkrieges zerstört. Es hatte 47 Jahre bestanden.
Symbolhaft für die Zerstörungspolitik eröffneten die Sieger gezielt am 18. Januar 1919, also 48 Jahre nach der Reichsgründung in Versailles, die sogenannte „Friedenskonferenz“, die im Friedensdiktat, dem berüchtigten „Versailler Vertrag“, vom 26. August 1919 ihren tragischen Abschluß fand.
Der deutschen Delegation wurde jede Mitwirkung und Verhandlung bei dieser „Friedenskonferenz“ verweigert. Sie konnte sich nur zwischen Annahme und Ablehnung entscheiden.
Obwohl der Vertrag entgegen jeder historischen Wahrheit die „alleinige Kriegsschuld Deutschlands“ am 1. Weltkrieg verordnete, wurde er von der Weimarer Nationalversammlung dennoch mit 237 gegen 138 Stimmen angenommen. Am meisten verbitterte das deutsche Volk die sogenannten „Grenzregelungen“: Elsaß-Lothringen muß an Frankreich, Moresnet und Eupen-Malmedy an Belgien, fast ganz Westpreußen und Posen, Kreis Soldau und Ostoberschlesien müssen an Polen abgetreten werden. Danzig wurde „Freie Stadt“ und Teile Ostpreußens (Memelland) kamen zuerst unter „alliierte Verwaltung“ und später an Litauen. Nordschleswig erhielt Dänemark, das Hultschiner Ländchen die CSR. Außerdem wurde das Saargebiet abgetrennt und wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen. Im übrigen wurde das linke Rheinufer von den Alliierten mit den Brückenköpfen Kehl, Mainz, Koblenz und Köln besetzt. Die deutschen Kolonien wurden an den Völkerbund abgetreten.
Die „Grenzregelung“ war nur einer von 15 unhaltbaren „Friedenspunkten“. Ein anderer ebenso irrationaler Vertragsteil waren die Reparationsforderungen. 1921 wurden sie auf 223 Milliarden Goldmark festgelegt, die Deutschland bis 1963 zuzahlen hatte. Da das Deutsche Reich sich weigerte, diese astronomische Zahl anzuerkennen, kam es zur Besetzung von Düsseldorf und dem Ruhrgebiet durch Franzosen und Belgier.
Allein die Bedingungen der „Grenzregelung“ und der „Reparationskosten“ beweisen, daß das Versailler Diktat keinen Frieden bringen konnte. Heute, rückblickend wissen wir, daß der „Versailler Vertrag“ zum politischen Urübel des 20. Jahrhunderts für Europa und die Welt wurde!
Ohne Versailles hätte es keine Verelendung Deutschlands, keine kommunistische Gefahr in Deutschland und somit auch keinen Hitler als Antwort auf die imperiale und ausbeutende Machtpolitik der Sieger des 1. Weltkrieges gegeben. Ohne Versailles und mit einem gerechten, ehrenvollen und der Völkerverständigung dienenden Frieden wäre uns und der Welt der 2. Weltkrieg erspart geblieben. Ohne Zweiten Weltkrieg aber hätte es keine Zerstückelung Deutschlands, keinen Willy Brandt und damit auch keine Ostverträge gegeben, die ähnlich dem Versailler Vertrag wiederum versuchen, das völkerrechtswidrige Unrecht der Vertreibung, der Okkupation deutscher Gebiete und der Teilung Rest-Deutschlands als Basis für eine „bessere Zukunft“ darzustellen. Weil letztlich alles, was heute politisch ist, auf den völkerverhetzenden Versailler Vertrag von 1919 zurückgeht, und weil der völkerrechtlich legitime Versuch, die im Versailler Vertrag entgegen dem Selbstbestimmungsrecht festgelegten Ostgrenzen zu revidieren, als äußerer Anlaß für England und Frankreich zur Kriegserklärung an Deutschland unter Hitler herhalten mußte, darum ist es gerade für junge Menschen wichtig, den Versailler Vertrag und seine mörderischen Auswirkungen zu kennen.
Seit dem letzten Kriegsende ist eine geschäftige Meinungslenkung in Westdeutschland dabei zu beweisen, daß Deutschland an der Entstehung des letzten Krieges die Alleinschuld trägt. Um solchen Tatsachen, die dem widersprechen, aus dem Wege zu gehen, wird nicht nur die Geschichte zwischen 1918 und 1939 weitgehend ausgeklammert, sondern man bemüht sich seit einiger Zeit sogar, die im Versailler Vertrag festgelegte, in einer riesigen in- und ausländischen Quellenforschung und Literatur jedoch längst widerlegte These von der deutschen Alleinschuld am 1. Weltkrieg neu aufzuwärmen. Da damit auch die Frage der „deutschen Sühne“ zusammenhängt, bei der die Brandt’sche Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze eine erhebliche Rolle spielte, ist dieses Grund genug, auf die Entstehung des Versailler Vertrages unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Polens bei der Lösung der Grenzfragen und auf die weitreichenden verhängnisvollen Folgen jenes Vertrages für Europa einzugehen.
Entstehung und Ratifizierung
Am 7. Mai 1918 wurde der deutschen Abordnung unter Graf Brockdorf-Rantzau ein Vertragsentwurf überreicht.
Am 23. Juni 1919 nachmittags 4.40 Uhr überreichte der deutsche Gesandte Edgar von Haniel in Paris folgende Note:
- „Die Regierung der deutschen Republik hat aus der letzten Mitteilung der alliierten und assoziierten Regierungen mit Erschütterung ersehen, daß sie entschlossen sind, von Deutschland auch die Annahme derjenigen Friedensbedingungen mit äusserster Gewalt zu erzwingen, die, ohne eine materielle Bedeutung zu besitzen, den Zweck verfolgen, dem deutschen Volke seine Ehre zu nehmen. Durch einen Gewaltakt wird die Ehre des deutschen Volkes nicht berührt. Sie nach aussen zu verteidigen, fehlt dem deutschen Volke nach dem entsetzlichen Leiden der letzten Jahre jedes Mittel. Der übermächtigen Gewalt weichend und ohne damit ihre Auffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Friedensbedingungen aufzugeben, erklärt die Regierung der deutschen Republik, daß sie bereit ist, die von den alliierten und assoziierten Regierungen auferlegten Friedensbedingungen anzunehmen und zu unterzeichnen.“[3]
Am 28. Juni 1919, also genau fünf Jahre nach dem Mord von Sarajewo, wurde der Versailler „Friedensvertrag“ durch eine deutsche Sonderkommission unterschrieben, wobei die Kriegsschuld auf Deutschland festgelegt wurde. Wichtig hierbei ist, daß die Reichsregierung dieses Diktat nur unter schwerstem Zwang angenommen hatte. Marschall Foch, der nach dem Waffenstillstand Mainz, Koblenz und Köln militärisch besetzt hatte, hatte von seiner Regierung den Befehl, weiter in das Reich einzumarschieren, falls die deutsche Regierung nicht zur Annahme bereit sei. Zudem wurde die Seeblockade bis zur Unterzeichnung aufrechterhalten, wodurch zu den ca. 2 Millionen deutscher Kriegstoter, noch ca. 750.000 Menschen infolge von Unterernährung starben.
Das Diktat war das Ergebnis des seit Januar 1919 in Versailles tagenden Kongresses. Ein engerer Ausschuß des Kongresses war der sogenannte „Rat der Vier“, dem VS-Präsident Woodrow Wilson, der französische Ministerpräsident Clemenceau, der britische Premier Lloyd George und der italienischen Minister Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrages fest. An den sogenannten Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte selbst teil; mit der deutschen Delegation wurden lediglich Memoranden ausgetauscht. Das Ergebnis der sogenannten Verhandlungen wurde der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf vorgelegt. Der deutschen Regierung wurde nur die Entscheidung darüber eingeräumt, diesen Entwurf entweder im wesentlichen zu akzeptieren oder ihn vollständig abzulehnen. Da die deutsche Delegation nur geringfügige Änderungen erreichen konnte, trat Reichskanzler Scheidemann zurück. Um den Einmarsch am Rhein bereitstehender alliierter Streitkräfte zu vermeiden, votierte die deutsche Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 257 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrages. Die beiden deutschen Delegierten, Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unterzeichneten den sogenannten Vertrag am 28. Juni 1919 unter Protest. Drei Wochen vor Abschluß des sogenannten Versailler Vertrages trat der englische Finanzbeauftragte John Maynard Keynes von seinem Amt zurück, da ihm klar wurde, daß Deutschland die geforderten Summen zur Kriegsreparation nie würde aufbringen können. In seinem kurz darauf herausgegebenen Buch „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrags“ rechnete er vor, daß die abverlangte Summe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands um das vierfache überstieg und zeigte die Konsequenzen einer solchen Politik auf.
Zu den Umständen schrieb der spätere Außenminister der VSA, John Foster Dulles:
- „Ich erinnere mich lebhaft, wie dort die Mitglieder der deutschen Friedensdelegation in ein mit Stacheldraht eingefaßtes Gehege verwiesen wurden, den Blicken wie Tiere in einem zoologischen Garten ausgesetzt und ihnen jede persönliche Berührung mit alliierten Delegierten versagend.“[4]
Die Vertreter der VSA, der wichtigsten Signatarmacht neben Großbritannien und Frankreich hatten den Vertrag nach den zwei deutschen Delegierten zwar als erste unterzeichnet, der amerikanische Kongreß ratifizierte den Vertrag jedoch nicht. In seinem Kriegstagebuch schrieb der deutsche Lyriker Richard Dehmel zum Verrat an Deutschland:
- „Man hoffte immer noch, daß Herrn Wilsons Völkerbund uns mit gnädigen Palmen bewedeln werde. Wie die Almosenbitter benahmen sich unsere demokratischen Regierungsmänner vor den ausländischen Plutokraten; besonders der Hauptunterhändler, Herr Erzberger. Diesen kautschukmäuligen Pfaffenknecht hätte das Revolutionskomitee, wenn es wirklich freie Hand kriegen wollte, wegen fahrlässigen Volksverrats einfach vors Standgericht stellen sollen. Statt dessen machte es die Bittwallfahrt mit, und die natürliche Folge war, daß wir als Bettelpack behandelt wurden. Aber selbst dann noch gaukelte die Hungerangst unsern unentwegten Weltfriedensschwärmern die tröstliche Fata Morgana vor, daß uns von Gnaden der edlen ‚Brüder im Ausland‘ die gebratenen Tauben ins Maul fliegen würden. Daß die Unterzeichnung des schmachvollen Waffenstillstands uns erst recht dem Elend auslieferte, sogar der blutigsten Wolfshungersnot, das fiel unsern Menschenfreunden nicht ein [...] Die kopflose Arschkriecherei ging so weit, daß man die feindlichen Kriegsgefangenen freigab ohne das geringste Unterpfand für die Rückkehr unsrer eignen Gefangenen, und nachher erhob man ein lautes Lamento, als Frankreich sie höhnisch zum Frohndienst preßte.“[5]
Inhalt des Vertrages
Die „Friedensbedingungen“ übertrafen die schlimmsten Befürchtungen der Deutschen; die deutsche Arbeiterschaft, Bauern, Unternehmen usw. sollten sich fast ein Jahrhundert allein für die finanziellen „Gutmachungen“ schinden.
Kriegsschuldartikel (Artikel 231) und Reparationen
Der spätere VS-Außenminister John Foster Dulles hatte in dem Artikel 231 die deutsche Kriegsschuld (Alleinschuld) juristisch ausformuliert, die der wesentliche Grund der ersten deutschen Delegation unter Graf Brockdorff-Rantzau war, die Unterschrift zu verweigern.[6] Die alliierten Regierungen stellten der deutschen Delegation ein Ultimatum. Entweder der Vertrag wird wie er vorgelegt ist unterzeichnet, oder die alliierten Streitkräfte beenden den Waffenstillstand und werden ins Deutsche Reich einmarschieren. Im Artikel 231 heißt es:
- „Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“
Zu Unrecht wies der Vertrag dem kaiserlichen Deutschen Reich und seinen Verbündeten die alleinige Verantwortung für den Ersten Weltkrieg zu. Der auch als Schanddiktat von Versailles bezeichnete Vertrag bewirkte eine völlige Isolation und Diffamierung des Deutschen Reiches im Sinne eines Sündenbockes. Diese einseitige Schuldzuweisung führte in den Folgejahren zur Kriegsschulddebatte. Die Unterschriften durch Hermann Müller und Johannes Bell nährten die durch Hindenburg und Ludendorff sowie später auch von Adolf Hitler thematisierte Dolchstoßlegende. Politiker und Historiker aller Nationen beurteilen die Ursachen des Ersten Weltkrieges heute zunehmend differenzierter und bei weitem nicht mehr so einseitig, wie es im Vertragswerk von Versailles dargestellt ist.
