Gelber Ring

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Der Gelbe Ring, je nach Ausführung auch Judenring, Judenkreis oder Gelber Fleck genannt, war im Mittelalter eine für Juden vorgeschriebene Kennzeichnung: Sie mußten seit dem 13. Jahrhundert in vielen Ländern und Regionen ein Stoffstück in Kreis-, Ring- oder Rechteckform außen sichtbar – meist vorn in Brusthöhe – auf der Kleidung tragen.

Dies war Teil einer stigmatisierenden Kleiderordnung, die ihnen von kirchlichen und weltlichen Herrschern aufgezwungen wurde. Diese Judentracht diente der Ausgrenzung und Kontrolle der Juden und erleichterte in Verbindung mit der Ghettoisierung ihre Auffindung. Der Judenring gilt als Vorläufer des Judensterns im Dritten Reich.

Geschichte

Ähnliche Kleiderordnungen für religiöse Minderheiten waren im Islam schon seit dem frühen 8. Jahrhundert für sogenannte Dhimmis – „Untergebene“ – üblich. Sie betrafen Juden und Christen, oft jedoch nur Juden. Ihre Kennzeichnungspflicht begann 717 mit einem Befehl von Kalif Umar II. Die Art des Kennzeichens war anfangs nicht festgelegt und variierte. 807 befahl Kalif Harun al-Rashid in Persien für Juden einen gelben, für Christen einen blauen Gürtel. In anderen islamischen Ländern waren es Halsketten und verschiedenfarbige Schuhe.

Diese Regeln waren nicht im Koran oder der Hadith begründet.

Der älteste Beleg einer besonderen Kleidungsordnung für Juden in Europa findet sich auf Sizilien. Bereits wenige Jahre nach Beginn der moslemischen Okkupation der Mittelmeerinsel im Jahr 827 wurden von den neuen moslemischen Machthabern entsprechende Verordnungen erlassen, die sich auch gegen die Christen richteten.

In der abendländischen Farbsymbolik war die Farbe Gelb – im Gegensatz zum sehr ähnlichen Gold – überwiegend negativ besetzt und stand für Sünden wie Geiz, Neid, Hochmut u. a. Gelbliche Pferde galten Rittern als minderwertig.

Nach den Kreuzzügen, bei denen es zu Ausschreitungen gegen europäische Judengemeinden (vor allem in Nordfrankreich und im Rheinland) und Massakern an Juden und Mohamedanern in Palästina gekommen war, verschlechterte sich die Lage dieser Gruppen zunehmend. Deutlich wird dies beim 4. Laterankonzil, welches 1215 unter Papst Innozenz III. eine ganze Reihe von Bestimmungen, darunter besondere Symbole zur Kennzeichnung Andersgläubiger (Kanon 68), beschloß:

„Juden und Sarazenen beiderlei Geschlechts in jeder christlichen Provinz und zu allen Zeiten sollen in den Augen der Öffentlichkeit durch die Art ihrer Kleidung von anderen Völkern unterschieden sein.“

Damit wurde die verschiedentlich schon bestehende Praxis, bestimmte Außenseiter (vor allem Leprakranke) durch Kleidungsaccessoirs zu kennzeichnen, nun auch für nichtchristliche religiöse Minderheiten offiziell überall gefordert und der bereits bisher bestehende Usus, daß sich verschiedene soziale Gruppen (auch) hinsichtlich ihrer Kleidung unterschieden, für Juden und Moslems zur Vorschrift. Wie die geforderten Zeichen auszusehen hatte, sollte jeweils regional geregelt werden, so daß sich in der Folge sehr unterschiedliche Judenzeichen entwickelten: in Deutschland zunächst der sogenannte Judenhut (ein konischer oder halbkugeliger Hut mit breiter flacher Krempe und einem Knauf am Scheitel), der hier von jüdischen Männern schon seit dem 11. und bis ins 15. Jahrhundert als Teil ihrer üblichen Tracht getragen wurde, im übrigen Europa (und seit der Mitte des 15. Jahrhunderts auch in Deutschland) meistens ein gelber oder roter Ring oder Fleck.

Die kirchlichen Vorschriften benötigten für ihre Umsetzung freilich die Unterstützung durch die jeweiligen weltlichen Machthaber, die ihnen aber mehrheitlich noch lange versagt blieb, so daß die kirchlichen Forderungen auf zahlreichen Provinzialsynoden immer wieder erneuert wurden. Erst im 15. Jahrhundert, als sich die abendländische Gesellschaft immer mehr als eine in erster Linie christliche Gesellschaft verstand (in der Andersgläubige bestenfalls geduldet, mehrheitlich aber vertrieben wurden), wurden einschlägige Bestimmungen zunehmend auch von weltlicher Seite erlassen, so daß sich die Kennzeichnung der Juden in Europa erst jetzt weitgehend durchsetzte. Zumindest der jüdischen Oberschicht war es durch den Erwerb entsprechender Privilegien aber auch weiterhin noch möglich, vom Zwang zum Tragen der Judenzeichen befreit zu werden.

1551 bekräftigte König Ferdinand I. das Gebot des Judenrings für die österreichischen Erblande. 1583 legte die Reichsstadt Speyer genaue Maße dafür fest.

Auf bildhaften Darstellungen von Juden, früher Skulpturen wie der Judensau und Wandmalereien, später auch Flugschriften und illustrierten Blockbüchern, sind vom frühen 13. bis zum 17. Jahrhundert sowohl der Judenhut wie auch der Judenring nachweisbar. Schriftliche Dokumente berichten dazu oft über Verbrechen von Juden. Die „Judentracht“ kommt auch in vielen Bühnenstücken und Komödien des 16. Jahrhunderts als Verspottung und Wiedererkennung vor.

Zeit des Nationalsozialismus

Hauptartikel: Davidstern

Zeittafel für Kleiderordnungen

Islam

  • 717: Kalif Umar Ibn Abd al-Aziz befiehlt Christen und Juden, ein Erkennungszeichen zu tragen.
  • 807: Der Kalif Persiens, Harun al-Rashid, befiehlt für Juden einen gelben Gürtel, für Christen einen blauen.
  • 853: Kalif Al-Mutawakkil von Persien gibt dazu ein Edikt heraus.
  • 887: Juden und Christen werden im moslemisch eroberten Sizilien einer besonderen Kleiderordung unterworfen.
  • 1005: Der Fatimid Al-Hakim verpflichtet Juden in Ägypten und Palästina, Glocken an ihren Gürteln und hölzerne „Goldketten“ um den Hals zu tragen.
  • 1121: Ein Brief aus Bagdad beschreibt die dortige jüdische Kleiderordnung:
„... zwei gelbe Gürtel, einen um den Kopf, den andern um den Nacken. Ferner muß jeder Jude ein Stück Leder an seinen Nacken hängen, auf dem das Wort dhimmi steht. Auch um seine Taille muß er einen Gürtel tragen. Die Frauen müssen einen roten und einen schwarzen Schuh tragen, dazu eine kleine Klingel an ihren Nacken oder Schuhen.“
  • 1301: In islamischen Ländern müssen Juden nun gelbe Turbane tragen.
  • 1315–1326: Emir Ismael Abu-I-Walid zwingt die Juden von Granada, den Gelben Fleck zu tragen.

Christentum

  • 12. Jahrhundert: Der konische Judenhut wird in Deutschland üblich.
  • 1215: Das Vierte Laterankonzil verlangt Unterscheidungskennzeichen für Juden und Moslems.
  • 1219: Papst Honorius III. erläßt den Juden von Kastilien diese Ordnung.
  • 1222: Der Erzbischof von Canterbury, Stephen Langton, ordnet an, daß englische Juden ein weißes, später ein gelbes Band zu tragen haben.
  • 1228: König Jakob I. befiehlt den Juden von Aragon, den gelben Gürtel zu tragen.
  • 1267: Das Provinzialkonzil von Wien fordert, daß Juden einen besonders geformten „gehörnten“ Hut (pileum cornutum) zu tragen hätten.
  • 1269: Ludwig IX. von Frankreich verhängt für alle Juden, die öffentlich ohne Gürtel angetroffen werden, ein Bußgeld von zehn Silberstücken.
  • 1274: Edward I. von England verschärft das Dekret: Der Gelbe Fleck in Form der Gesetzestafeln des Mose muß von jedem Juden ab dem siebten Lebensjahr über dem Herzen getragen werden.
  • 1294: In Erfurt wird der Gelbe Fleck erstmals in Deutschland erwähnt.
  • 1321: Heinrich II. von Kastilien zwingt Juden zum Tragen des Gelben Flecks.
  • 1415: Der Gegenpapst Benedikt XIII. verhängt die Bulle von Avignon: Juden müssen eine gelben oder roten Fleck tragen, die Männer auf ihrer Brust, die Frauen auf dem Schleier.
  • 1434: Kaiser Sigismund führt auf Wunsch der Stadt und nach entsprechenden Forderungen des Basler Konzils vom selben Jahr den Gelben Fleck in Augsburg wieder ein.
  • 1528: Der Senat von Venedig erlaubt dem berühmten Arzt Jakob Mantino ben Samuel für zwei Monate, den regulären Doktorhut statt des gelben Judenhuts zu tragen. Später wurde die Frist auf Empfehlung des englischen und französischen Botschafters sowie des päpstlichen Legaten und anderer prominenter Patienten des Arztes verlängert.
  • 1555: Papst Paul IV. verfügt, daß Juden gelbe Hüte tragen müssen.
  • 1566: König Sigismund II. unterzeichnet ein Gesetz, das den Juden Litauens gelbe Hüte und Kopfbedeckungen auferlegt. Zwanzig Jahre später wurde das Gesetz aufgehoben.