Politischer Leiter

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Zum Kreis der wichtigsten Politischen Leiter und Hoheitsträger des NSDAP-Gaues Thüringen gehörten 1938 SA-Oberführer Ernst Frenzel (1), SA-Brigadeführer Eugen Plorin (2), SA-Gruppenführer Landrat Heinz Späing (3), Kreisleiter Otto Recknagel (4), Kreisleiter Oskar Trübenbach (5), SA-Brigadeführer Fritz Paschold (6), NSKK-Gruppenführer Eberhard Ponndorf (7), SA-Gruppenführer Staatsrat Kurt Günther (8), Staatsrat Paul Papenbroock (9), Staatsrat Wilhelm Busch (10), Gauleiter und Reichsstatthalter Fritz Sauckel (11), General-Arbeitsführer Staatsrat Karl Schmückle (12), Ministerpräsident Willy Marschler (13), Gauschatzmeister Martin Groß (14), Staatssekretär SS-Brigadeführer Walter Ortlepp (15), Gauinspekteur Bruno Biedermann (16), Stellvertretender Gauleiter Heinrich Siekmeier (17), Landesbauernführer Rudi Peuckert (18), Professor Hermann Giesler (19), Gauobmann der DAF Staatsrat Fritz Triebel (29), SA-Oberführer Alfred Eckardt (21), Gauschulungsleiter Herbert Haselwander (22), Polizeipräsident SS-Brigadeführer Karl Pflomm (23).

Politischer Leiter, anfänglich Amtswalter, war eine Sammelbezeichnung für die Amtsträger im Bereich der politischen Organisationen der NSDAP.[1] Zusammen mit den Führern in der SS, SA und im NSKK bildeten das Korps der P.O.-Leiter das Führerkorps der NSDAP.

Struktur

Reichsleitung

Reichsleiter, Hauptdienstleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Hilfstellenleiter, Mitarbeiter

Gauleitung

Gauleiter, Stellvertretender Gauleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Mitarbeiter

Kreisleitung

Kreisleiter, Hauptamtsleiter, Amtsleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Mitarbeiter

Ortsgruppenleitung/Stützpunktleitung

Ortsgruppenleiter, Amtsleiter (Stützpunktleiter), Zellenleiter, Blockleiter, Hauptstellenleiter, Stellenleiter, Mitarbeiter.[2]

Ernennung und Enthebung erfolgte bei Reichsleitern bis Hauptstellenleitern der Reichsleitung, bei Gauleitern bis Gauamtsleitern der Gauleitung und bei Kreisleitern durch den Führer. Stellenleiter, Hilfstellenleiter und Mitarbeiter der Reichsleitung wurden durch den Stellvertreter des Führers ernannt oder enthoben.

Der Gauleiter ernannte die Hauptstellenleiter, Stellenleiter und Mitarbeiter der Gaustäbe, die Politischen Leiter der Kreisleitung, die Ortsgruppenleiter und Stützpunktleiter.

Der Kreisleiter ernannte die Politischen Leiter der Stäbe der Ortsgruppen und Stützpunkte bis zum Blockhelfer.

Der Eid der Politischen Leiter lautete:

„Ich schwöre Adolf Hitler unverbrüchliche Treue. Ich schwöre ihm und den Führern, die er mir bestimmt, unbedingten Gehorsam.“

Ernennung

Politische Leiter der NSDAP erhielten die Ernennung im Hinblick auf den Dienstrang.[3] Anders ausgedrückt, die Ernennung eines Beamten regelte dessen Rechtsstellung nach Art und Inhalt.[4]

Im Gegensatz dazu erfolgte eine Berufung im Hinblick auf die Dienststelle. Dabei wurde unterschieden zwischen Abkommandierung oder Abordnung und Einsetzung oder Versetzung.

Siehe auch

Verweis

Fußnoten

  1. Organisationsbuch der NSDAP. 2. Aufl. 1937. S. 14–33
  2. Die Rangordnung ist im Organisationsbuch nicht klar erkenntlich. Auf S. 19 ist unter Ernennungen vom „Block-, Zellenleiter ...“ die Rede, auf S. 28 wird unter Rangabzeichen der Amts-, Zellen- und Blockleiter genannt, und auf Tafel 9 sehen wir bei den Dienstrangabzeichen den Zellen- vor dem Blockleiter, gefolgt vom Amtsleiter.
  3. Organisationsbuch der NSDAP. 2. Aufl. 1937. S. 23
  4. Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch. 9. Aufl. 1999