Polnische Teilungen

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Polnische Teilungen I.jpg

Die Polnischen Teilungen beziehungsweise Teilungen Polens benennen die territorialen Aufteilungen Polens und Litauens unter dem Russischen Kaiserreich, dem Erzherzogtum Österreich und Preußen gemäß den Petersburger Verträgen von 1772, 1793 und 1795. Insgesamt gab es diese drei Teilungen der Verwaltungshoheit. Der Begriff einer „vierten Teilung Polens“ wird oftmals für Kongreßpolen verwendet, da das 1807 von Kaiser Napoleon errichtete Herzogtum Warschau die Provinz Südpreußen beinhaltete, Teile dieser dann aber im Wiener Kongreß Preußen zugeschlagen wurden. Die Grenzänderungen Polens 1939 werden von den Polen selbst daher oftmals auch als Fünfte Teilung Polens bezeichnet, um die Ereignisse in eine Linie mit den vorherigen sogenannten Teilungen zu stellen. Man geht oftmals sogar so weit, die sogenannte „Westverschiebung Polens“, die lediglich ein Ausbreiten Polens nach Westen auf deutsche Kosten darstellte, als „Teilung“ zu bezeichnen um somit nun auch noch die Polen ebenso als Opfer der sowjetischen Nachkriegspolitik darzustellen.

Erläuterung

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Sie werden bis heute von den Polen als ein großes Unrecht thematisiert. Dies erscheint insofern irreführend, als die erste Teilung Polens aufgrund zwischenzeitlich eingetretener weitgehender Unregierbarkeit des Landes mit Zustimmung des polnischen Reichstages erfolgt war. Bei dieser Teilung im Jahre 1772 wurde zudem nicht der gesamte polnische Staat aufgeteilt, sondern es wurden einige Gebiete an Rußland, Österreich und Preußen zur hoheitlichen Verwaltung übergeben, wozu der polnische Reichstag seine Einwilligung gegeben hatte. Die polnische Teilung war die notwendige Folge der Mißwirtschaft, die in dem vollständig in Verfall geratenen Staatswesen herrschte. Die beiden weiteren Teilungen sind im wesentlichen eine Folgeerscheinung der ersten.

