Niederkunft

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Das Neugeborene im schützenden Kreis der Familie (Eltern und Geschwister); Zeichnung von Wolfgang Willrich.

Die Niederkunft oder Geburt ist der Prozeß am Ende einer Schwangerschaft und Höhepunkt der Liebe und/oder geschlechtlichen Vereinigung zwischen Mann und Frau.

Erläuterung

Vollendet ist die Geburt, wenn der Säugling vollständig und lebend aus dem Mutterleib ausgetreten ist. Gemäß § 1 BGB markiert in Deutschland die Vollendung der Geburt den Beginn der Rechtsfähigkeit.

Lebendgeburt

Unter Lebendgeburt versteht man beim Menschen die Geburt eines lebenden Neugeborenen. Stirbt das Kind kurz vor oder während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt.

„Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.“ — § 31 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Siehe auch

Literatur