Reichsschrifttumskammer

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Die Reichsschrifttumskammer (RSK) war eine der sieben Abteilungen der von Joseph Goebbels 1933 gegründeten Reichskulturkammer.

Geschichte

Bis zum Jahre 1933 waren die in Deutschland erscheinenden Zeitungen in ihrer Gesamtheit ein Abbild der damaligen parteipolitischen und geistigen Zerrissenheit des Volkes. Die grundlegende Neuordnung im Sinne des Nationalsozialismus wurde sofort nach der Machtübernahme begonnen. Sie vollzog sich in rasch aufeinanderfolgenden Etappen:

  • Im März 1933 wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda eingerichtet, das für alle Fragen der Presse und Propaganda zuständig war. Alle staatsfeindlichen Zeitungen wurden verboten und das Vermögen ihrer Verlage beschlagnahmt;
  • im September 1933 wurden im Rahmen des Reichskulturkammergesetzes die Bestimmungen über die Reichspressekammer erlassen;
  • im Oktober 1933 erschien das Schriftleitergesetz, das die Tätigkeit des Schriftleiters für eine öffentliche Aufgabe erklärte und dem Schriftleiterberuf eine straffe ständische Ordnung gab;
  • im November 1933 folgte das Gesetz über die Wirtschaftswerbung, das das gesamte Werbewesen und damit auch die Zeitungsanzeigen der Reichsaufsicht unterstellte;
  • im April 1935 wurde durch eine Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer die Anonymität der Zeitungsverleger beseitigt. Diese Anordnung schreibt vor, daß alle am Verlag Berechtigten dem Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger genannt werden, daß sie ihre arische Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück nachweisen, daß Kapitalgesellschaften sich nicht als Zeitungsverleger betätigen dürfen und daß es nicht gestattet ist, den Inhalt der Zeitungen so zu gestalten, daß sie auf einen konfessionell, beruflich oder interessenmäßig bestimmten Personenkreis abgestellt sind;
  • im April 1935 hat der Präsident der Reichspressekammer weitere Anordnungen zur Behebung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse im Zeitungswesen und zur Beseitigung der Skandalpresse erlassen.

Im nationalsozialistischen Staat war die Zeitung ein Mittel des Staates zur Führung und Aufklärung des Volkes. Für die Presse galt in besonderem Maße der Grundsatz, daß die Freiheit des Einzelnen der Freiheit der Nation untergeordnet ist. Dabei war es ihr keineswegs verboten, in verantwortungsbewußter Weise Kritik zu üben.

Zeitungen nach Auflage

Die der Auflage nach größten deutschen Zeitungen waren (Stand Aug. 1939):

Name Ort Auflage
Völkischer Beobachter Bln., München, Wien 836.000
Berliner Morgenpost Berlin 443.000
Berliner Illustrierte Nachtausgabe Berlin 359.000
Westdeutscher Beobachter Köln 237.000
Berliner Lokalanzeiger Berlin 208.000
National-Zeitung Essen 163.000
Hamburger Anzeiger Hamburg 159.000
Kleine Volkszeitung Wien 154.000
Leipziger Neueste Nachrichten Leipzig 153.000
Der Angriff Berlin 125.000
Frankfurter Generalanzeiger Frankfurt a. M. 105.000
Frankfurter Zeitung Frankfurt a. M. 97.000
Deutsche Allgemeine Zeitung Berlin 92.000
Neueste Nachrichten Wien 74.000

Wochenzeitungen

Führende deutsche Wochenzeitungen waren: Das Reich, Das Schwarze Korps (SS), Arbeitertum (DAF), Der Arbeitsmann, Die HJ u. a.

Leitung

Präsidenten
Vizepräsidenten

Siehe auch

Reichskulturkammer
Schrifttum Film Musik Theater Presse Bildende Künste Rundfunk (bis 1939)