Kaserne

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Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4, Columbiadamm, Berlin-Tempelhof.jpg

Eine Kaserne (entstanden aus Haus der Armee oder Haus der Waffen) ist ein Gebäude bzw., je nach Lage und Möglichkeiten, zentrales sowie dezentrales Gebäudekomplex zur dauerhaften Unterbringen militärischer Streitkräfte, aber auch von Polizei, Grenzschutz, Miliz und ähnliche Truppen. Eine Garnison (Standort) hat in der Regel eine Kaserne, große Garnisonstädte können jedoch mehrere Kaserne verschiedener Truppengattungen beherbergen, was sich wirtschaftlich stark auf Stadt und Region auswirken kann.

Erläuterung

Lageplan der Kaserne des 1. Garde-Regiment zu Fuß gegenüber der Garnisonkirche, Potsdam 1909.jpg
Rekruten der Waffen-SS beim Exerzieren (Paradeschritt) auf dem Gelände der Kaserne
Typische für die Kasernensprache: Sündenabwehrkanone (SAK) der Wehrmacht

Geschichte (Deutschland)

Im 18. Jahrhundert noch nicht als Mannschaftsunterkunft gedacht, sondern als Wohnhäuser (mehrere kleinere Häuser) für Soldaten und ihre Familien geplant und gebaut, wurden die Anlagen im 19. Jahrhundert stets größer, aus den Kompaniegebäuden wurden Bataillonsgebäude mit Schlafsäle für Mannschaften, jeweils ein Stockwerk für jede der drei bis vier Kompanien und Doppel- sowie Einzelzimmer für Unteroffiziere, wobei Offiziere, außer bei Alarmbereitschaft, weiterhin privat wohnten oder im Offizierkasino vorübergehend Unterkunft fanden. Zur Zeit des Norddeutschen Bundes und nach der Reichsgründung 1871 wurden viele Kasernenkomplexe für die Heeren Deutschlands neugebaut, so daß diese Anfang des 20. Jahrhunderts bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr in Behelfsquartieren untergebracht waren.

Pierer's Universal-Lexikon

Kaserne, eigenes Gebäude zur Wohnung für eine Abtheilung Soldaten in den Standquartieren der Truppen. In Festungen werden sie bisweilen bombenfest erbaut u. zur Vertheidigung bes. schwacher Punkte eingerichtet (Devensivkaserne). Kasernenordnung nennt man die Gesammtheit der Bestimmungen, welche zur Aufrechthaltung der Ordnung in der K. dienen Kasernenarrest, in einigen Armeen der geringste Grad des Arrestes für die Unteroffiziere u. Gemeinen, ähnlich wie der Stubenarrest der höheren Grade. Kasernirung, die Unterbringung der Soldaten in Kasernen.[1]

