Metapedia:Werkstatt/Akzeptanz sexueller Vielfalt

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Pfeil 1 start metapedia.png Für weitere Bedeutungen siehe auch Frühsexualisierung, Schülermißbrauch.

Die sogenannte "Akzeptanz sexueller Vielfalt" im folgenden auch (AsV) ist ein Katalog von Maßnahmen zur Erziehung von sehr jungen Schülern zur Akzeptanz von abartiger Sexualität bzw. der ausübenden Personen wie Pädophile, Homosexuelle oder Transgender. Es zielt scheinbar darauf ab, daß die Sexualität die letzlich sexuellen Praktiken beruht, oder die Personen die nicht mehr als abartig oder abstoßend empfunden werden soll. Dieses schulpolitisches Programm stammt hauptsächlich von den Grünen und der SPD, daß scheinbar auch von Seiten schwuler Interessengruppen mit initiert wurde. Dieses Programm wurde in der Öffentlichkeit auch unter dem Begriff (Früh)-Sexualisierung bekannt, weil diese Maßnahmen auf die Manipulation bzw. Indoktrinierung von möglichst jungen Schüler abzielt.

Inhalte der AsV-Maßnahmen

Dieses Programm besteht auch mitunter in einer verharmlosenden Darstellung von harten bzw. abartigen Sexualpraktiken in diversen Unterrichtsaterialien, Büchern, Heften oder Sexualartikeln ("Sex-Koffer") dargestellt bzw. veranschaulicht werden. Diese schulische Maßnahme bei der die Teilnahme oft oder meist Pflicht(!) ist, werden bereits von die meisten Erwachsenen als obszön pervers erachtet, so daß diese bereits eine sexuelle Belästigung darstellen dürften.

Begründung der AsV-Maßnahmen

Diese Maßnahmen wurden mit der fadenscheinigen Notwendigkeit begründet, man müßte der Homophobie macher Leute mit einer frühen Sexualaufklärung in der Schule entgegen wirken. D.h. die Schüler sollen zur Akzeptanz sexueller Vielfalt sexueller Minderheiten erzogen werden. Es wurde auch argumentiert, daß man im möglichst frühen Alter die Kinder am besten erziehen kann.

Öffentlicher Widerstand gegen AsV-Maßnahmen

Es haben sich besorgte Eltern, zu Bündnissen zusammengeschlossen. Es wurden bereits einige Kundgebungen gegen AsV-Maßnahmen abgehalten. Es gibt sehr viele Bündnisse die Informationen über die Hintergründe von AsV lieferm. Experten haben mit sachkundiger Kritik den Widerstand gegen AsV-Maßnahmen unterstützt.

Der Verein Echte Toleranz: Dieser argumentiert, daß der Staat nicht berechtigt sei, Schüler dazu zu erziehen, ein bestimmtes Sexualverhalten gutzuheißen oder abzulehnen. Genau dies würde es bedeuten, wenn im Lehrplan von Akzeptanz die Rede sei.

Sachkundige Kritik an AsV-Maßnahmen

AsV-Maßnahmen als Sexualaufklärung

Sinn der schulischen Sexualaufklärung: Der Begriff "Akzeptanz sexueller Vielfalt" läuft den Sinn der schulischen Sexualaufklärung zuwieder. Der Begriff Sexualität erscheint als eine wissenschaftliche Erkenntnis darüber, daß Sex letztendlich auf eine biolgische oder gar existenzielle Basis zurückzuführen ist. Eine seriöse Sexualaufklärung muss somit in der Bewußtmachung bestehen, daß Sexualität eigentlich nicht nur zum Vergnügen existiert, sondern der Fortpflanzung dient und auch Gefahren und Verantwortlichkeiten in sich birgt.
Akzeptanz sexueller Vielfalt geht über eine schulische Sexualaufklärung hinaus bzw. lauft dem Sinn dieser entgegen, mit der man Kinder auf Ehe und Familie vorbereiten und auf Gefahren die Sexualität mit sich bringen kann aufzeigen möchte. Die Verhindernung von ungewollten Schwangerschaften ist ein Grund für die Sexualaufklärung.

Pervertierung: Diese willkürlich erscheinenden Maßnahmen sollen ja denen dienen, die von dieser postulierten Vielfalt profitieren könnten. Homosexualität, Hypersexualität und Asexualität könnte man als Sexualstörung betrachten, die natürlich Probleme mit sich bringt. Störungen wie Sexsucht gelten als eine sexuelle Störung und sind für Betroffene auf Dauer oft eine ernste Belastung. Diese Zwangsmaßnahmen erscheinen als ein willkürlicher Mißbrauch, gezielte Schikane oder Psychoterror (Siehe verständnislose Verfolgung und Haft für ablehnende Eltern).

