Reichsmusikkammer

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Von links: Komponist Richard Strauss (Präsident der Reichsmusikkammer von 1933 bis 1935), Heinz Drewes (Generalintendant sowie Generalmusikdirektor) und Joseph Goebbels

Die Reichsmusikkammer (RMK) war eine Behörde während der Zeit des Nationalsozialismus, welche die Aufgabe hatte, die Musik sowie Musiker innerhalb des Deutschen Reiches zu fördern. Die zentrale Standesvertretung deutscher Musiker unterstand der Reichskulturkammer (RKK).

Erläuterung

Mitgliederbuch; nur Mitgliedern der „Reichsmusikerschaft“ war es gestattet, eine musikalische Tätigkeit öffentlich auszuüben, wobei dieser Ausweis stets mitzuführen war. Militärische Kapellmeister und Angehörige der Musikkorps waren von dieser verpflichtenden Regelung ausgenommen.

Die Musikpflege hatte sich in Deutschland im Lauf der Jahrhunderte zu einer künstlerischen Höhe entwickelt, die das Dritte Reich verpflichtete, sie umfassend zu fördern. Denn gute Kunst bedurfte seit jeher des verständnisvollen Mäzens. Wenn ab dem Mittelalter die deutschen Fürsten beträchtliche Summen aufwendeten, um sich eine Kapelle zu halten und einen berühmten Musiker an ihre Spitze zu stellen (Bach, Händel, Haydn, Mozart, Beethoven und viele andere bekannte Komponisten hatten solche Stellungen inne), so stellten der Staat und die Städte in Deutschland die finanziellen Mittel für die Erhaltung von z. B. 135 großen Berufssinfonieorchestern. Ebenso sorgte das Reich für die musikalische Erziehung der Begabten, für die Förderung der jungen Künstler, ja selbst für die private Musikpflege in den Liebhaberorchestern und -chören.

„Von allen geistigen Schöpfungen der deutschen Kultur besitzt die Musik die weitaus stärkste Wirkung. Durch einen planmäßigen Einsatz der deutschen Musik kann Deutschland im Ausland sehr starken Einfluß ausüben.“[1]

Aufgaben

Der umfassende Charakter dieser Aufgaben setzte die kulturpolitische Führung des gesamten Musiklebens von einer zentralen Stelle aus voraus. Diese Aufgabe wurde der Abteilung Musik des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda übertragen. Hier wurden die großen künstlerischen Fragen des Musiklebens bearbeitet und die Verwaltung wichtiger musikalischer Kulturinstitute überwacht. Es wurde bewußt auf jede Einengung des künstlerischen Schaffens verzichtet. Weitere Sonderaufgaben verfolgten die Auslandsstelle für Musik, die Reichsmusikprüfstelle, das Amt für Konzertwesen „die Stigma“ (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte) usw.

Einen Querschnitt durch das gesamte deutsche Musikleben vermittelten alljährlich die in Düsseldorf veranstalteten Reichsmusiktage. In den großen Sinfonie-, Chor- und Kammermusikkonzerten sowie den Opernaufführungen kamen hier die besten Neuerscheinungen jedes Jahres zur Wiedergabe. Gleichzeitig hielten die Musikwissenschaftler, die Musikerzieher, die Dirigenten der Liebhaberorchester und -chöre, die Musikreferenten der Hitler-Jugend und des NS-Studentenbundes sowie zahlreiche andere musikalische Vereinigungen ihre Tagungen ab und legten die neuesten Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Bei dieser Gelegenheit wurden die Nationalen Musikpreise von je 10.000 RM an den besten deutschen Nachwuchsgeiger und den besten Nachwuchspianisten sowie die Nationalen Kompositionspreise von 10.000 und zweimal 5.000 RM verliehen. Seit 1933 trugen die Künstler – Solisten wie Orchester – ihre Kunst auch in den Fabriken vor und gewannen dort den großen Meistern begeisterte Freunde. In den Wehrmachtkonzerten im Zweiten Weltkrieg vermittelten die Musiker den Soldaten in ihren Quartieren deutsche und europäische Kunst.

Dank der straffen Organisation aller musikalischen Institutionen war es möglich, das Musikleben auch im Kriege uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Alle Orchester waren spielfähig geblieben. Der Konzertbesuch war reger denn je. In der Reihe der großen Furtwängler-Konzerte in der Berliner Philharmonie mußte im Winter 1939/40 jede Veranstaltung dreimal wiederholt werden.

Die Künstler konnten die ihm gestellten Aufgaben nur dann lösen, wenn ihnen die beruflichen Sorgen weitgehend abgenommen wurden. Diese berufsständische Betreuung war Sache der Reichsmusikkammer. Sie war daher bemüht, den Musikern ein vernünftiges und sorgenfreies Auskommen zu sichern. Kein Musiker sollte, vor allem auch im Alter, jemals Not leiden.

Was auf dem Gebiet der Volksmusikpflege geleistet wurde, zeigen folgende Zahlen: Es gab 27.000 Männerchöre in Deutschland, von denen viele über 100 Jahre alt waren; die Zahl ihrer Mitglieder betrugen 767.000; ferner gab es 12.000 Gemischte Chöre mit über 450.000 Mitgliedern. Die Zahl der Liebhaber- und Werkorchester, Gemeindekapellen auf dem Lande, Volksmusikkapellen, Spielkreise usw. betrug über 12.000 mit etwa 160.000 Mitgliedern.

Abteilungen

Die Reichsmusikkammer umfaßte fünf Abteilungen:

Leitung

Präsidenten der Reichsmusikkammer
Vizepräsidenten der Reichsmusikkammer

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. SD-Bericht zu Inlandsfragen: Stellungnahme zum Einsatz deutscher Musik im Ausland. Berlin, 27. Dezember 1934
  2. Generalmusikdirektor (u. a. ab 1930 in Sofia an der Bulgarischen Staatsoper und schon 1924/25 in Helsinki an der Finnischen Oper sowie 1934 am Friedrich-Theater Dessau und ab 1935 an der Reichsmusikkammer, Entlassung als Stellvertreter des Präsidenten der Reichsmusikkammer im November 1935 durch Joseph Goebbels, Gestapo ermittelte, Kündigung Hermann Stanges als Orchesterleiter im August 1938, Ende 1942 rehabilitiert, nicht ersichtlich, ob er wieder beschäftigt wurde), Chefdirigent des Großen Symphonieorchesters des Deutschlandsenders, Dirigent des Berliner Philharmonischen Orchesters.
Reichskulturkammer
Schrifttum Film Musik Theater Presse Bildende Künste Rundfunk (bis 1939)