Reichsorganisationsleiter

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Struktogramm-des Reichsorganisationsleiters

Der Reichsorganisationsleiter war eine historische Amtsbezeichnung aus dem Dritten Reich, die Dr. Robert Ley inne hatte.

Aufgabengebiet[1]

Der Reichsorganisationsleiter war vom Führer für die Bearbeitung aller Organisationsfragen der NSDAP, ihrer Gliederung und der angeschlossenen Verbände eingesetzt. Der Stellvertreter des Führers hatte den Aufgabenbereich des Reisorganisationsleiter mit Verfügung vom 12. Mai 1934 näher umrissen. Hiernach mußten sämtliche Anordnung und Maßnahmen der Reichsleiter sowie alle Dienststellen der Reichsleitung, welche die Organisation der Partei betrafen oder sich organisatorisch auswirkten, vor Bekanntmachung oder Ausführung mit dem Reichsorganisationsleiter besprochen und von ihnen genehmigt worden sein.

Ferner hatte der Stellvertreter des Führers mit Anordnung vom 20. Oktober 1934 zur Verhinderung eine wiedersprechenden Stellungsnahme der Parteidienststellen, Gliederung oder angeschlossenen Verbände ausschließlich den Reichsorganisationsleiter ermächtigt, in allen Fragen der Organisation verbindlichen Richtlinien un Anweisungen zu erlassen.

Das Hoheitsrecht der Hoheitsträger und die Selbstständigkeit der SA, SS, des NSKK und der HJ in reinen SA-, SS–, NSKK– oder HJ– Angelegenheiten wurden durch diese Anordnung nicht berührt. Der Reichsorganisationsleiter war in seiner Eigenschaft als solcher gleichzeitig Reichsschulungsleiter und Reichspersonalleiter der NSDAP.

Der Reisorganisationsleiter hatte darüber zu wachen, daß keine Überorganisationen entsteht und hatte notwendigenfalls die Organisationen auf den für sie festgesetzten Rahmen zurückzuführen. Gebietliche Änderung und Änderungen in den Dienststellen mußte vom Reichsorganisationsleiter genehmigt werden. Weiter hatte der Reichsorganisationsleiter darauf zu achten, daß in den Organisationen der Menschenführung der Gemeinschaftsgedanke richtig zum Ausdruck kommt und daß die weltanschauliche Ausrichtung der Volksgenossen in diesen Organisationen gewährleistet wurde.

Der Reichsorganisationsleiter sorgte auch für die äußere Ausrichtung der Politischen Leiter und erläßt zu diesem Zweck die grundlegenden Anordnung über das Ausbildungswesen.

Aus personalpolitischen Gebiet war eine wesentliche Aufgabe der Reichsorganisationsleiter die dauernde Überwachung der Ausbildung des Führernachwuchses, insbesondere für die höheren, speziell politische Stellen der NSDAP.

Ferner trug der Reichsorganisationsleiter die Gesamtverantwortung für die Organisation der Reichsparteitage. Der Reichsorganisationsleiter war gleichzeitig Leiter der Deutschen Arbeitsfront.

Der Organisationsleiter in den Gau–, Kreis – und Ortsgruppen – Leitungen wurde im Auftrag des Hoheitsträgers gehalten, darüber zu wachen, daß der wesentliche Dienst der Politischen Leiter im Volke selbst, in persönlicher Fühlungnahme, von Mann zu Mann stattfand und sich nicht etwa die gesamte Arbeit des Politischen Leiters auf mehr oder weniger gut ausgebauten Geschäftsstellen abwickelt. Der verantwortliche Organisationsleiter hatte darüber zu wachen, daß der Ausbau einer örtlichen Parteieinheit sich nicht auf die Einrichtung einer Ortsgruppen- bzw. Stützpunkt–Geschäftsstelle beschränken sollte, er hatte dafür zu sorgen, daß das Block– und Zellensystem der NSDAP einwandfrei funktioniert und beste Parteigenossen als Block–und Zellenleiter tätig werden. Bei einwandfreien Arbeiten des Partei-Apparates ergab sich eine Führer-Besprechungen, die besonders geeignet waren, die Politischen Leiter und Mitarbeiter zu einander auszurichten und gleichzeitig praktisch weltanschaulich zu schulen.

Der Organisationsleiter war für die innere und äußere Ausrichtung des Politischen Leiterkops verantwortlich. Zur Durchführung der sich daraus notwendig machenden Maßnahmen sportlicher und ausbildende Art stand dem Organisationsleiter der Ausbildungsleiter zur Verfügung. Die fachliche Unterstellung der Organisationsleiter der NSDAP zueinander regelte sich wie folgt: Reichseorganisationsleiter (Hauptorganisationsamt), Gau-Organisationsleiter, Kreis-Organisationsleiter, Ortsgruppen- bzw. Stützpunkt-Organisationsleiter.

Der Organisationsleiter war dafür zuständig die Übereinstimmung der örtlichen bzw. Gebietsgrenzen aller Arbeitsgebiete der angeschlossenen Verbände, der NS-Frauenschaft, des NSD-Studentenbundes usw. zu den Hoheitsgebieten der Partei sicherzustellen. Er war für weitere organisatorische Fragen gebieterischer Art zuständig, z.B. Abgrenzung der Gaue, Kreise, Ortsgruppen, Stützpunkte, Zellen und Blockst zueinander. Zum Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiter (Hauptorganisationsamt) gehörte es, Dienstbezeichnungen für Politische Leiter, Walter und Warte sowie für die der Partei angeschlossenen Verbände und ihre Dienststellen zu vereinbaren und festzustellen. Die letzte Entscheidung traf Adolf Hitler.

Fußnoten

  1. Der Schulungsbrief, Sonderheft: Reichsparteitag 1936