Siegerjustiz
Siegerjustiz, auch Rachejustiz, ist ein politisches Schlagwort und beschreibt die meist nach einem Krieg durch eine Siegermacht vollzogene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung, die von den Besiegten oftmals als benachteiligend empfunden wird.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft
Dieses Schlagwort tauchte nach 1945 meist in Beziehung zu den Nürnberger Prozessen auf, in denen nur mutmaßlich deutsche Kriegsverbrecher abgeurteilt wurden, während Kriegsverbrechen alliierter Truppen als nicht existent zu gelten hatten und somit nicht gesühnt wurden. Insbesondere zahlreiche Revisionisten betrachten dies als einen Verrat der Grundregeln des Rechtes. Von Linksextremisten und sonstigen antideutschen Gruppierungen und Parteigängern der alliierten Besatzer wird diese Tatsache hingegen geleugnet oder, sobald sie ruchbar wird, ganz plump verharmlost.
Siegermächte
Die sogenannten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges gegen das Deutsche Reich sind:
Das im Jahre 1940 besiegte Frankreich schwang sich ebenfalls nach der Kapitulation der Wehrmacht zu einer sogenannten „Siegermacht“ auf. Der Grund hierfür war, daß die VSA ihre Soldaten ursprünglich nur zwei Jahre in Europa stationieren und danach abziehen wollten, so daß Frankreich die VS-amerikanischen Besatzungszonen übernommen hätte.
Polen zählt offiziell nicht als Siegermacht, bekam aber (bis auf das mittlere und das nördliche Ostpreußen) ganz Ostdeutschland unter seine Verwaltung gestellt. Von Verträgen und Beschlüssen waren die Polen ausgeschlossen.
Lage in der BRD
Diskussionswürdig ist, ob die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland nach 1990 nicht auch Züge von Siegerjustiz trägt. Denn die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wurde 1952 durch den BRD-Bundestag nur unter der Maßgabe ratifiziert, daß das absolute Rückwirkungsverbot durch den Beitritt zur EMRK nicht berührt wird, d. h., daß Art. 103 Abs. 2. des Grundgesetzes (GG) der BRD auch weiterhin uneingeschränkt gilt und damit Art. 7 Abs. 2 der EMRK für die BRD eingeschränkt wird.
Während die Verurteilung ehemaliger Hoheitsträger der DDR gerade unter Berufung auf die Verletzung von Völker- und Menschenrechten unter Aufhebung des Rückwirkungsverbotes erfolgte, wurde und wird bei anderen Verfahren auf das Rückwirkungsverbot verwiesen.
Siegerjustiz und Geschichtsschreibung
Auch die Geschichtsschreibung ist die Geschichtsschreibung der Sieger, so wie Bertolt Brecht schrieb:
- „Immer schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen entstellt der Schläger die Züge. Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge.“
Siehe auch
- Spruchkammer
- Umerziehung
- Holocaust-Mem
- Nürnberger Rachejustiz
- Folterung deutscher Gefangener durch die Alliierten
Literatur
- Rudolf Aschenauer: Landsberg. Ein dokumentarischer Bericht von deutscher Seite, München 1951
- Karl Morgenschweis: „Fur Wahrheit und Gerechtigkeit“ – Das Bekenntnis des Monsignore Karl Morgenschweis, Rede vom 25. November 1966
- Hans-Jürgen Evert: Verschwiegene Zeitgeschichte. Wende zur Wahrheit. Evert-Verlag, Fischbachau, 2. Auflage 1989, ISBN 3-9800946-4-2
- Krenzfälle. Die Grenzen der Justiz, in: Reginald Rudorf (Hg.), (Edition Zeitgeschichte - Band 2), Kai Homilius Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-89706-893-1 (Leseprobe)
- Siegerjustiz? Die politische Strafverfolgung infolge der Deutschen Einheit, GRH e. V. (Hg), (Edition Zeitgeschichte - Band 9), Kai Homilius Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-89706-887-7 (Leseprobe)
- Caspar von Schrenck-Notzing: Charakterwäsche. Die Re-education der Deutschen und ihre bleibenden Auswirkungen. Ares-Verlag, Graz 2004 (3. Aufl. 2010), ISBN 978-3-902475-01-5
- Zur Wertneutralität des Rentenrechts. Strafrente in Deutschland?, ISOR e.V. (Hg), (Edition Zeitgeschichte - Band 15), Kai Homilius Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89706-881-8 (Leseprobe)