Feldjägerkorps

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Ringkragen des Feldjägerkorps

Das Feld-Jäger-Korps (FJK) bzw. die SA-Feldpolizei (Fepo) war eine nationalsozialistische Hilfspolizeiformation der Sturmabteilung und bestand vom 1. Oktober 1933 bis zum 1. April 1935, wobei die Abwicklung bis Januar 1936 andauerte. Leiter der Abwicklungsstelle des Feldjägerkorps war Major Paul Otto Geibel.

Erläuterung

Das FJK wurde auf Anordnung des Stabschefs der SA gebildet und ursprünglich SA-Feldjäger-Korps genannt. Nach dem Röhm-Putsch wurde kein Wert mehr auf den Vorsatz SA gelegt. Drei bis zehn Bereitschaften bildeten eine Abteilung, die es in jeder SA-Obergruppe gab. Ursprüngliche Aufgaben des FJK waren die parteipolizeiliche Ordnung in den Parteigliederungen der NSDAP, auf deren Großveranstaltungen und die Unterstützung des Geheimen Staatspolizeiamtes gegen die Feinde des Reiches.

Den Stamm des preußischen FJK bildeten 200 Männer aus SA und SS, die Februar bis August 1933 in Berlin die Feldpolizei bildeten. Das Zahlenverhältnis SA zu SS sollte 10:1 betragen. In Preußen wurden 47, in Sachsen 10 Bereitschaften zu je 60-70 Mann aufgestellt.

Im Zuge des Umbaus der preußischen und deutschen Polizei und der polizeilichen wie militärischen Aufwertung der SS anstelle der SA wurde das preußische FJK zu 1/3 noch in geschlossenen Verbänden mit ursprünglicher Uniform und Dienstgraden an Standorten mit staatlicher polizeilicher Verwaltung zum 1. April 1935 als Schutzpolizeihundertschaften in die Schutzpolizei eingegliedert. Die Vereidigung von 600 Berliner Feldjägern der ehemaligen Feldjägerabteilung IIIb erfolgte am 18. Januar 1936 durch Hermann Göring.

Zum 1. April 1936 erfolgte die endgültige Auflösung des FJK an Standorten ohne staatliche polizeiliche Verwaltung durch Einzelerlasse und durch den Ersatz der Feldjäger-Dienstgrade durch Polizei-Dienstgrade[1]. Die Hilfspolizisten waren nun Beamte der Polizei. 2/3 des preußischen FJK wurde in die motorisierte Gendarmerie übernommen.

Die in frühen Quellen auch Reichsstraßenpolizei oder motorisierte Straßenpolizei genannte Truppe wurde für straßenpolizeiliche Aufgaben der Landstraßen und Reichsautobahnen auf der Feldjägerschule in Suhl ausgebildet. Die 47 preußischen Bereitschaften des FJK stellten zum 1. November 1935 zusammen 3159 Mann. Davon waren 2813 von der SA, 224 aus der SS, 26 aus der HJ, 53 Stahlhelmer der SA, 17 Polizeibeamte und sieben Heeresangehörige.

Entwicklung und Aufgaben

Die SA-Feldpolizei

Männer des Feldjägerkorps in der Berliner Papestraße, 1934

Die SA-Feldpolizei wurde Ende Februar 1933 auf Veranlassung des damaligen preußischen Innenministers Hermann Göring als Sondereinheit innerhalb der kurz zuvor durch Erlass vom 22. Februar 1933 aufgestellten SA-Hilfspolizei ins Leben gerufen. Bei der SA-Hilfspolizei handelte es sich um eine aus Angehörigen des nationalsozialistischen privaten Kampfverbandes, der SA, gebildeten Truppe, die die reguläre Polizei bei der Bekämpfung der politischen Gegner der jungen nationalsozialistischen Regierung unterstützen sollte.

