Kolonial-Denkmünze

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Kolonial-Denkmünze am Band für Weiße mit drei Gefechtsspangen; Die bronzene Medaille zeigt das nach rechts gewandte Brustbild von Wilhelm II. in der Uniform eines Generalfeldmarschalls der Preußischen Armee. Rechts die gekrönten Initialen W II (Wilhelm II). Rückseitig rechts ein Eichenblatt- und links ein Lorbeerzweig. Mittig von der Kaiserkrone überragt die Inschrift DEN TAPFEREN STREITERN FÜR DEUTSCHLANDS EHRE.

Die Kolonial-Denkmünze wurde am 13. Juni 1912 von Kaiser Wilhelm II. gestiftet und konnte an alle Personen verliehen werden, die an militärischen Unternehmungen (Gefechte, Strafexpeditionen, Feldzüge) zum Schutz der Deutschen Kolonien, deutscher Reichsangehöriger oder deutscher Interessen teilgenommen haben, darunter für Deutsch-Ostafrika (1889–1907) 77, für Deutsch-Südwestafrika (1893–1904) sieben und für Deutsch-Kamerun (1891–1909) 101 Unternehmungen. Die Medaille gab es vornehmlich in Bronze, aber zuweilen auch mit einer nicht offiziellen Vergoldung. Außerdem gab es eine besondere Ausgabe der Medaille für die Reichsneger der Schutz- und Polizeitruppen (mit leicht verändertem Band und aus alternativem Material).

Erläuterung

Kolonial-Denkmünze (vergoldet)

Nachdem für die Teilnehmer der China-Expedition (Boxeraufstand) und für die Niederschlagung des Terrors in Deutsch-Südwestafrika (Hottentottenkrieg) bereits spezielle Denkmünzen gestiftet und verliehen wurden, stiftete Kaiser Wilhelm II. die Kolonial-Denkmünze für die Teilnehmer derjenigen (bisherigen und zukünftigen) überseeischen Gefechte usw., die die Stiftung einer eigenen Denkmünze nicht rechtfertigten. Berücksichtigt wurden Aktivitäten rückwirkend bis zum Jahr 1888, Gefechtsspangen für 1913 bzw. 1914 wurden nachgestiftet.

„Diese Medaille wurde an Teilnehmer von Kämpfen in den Kolonien (Deutsche Schutzgebiete) oder im Ausland zum Schutz Deutscher verliehen. Die Besatzungen der Marine-Kreutzer Bismarck und Olga die in und bei Kamerun gekämpft haben waren ebenfalls berechtigt diese Auszeichnung zu bekommen. Die Kämpfer in Südwest-Afrika von 1904 bis 1908 sowie die Kämpfer in China von 1900 bis 1901 waren nicht berechtigt diese Medaille verliehen zu bekommen, da für diese Kämpfe gesonderte Denkmünzen gestiftet wurden. […] Deshalb ist diese Denkmünze wesentlich seltener als die China oder Südwest-Afrika Denkmünze. Für diese Denkmünze gibt es vielfältige Gefechtsspangen, Togo mit Jahreszahlen, Kamerun mit Jahreszahlen, Samoa 1888, Venezuela 1902/03, Ponape 1910/11 um nur einige zu nennen.“[1]

Die als „Denkmünze“ deklarierte Medaille konnte an alle Angehörige des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine, der Kaiserlichen Schutztruppe, der Polizeitruppen in den Schutzgebieten sowie sonstigen Personen verliehen werden, die an den Unternehmungen teilgenommen haben. Mit 4.222 nachweisbaren Verleihungen ist die Kolonial-Denkmünze weitaus seltener anzutreffen als die China-Denkmünze und Südwestafrika-Denkmünze.

Gefechtsspangen

Gefechtsspange „Deutsch-Ostafrika 1905/07“ für die Maji-Maji-Rebellion; Die Spangen bestehen aus vergoldetem Messing und werden auf dem Band für die Große Ordensschnalle befestigt. Bei Teilnahme an mehreren Gefechten wurden die Spangen untereinander angebracht.
Gefechtsspange „Kamerun 1908/09“
Urkunde (1913)

Für den Zeitraum von 1884 bis 1914 wurden für 273 militärische Unternehmungen insgesamt 91 Gefechtsspangen gestiftet. Die einzeilige Inschrift auf den Gefechtsspangen nannte das Schutzgebiet und das Jahr der Unternehmung. Eine Ausnahme hiervon ist die Gefechtsspange „VENEZUELA 1902“,[2] da in diesem Falle deutsche Interessen im Ausland vertreten wurden. Die Medaille konnte somit mit den folgenden Spangen verliehen werden, wenn der Beliehene an einem entsprechenden Gefecht oder Schlacht teilgenommen hatte:

