Reichsrundfunkkammer

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Die Reichsrundfunkkammer (RFK) war eine der Abteilungen der 1933 aufgrund des Reichskulturkammergesetzes begründeten Reichskulturkammer.

Geschichte

Der Nationalsozialismus maß dem Rundfunk als Mittel der politischen Propaganda und der kulturellen Erziehung des Volkes und nicht zuletzt auch als Mittel, das ganze Volk an den nationalen Feiern und dem politischen Zeitgeschehen teilnehmen zu lassen, große Bedeutung bei. Die Staatsführung widmete deshalb seit 1933 dem Ausbau des Rundfunks besondere Aufmerksamkeit.

Der deutsche Rundfunk war in der Reichs-Rundfunk G.m.b.H. zusammengefaßt. An ihrer Spitze stand ein Generaldirektor, der zugleich Reichsintendant des Deutschen Rundfunks war. Die einzelnen Sender wurden als Zweigstellen der Reichsrundfunk GmbH betrieben, wobei aber jeder Intendant vollberechtigter und vollverpflichteter Führer seines Senders war. Die Besitzrechte an der Reichs-Rundfunk G.m.b.H. befanden sich in Händen des Deutschen Reiches. Die Reichs-Rundfunk G.m.b.H. unterstand mit ihren Sendern der politischen Führung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, vertreten durch die Abteilung Rundfunk.

Die Errichtung und Instandhaltung der Sendeanlagen war Sache der Deutschen Reichspost, die auch die Rundfunkgebühr (2,− RM im Monat) von den Rundfunkteilnehmern einzog. Die Zahl der Hörer betrug am 1. November 1940 in Großdeutschland (ohne Generalgouvernement) 15,6 Millionen. Deutschland stand damit vor Großbritannien, das am 1. Januar 1939 8,9 Millionen Hörer hatte, an erster Stelle aller europäischen Rundfunkländer. Im alten Reichsgebiet war die Zahl der Hörer von 4,3 Millionen zu Beginn des Jahres 1933 auf 10,6 Millionen zu Beginn des Jahres 1939 gestiegen.

Die Programmgestaltung des deutschen Rundfunks im Jahre 1938/39 ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.

  • Unterhaltende Musik 64 %
  • Ernste Musik 5 %
  • Hörspiele und Vorträge 7,4 %
  • Sport 3,2 %
  • Politik 3,5 %
  • Zeitfunkberichte 2,9 %
  • Jugend- und Schulfunk 3,6 %
  • Nachrichten 10,4 %

Die deutsche Rundfunkwirtschaft entwickelte sich in den 1930er Jahren sehr günstig.

Reichssender bzw. Sender WeIlenlänge – m Sendestärke – kW
Deutschlandsender 1.571 150
Bremen II 1. 339 50
Innsbruck 578,0 1
Nürnberg 578,0 1
Salzburg 578,0 1
Stuttgart 522,6 100
Wien 506,8 120
Prag 470,2 120
Köln 455,9 100
München 405,4 100
Bremen I 395,8 100
Leipzig 382,2 120
Berlin 356,7 100
Posen 345,6 50
Graz 338,6 15
Klagenfurt 5338,6 5
Hamburg 331,9 100
Donau 325,4 100
Breslau 315,8 100
Danzig I 304,3 20
Krakau 293,5 10
Königsberg I 291,0 100
Böhmen 506269,5 60
Brünn 259,1 32
Frankfurt 251,0 25
Kassel 251,0 0,5
Koblenz 251,0 2
Trier 251,0 2
Kattowitz 249,2 50
Görlitz 243,7 5
Troppau 243,7 10
Saarbrücken 240,2 17
Linz 236,8 15
Memel 233,5 10
Bregenz 231,8 5
Freiburg (Br.) 231,8 5
Danzig Il 230,2 0,5
Unterweser 225,6 2
Hannover 225,6 2
Flensburg 225,6 2
Magdeburg 225,6 0,5
Stettin 5225,6 2
Stolp 225,6 5
Litzmannstad 222,6 2
Mährisch Ostrau 222,6 2
Warschau 216,8 1 0
Kaiserslautern 209,9 0,5
Dresden 204,8 0,25

Siehe auch

  • N.S. Funk, amtliche Organ der Reichsrundfunkkammer
Reichskulturkammer
Schrifttum Film Musik Theater Presse Bildende Künste Rundfunk (bis 1939)