Meyers Großes Konversations-Lexikon

Kaserne (ital. caserma, vielleicht entstanden aus casa d'arme, »Waffenhaus«, daher im ältern Deutsch Kasarme), Gebäude zur dauernden Unterbringung von Truppen. Alle größeren Staaten streben aus militärischen Gründen die Durchführung der Kasernierung an. Bereits die römischen Kaiser erbauten Kasernen, der moderne Kasernenbau aber beginnt erst mit der Errichtung stehender Heere: Vauban entwarf 1680 das erste bis ins 18. Jahrh. gültige System für seine Kompaniekaserne. Bei der Anlage ist Zentralisations- und Dezentralisationssystem zu unterscheiden: ersteres sucht möglichst viel Truppen mit allen für Dienst und Verwaltung nötigen Nebenräumen unter einem Dach unterzubringen, letzteres, dem die moderne Gesundheitslehre immer mehr zum Siege verhilft, verteilt Mannschaften, wie Verwaltungs- etc. Räume auf mehrere kleinere Gebäude. Zum Zentralisationssystem gehören: System Vauban: hohe Gebäude, geschlossene Höfe, viel Treppen, um die herum die Räume liegen, bis 1874 in Frankreich gebräuchlich; System Belmas: Mittelkorridor; spanisches System: Seitenkorridor nach dem geschlossenen Hofe hin; Linearsystem: das Gebäude, in der Längsrichtung mit nur kurzen Flügeln sich erstreckend, hat nach dem offenen Hofe hin einen breiten, hellen, lustigen Korridor; dieses System ist das beste unter den zentralisierten Kasernen, und hat z. B. in Dresden Vortreffliches geleistet. Doch steht es den nachstehend genannten Arten des Dezentralisations- oder Blocksystems noch wesentlich nach, besonders vom Standpunkte der Gesundheitslehre. Das 1861 in England eingeführte Pavillonsystem, mit einzelnen, höchstens zweistöckigen, von beiden Seiten zu lüftenden Gebäuden für je rund 100 Mann, ließ die 1826–46 auf 17,8 vom Tausend ermittelte Sterblichkeit auf 8,43, die Sterblichkeit an der Schwindsucht von 7,8 auf 2,5 sinken. Noch weitere Dezentralisation fordert das 1875 von Tollet aufgestellte System, bei dem den Anforderungen der Gesundheitslehre auch durch Verminderung des Baumaterials, Vermeidung von infektionsfähigen Stoffen (Verwendung von Eisen) und Vermeidung von Winkeln und Ecken Rechnung getragen wird. Tollet forderte 3,5 qm Grundfläche und 22 cbm Luftraum für den Infanteristen, bez. 4,2 qm und 25 cbm für den Kavalleristen.
Das durch seine leichte Bauart zunächst für milde Klimate geeignete Tolletsche System ist durch die österreichischen Ingenieure Gruber und Völkner vermittelst Umwandlung der Spitzbogen in Rundbogen und Einfügung ruhender Luftschichten in Wände und Decken auch für kalte Klimate geeignet gemacht worden und hat sich durch ganz bedeutende Besserung des Gesundheitszustandes der Truppen trefflich bewährt. In Deutschland wird die Garnison-Gebäudeordnung vom 6. Jan. 1899 den Grundsätzen des Dezentralisationssystems in weitgehender, aber jede Übertreibung vermeidender Weise gerecht. Es wird für den Mann 4,5 qm Flächenraum, 15–16 cbm Luftraum, für die Höhe der Zimmer 3,8 m gefordert; nach Bedürfnis sind als gesonderte Gebäude zu errichten: Mannschaftsgebäude (für ein Bataillon, Kavallerieregiment oder Artillerieabteilung ein Gebäude oder mehrere kleine für 1 bis 2 Kompanien etc.), Wirtschaftsgebäude (Küchen etc.), Offizierspeiseanstalt, Familiengebäude (für verheiratete Unteroffiziere), Stabsgebäude, Exerzierhaus, Stall, Krankenstall, Reitbahn, Beschlagschmiede, Patronenhaus, Kammergebäude, Feldgerätschuppen, Friedensgerätschuppen, Bedürfnisanstalten. Ein großartiges Beispiel moderner dezentralisierter Anlage ist die K. des 4. Garderegiments zu Fuß in Berlin NW. Auch bei ältern, zentralisierten Kasernen, so besonders vorteilhaft in einigen sächsischen, ist den Grundsätzen der Dezentralisation dadurch Rechnung getragen, daß für die verschiedenartigen Bedürfnisse gesonderte Räume geschaffen sind: Wohnräume, Schlafsäle, Speisesäle, Putzräume, Wachstuben etc. Sofern sich der Grund und Boden nicht zu teuer stellt, verursachen übrigens dezentralisierte Bauten nicht wesentlich mehr Kosten als zentralisierte. Die militärische Zucht und Ordnung in der K. überwacht ein Offizier als militärischer Kasernenvorsteher mit Hilfe eines Offiziers und der Unteroffiziere vom Kasernendienst. Die hierfür geltenden Vorschriften sind in der Kasernenordnung zusammengefaßt.[2]

Stellenwert der preußischen Kaserne im Norddeutschen Bund

Geheimer Regierungsrat Jacob von Gerlach (1830–1908) der Deutschkonservativen Partei (DKP), Rittergutsbesitzer, Landrat im Kreis Gardelegen und Mitglied im Preußischen Abgeordnetenhaus, sprach am 7. Mai 1867 vor dem Haus der Abgeordneten im Preußischen Landtag:

„Zum Schluß noch eins, meine Herren ! Wenn ich nicht irre, war es auch im Reichstage, daß die Aeußerung fiel: ‚durch den vorliegenden Entwurf werde ganz Norddeutschland in eine große Kaserne verwandelt‘. Meine Herren, wenn Preußen und Norddeutschland so sehr in Atome zersetzt und aufgelöst ist, daß es sich nur nach dem Einmaleins oder vielmehr nach dem eins plus eins gliedert, wenn es also gar kein Organismus ist, ja, dann ist die Kaserne ein Rettungshafen, dann bedeutet Kaserne den Gegensatz ebensogut gegen Volks-Souverainetät wie gegen Absolutismus. Meine Herren! Die Preußische Kaserne stellt keinen absoluten unbeschränkten Herrscher in seinem Kommandanten dar; jeder Offizier und jeder gemeine Soldaten der Preußischen Armee ist mit Rechten ausgestattet; keiner ist rechtlos seinem Kommandeur gegenüber. Es kommen sogar auch Wahlen in der Preußischen Kaserne, in der Preußischen Armee vor. Kein Offizier wird bekanntlich der Regel nach Offizier, wenn er nicht vorher gewählt ist. Kein Offizier, kein gemeiner Soldat wird, wenn er vor Gericht gestellt wird, von Anderen, als von Seinesgleichen. So enthält die Preußische Kaserne, die Preußische Armee viele Gegensätze nicht blos gegen die Volks-Souverainetät, sondern auch gegen den Absolutismus, und wie die Preußische Kaserne schon wiederholt ein Rettungsanker für den Preußischen Staat in den inneren wie in den äußeren Stürmen gewesen ist, so lassen Sie uns hoffen, daß auch jetzt wieder die Preußische Armee der Anker ist, an dem das Staatsschiff Preußens und des Norddeutschen Bundes sich nöthigenfalls festhält bis die Wellen sich beruhigt haben und es diesem Rettungsanker gestatten, daß er in stolzer Ruhe an Bord des Schiffes sich für die künftigen Stürme rüstet.“[3]

Bekannte deutsche Kasernen (Auswahl)

Siehe auch

Fußnoten

  1. Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 358
  2. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 71
  3. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der durch die Allerhöchste Verordnung vom 18. April 1867 einberufenen beiden Häuser des Landtages, Seite 74