Kaiserreich Österreich

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Das Kaiserreich Österreich, das Kaisertum der Rudolfskrone, bestand von 1804 bis 1918, wenngleich der Begriff „Kaiserreich“ nie offiziell benutzt oder vom Kaiser von Österreich von den deutschen Fürsten eingefordert wurde.

Vorgeschichte

Nachdem sich Napoleon I. am 18. Mai 1804 zum erblichen Kaiser von Frankreich gekrönt hatte, erhob der römisch-deutsche Kaiser Franz II. aus dem Hause Habsburg-Lothringen am 11. Ernting 1804 das Erzherzogtum Österreich zu einem Erbkaisertume (Kaisertum Österreich), um die Ranggleichheit zu wahren. 1806 wurde die Reichskrone niedergelegt und das Heilige Römische Reich schließlich aufgelöst und stellte damit auch das Ende des deutschen Kaisertums dar, die Kaiserwürde lag nun rein bei Österreich.

Kaisertum Österreich

Als Kaisertum Österreich, Nachfolger des Erzherzogtums Österreich im Deutschen Bund, versteht man strenggenommen die k. k. Monarchie von 1804 bis 1867.

Österreich-Ungarn

Seit dem österreichisch-ungarischen Ausgleiche von 1867, der die Bedeutung Ungarns erheblich aufwertete, spricht man von Österreich-Ungarn. Das Gebiet bestand aus Zisleithanien (deutsch beherrscht) und Transleithanien (ungarisch beherrscht). Dieses Gebilde hatte bis 1918 Bestand und zerfiel dann in eine Reihe von Einzelstaaten, darunter auch der Kunststaat der Tschechoslowakei.

Galt vor dem Ausgleiche auch das ungarische Staatsgebiet als österreichisch, so beschränkte sich aufgrund der nunmehrigen größeren Selbständigkeit Ungarns der Begriff Österreich auf Die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, die man auch unter dem Namen Cisleithanien kannte. Demgegenüber stellten die ungarische Gebiete der k. u. k. Monarchie Transleithanien dar.

Entwicklung eines deutschen Staates

  • Von 1156 bis 1453 lautete die Herrschaftsbezeichnung Herzogtum Österreich.
    • Vom Herzogtum Bayern weitgehend unabhängiges Herzogtum, das annähernd das Gebiet des heutigen Bundeslandes Niederösterreich umfaßte;[1] die Ostmark wurde durch Kaiser Friedrich Barbarossa erbliches Herzogtum und Reichslehen mit Residenz in Wien. 1192 fiel das Herzogtum Steiermark (ebenfalls Reichslehen) durch kaiserliches Diktat an Österreich. Aus der kleinen, umkämpften Grenzmark wurde unter den Babenbergern ein kulturell und wirtschaftlich starkes Herzogtum.
    • 1251 wurde gegen den Willen des Deutschen Reiches Ottokar II. (der zweite Sohn von König Wenzel I. von Böhmen und Kunigunde von Schwaben) Herzog von Österreich, ab 1261 Herzog der Steiermark und ab 1269 Herzog von Kärnten und Krain. Rudolf von Habsburg (ab 1273 römisch-deutscher König bzw. König in Germanien) machte Ottokar den Anspruch strittig und wurde dabei von den deutschen Kurfürsten unterstützt. In einer Reichsgerichtsverhandlung unterlag Ottokar, worauf Rudolf die Reichsacht gegen ihn verhängte. Er zwang ihn, 1276 auf alle Erhebungen zu verzichten und besiegte ihn vernichtend 1278 bei der Schlacht auf dem Marchfeld – Geburtsstunde des Hauses Habsburg.

Fußnoten

  1. Der römisch-deutsche Kaiser Friedrich I. „Barbarossa“ entzog auf dem Hoftag zu Goslar im Sommer 1154 durch Fürstenspruch dem Babenberger Heinrich „Jasomirgott“ das Herzogtum Bayern und verlieh das um die Marcha Orientalis verkleinerte Bayern dem Welfen Heinrich dem Löwen. Die losgelöste Marcha Orientalis wurde unter den Babenbergern als neues Herzogtum Ostarrichi mit besonderen Privilegien zur Keimzelle des Erzherzogtums Österreich.