Der Sinn des Artikels 231 bestand selbstverständlich nicht darin, die historischen Ereignisse kritisch zu analysieren; hingegen sollten damit die dem Deutschen Reich aufdiktierten Friedensbedingungen legitimiert werden. Darüber hinaus sollte das Deutsche Reich auch finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht werden, welche die kaiserlichen Truppen insbesondere in Frankreich angerichtet hatten. Wobei darauf hinzuweisen ist, daß Frankreich dem Deutschen Reich den Krieg erklärt hatte und nicht umgekehrt! Der sogenannte Vertrag von Versailles legte daher auch den Grundstein für die Reparationsforderungen an das Deutsche Reich, deren Höhe allerdings zunächst nicht festgelegt wurden. Die Reparationsforderungen belasteten den neuen republikanischen Staat und sollten ihn letztendlich wirtschaftlich ruinieren.
Deutsche sollten den Deutschen Ex-Kaiser ausliefern
In Artikel 227 war die Auslieferung zwecks Aburteilung des ehemaligen deutschen Kaisers vorgesehen. Zu einem Verfahren gegen ihn ist es nur deshalb nicht gekommen, weil die holländische Regierung sich damals erfreulicherweise weigerte, den deutschen Ex-Kaiser der im Exil in Holland lebte auszuliefern.
Territoriale Bestimmungen
Das Reich mußte zahlreiche Gebiete abtreten: Nordschleswig an Dänemark, den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den erst durch Deutschland neu gegründeten Staat Polen; das Hultschiner Ländchen wurde dem neu gebildeten Versailler Kunststaat Tschecho-Slowakei zugeschlagen; im Westen fiel das deutsche Elsaß-Lothringen an Frankreich und Belgien erhielt das deutsche Gebiet Eupen-Malmedy mit einer ebenfalls überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung. Darüber hinaus wurde der gesamte reichsdeutsche Kolonialbesitz dem sogenannten Völkerbund unterstellt. Insgesamt verlor das Reich 13 % seines vorherigen Gebietes und 10 % der Bevölkerung. Das Deutsche Reich mußte die Unabhängigkeit Deutsch-Österreichs anerkennen, während letzterem der angestrebte Zusammenschluß mit dem Deutschen Reich im sogenannten Vertrag von Saint-Germain untersagt wurde.
Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag
1. Sofort abgetrennte Gebiete (Ohne Volksabstimmung):
- Elsaß-Lothringen (an Frankreich)
- fast ganz Westpreußen (ohne Danzig) und Posen (an Polen)
- die südliche Hälfte des ostpreußischen Kreises Neidenburg, das sog. Soldauer-Ländchen (an Polen)
- das Reichthaler Ländchen (an Polen)
- Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei)
- Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien (siehe Ostkantone)
- die Teile Kameruns, die 1911 erst reichsdeutsche Kolonie geworden waren (an Frankreich)
- das von China gepachtete Kiautschou (unter japanisches Mandat)
- die 1899 von Spanien käuflich erworbenen Inselgruppen der Marianen (spanisch seit 1556) und der Karolinen (beide unter japanisches Mandat)
2. Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetrennt:
- Nordschleswig (an Dänemark)
- Ostteil von Oberschlesien an Polen, das Industriegebiet um Kattowitz, in dessen Teilen es deutliche polnische Mehrheiten gab, an Polen. Auf Betreiben Frankreichs und Polens fand diese Aufteilung Oberschlesiens statt, obwohl 60 % in der Abstimmung gegen den Anschluß Oberschlesiens an Polen gestimmt hatten. Die Teilung Oberschlesiens stand aber schon vor der Volksabstimmung fest.
3. Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben:
- Mittelschleswig
- Westteil Oberschlesiens (1/3)
- 9 Landkreise Westpreußens östlich und westlich des neuen polnischen „Korridors“ (siehe Westpreußen)
- Südteil Ostpreußens (aber ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
- das Namslauer Abstimmungsgebiet
4. Dem sogenannten Völkerbund unterstellt:
- Saargebiet
- politisch dem Völkerbund unterstellt
- wirtschaftlich zu Frankreich
- nach 15 Jahren Abstimmung der Bevölkerung über Landeszugehörigkeit
- Danzig (Freie Stadt)
- Das Memelland wurde zunächst dem Völkerbund bzw. der französischen Besatzung unterstellt und 1923 von Litauen besetzt und annektiert.
- Kolonien des Deutschen Reiches
5. Entmilitarisierte Gebiete:
- Gebiete links des Rheins sowie eine 50 km tiefe Zone am rechten Ufer
Militärische Bestimmungen
Dem Deutschen Reich wurden weitgehende Beschränkungen auferlegt:
- Auflösung des Großen Generalstabs
- Berufsarmee mit maximal 100.000 Mann und ca. 4.000 Offizieren
- keine allgemeine Wehrpflicht
- Verbot von militärischen Vereinen, Militärmissionen und Mobilmachungsmaßnahmen
- Marine mit 15.000 Mann, 6 Panzerkreuzern, 6 leichten Kreuzern und 12 Torpedobooten
- keine schweren Waffen wie U-Boote, Panzer, Schlachtschiffe
- Verbot chemischer Kampfstoffe
- Beschränkung der Waffenvorräte (102.000 Gewehre, 40,8 Mill. Gewehrpatronen)
- Verbot des Wiederaufbaus von Luftstreitkräften
- Entmilitarisierung des Rheinlands (50-km-Streifen östlich des Rheins)
- Verbot des Festungsbaus entlang der deutschen Grenze
- Verbot von Befestigung und Artillerie zwischen Ost- und Nordsee
- Im weiteren wurden jegliche Maßnahmen, die zur Vorbereitung eines Krieges geeignet sind, verboten. Dies hatte unter anderem Auswirkungen auf das Deutsche Rote Kreuz, das in der Folge seine Ursprungsaufgabe in den Hintergrund stellen mußte.
