Reichsschrifttumskammer
Die Reichsschrifttumskammer (RSK) war eine der sieben Abteilungen der von Joseph Goebbels 1933 gegründeten Reichskulturkammer.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bis zum Jahre 1933 waren die in Deutschland erscheinenden Zeitungen in ihrer Gesamtheit ein Abbild der damaligen parteipolitischen und geistigen Zerrissenheit des Volkes. Die grundlegende Neuordnung im Sinne des Nationalsozialismus wurde sofort nach der Machtübernahme begonnen. Sie vollzog sich in rasch aufeinanderfolgenden Etappen:
- Im März 1933 wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda eingerichtet, das für alle Fragen der Presse und Propaganda zuständig war. Alle staatsfeindlichen Zeitungen wurden verboten und das Vermögen ihrer Verlage beschlagnahmt;
- im September 1933 wurden im Rahmen des Reichskulturkammergesetzes die Bestimmungen über die Reichspressekammer erlassen;
- im Oktober 1933 erschien das Schriftleitergesetz, das die Tätigkeit des Schriftleiters für eine öffentliche Aufgabe erklärte und dem Schriftleiterberuf eine straffe ständische Ordnung gab;
- im November 1933 folgte das Gesetz über die Wirtschaftswerbung, das das gesamte Werbewesen und damit auch die Zeitungsanzeigen der Reichsaufsicht unterstellte;
- im April 1935 wurde durch eine Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer die Anonymität der Zeitungsverleger beseitigt. Diese Anordnung schreibt vor, daß alle am Verlag Berechtigten dem Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger genannt werden, daß sie ihre arische Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück nachweisen, daß Kapitalgesellschaften sich nicht als Zeitungsverleger betätigen dürfen und daß es nicht gestattet ist, den Inhalt der Zeitungen so zu gestalten, daß sie auf einen konfessionell, beruflich oder interessenmäßig bestimmten Personenkreis abgestellt sind;
- im April 1935 hat der Präsident der Reichspressekammer weitere Anordnungen zur Behebung ungesunder Wettbewerbsverhältnisse im Zeitungswesen und zur Beseitigung der Skandalpresse erlassen.
Im nationalsozialistischen Staat war die Zeitung ein Mittel des Staates zur Führung und Aufklärung des Volkes. Für die Presse galt in besonderem Maße der Grundsatz, daß die Freiheit des Einzelnen der Freiheit der Nation untergeordnet ist. Dabei war es ihr keineswegs verboten, in verantwortungsbewußter Weise Kritik zu üben.
Zeitungen nach Auflage
Die der Auflage nach größten deutschen Zeitungen waren (Stand Aug. 1939):
Name | Ort | Auflage |
---|---|---|
Völkischer Beobachter | Bln., München, Wien | 836.000 |
Berliner Morgenpost | Berlin | 443.000 |
Berliner Illustrierte Nachtausgabe | Berlin | 359.000 |
Westdeutscher Beobachter | Köln | 237.000 |
Berliner Lokalanzeiger | Berlin | 208.000 |
National-Zeitung | Essen | 163.000 |
Hamburger Anzeiger | Hamburg | 159.000 |
Kleine Volkszeitung | Wien | 154.000 |
Leipziger Neueste Nachrichten | Leipzig | 153.000 |
Der Angriff | Berlin | 125.000 |
Frankfurter Generalanzeiger | Frankfurt a. M. | 105.000 |
Frankfurter Zeitung | Frankfurt a. M. | 97.000 |
Deutsche Allgemeine Zeitung | Berlin | 92.000 |
Neueste Nachrichten | Wien | 74.000 |
Wochenzeitungen
Führende deutsche Wochenzeitungen waren: Das Reich, Das Schwarze Korps (SS), Arbeitertum (DAF), Der Arbeitsmann, Die HJ u. a.
Leitung
- Präsidenten
- 1933–1935: Hans Friedrich Blunck
- 1935–1945: Hanns Johst
- Vizepräsidenten
- 1933–1937: Heinz Wismann
- 1937–1938: Karl Heinz Hederich
- 1938–1945: Wilhelm Baur
Siehe auch
- Liste von NS-Publikationen
- Gelöbnis treuester Gefolgschaft
- Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums
- Schrifttumspreise
- Kulturpolitische Reden des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler
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