Über den ursprünglichen Standort der Feldpolizei besteht Unklarheit. Die Forscher der Gedenkstätte Papestraße nehmen jedoch an, dass einige leerstehende Lagergebäude in der Friedrichstraße 234 von ihr als erstes Hauptquartier genutzt wurden. Im April 1933 bezog die Feldpolizei das Gebäude H in der Berliner General-Pape-Straße als ihren Stammsitz. Das Kommando über die Feldpolizei wurde dem ehemaligen Polizeiausbilder Walter Fritsch übertragen, der seinerseits dem Führer der SA-Gruppe Berlin-Brandenburg als seinem direkten Vorgesetzten unterstellt war; im Februar 1933 war dies noch Wolf-Heinrich von Helldorf, ab März 1933 Karl Ernst. Mit ihrer Überwachung war zudem Georg von Detten als SA-Beauftragter im preußischen Innen- bzw. Staatsministerium betraut. Enge Verbindungen unterhielt die Feldpolizei zur Politischen Polizei bzw. zu der im April 1933 aufgestellten Geheimen Staatspolizei.

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung umfasste die Feldpolizei etwa 180 ausgewählte SA-Angehörige. Optisch fielen die Feldpolizisten vor allem durch ihre Aufschläge auf, weswegen sie von den Berlinern auch „weiße Mäuse“ genannt wurden.

SA-Feldjäger-Korps

Im Oktober wurde die SA-Feldpolizei durch eine Anordnung der Obersten SA-Führung in SA-Feldjägerkorps (FJK) umbenannt. Zu dieser Zeit begann die Feldjäger-Organisation auch weithin auf das übrige Staatsgebiet auszugreifen. Bereits am 11. August 1933 hatte Ernst Röhm die Absicht zum Ausbau der Feldjäger-Organisation in einem Rundschreiben an die SA-Stellen angekündigt.

„Die Gruppe Berlin Brandenburg hat in Berlin mit Erfolg eine SA Feldpolizei aufgestellt. Ich beabsichtige die Aufstellung der SA Feldpolizei auch in anderen größeren Städten des Reiches. Die Führer der Obergruppen ersuche ich zum 22. August 1933 um Stellungnahme und Einrichtung von Vorschlägen hierzu.“[2]

Nach der reichsweiten Aufstellung von FJ-Gruppen gehörten dem Feldjägerkorps im Oktober 1933 etwa 2.000 Personen an, davon 200 in Berlin. Das Dienstaufsichtsrecht über das Feldjägerkorps wurde weiterhin durch Georg von Detten als Sonderbevollmächtigten der Obersten SA-Führung für Preußen, mit Dienstsitz im Preußischen Staatsministerium, wahrgenommen, der als Vertreter Ernst Röhms dem FJK gegenüber auch weisungsbefugt war.

Äußerlich kenntlich waren die Feldjäger durch weißmetallene Ringkragen mit Dienstnummer. In ihrer dienstlichen Eigenschaft erklärte Röhm die Angehörigen der Truppe zu Vorgesetzten „eines jeden SA, SS und ST Führers und Mannes“, deren „Anordnungen unbedingt und ohne Widerrede Folge zu leisten“ sei.

Im Dezember bezog das Berliner Feldjägerkorps als Kerntruppe der Gesamtorganisation ein neues Hauptquartier in der Nähe des Alexanderplatzes.

Im Februar 1934 war das Feldjägerkorps an der Zerschlagung der illegalen Kreuzberger Bezirksgruppe der KPD beteiligt, wobei mehr als 50 Personen verhaftet wurden.

Die mit der Röhm-Aktion verbundene weitgehenden Entmachtung der SA führte dazu, daß auch das Feldjägerkorps als eine Teilformation der SA weitgehend an Macht und Bedeutung verlor. Durch das Anwachsen der SS und die immer enger werdende Verzahnung von SS und politischer Polizei funktionslos geworden, wurde das Korps durch Erlaß des Reichs- und preußischen Innenministeriums im Land Preußen mit Wirkung vom 1. April 1935 in die Schutzpolizei eingegliedert. Die endgültige Auflösung des FJK erfolgt 1936. Die verbliebenen Angehörigen wurden in die Verkehrspolizei und die Schutzpolizei übernommen.

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Übernahme der Angehörigen des Feldjägerkorps in die Schutzpolizei. RdErl. d. RuPrMdI. vom 9. 4. 1936. - III S II 82 Nr. 46 III/36.
  2. Bundesarchiv NS 23/798.