Bevölkerungsverlust durch den Vertrag
„Losgelöst vom Deutschen Reich wurden vier Millionen Bürger: Sie wurden polnischer, tschechischer, dänischer, französischer und belgischer Fremdherrschaft preisgegeben, ferner in Österreich-Ungarn sechseinviertel Millionen, davon vier Millionen in Böhmen, Mähren, Schlesien und Oberungarn an die Tschechei. 0,1 Millionen in Galizien an Polen, 1 Million in Südsteiermark, Kroatien, Slawonien und der Batschka an Serbo Kroatien, 0,8 Millionen in Siebenbürgen, Banat und Bukowina an Rumänien und 0,25 Millionen in Tirol an Italien.“
Abrüstung der Siegermächte gemäß Artikel 8
In Artikel 8 verpflichteten sich die Siegermächte ebenfalls zur Abrüstung. Spätestens 1927, nachdem die Bestimmungen in Deutschland vollständig durchgesetzt waren, hätten die Siegermächte nun ihrerseits abrüsten müssen, um ein militärisches Gleichgewicht in Europa wiederherzustellen. Nachdem die Siegermächte die Abrüstung abgelehnt und damit den von ihnen selbst diktierten Vertrag verletzt hatten, versuchte Deutschland folgerichtig auf dem Verhandlungswege zu erreichen, daß es von den extremen Rüstungsbeschränkungen befreit würde (seit 1925 tagte erfolglos die Abrüstungskommission; seit dem 2. Februar 1932 bis zum 11. Juni 1934 die Genfer Abrüstungskonferenz). Diesen für die Weimarer Republik so wichtigen und notwendigen Verhandlungserfolg haben die Westmächte ihr verwehrt und damit die Demokratie weiter geschwächt. Bezeichnend ist, daß die Siegermächte erst Hitler diesen Verhandlungserfolg ermöglichten, der zu einem seiner größten außenpolitischen Erfolge wurde.
Dieser Vertragsbruch hatte das Ansehen der Westmächte nachhaltig beschädigt und führte zu weiteren starken Vorbehalten gegenüber den Westmächten.[7]
Wirtschaftliche Bestimmungen
Das Deutsche Reich wurde zur „Wiedergutmachung“ durch Geld- und Sachleistungen in noch festzulegender Höhe verpflichtet. Ebenso wurde die fast vollständige Beschlagnahme (90%!) der reichsdeutschen Handelsflotte festgeschrieben. Die großen deutschen Schiffahrtswege, namentlich Elbe, Oder und Donau, wurden für internationalisiert erklärt und der deutschen Kontrolle entzogen. Für fünf Jahre mußte das Deutsche Reich den Siegermächten einseitig die Meistbegünstigung gewähren. Im sogenannten Champagnerparagraphen 274 wurde festgelegt, daß Produktbezeichnungen, die ursprünglich Herkunftsbezeichnungen aus den Ländern der Siegermächte waren, nur noch verwendet werden durften, wenn die so bezeichneten Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammten: Seitdem darf Branntwein nicht mehr als Cognac und Schaumwein nicht mehr als Champagner verkauft werden, Bezeichnungen, die bis dahin in den deutschen Ländern durchaus üblich waren. Luxemburg mußte die bislang bestehende Zollunion mit dem Deutschen Reich aufgeben.
Reparationszahlungen
Zunächst 269 Milliarden Goldmark in 42 Jahresraten. Da Deutschland völlig außerstande war, diese irrsinnige Summe zu zahlen, wurde danach die Reparation auf 132 Milliarden Goldmark und zusätzlich 26 % aller deutschen Ausfuhrerlöse festgelegt. Weiterhin mußte das Reich die Unterhaltskosten für 140.000 Mann Besatzungstruppe zahlen. Deutschland geriet in den Strudel der Inflation. Nach dem Dawes-Plan im Jahre 1924 kam es zu einer erneuten Änderung: zuerst jährlich 1,7 Milliarden Mark, ab 1928 jährlich 2,5 Milliarden Mark mit unbegrenzter Dauer. Im Jahre 1929 wurde im Young-Plan festgelegt, daß bis 1988 jährlich 2 Milliarden Mark zu zahlen sind, weiterhin eine Beförderungssteuer für die Reichsbahn in Höhe von einer weiteren dreiviertel Milliarde Mark. Ab 1953 wurde weitergezahlt. Ab 1990 zahlte die vergrößerte BRD für die DDR nach.
Die BRD zahlte 2009 immer noch Reparationsleistungen an die derzeitigen Verbündeten aufgrund des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919. Der noch offene Betrag sowie Abrechnungsgebühren beliefen sich Ende 2009 auf rund 56 Millionen Euro.[8]
Der sogenannte Vertrag in Zahlen
- Gebietsverluste: ca. 3 Millionen Quadratkilometer, insgesamt 13 %
- Siedlungsland: 28 %
- Bewohner unter Fremdherrschaft: 11 %
- Steinkohlenvorräte: 46 %
- Steinkohlenförderung: 25 %
- Eisenerzgewinnung: 75 %
- Zinkerze: 80 %
- Bleierz: 61 %
- Hochofen/Stahlwerke: 47 %
- Walzwerke: 40 %
- Textilfabriken: 17 %
- Eisenbahnlinien: 16 %
- Lokomotiven u. Wagen: 22 %
- Verlust der Handelsflotte: 90 %
- Verlust der Kolonien: 100 %
- Reparationszahlungen bis ins Jahr 1987 (weitergeführt bis 2010!)
Völkerbund
Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbundes vor, eines der erklärten Ziele des VS-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson. Der Völkerbund war Vorläuferorganisation der heutigen Vereinten Nationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. Deutschland war bis 1926 vom Völkerbund ausgeschlossen. Deutschland trat bald darauf wieder aus, da der Völkerbund keinerlei Interesse an der Lösung der entstandenen Probleme zeigte.
