Deutsche Burschenschaft

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Das Wappen der Deutschen Burschenschaft

Die Deutsche Burschenschaft (DB) ist ein Korporationsverband von Studentenverbindungen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich. Die Deutsche Burschenschaft entstand 1881 als Allgemeiner Deputierten-Convent (ADC) und erhielt ihren heutigen Namen 1902. Der Wahlspruch der DB wurde bereits von der Urburschenschaft 1815 geführt und lautet Ehre – Freiheit – Vaterland.

Die Farben Schwarz-Rot-Gold

Deutsche Burschenschafter (hier beim Landesvater mit Weihedegen) in der ehem. deutschen Reichsstadt Prag, um 1900
Ehre, Freiheit, Vaterland“ war der Wahlspruch der Jenaer Urburschenschaft von 1815 und ist noch heute der Wahlspruch der meisten Burschenschaften sowie des Korporationsverbandes Deutsche Burschenschaft sowie der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft.

Die elf Stifter der Jenaischen Burschenschaft wählten die Farben des Lützowschen Freikorps, denn neun der Stifter hatten ihm angehört. Die Lützower Jäger hatten einen schwarzen Waffenrock (ähnlich der Schwarzen Schar) mit roten Vorstößen und goldenen Knöpfen getragen. Zwar handelte es sich um ein preußisches Freikorps, doch stand es ausdrücklich auch Nichtpreußen offen und galt als Symbol der erstrebten deutschen Einheit. Da die Burschenschaft in der deutschen Einheits- und Freiheitsbewegung der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die führende Rolle spielte, wurden ihre Farben bald volkstümlich. Beim Hambacher Fest vom 27. Mai 1832 erhielten sie endgültig die Weihe als „deutsche Einheits- und Freiheitsfarben“. Die Frankfurter Nationalversammlung erklärte sie 1848 zu „Reichsfarben“.

Das Lied der Deutschen

„Auch nach dem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl, in dem die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne festgelegt wurde, wird die Deutsche Burschenschaft bei ihren Veranstaltungen weiterhin das von ihrem Verbandsbruder Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfaßte 'Lied der Deutschen' in allen drei Strophen singen.“ — Beschluß des Burschentages 1992 in Eisenach

Diskussion über Abstammungsprinzip

2011 gab es Auseinandersetzungen bezüglich der Frage, ob es ausreichend sei, Angehöriger der BRD zu sein, um Mitglied der Deutschen Burschenschaft zu werden, oder ob dafür grundsätzlich eine deutsche Abstammung gegeben sein muß. Im erstgenannten Fall wäre es somit auch Nichtdeutschen mit einem Ausweis der BRD möglich, einer deutschen Burschenschaft beizutreten.

In Deutschland hat die erste Ansicht, nach der lediglich die Staatsangehörigkeit wichtig ist, keine Tradition, sondern ist eher in Frankreich als Modell zu finden. Das Abstammungsprinzip war bisher im deutschen Raum üblich. Bei diesem Streit hat sich die zweite Ansicht, wonach dem Volkstum dem Paßtum gegenüber der Vorzug zu geben sei, durchgesetzt. Infolgedessen verließen mehrere linke und liberale Bünde die Deutsche Burschenschaft.

Pauschale Diskriminierung von Burschenschaftern

Am 23. Juni 2014 beschloß der Bundesvorstand der BRD-Blockpartei SPD, daß es zukünftig ausgeschlossen sei, sowohl der SPD als auch einer der 120 Burschenschaften anzugehören, die im Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert sind.[1]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten