Frankfurter Nationalversammlung
Die Frankfurter Nationalversammlung (auch: Paulsparlament), die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche unter dem Vorsitz des Burschenschafters Heinrich von Gagern tagte, war ein erstes Parlament, was für sich den Anspruch erhob, für ein geeinigtes, ein ganzes Deutschland wider die Kleinstaaterei zu sprechen.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Die Abgeordneten dieses Parlamentes waren teilweise durch Wahl in das Beschlußorgan gelangt. Das Zustandekommen der Frankfurter Nationalversammlung bedeutete die Geburtsstunde des Parlamentarismus und war eine Folge der Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes.
Die Versammlung erarbeitete in langen und kontrovers geführten Debatten die auf Prinzipien der parlamentarischen Demokratie beruhende sogenannte Paulskirchenverfassung. Diese Verfassung erfüllte wesentliche Forderungen der seit 1815 zum metternichschen System der Restauration in Opposition stehenden liberalen und nationalstaatlichen Bewegung aus der Zeit des Vormärz. Sie sah unter anderem einen Grundrechtekatalog sowie eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze vor.
Der König von Preußen Friedrich Wilhelm IV., durchaus kein Freund des damals neuen Parlamentarismus, lehnte die von der Nationalversammlung ausgearbeitete Verfassung sowie die Annahme der ihm angetragenen Kaiserwürde ab.
Vorbildcharakter
Wesentliche Teile des Verfassungswerkes wurden jedoch im 20. Jahrhundert zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949.