Garantie-Bestimmungen
Als Garantie für die Durchführung der übrigen Bestimmungen des Vertrages wurde eine alliierte Besetzung des linksrheinischen Gebietes und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz vereinbart. Diese sollte zeitlich gestaffelt fünf, zehn bzw. 15 Jahre nach dem Ratifizierungsdatum aufgehoben werden (Artikel 428–430).
Folgen des Vertrages
Folgen für das Deutsche Reich
Der sogenannte Vertrag von Versailles war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Zudem war es nur den Worten nach ein Vertrag, von dessen Verhandlung allerdings der eine Vertragspartner – das Deutsche Reich – ausgeschlossen war und der deshalb auch – mit Recht – als „Diktat von Versailles“ empfunden wurde, als ein Papier, an das man sich nicht gebunden fühlte. Es war erklärtes Ziel der deutschen Außenpolitik, diese „Fesseln von Versailles abzuschütteln“. Schließlich beschädigten die Inhalte des Vertrages –insbesondere auch die Gebietsabtretungen mit deutschen Bevölkerungsgruppen – sowie die Art seines Zustandekommens im Deutschen Reich nachhaltig sowohl das Ansehen der Westmächte als auch das Vertrauen in die Staatsform der Demokratie. Quer durch die Parteienlandschaft stieß der Vertrag auf heftige Ablehnung. Der Weimarer Regierung wurde von einigen Gruppen zudem vorgeworfen, durch die Annahme der Vertragsbedingungen die Interessen des Reichs verraten zu haben; es wurde eine Revision des als „Schandfrieden“ oder „Schanddiktat von Versailles“ bezeichneten Vertrages gefordert. Insgesamt wurde es von verschiedenen Historikern als ein Geburtsfehler des Versailler Vertrages bezeichnet, daß er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.
Der Vertrag war selbst unter den Siegermächten umstritten. Großbritannien fürchtete eine zu starke Dominanz Frankreichs auf dem europäischen Festland, und die VSA forderten die Durchsetzung von Wilsons 14-Punkte-Programm. Schließlich setzte sich Frankreich durch.
Auf die hohen Reparationsforderungen und die Industriedemontagen im Ruhrgebiet versuchte die deutsche Reichsregierung mit einem Generalstreik zu reagieren. Die Folgen des sogenannten Vertrages waren Inflation, Verelendung breiter Volksschichten und eine ständig zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Krediten (besonders VS-amerikanischen). Daher traf die von den VSA ausgehende Weltwirtschaftskrise das Deutsche Reich extrem hart, da diese stärker als irgendeine andere Industrie an die amerikanische Wirtschaft gekoppelt war.
Die durch den sogenannten Versailler Vertrag begründeten bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation des Deutschen Reiches versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.
Die Nationalsozialisten konnten durch die Beseitigung der letzten Zwänge des Versailler Vertrages während ihrer Regierungszeit – unter anderem durch die militärische Wiederaufrüstung und Befreiung des Rheinlandes – großes innenpolitisches Prestige ernten.
Der Vertrag von Versailles hatte also das Gegenteil von dem bewirkt, was sich die Westmächte von ihm erhofft hatten: den Frieden in Europa zu bewahren und Deutschland nachhaltig wirtschaftlich und politisch, zu ihren eigenen Gunsten, zu schwächen. Er bildete die Hauptursache für den Zweiten Weltkrieg.
Ernst von Weizsäcker, ein späterer Oppositioneller des Dritten Reiches, schrieb bereits am Tage des Waffenstillstandes vom 11. November 1918 die prophetischen Worte in sein Tagebuch:
- „Hieraus entsteht ein neuer Krieg; unsere Kinder werden ihn ausfechten müssen.“
Zahlen
Die Folgen in Zahlen:[10]
Verstoß gegen den festgesetzten Minderheitenschutz durch Polen
Der Versailler Vertrag enthielt folgende Bestimmung:
„Polen nimmt unter Zustimmung, daß die alliierten und assoziierten Hauptmächte dies in einen mit ihm zu schließenden Vertrag aufnehmen, die Bestimmungen an, welche diese Mächte für notwendig erachten, um in Polen die Interessen der nationalen, sprachlichen und religiösen Minderheiten zu schützen.“
Die vertragliche Bestimmung wurde von Polen mit Füßen getreten. Die Volksdeutschen wurden entrechtet, drangsaliert und vertrieben. Allein zwischen 1918 und 1939 mußten 1,5 Millionen ihre Heimat verlassen.
Siehe auch: Polnische Verbrechen an Volksdeutschen zwischen 1918 und 1939
Überwindung im Nationalsozialismus
Der Versailler Vertrag hat in Europa weder den wirtschaftlichen Frieden unter den Völkern noch einen Wiederaufbau ermöglicht. Eine Auslieferung Kaiser Wilhelms II. scheiterte an den Niederlanden. Auch „Kriegsverbrecher“ wurden von dem deutschen Volk nicht freigegeben. Die ersten politischen Erfolge waren die Räumung des Rheinlandes 1930 und die Beseitigung der Reparationen im Jahre 1932.
Am 13. Januar 1935 kehrte das Saarland zum Reich zurück. Da die anderen Mächte, besonders Frankreich, die versprochene Abrüstung ihrerseits hartnäckig verweigerten, stellte das Reich mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht am 16. März 1935 seine volle Wehrhoheit wieder her und beseitigte dann am 7. März 1936 auch die Schutzlosigkeit des Rheinlandes mit dem Einmarsch der Wehrmacht. In diesem Vorgehen will das veröffentlichte Geschichtsbild der BRD klare Kriegsvorbereitungen und „Welteroberungspläne“ des nationalsozialistischen Deutschlands sehen. Hitlers Reichstagsrede vom 30. Januar 1937 vollendete die Wiederherstellung der politischen Souveränität des Reiches und zog feierlich die deutsche Unterschrift der Kriegsschuldlüge des Versailler Vertrages zurück.
Letzte Zahlungen von der BRD
Das Diktat fand seine krönende Vollendung mit dem sogenannten 2+4-Vertrag 70 Jahre später. Im Zuge der Teilwiedervereinigung von 1990 erklärte sich die BRD neben vielen anderen Zugeständnissen dazu bereit, die angelaufenen Zinsen aus den teilweise nicht mehr gezahlten abstrusen Geldforderungen (etwa 300 Milliarden Goldmark) des Versailler Diktates in Raten zu begleichen. Die letzte dieser Raten wurde erst am 3. Oktober 2010 beglichen.
