Gutjahr, Richard

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Richard Gutjahr

Richard Gutjahr (Lebensrune.png 1973 in Bonn) ist ein deutscher BRD-Moderator, -Systemjournalist und Netzschreiber.

Tätigkeiten

Gutjahr war zwischen 1993 und 1998 Schüler der Deutschen Journalistenschule in München. In dieser Zeitspanne studierte er zudem Politik und Kommunikationswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2007 ist er mit der Jüdin Einat Wilf, einer ehemaligen israelischen Knesset-Abgeordneten (bis 2011 Arbeitspartei, danach parteilos), verheiratet[1] und hat mit ihr zusammen eine Tochter (Lebensrune.png 1994) und einen Sohn (Lebensrune.png 2010). Die Lebensgefährtin Gutjahrs beschreibt sich selber als „Zionistin“.[2]

Von 1992 bis 1996 war Gutjahr als Nachrichtenredakteur, Reporter und Moderator für den privaten Radiosender „Radio Gong“ und von 1996 bis 1999 für den Hörfunksender Bayern 3 tätig. Zudem war er bei dem Lizenzblatt Süddeutsche Zeitung als „freier Mitarbeiter“ und Karikaturist sowie ab Januar 1999 für fünf Monate als Hochschulabsolvent („Trainee“) beim VS-amerikanischen NWO-Fernsehsender CNN im Büro in Washington beschäftigt. Es folgten Anstellungen in der BRD bei den systemmedialen Fernsehsendern „Das Erste“ und „Bayerischer Rundfunk“.

Unterlassungsklage gegen Gerhard Wisnewski wegen angeblicher „Verdachtsberichterstattung“

Im Juli 2018 unterlag Gutjahr vor dem Oberlandesgericht Köln in einem von ihm angestrengten Prozess gegen den Autoren und Journalisten Gerhard Wisnewski wegen angeblicher „Verdachtsberichterstattung“ in einer Ausgabe von dessen Buchreihe „Verheimlicht – vertuscht – vergessen [...]“. Gutjahr hatte Klage eingereicht, weil Interviewfragen Wisnewskis in dem Buch den Verdacht erweckt haben sollen, Gutjahr habe sich im Zusammenhang mit den islamischen Attentaten von Nizza und München (14. und 22. Juli 2016) strafbar gemacht. Wisneswski hatte lediglich die Frage gestellt, ob Gutjahr wirklich zufällig bei beiden Attentaten in unmittelbarer Nähe war, oder ob er eine Form von Vorwissen gehabt haben könnte. Diese Frage stellte sich aufgrund des sehr außerordentlich erscheinenden Umstands, daß Gutjahr sich zufällig im Abstand weniger Tage an den beiden entfernt liegenden Orten aufgehalten hat – exakt zum passenden Zeitpunkt und zur näheren Örtlichkeit des jeweiligen Attentats.[3]

Laut Anklageseite hingegen sollte bereits die bloße Frage bzgl. dieses Umstands den Verdacht beinhaltet haben, Gutjahr sei dazu fähig, zwei Massenmorde zu dulden, um seine Karriere zu fördern (Straftat nach § 138 StGB: „Nichtanzeige geplanter Straftaten“). Wisnewski stellte hierzu fest: „Es ging allein um die abstrakte Möglichkeit des Vorwissens, also allein um einen kognitiven Vorgang und die Frage, wie der Reporter innerhalb einer Woche an zwei Attentatsorten zugegen oder in unmittelbarer Nähe gewesen sein konnte“. Gutjahr hatte die immense Entschädigung von mindestens 50.000 Euro für die von Wisnewski aufgeworfene Frage gefordert, was dessen wirtschaftliche Existenz zerstört hätte.

Zuvor hatten zahlreiche BRD-Systemmedien ausführlich und ausschließlich über Gutjahrs diesbezügliche Sicht der Dinge berichtet. Nach dessen juristischer Niederlage hingegen wurde das Thema von diesen geschlossen – mit Ausnahme des eher unbekannten Netzportals FinanzNachrichten.de[4] – totgeschwiegen.[5] Für seine Berichte u. a. in Nizza und in München war Gutjahr 2016 vom „Medium Magazin“ zum „Reporter des Jahres“ (2. Platz) – einem Preis für in der Regel besonders linientreue Berichterstattung – gekürt worden.

Verweise

Fußnoten