Flieger-Erinnerungsabzeichen (1914)
Das Flieger-Erinnerungsabzeichen (auch: Preußisches Fliegerdienst-Erinnerungsabzeichen) wurde am 27. Januar 1914 durch Kaiser und König Wilhelm II. gestiftet. Ausgezeichnet werden sollten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die im Falle einer Mobilmachung nicht mehr berücksichtigt und nicht mehr für den Einsatz vorgesehen waren. Nach dem Krieg erhielten ehemalige Flugzeugführer das Erinnerungsabzeichen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Kaiserreich
Das Abzeichen war als Ersatz für das Militär-Flugzeugführer-Abzeichen, das Abzeichen für Flugzeugführer (Bayern), das Abzeichen für Beobachtungsoffiziere und weitere vorgesehen. Diese Abzeichen mußten abgelegt werden, sobald die Personen nicht mehr in den Listen für Militär-Flugzeugführer oder Beobachtungsoffizieren geführt wurden. Statt dessen dürfte dann z. B. bei späterer Verwendung bei der Reichswehr und der Wehrmacht das verliehene Erinnerungsabzeichen getragen werden.
Verleihungsregeln
Voraussetzung zur Erteilung des Flieger-Erinnerungsabzeichens war ein vorheriger mindestens 3jähriger Einsatz und Führung in den Listen. Eine Ausnahme bestand für im Dienst verletzte Soldaten, die dadurch ihre Befähigung verloren.
Ab 1916 zählten auch Entlassungen wegen Verwundung oder Unfall. Die Entscheidung zur Verleihung traf der Chef des Feldflugwesens.
Erinnerungsabzeichen
Nach dem Krieg konnten ehemalige Angehörige der Fliegertruppe das Erinnerungsabzeichen bei der Inspektion der Fliegertruppe beantragen. Voraussetzung sollte eine 4jährige Tätigkeit und die Bewährung vor dem Feind sein. Antragsschluß war Ende 1921. Das Abzeichen sollte nach der vorschriftsmäßigen Probe beschafft werden und mußte selbst bezahlt werden.
Prägebild
Durch die Bedarfsfertigungen sind Abweichungen in Prägebild und Größe bekannt. Neben Abzeichen in Silber sind Varianten aus Weißblech versilbert und Tombak versilbert bekannt. Bekannter Hersteller der Silberstücke war C. E. Juncker aus Berlin.
Königreich Bayern
Auch das Königreich Bayern stiftete 1914 ebenfalls ein Flieger-Erinnerungsabzeichen (siehe Bild rechts), das mit dem preußischen Modell (siehe Bild oben rechts) nahezu identisch war, bis auf die bayerische Königskrone statt der Kaiserkrone Preußens.
Auch ehemalige Jagdflieger des Ersten Weltkrieges durften das Abzeichen zur Uniform der Reichswehr oder der späteren Wehrmacht tragen, als prominentes Beispiel hierfür galt Hermann Göring.
Aussehen
Vorderseite
Der Rand wird aus einem unten mit einer Schleife gebundenen Kranz gebildet. Rechts Eichenlaub, links Lorbeerlaub. Diese münden in der oben sitzenden Kaiserkrone. Das eingeschlossene Feld ist im oberen Teil durchbrochen. Unten voll ausgefüllt.
Der untere Teil zeigt die plastische Darstellung einer Landschaft mit Bergen und Gebäuden. Diese ist analog zur Darstellung im Militär-Flugzeugführer-Abzeichen. Im durchbrochenen Teil ein nach links fliegender Falke. Die Flügel liegen auf dem Kranz auf. Die Schwanzspitze berührt den rechten Kranz an der Innenseite. Die Fänge sind eingezogen.
Rückseite
Die Rückseite ist glatt und eingesenkt verbödet. Senkrecht eine Anstecknadel. Das Scharnier in einer scharf geprägten Vertiefung im Bereich der Krone. Der Gegenhaken unten im Bereich der Schleife. Über dem Haken eingeprägt der Hersteller – C.- E.- JUNCKER -/- BERLIN -.
Flieger-Erinnerungsabzeichen der Kaiserlichen Marine
Es gab auch ein Flieger-Erinnerungsabzeichen für Marineflieger bzw. Angehörige des Marineflugwesen der Kaiserlichen Marine.
Stiftung
Das Erinnerungsabzeichen für Marine-Flugzeugführer und -Beobachter wurde am 26. Oktober 1916 vom Kaiser gestiftet.
Verleihung
Es wurde zusammen mit einer Besitzurkunde vergeben und galt als Anerkennung für diejenigen Flugzeugführer und Beobachter, welche bei ihrem Ausschneiden mindestens seit drei Jahren bei einer Marine-Fliegerabteilung tätig gewesen waren. Bei vorzeitigem Abschied durch Verwundung wurde dem Soldaten die Ehrung dennoch zuteil.
Aussehen
Der ausgestochene über dem Gewässer vor einer Insel aufsteigende Adler als Symbol für die angestrebte Herrschaft über die Meere dominiert das goldfarbene Abzeichen. Er ist gerahmt von einem ovalen Kranz, dessen eine Hälfte aus Eichen und die andere aus Lorbeerlaub gewunden ist. Der Kranz ist von der Kaiserkrone überhöht und unter mit einer großen Schleife zusammengefaßt.