Die Verträge von 1772, 1793 und 1795 sind als »polnische Teilungen« bekannt; sie sind sämtlich in St. Petersburg abgeschlossen worden, weil die Initiative zu diesen Verträgen von Rußland ausging, und weil Rußland das eigentliche Interesse an dieser Regelung hatte; sie werden deshalb zutreffender als »Petersburger Verträge« bezeichnet. Die diesbezüglichen Geschehnisse wurden zu jener Zeit keineswegs als das große Unrecht angesehen, wie das nachträglich heute geschieht; sie waren vielmehr das Ergebnis der geschichtlichen Entwicklung, für die Polen selbst verantwortlich war; treibend gewirkt haben die Zarin Katharina II., auch Österreich, am wenigsten Preußen. Gleichwohl wurde die Geschichte während des Zweiten Weltkrieges, als Rußland der Verbündete der Westmächte war, und die Polen gegen Deutschland aufgebracht werden sollten, zu Lasten Preußen-Deutschlands umgeschrieben, wie unter anderen der oben genannte nord-amerikanische Historiker Louis L. Gerson dargelegt hat. Natürlich machen sich die Polen in Ermangelung anderer Gründe diese Geschichtsklitterung zunutze. Sie stellen die Verträge von 1772 - 1795 als großen Unrecht heraus, das in erster Linie - wie könnte es anders sein - Friedrich der Große gefördert habe und das »die Konsequenz zielbewußter Hohenzollernscher Machtpolitik« gewesen sei. So steht es in Punkt neun der berüchtigten deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen, und so sollen es deutsche Kinder lernen, damit sie den Landraub der Polen von 1919 und 1945 als gerecht empfinden und sich damit abfinden. Der Friede zwischen den Völkern, den wir alle wollen, kann jedoch nicht auf eine Verfälschung der geschichtlichen Wahrheit aufgebaut werden. Wer Frieden will, muß bereit sein, sich zur geschichtlichen Wahrheit zu bekennen. Die tiefen Wurzeln des Zerfalls des polnischen Staates gehen weit zurück, nämlich auf das Testament Boleslaw III. (Schiefmund) 1138, der die Erbfolgefrage durch ein Teilungs- und Senioratssystem regelte. Das Testament besiegelte die Aufteilung Polens in Einzelfürstentümer und leitete eine Periode innerer Kämpfe ein. Das Haus der Piasten konnte seinen Anspruch auf Landesherrschaft noch durchsetzen, mit seinem Aussterben (Kasimir III. 1370) folgte Ludwig I. von Ungarn (bis 1382); seine anspruchsberechtigte Tochter Maria wurde übergangen, ihre Schwester Hedwig gezwungen, ihr bestehendes Verlöbnis aufzugeben, um sich mit dem heidnischen Litauerfürsten Jagiello zu verehelichen. Jagiello mußte sich zuvor vertraglich verpflichten, daß er und sein Volk (!) den katholischen Glauben annehmen. Stufenweise wurde Litauen in Polen eingegliedert. In der Union von Lublin (1569) fand die Vereinigung statt. Unter den Jagiellonen (1386-1572) erfuhr das Großreich eine gewaltige Machtausdehnung; umliegende Völkerschaften werden skrupellos unterworfen, so die Ukrainer, Weißrussen, Ruthenen und Deutschen. Trotz westlicher Einflüsse in Kunst und Wissenschaft zeigte sich eine Vielzahl von Konfliktstoffen mit Moskau, der Türkei, Habsburg und Schweden. Der Adel (Szlachta) drängte das Bürgertum zurück, die Bauern gerieten in die Erbuntertänigkeit. Hohe Geistlichkeit und Magnaten regierten in der »Adelsdemokratie«. Die Jagiellonen starben 1572 aus, es begann die Zeit der freien Königswahl. Katholisierungsbestrebungen und Intoleranz gegenüber Nichtkatholiken (»Dissidenten«) wurden verstärkt, sie gipfelten im Thorner Blutgericht (1724), das durch Todesurteile gegen Andersgläubige, Kirchenenteignungen und Zurückdrängung der Evangelischen gekennzeichnet war. Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen wurde in einer Doppelwahl (nachdem er deswegen vorher zur römisch-katholischen Kirche übergetreten war) zum polnischen König (August II., »der Starke«) gewählt. Da die innere Festigkeit des polnischen Staates stark gelitten hatte, trat August im Nordischen Krieg (1700-1721) an die Seite Rußlands, um durch kriegerische Erfolge seine Stellung als König zu verstärken. Durch den Sieg bei Poltava (1709) über Karl XII. von Schweden trat eine weithin nachwirkende Machtverschiebung zugunsten Rußlands ein. Russische Truppen blieben seit jener Zeit bis zu den »Petersburger Verträgen« und darüber hinaus im polnischen Raum, Rußland beeinflußte die polnische Politik entsprechend. Polen selbst hatte die Ursachen für die weitere Entwicklung gesetzt zu einer Zeit, als Friedrich d. Gr. noch nicht lebte.[1]

Zusammenhänge

Die wahren Zusammenhänge der sogenannten „polnischen Teilungen“:[2]

Ostpreußenblatt 15. November 1958 - Die polnischen Teilungen 1.jpg Ostpreußenblatt 15. November 1958 - Die polnischen Teilungen 2.jpg

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Dr. jur. Botho Spruth: Polens Teilungen und Annexionen, in: „Deutschland in Geschichte und Gegenwart“, Nr. 29 (1981), S. 1–5 (archiviert)
  2. Das Ostpreußenblatt vom 15. November 1958, S. 3 f. (PDF-Datei)