Anwendung dieser Maßnahmen auch bei Muslimen? Sexistisches oder homophobes Verhaltensweisen sind laut Fachleuten oft oder sogar überwiegend bei Personen mit orientalischen Migrationshintergrund zu finden. Es erscheint für einige Fachleute fragwürdig, ob nicht die Anwendung dieser Maßnahmen z.B.: bei Muslimen, besonders unerwünscht sind, und von dieser Lobby abgelehnt oder gar verhindert werden.

AsV-Maßnahmen Gesetzes- und Verfassungswidrig?

AsV-Maßnahmen ein extremistischer Übergriff?

Bundesverfassungsgericht: Jugendliche dürfen nicht indoktriniert werden: 1977 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Sexualerziehung Jugendliche nicht indoktrinieren dürfe, also offen sein müssen für verschiedene Weltanschauungen und Überzeugungen. Es wurde ein Rechtsgutachten von Prof. Christian Winterhoff zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt erstellt. [1]. Dieses Gutachten kommt mitunter zu dem Schluss, daß prinzipiell der Unterricht zum Nutzen des Schülers zu erfolgen hat.
Diese Maßnahmen müßten in der Bevölkerung zumindest in der Gesamtschau den Eindruck erwecken, daß hier von den Behörden nicht mehr nach rechtstaatlichen Grundsätzen verfahren wird. Zumindest könnte bzw. müsste man als mündiger Bürger von einer willkürlichen oder böswilligen Stichelei bzw. Schikane einer bürgerfeindlichen Regierung ausgehen dürfen. Eine schulische Sexualaufklärung kommt letzlich dem Tatbestand einer sexuellen Belästigung gleich. Dieser ist nur legitim, wenn andere Rechtsgüter wie Lehre, Aufklärung oder Gefahrenabwehr z.B.: Geschlechtskrankheiten dem Persönlickkeitsrecht der Schüler überwiegen. Seriöse Sexualkunde müsste mitunter auch vor böswilligem Verhalten unredlicher Personen warnen. Diese Maßnahmen als Zwang stellen aber bereits selbst eine böswillige Verhaltensweise gegenüber den Schülern dar, wenn diese oder deren Eltern bei passiven widerstand gegen diese Maßnahme rücksichtslos ohne Verständnis verfolgt werden.

AsV-Maßnahmen möglichweise strafbar

Kriminineller Charakter mancher AsV-Maßnahmen: Die Art und Umsetzung der Maßnahmen weisen einen Charakter mit zumindest einigen antisoziale oder psychopathischen Grundzügen auf: subversiv ("Akzeptanz sexueller Vielfalt"), hinterhältig (ahnungslose Kinder werden hintergangen), rücksichtslos (Zwang auf Kinder und Eltern), Überheblich ("wir können oder dürfen das") usw. Dieses Verhalten erscheint letzlich als eine Art, wie sich ein Gegner, feindlich gesinnter oder auch sado-masochistischer Charakter verhält. Laut Kriminalpsychologen soll Pädophilie bzw. Kindesmissbrauch auch weniger eine sexuelle, sondern eine eher sado-masochistische Triebfeder haben, z.B.: Unterwerfung oder Machtausübung gegenüber Schwächeren. Wenn man dieses bedenkt, so erscheint die fragwürdige Art und Weise dieser Maßnahmen dem normalen Bürger schon eher als "verständlich". Es geht den Urhebern demnach nicht etwa nur darum, triebhaft affektiv Kinder zu verführen, sondern auch eher darum, Macht auf das gesamte Umfeld ausüben zu können. Fachleute fragen sich ebenfalls, seit wann und mit welcher Absicht sich die Urheber für die Erziehung zum Wohl der Kindern interessieren. Es ist offiziell, daß die Maßnahmen nicht für das Wohl der Kinder gedacht sind, sondern den Interessen und Vorstellungen der Urheber umsetzten sollen. Auf Kundgebungen gegen diese Maßnahme, zeigten die Befürworter der Sexualisierung ihren Charakter auch ganz offen zur Schau. Neben Verhöhnungen, Gewaltsamen Übergriffen, absichtliche Anwiederungen durch obszöne Gesten erwecken auch verhöhnende Spruchchöre wie "eure Kinder werden so wie wir" den Anschein, daß die Befürworter vor einem Terrorisieren der Bevölkerung nicht zurückschrecken.

