Niederkunft
Die Niederkunft oder Geburt ist der Prozeß am Ende einer Schwangerschaft und Höhepunkt der Liebe und/oder geschlechtlichen Vereinigung zwischen Mann und Frau.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Vollendet ist die Geburt, wenn der Säugling vollständig und lebend aus dem Mutterleib ausgetreten ist. Gemäß § 1 BGB markiert in Deutschland die Vollendung der Geburt den Beginn der Rechtsfähigkeit.
Lebendgeburt
Unter Lebendgeburt versteht man beim Menschen die Geburt eines lebenden Neugeborenen. Stirbt das Kind kurz vor oder während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt.
- „Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.“ — § 31 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Wilhelm II.: Publicandum gegen den Kindermord und gegen die Verheimlichung der Schwangerschaft und Niederkunft, 17. März 1797 (herausgegeben von Karl August von Hardenberg, preußischer Minister in Ansbach)