Zitate
- „Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“ — Reichskanzler Philipp Scheidemann (SPD)[11]
- „Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewußtsein, daß es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist. [...] Wenn die Regierung [...] unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen.“ — Ministerpräsident Gustav Bauer am 22. Juni 1919 zum Versailler Vertrag
- „Seit dem Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages, der als Friedenswerk der Grundstein zu einer neuen und besseren Zeit für alle Völker sein sollte, haben sich in unserem deutschen Volk – fast nur aus Not und Elend – 224.000 Menschen mit freiem Willen das Leben genommen [...].“ – Adolf Hitler (1933)[12]
- „Die wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrages waren so bösartig und töricht, daß sie offensichtlich jede Wirkung verloren. Deutschland wurde dazu verurteilt, unsinnig hohe Reparationen zu leisten. [...] Die siegreichen Alliierten versichern nach wie vor, sie würden Deutschland ausquetschen, bis die ,Kerne krachen‘. Das alles übte auf das Geschehen der Welt und auf die Stimmung des deutschen Volkes gewaltigen Einfluß aus.“ — Winston Churchill[13]
- „Man mag Deutschland seiner Kolonien berauben, seine Rüstung auf eine bloße Polizeitruppe und seine Flotte auf die Stärke einer Macht fünften Ranges herabdrücken. Dennoch wird Deutschland zuletzt, wenn es das Gefühl hat, daß es im Frieden von 1919 ungerecht behandelt worden ist, Mittel finden, um seine Überwinder zur Rückerstattung zu zwingen. [...] Um Vergütung zu erreichen, mögen unsere Bedingungen streng, sie mögen hart und sogar rücksichtslos sein, aber zugleich können sie so gerecht sein, daß das Land, dem wir sie auferlegen, in seinem Innern fühlt, es habe kein Recht sich zu beklagen. Aber Ungerechtigkeit und Anmaßung, in der Stunde des Triumphs zur Schau getragen, werden niemals vergessen noch vergeben werden. [...] Ich kann mir keinen stärkeren Grund für einen künftigen Krieg denken, als daß das deutsche Volk, das sich sicherlich als einer der kraftvollsten und mächtigsten Stämme der Welt erwiesen hat, von einer Zahl kleinerer Staaten umgeben wäre, von denen manche niemals vorher eine standfeste Regierung für sich aufzurichten fähig war, von denen aber jeder große Mengen von Deutschen enthielte, die nach Wiedervereinigung mit ihrem Heimatland begehrten.“ — David Lloyd George, britischer Premierminister in seinem Memorandum zum Versailler Vertrag, 25. März 1919
- „Das ist ja gerade die diabolische Art des V e r s a i l l e r D i k t a t e s gewesen, daß sie an allen Ecken und Enden Unfrieden zwischen Deutschland und seinen Nachbarn geschaffen hat. Von allem anderen abgesehen, suchte sie Feindschaft zu legen zwischen Frankreich und Deutschland, Belgien, Dänemark, Polen, Tschecho-Slowakei, Litauen. Dazu alle die Unterdrückungen Deutschstämmiger, die Streitpunkte mit Jugoslawien und Rumänien schaffen, genau so wie die Südtiroler Frage eine brennende Wunde für die deutsche Seele ist. Nehmen wir dazu die Wegnahme der deutschen Kolonien, so ist es klar, daß eine Politik, die darauf hinausginge, das alles in den früheren Status quo umzuwandeln, eine Politik des Kampfes gegen die ganze Welt wäre [...] Selbst ein gerüstetes Deutschland würde diese Politik mit einer dauernden antideutschen Weltkonstellation zu bezahlen haben.“ — Reichsaußenminister Gustav Stresemann am 14. September 1925
- „Tatsächlich wurde in Versailles die Axt an die Wurzel der Weimarer Republik und die Giftsaat des neuen Nationalismus in den deutschen Boden gelegt. Sie brachte die Weimarer Republik zum Erliegen.“ — Otto Braun, sozialdemokratischer Ministerpräsident Preußens 1920–1932 [14]
- „Der Hitlerismus, die Träumereien von Revanche und einem neugeborenen Militarismus, waren die Pflanzen, welche die Alliierten in den deutschen Boden senkten und pflegten.“ — George Gedye, langjähriger Deutschland-Korrespondent der Londoner „Times“[15]
- „Die Auswirkungen des unseligen Versailler Friedens bilden den Nährboden der Hitler-Bewegung.“ — Friedrich Meinecke, führender deutscher Historiker vor 1933 (wie auch nach 1945)[16]
- „Erinnern wir uns bitte an den Vertrag von Versailles, der ohne Rußlands Beteiligung zustande kam. Viele Experten folgerten, dass Versailles die Geburtsstätte des 2. Weltkriegs war. Und ich stimme dieser Sicht absolut zu, denn der Versailler Vertrag war gegenüber dem deutschen Volk unfair. Er lud den Deutschen Einschränkungen und Lasten auf, unter denen sie zusammenbrachen. Der Kurs für das kommende Jahrhundert war damit festgelegt worden.“ — Rußlands Präsident Wladimir Putin am 19. September 2013, Kreml-Veröffentlichung
- „In Versailles ist der Nationalsozialismus geschaffen worden. In Versailles hat Hitler seinen geistigen Geburtsort.“ — Jakob Schaffner, Schweizer Schriftsteller[17]
- „Der Vertrag von Versailles sollte gar keinen Friedenszustand begründen, sondern die Machtverhältnisse derart regeln, daß das Ziel jederzeit mit neuen Forderungen und Maßnahmen gesichert werden konnte. Daher die Auslieferung der Kolonien, der Handelsflotte, die Beschlagnahme der Bankguthaben, Besitzungen, Patente in allen Ländern, die Abtrennung von Industriegebieten wie Oberschlesien und das Saarland, die Einführung der Republik von der man mit Recht eine Untergrabung der Industrie durch die allmächtig gewordenen Gewerkschaften erwartete, und endlich die Reparationen, die wenigstens im Sinne Englands keine Kriegsentschädigung sein sollten, sondern eine dauernde Belastung der deutschen Wirtschaft bis zu deren Erliegen.“ — Oswald Spengler[18]
- „Ich habe immer meinen Leuten gesagt: Nicht um die Beseitigung des Versailler Vertrages handelt es sich, sondern um die des Westfälischen Friedens. Im Versailler Vertrag schwebte den Franzosen doch nichts anderes vor als die Erneuerung des Westfälischen Friedens.“ — Adolf Hitler 1942[19]
- „Wenn ein in der Weltgeschichte abgeschlossener Vertrag den Namen Friedensvertrag gänzlich zu Unrecht trägt, dann ist das der Versailler Vertrag. Er hat weder den Frieden gebracht noch ihn gewollt. Im Gegenteil war er seiner ganzen Anlage nach dazu angetan, an allen Fronten rings um Deutschland jedes auch nur denkbare Feuer wachzuhalten, damit man es im Bedarfsfall hochblasen konnte. Man wollte durch Konservierung und Neuschaffung aller möglichen und unmöglichen künstlichen Gegensätze Europa in einer ewigen Nervosität erhalten, und da Deutschland bei diesen Gegensätzen ständig der Leidtragende war, konnte man sich der eitlen Hoffnung hingeben, es für die nähere und weitere Zukunft im Spiel der Mächte gänzlich zu inaktivieren.“ — Joseph Goebbels[20]
Weiteres
Viele Politiker verwenden die Redewendung „ein neues Versailles für Deutschland“ u. a. in bezug auf folgenreiche Verträge, die die BRD abschließt, zuletzt Henry Nitzsche (fraktionslos) im Bundestag zum EU-Reformvertrag.
Siehe auch: Die Wahrheit über die BRD
Siehe auch
- das im Arndt-Verlag erschienene Buch „Das Versailler Diktat“
- Zerschlagung des Osmanischen Reiches im Zuge des Sykes-Picot-Abkommens
- Erfüllungspolitik
Literatur
- Paul Rühlmann: Europa am Abgrunde; die wichtigsten Bestimmungen des Versailler Friedensvertrages in ihren Wirkungen erläutert (PDF-Datei)
- Die Friedensbedingungen der Alliierten und assoziierten Regierungen mit Einleitung, Anhang und Sachregister, 1919 (Netzbuch)
- Hermann Th. Drege: Deutschland und der Friedensvertrag von Versailles. Rechtsfolgen. Die Wirkung des Friedensvertrages auf Territorium und Bevölkerungsziffer, Wirtschaft und Finanzen des Deutschen Reiches. Bilanz und Zukunftsaussichten. Anhang: Terminkalender der Fristen für die Ausführung der wichtigsten Vertragsbestimmungen, Zentralverlag G.m.b.H. Berlin 1920
- Paul Dehn: Die Versailler Friedensbedingungen: ein Lichtbildervortrag mit erklärendem Text in 58 Darstellungen, 1921 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Géza Lukács: Fort mit den Friedensverträgen von Versailles, Trianon, Neuilly, St. Germain, Sèvres, Berlin 1922 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Was jedermann vom Friedensvertrag wissen muß – Der Friedensvertrag in 101 Forderungen (PDF-Datei)
- Der Friedensvertrag und Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft (1921) (PDF-Datei)
- Der Friedensvertrag zwischen Deutschland und der Entente; Vollständige Volksausgabe der deutschen Übertragung auf Grund der letzten amtlichen Revision (1919) (PDF-Datei)
- Friedrich Stampfer: Von Versailles – Zum Frieden! (1920) (PDF-Datei)
- Hans Poeschel: Die Kolonialfrage im Frieden von Versailles. Dokumente zu ihrer Behandlung (1920) (PDF-Datei)
- Georg Brandes: Der Tragödie zweiter Teil – Der Friedensvertrag, 1920 (PDF-Datei)
- Christian Meurer: Die Grundlagen des Versailler Friedens und der Völkerbund, Würzburg 1920 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Das Versailler Diktat, Arndt-Verlag, ISBN: 3-88741-195-1 (Klappentext)
- ExpressZeitung:
- 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 1), Ausgabe 28 (September 2019), Vorstellung und Bezugsnachweis
- 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 2): Unter dem Joch der »Befreiung«, Ausgabe 29 (November 2019), Vorstellung und Bezugsnachweis
- 100 Jahre Krieg gegen Deutschland (Teil 3): Die grosse Entdeutschung, Ausgabe 30 (Dezember 2019), Vorstellung und Bezugsnachweis
- Manfred Weinhold: Deutschlands Gebietsverluste 1919–1945, Arndt-Verlag, ISBN: 978-3-88741-197-8
- Gerd Schultze-Rhonhof: 1939 – Der Krieg, der viele Väter hatte, Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg
- Friedrich Heiß: Deutschland und der Korridor
- Wolf Ewert / Paul Weege: Was jeder Deutsche vom Weltkrieg wissen muß, 1938 (PDF-Datei, 10MB)
- O. Hartwich: Die große Lüge, Beitrag zur Kriegsschuld-Frage (PDF-Datei)
- Alfred Wegerer:
- Die Kriegsschuldfrage, Monatsschrift für internationale Aufklärung, Nr. 4, April 1925 (PDF-Datei)
- Kriegsschuldforschung, 1933 (Mit zip gepackte PDF-Datei)
- Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen. Schriftleitung: Alfred von Wegerer. „Berliner Monatshefte“ Jahrgang I und II (1923 und 1924) (PDf-Datei)
- Otto Haintz: Die Kriegsschuldfrage, eine Quellensammlung für den geschichtlichen Unterricht (PDF-Datei)
- Deutscher Fichte-Bund e.V.: Der Abgrund von Versailles
- John Maynard Keynes:
- Krieg und Frieden. Die wirtschaftlichen Folgen des Vertrags von Versailles, 1920 (Klappentext, Leseprobe und Bestellmöglichkeit)
- Revision des Friedensvertrages. Eine Fortsetzung von „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages“ (1922) (PDF-Datei)
- Hans Wilhelm Hermann Liebig: Der Betrug am deutschen Volke (1919) (PDF-Datei Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!; Netzbuch)
- Reinhold Eichacker (Hrsg.): Haß! Antwort deutscher Dichter auf Versailles, München 1920 (PDF-Datei)
- Max Bauer: Der Irrwahn des Verständigungs-Friedens, 1919 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Werner Beumelburg: Deutschland in Ketten, Von Versailles bis zum Young-Plan (1931) (PDF-Datei)
- Hans-Caspar von Zobeltitz: Und was der Feind uns angetan – das Buch vom Raubfrieden (1921) (PDF-Datei)
- Lujo Brentano: Was Deutschland gezahlt hat! Die bisherigen deutschen Leistungen auf Grund des Vertrages von Versailles, 1923 (Bestellmöglichkeit des Nachdrucks, HTML-Version)