Meinung eines Staatsanwaltes: Laut eines Staatsanwaltes der sich seit Jahren mit sexuellem Kindesmissbrauch beschäftigt, soll sich diese exzessive Sexualpädagogik als fördernd für Übergriffe und Mißbrauch erweisen. In einem Buch fänden sich Anweisungen, die Pädophilen als Ermunterung zum Missbrauch von Kindern dienen könnten, Ähnliche Texte habe er immer wieder auf Rechnern pädophiler Täter gefunden[2].

Da laut Bundesverfassungsgericht Jugendliche nicht indoktriniert werden dürfen, sind auch diese Maßnahme evtl. nicht mehr durch eine Ausnahme wegen höherer Rechtgüter begründet, und somit rechtlich nicht gedeckt. So daß hier gleich mehrere Staftatbestände in Frage kommen:

  • Verletztung der Erziehungspflicht: Werbung für (statt Warnung) vor alternativ basiertem Lebensstil in entsprechenden Gesellschaftskreisen (Z.B.: homosexuell oder multikulturell). Dieser Lebensstil soll sich laut Fachleuten früher oder später meist als falscher Weg erweisen, in der z.B.: Freundschaften eher nur geheuchelt, Multikulturelle Beziehungen zu Migranten oder Flüchtlingen beruhen auf Nutznieserschaft, hohe HIV-Ansteckungsrate bei Homosexuellen, Verantwortungslosigkeit in diesen Kreisen hindeutet. Eine Werbung für solch einen Lebensstils wäre mit einer Ernährungsberatung mit Bier und Zigaretten zu vergleichen.
  • Mißhandlung von schutzbefohlenen: siehe Köperverletzung in psychischer Hinsicht.
  • Sexuelle Nötigung: Das Wort Akzeptanz, erweckt den Eindruck, daß man gewisse Praktiken im Sinne einer amtlich gepredigten Akteptanz auch gegen den eigentlichen Willen an sich vornehmen lassen soll, oder auch gegen den Willen bei anderen vornehmen kann. Die Maßnahme enscheint auch als Botschaft, daß man sich z.B.: bei Belästigungen durch Schwule zumindest auch nicht mit rechtlichen Mitteln verteidigen soll oder kann.
  • Beleidigung: Der Begriff "Akzeptanz sexueller Vielfalt" erweckt den Eindruck man hätte diese Maßnahme nötig, weil man sonst Schwule oder deren Praktiken verachten würde. Man Vergleiche hierzu obzöne Belästigungen von Erwachsenen z.B.: am Telefon oder in der Öffentlichkeit.
  • Nötigung: Beachtenwert is auch, daß diese Maßnahmen wie selbstverständlich unter Schulpflicht statt finden, von den man nicht befreit wird und die auch dann nicht abgebrochen wird, wenn die Schüler eine deutliche Ablehnung oder gar Unbehagen zeigen. Alleine die Begriffe Akzeptanz und Vielfalt erscheinen als hinterhältige Kampfbegriffe, welches einer subversiven Verschleierung dienen.
  • Körperverletzung: Laut Medienberichten sollen mehrere Schüler während einer AsV-Veranstaltung psychisch oder physisch kollabiert sein, so daß diese in das Krankenhaus eingewiesen wurden. Es ist auch zu vermuten, daß nicht nur die Maßnahme, sondern die Gegenwart derLehrer die Ursache für das Kollabieren der Schüler war.

Versagen der Behörden

Kein Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung: Da laut Bundesverfassungsgericht Jugendliche nicht indoktriniert werden dürfen, sind auch diese Maßnahme evtl. nicht mehr durch eine Ausnahme wegen höherer Rechtgüter begründet, somit sind Mitarbeiter von behörden im Sinne einer staatlichen Gewaltenteilung verpflichtet, eben gerade diese Maßnahmen aktiv abzulehen. Soweit man sehen kann, wird von Seiten der Behörden nichts dagegen unternommen, sondern eher aktiv mitgewirkt.
Behörden nicht vertrauenswürdig: Gerade diese Maßnahmen gegenüber Schülern und deren Eltern dürfte wohl auch dazu beitragen, daß die Achtung vor Behörden unweigerlich sinkt. Es ist letztlich auch keine Achtung des Gesetzgebers für die Behörden vorhanden, weil der Gesetzgeber sich ja zwangsläufig eine widerspruchslose Umsetzung seiner Maßnahmen erwartet.

Zitate

  • „Es geht nicht darum, Menschen, die anders sind, nicht zu akzeptieren. Es geht eben nicht um die Menschen, es geht um Verhaltensweisen im Bereich der Sexualität“Hedwig von Beverfoerde (CDU), Gegnerin des grün-roten „Aktionsplans“[3]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten