Panzervernichtungsabzeichen

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Panzervernichtungsabzeichen.jpg
Panzervernichtungsabzeichen (Gold).jpg

Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer (umgangsprachlich: Panzervernichtungsabzeichen) war eine Auszeichnung der deutschen Wehrmacht, die am 9. März 1942 gestiftet wurde. Zur Erlangung des Abzeichens mußte ein feindlicher Panzer im Nahkampf Mann gegen Panzer abgeschossen oder zumindest kampfunfähig gemacht worden sein. Getragen wurde es am rechten Ärmel. Am 18. Dezember 1943 wurde dann das Goldene Panzervernichtungsabzeichen gestiftet, das fünf einfache Abzeichen ersetzte.[1]

Ein junger deutscher Soldat der Panzergrenadier-Division „Großdeutschland“ wird 1943 an der Ostfront im Krieg gegen die Sowjetunion Stalins mit dem Panzervernichtungsabzeichen ausgezeichnet.

Verleihung

Ritterkreuz- und DKiG-Träger Erich Löffler (hier im Gespräch mit Ritterkreuzträger Karl Langesee) mit vier Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer
Peter Kiesgen mit fünf Panzervernichtungsabzeichen am rechten Ärmel, die ab Dezember 1943 durch ein einzelnes goldenes ersetzt wurden
Wilhelm Niggemeyer, in: „Der Panzerknacker“, Merkblatt 77/3, S. 24

Bei den Nahkampfmitteln handelte es sich außer den geballten Ladungen – meist Bündel von Handgranaten – um Molotowcocktails, Handgranaten, Panzerminen oder Hafthohlladungen. Geballte Ladungen oder Handgranaten wurden auf den Panzer bzw. auf Kettenlaufräder und Kette geworfen und gelegt, in der Hoffnung, seine Bewegungsfähigkeit durch Zerstörung der empfindlichen Kettenlaufräder oder Ketten zu mindern oder zu unterbinden. Ferner wurden diese durch die Panzerluken geworfen, wozu der Angreifer auf den Panzer klettern mußte. Molotowcocktails – mit Brandmittel gefüllte Glasflaschen mit brennender Lunte – wurden aufs Heck des Panzers geworfen.

Durch die Lüftungsschlitze des Motors lief die brennende Flüssigkeit in den Motorraum hinein und setzte diesen in Brand, was einen Totalausfall des Panzers bewirken konnte. Die Panzerminen oder Hafthohlladungen waren zum Teil mit Magneten versehen, um sie an fahrenden Panzern wirkungsvoll anbringen zu können. In den bauartbedingten Hohlräumen des Panzers (Spalten zwischen Turm und Wanne bzw. Fahrwerk) plaziert, verursachen sie empfindliche Schäden bis zur völligen Zerstörung des Panzers.

Bei all diesen Angriffsvariationen mit Panzernahbekämpfungsmitteln ist jedoch als Voraussetzung anzusehen, daß feindliche Panzer nicht durch eigene Infanterietruppen geschützt sind. Denn Begleitinfanterie hätte den angreifenden Soldaten sofort unter Feuer genommen. Der Panzer mußte beim Angriff mit Nahkampfmitteln entweder stehen oder ganz langsam fahren. Der Angriff erfolgte von der Seite oder von hinten, da die Sicht aus dem Panzer sehr eingeschränkt war. Zudem mußte der angreifende Soldat hoffen, daß er von anderen Panzern beim Angriff nicht bemerkt wurde, da er sonst sofort mit MG beschossen wurde. Hingegen konnte beim Angriff mit Panzerbüchse, Gewehrgranate, Panzerfaust und Panzerschreck auch aus einer Deckung heraus agiert werden.

Im Deutschen Reich berichteten Zeitschriften und Zeitungen ab 1942 häufig über Soldaten, welche feindliche Panzer vernichtet hatten. Diese Einzelkämpfer wurden als Panzerknacker bezeichnet. In den Berichten waren meist Soldaten zu sehen, an deren Uniformen die Panzervernichtungsabzeichen waren.