- Hans Draeger: Zehn Jahre Versailles (HTML-Version)
- Bernhard Schwertfeger: Der Fehlspruch von Versailles; Deutschlands Freispruch aus belgischen Documenten, 1871–1914, abschließende Prüfung der Brüsseler Aktenstücke (1921) (PDF-Datei)
- Hans Meiser: Ausplünderung Deutschlands seit 1919 (Bestellmöglichkeit)
- Hermann Brinkmann: Der Grundsatz der Nichtauslieferung deutscher Untertanen und seine Durchbrechung im Versailler Friedensvertrage (1922) (PDF-Datei)
- Kurt Freiherr von Lersner: Versailles! Volkskommentar des Friedensdiktats (1921) (PDF-Datei)
- Das Saargebiet unter der Herrschaft des Waffenstillstandsabkommens und des Vertrags von Versailles (1921) (PDF-Datei)
- Henry Behnsen / Werner Genzmer: Valuta-Elend und Friedensvertrag (1921) (PDF-Datei)
- Sachverzeichnis zum Friedensvertrage (1919) (PDF-Datei)
- Die Gegenvorschläge der Deutschen Regierung zu den Friedensbedingungen (1919) (PDF-Datei)
- Das Ultimatum der Entente. Vollständiger Text der Mantelnote und der Antwort auf die deutschen Gegenvorschläge; amtlicher Wortlaut (1919) (PDF-Datei)
- Arthur Zapp: Revanche für Versailles! Eine Vision. 1924
- E. J. Dillon: The Inside Story of the Peace Conference (1920) (PDF-Datei)
- Paul Bang: Nicht vergessen! Tatsachenbericht eines Weltverbrechens, Stuttgart Alemannen Verlag 1940
- Henry Behnsen / Werner Genzmer: Valuta-Elend und Friedensvertrag (1921) (PDF-Datei)
- Mannhart: Verrat um Gotteslohn? – Hintergründe des Diktates von Versaille Schulddokumente neuzeitlicher Konfessionspolitik (1938, 130 S., Scan, Fraktur) (PDF-Datei)
- Die Bilanz – 10 Jahre Vertrag von Versailles. Deutsche Politiker beurteilen die Folgen des „Vertrages“ (eingeschränkte Voransicht auf Google-Bücher)
- Hermann Stegemann: Das Trugbild von Versailles, 1926 (Bestellmöglichkeit der PDF-Datei und des Ausdrucks)
- Stefan Scheil: Polens Zwischenkrieg – Der Weg der Zweiten Republik von Versailles bis Gleiwitz, Pour le Mérite, 2022, ISBN 978-3-932381-82-9 [320 S.]
- VAWS-Pressebüro: Die Vernichtungspläne, „Verträge“ und „Abkommen“, o. J. [500 S.], zu beziehen über Buchdienst Hohenrain[21]
- Johann von Leers:
- Das ist Versailles!, Hillgers Deutsche Jugendbücherei Nr. 485, Hermann Hillger Verlag, Berlin 1933
- Versailles 1919, in: „Der Weg“, Jg. 1952, Heft 2
Verweise
Bitte beachten Sie zu den aufgeführten Verweisen auch diesen Warnhinweis!
Weltnetz
- Das Diktat zum Nachlesen
- Der „Vertrag von Versailles“ im Volltext
- Hans Wilhelm Scheidt: Die Schandverträge, Versailles
- Philipp Scheidemann zum Versailler Vertrag: Vollständiger Text der Rede vor der Nationalversammlung (1919)
- Buch: Der Tod in Polen (über polnische Verbrechen an Deutschen nach „Versailles“)
- Das „Friedens“-Diktat von Versailles
- Die tiefere Ursache der großen Finanzkrise 1929: Das Friedensdiktat von Versailles
- Versailles: Der Anfang vom Ende. Amerika verschenkt Deutschland
- Das Versailler Diktat und die Folgen
- Die Rechtsgrundlagen der Pariser Friedensverhandlungen und ihre Verletzung durch den Vertrag von Versailles
- Jan von Flocken / Peter Feist / Michael Friedrich Vogt: Das Versailler Diktat, die These von der Alleinkriegsschuld und die fatalen Folgen, YouTube, 7. Juni 2014
- Der Hintergrund des Verrats: Zionismus, Pariser Friedenskonferenz und die bolschewistische Revolution
- Sven Felix Kellerhoff / Lars-Broder Keil: Deutschland sollte so tief wie möglich gedemütigt werden, Die Welt, 6. Mai 2019
Schriften
- Der Friedensvertrag von Versailles (1919, 254 S., Scan, Fraktur)
- Historische Tatsachen: „70 Jahre Versailles“ (PDF-Datei, 65 MB!)
Fußnoten
10 Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten • Alliierter Bombenterror • Bewertung der Armeen • Das deutsche Memorandum • Decknamen deutscher Militärunternehmen im Zweiten Weltkrieg • Deutsche Zwangsarbeiter • Eintritt der Vereinigten Staaten in den Zweiten Weltkrieg • Hoßbach-Niederschrift • Leih- und Pachtgesetz • Method short of war • Neutralitätsgesetz • Rede vom 11. Dezember 1941 • Terrorflieger • Tote im Zweiten Weltkrieg • Überfall auf den Sender Gleiwitz • Vergeltungsmaßnahme von Liditz • Versailler Friedensdiktat • Persischer Korridor • Polenfeldzug • Polnische Verbrechen an Volksdeutschen zwischen 1918 und 1939 • Waffen-SS • Wehrmacht • Westfeldzug 1940