Halbjude

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Erläuterung des Begriffes Halbjude (Mischling 1. Grades) nach den gesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Reiches

Halbjuden sind Mischlinge 1. Grades. Als Halbjuden werden Personen bezeichnet, unter deren vier Großeltern sich mindestens zwei Juden befinden.

Stellung im Reich

Nach dem Reichsbürgergesetz gelten Mischlinge 1. Grades auch automatisch als Juden in Deutschland, wenn sie bei dessen Erlaß der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder danach in sie aufgenommen wurden.

Halbjuden wurden in Deutschland auch wie Juden behandelt, wenn sie bei Erlaß des Reichsbürgergesetzes mit einem Juden verheiratet waren oder sich danach mit einem Juden verheirateten. Mischlinge 1. Grades wurden auch dann als Juden angesehen, wenn sie einer Ehe entstammten, die nach dem Blutschutzgesetz verboten war oder wenn sie aus einer außerehelichen Beziehung mit einem Juden hervorgegangen waren.

Bekannte Halbjuden nach deutschem Recht (Auswahl)

Nach jüdischem Rasseverständnis jedoch Volljuden

Siehe auch