Landeshauptmann
Der Landeshauptmann ist der Regierungsführer von österreichischen Bundesländern einschließlich Südtirols.
In der frühen Neuzeit war der Landeshauptmann ein Vertreter des Kaisers oder eines Landesfürsten. Die Befugnisse der Landeshauptleute wiesen von Land zu Land gewisse Unterschiede auf. Im Allgemeinen waren sie mit Aufgaben in der Finanzverwaltung befaßt. Deshalb waren sie nicht nur dem Landesherren, sondern auch den Landständen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Später wurden neben den Landeshauptleuten Statthalter oder Gouverneure als rein kaiserliche Beamte berufen. Das politische Amt der Landeshauptmannschaft gab es im gesamten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, so in Böhmen und Mähren, in Schlesien, in der Grafschaft Glatz und in der Ober- und Niederlausitz oder in Preußen. Bis in heutige Zeiten erhalten blieb die Bezeichnung lediglich in Gebieten des ehemaligen Kaiserreiches Österreich.