  • Deutsch-Ostafrika 1888/89
  • Deutsch-Ostafrika 1889/90
  • Deutsch-Ostafrika 1889/91
  • Deutsch-Ostafrika 1892
  • Deutsch-Ostafrika 1893
  • Deutsch-Ostafrika 1894
  • Deutsch-Ostafrika 1895
  • Deutsch-Ostafrika 1896
  • Deutsch-Ostafrika 1897
  • Deutsch-Ostafrika 1897/98
  • Deutsch-Ostafrika 1898
  • Deutsch-Ostafrika 1899
  • Deutsch-Ostafrika 1900
  • Deutsch-Ostafrika 1901
  • Deutsch-Ostafrika 1902
  • Deutsch-Ostafrika 1903
  • Deutsch-Ostafrika 1905/07
  • Deutsch-Ostafrika 1911
  • Deutsch-Ostafrika 1912
  • Südwest-Afrika 1893/95
  • Südwest-Afrika 1896
  • Südwest-Afrika 1897
  • Südwest-Afrika 1897/98
  • Südwest-Afrika 1901
  • Südwest-Afrika 1903/04
  • Kamerun 1884
  • Kamerun 1886/91
  • Kamerun 1889
  • Kamerun 1890
  • Kamerun 1891
  • Kamerun 1891/94
  • Kamerun 1893
  • Kamerun 1895/96
  • Kamerun 1897
  • Kamerun 1898
  • Kamerun 1898/99
  • Kamerun 1899
  • Kamerun 1899/1900
  • Kamerun 1900
  • Kamerun 1900/01
  • Kamerun 1901
  • Kamerun 1901/02
  • Kamerun 1902
  • Kamerun 1902/03
  • Kamerun 1903
  • Kamerun 1904
  • Kamerun 1904/05
  • Kamerun 1905
  • Kamerun 1905/06
  • Kamerun 1906
  • Kamerun 1905/07
  • Kamerun 1906/07
  • Kamerun 1907/08
  • Kamerun 1908/09
  • Kamerun 1911
  • Kamerun 1912
  • Togo 1894/95
  • Togo 1895
  • Togo 1896
  • Togo 1896/97
  • Togo 1897
  • Togo 1897/98
  • Togo 1898
  • Togo 1898/99
  • Togo 1899
  • Togo 1900
  • Togo 1900/01
  • Togo 1901
  • Togo 1902
  • Togo 1903
  • Deutsch-Neuguinea 1893
  • Deutsch-Neuguinea 1897
  • Deutsch-Neuguinea 1899
  • Deutsch-Neuguinea 1900
  • Deutsch-Neuguinea 1901
  • Deutsch-Neuguinea 1902
  • Deutsch-Neuguinea 1903
  • Deutsch-Neuguinea 1904
  • Deutsch-Neuguinea 1905
  • Deutsch-Neuguinea 1906
  • Deutsch-Neuguinea 1907
  • Deutsch-Neuguinea 1908
  • Deutsch-Neuguinea 1909
  • Deutsch-Neuguinea 1910
  • Deutsch-Neuguinea 1911
  • Deutsch-Neuguinea 1912
  • Deutsch-Neuguinea 1913
  • Deutsch-Neuguinea 1913/14
  • Samoa 1888
  • Venezuela 1902/03
  • Ponape 1910/11

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Kolonial Denkmünze 1912
  2. Venezuela-Blockade: Seit der Unabhängigkeit Venezuelas 1811 gab es immer wieder Bürgerkriege und Aufstände in diesem Land. Während dieser Rebellionen wurden immer wieder ausländisches Kapital in Form von Plantagen, Farmen, Eisenbahnen, Fabriken usw. zerstört. Daraufhin wurde bereits im Herbst 1901 ein deutsches Geschwader in die Gewässer von Venezuela gesandt. Am 8. Dezember 1902 stellten dann England und Deutschland ein Ultimatum an Venezuela. Um dem Ultimatum Nachdruck zu verleihen, beschoß die Koalition am 13. Dezember 1902 die Hafenstadt Puerto Cabello. Als Venezuela nicht einlenkte, wurde eine Seeblockade eingerichtet. Dieser Blockade und dem Ultimatum schloß sich später noch Italien an. Dies rief jetzt die VSA auf den Plan, die gemäß der Monroe-Doktrin (Amerika den Amerikanern) schnellstmöglich dafür sorgen wollten, daß sich keine Europäische Nation in Venezuela Fuß faßt. So kam es dann am 14. Februar 1903 zum Vertag von Washington, in dem Venezuela u. a. folgendes zugestand.
    • 1. Die venezolanische Regierung erkannte im Prinzip die von der kaiserlich deutschen Regierung erhobenen Reklamationen deutscher Untertanen als berechtigt an.
    • 2. Die deutschen Reklamationen aus den venezolanischen Bürgerkriegen von 1886 bis 1900 beliefen sich auf 1.718.815,67 Bolivares (etwa 18 Millionen Reichsmark). Die venezolanische Regierung verpflichtete sich, von diesem Betrag 137.500 Bolivares sofort bar zu bezahlen und zur Tilgung des Restes dem kaiserlich deutschen Gesandten in Caracas zahlbare Wechsel über entsprechende Teilbeträge einzulösen. Sollte die venezolanische Regierung dazu nicht imstande sein, geschah die Zahlung aus den Zolleinkünften von La Guayara und Puerto Cabello.