Verleihungsvoraussetzung

  • Für einen zerstörten Feindpanzer wurde das Sonderabzeichen in Silber/Schwarz verliehen.
  • Für fünf zerstörte Feindpanzer wurde das Sonderabzeichen in Gold verliehen und ersetzte fünf einzelne Abzeichen.

Sollte ein Soldat z. B. 12 Panzer im Einzelkampf vernichtet haben, trug er im optimalen Fall zwei goldene und zwei silber/schwarze Abzeichen.

Verleihungszahlen

Nach Angaben des Generalobersten Heinz Guderian wurden bis Mai 1944 etwa 10.000 Panzervernichtungsabzeichen verliehen. Bis Kriegsende waren es schätzungsweise 14.000.

Das Abzeichen

  • Stiftungsdatum:
    • 9. März 1942 (in Silber/Schwarz)
    • 18. Dezember 1943 (in Gold)
  • Stifter:
    • „Der Führer und Oberbefehlshaber des Heeres, Adolf Hitler“
  • Verleihungsbefugnis:
    • Taktische Vorgesetzte ab Bataillonskommandeur aufwärts
  • Trageweise:
    • Das Abzeichen wurde auf dem rechten Oberarm getragen. (Links wurden der Schild/die Schilde getragen. Bei der Waffen-SS das Hoheitszeichen.)
  • Abmessungen:
    • 90 x 32 mm1
    • 85 x 30 mm4
    • 90 x 31 mm2
      • Diese Unterschiede erklären sich (vermutl.) durch die unterschiedlichen Hersteller.

43 x 18 mm (Silhouette des Panzers)

  • Material:
    • Band aus Aluminiumgespinst mit einer Panzersilhouette aus Eisen- oder Buntmetallblech
  • Verleihungs-Daten:
    • ca. 18.541 (Schwarz/Silber)
    • ca. 421 (Gold)
  • Weitere Informationen:
    • Neben einem schwarzen Panzer auf einem goldenen Band (wohl aus Tarnungsgründen) kommt weitaus häufiger ein goldener Panzer auf silbernem Band vor. Letzterer wurde häufiger verliehen, jedoch wird er nie von offiziellen Stellen erwähnt. Ein goldener Panzer auf goldenem Band wurde gelegentlich verliehen. Ausschlaggebend war wohl nur die Farbe des Bandes.
    • Da keine offiziellen Vordrucke für Urkunden vorhanden waren, waren die ausgestellten (wenn überhaupt ausgestellt) sehr unterschiedlich. Normalerweise jedoch erhielt der beliehene Soldat eine Abschrift des Bataillonsbefehls und eine Eintragung in das Soldbuch.

Erfolgreiche Panzerknacker (Auswahl)

Zwei Soldaten mit der Raketenpanzerbüchse 54

Siehe auch

Literatur

  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Motorbuch, Stuttgart (1981), ISBN 3-87943-689-4
  • Alex Buchner: Deutsche und alliierte Heereswaffen 1939–1945. Deutschland, UdSSR, England, USA. Podzun-Pallas, Friedberg/H. (1992), ISBN 3-7909-0469-4
  • Uwe Lautenschläger: Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer. Internationales Militaria-Magazin (2013), Nr. 159: 5-38
  • Rolf Michaelis: Das Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer, ISBN 978-3-930849-50-5

Filme

  • „Männer gegen Panzer“, Panzernahbekämpfung-Lehrfilm der Wehrmacht (1943):

Fußnoten

  1. Aus Platzgründen wurde am 18. Dezember 1943 das Goldene Panzervernichtungsabzeichen gestiftet, das sich durch das goldfarbene Gespinst und den goldfarbenen Panzer vom einfachen Abzeichen unterschied und nach Abschuß des 5. Panzers verliehen wurde. Der beliehene Soldat mußte in diesem Fall die vier vorher erlangten Abzeichen, die weiterhin in seinem Besitz blieben, ablegen.