Sozialistische Reichspartei

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Sozialistische Reichspartei
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Partei­vorsitzender Otto Ernst Remer
Gründung 2. Oktober 1949
Gründungs­ort Hameln
Verbot 23. Oktober 1952
Jugend­organisation Reichsjugend
Zeitung Deutsche Wacht
Die Information
Aus­richtung Nationalsozialismus
Mitglieder­zahl 40.000

Die Sozialistische Reichspartei (SRP) war eine deutsche Partei, die am 2. Oktober 1949 von Generalmajor a. D. Otto Ernst Remer und dem völkischen Schriftsteller Dr. Fritz Dorls gegründet wurde. Die SRP wurde als erste Partei im Besatzungskonstrukt BRD am 23. Oktober 1952 verboten, da sie das Gedankengut der NSDAP – wenn auch in notwendigerweise abgeschwächter Form – vertrat.

Aufbau der Partei

Der Parteivorsitzende leitete die Geschicke der Partei nach Vorbild des Führerprinzips. Danach folgte der sich aus sieben Mitgliedern zusammengesetzte Parteivorstand, der als „Großer Parteirat“ bezeichnet wurde. Deren Angehörige besaßen Stimmrecht auf Lebzeiten. Die normalen Mitglieder waren in der Parteiversammlung organisiert. Die Parteiversammlung untergliederte sich in Landes-, Kreis- und Ortsverbände. Deren Vorsitzende leiteten die einzelnen Verbände nach dem Führerprinzip. Die hohe und mittlere Führungsebene besetzten überwiegend frühere NSDAP-Mitglieder.

Bei den Parteimitgliedern der SRP waren die Altersgruppe der 20- bis 40jährigen und der Anteil von Heimatvertriebenen, der regional zwischen 30 und 60 Prozent schwankte, überdurchschnittlich stark vertreten. Eigenen Angaben zufolge zählten insbesondere Arbeiter und Bauern zu den Parteimitgliedern. Die Partei zählte zeitweise annähernd 40.000 Mitglieder.[1] Einer der prominentesten Unterstützer der SRP war der ehemalige Luftwaffenoberst Hans-Ulrich Rudel.

Geschichte

Gründung

Die Führer der Sozialistischen Reichspartei: Fritz Dorls, Otto Ernst Remer und Wolf Graf von Westarp

Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde am 2. Oktober 1949 in Hameln gegründet. Neben Otto Ernst Remer und Dr. Fritz Dorls gab es neun weitere Gründungsmitglieder. Diese waren Wolfgang Falck, August Finke, Bernhard Gericke, Gerhard Heinze, Helmut Hillebrecht, Gerhard Krüger und Wolf Graf von Westarp. Daraus bildete sich dann auch der erste „Große Parteirat“ mit Ausnahme von Remer und von Westarp, die beide verzichteten.

Wahlerfolge 1951

Bei den ersten Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen (0,2 %) und Schleswig-Holstein (0,6 %) während des Jahres 1950 blieb die SRP ohne Mandate. Aber bei den darauffolgenden Landtagswahlen im Mai 1951 in Niedersachsen und im Oktober 1951 in Bremen konnte die Sozialistische Reichspartei große Erfolge erzielen.

Bei der niedersächsischen Landtagswahl erreichte die SRP 11,0 % der Stimmen und konnte 16 Abgeordnete in den Landtag entsenden. Im damaligen Regierungsbzirk Stade erreichte die Partei 21,5 %, im Wahlkreis Verden sogar 27,7 %! Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen erzielte die Partei 7,7 % der Stimmen und zog daher mit acht Abgeordneten in die Bremische Bürgerschaft ein.

Die SRP hatte sogar zwei Abgeordnete im Bundestag. Dr. Fritz Dorls und Fritz Rößler waren 1949 über Listen der Deutschen Konservativen ParteiDeutschen Rechtspartei (DKP-DRP) in den Bundestag gekommen. Nach Gründung der SRP im selben Jahr saßen sie bis zum Parteiverbot 1952 als deren Vertreter im Bundestag.[2]

Das Verbot 1952

Die Unterorganisationen der Sozialistischen Reichspartei wurden bereits am 4. Mai 1951 von der Bundesregierung verboten. Gleichzeitig beschloß das Kabinett Adenauer die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Am 28. September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Aufgabe gegründet, die Wünsche der Besatzer zur Gestaltung einer neuen Republik justiziabel zu machen. Am 19. November 1951 erfolgte der Antrag der Bundesregierung zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der SRP beim Bundesverfassungsgericht. Zum gleichen Zeitpunkt wurden nicht nur die Akten der Partei beschlagnahmt, sondern es wurde der SRP auch ein Propagandaverbot oktroyiert. Außerdem folgte die strafrechtliche Verfolgung von 25 SRP-Rednern wegen angeblicher „Volksverhetzung“.

Die sieben Punkte des Parteiprogrammes in ausführlicher Erläuterung

Die Sozialistische Reichspartei wurde am 23. Oktober 1952 schließlich wegen ihrer offenen Bezugnahme zur NSDAP verboten.[3] Weitere Gründe für das Verbot waren der „undemokratische Aufbau der Führungsebene“ und „das Verhalten von Parteianhängern“. Mit diesem Urteil wurden gleichzeitig sämtliche Mandate ersatzlos gestrichen. Die Auflösung der Partei und die Einziehung aller parteilicher Vermögen wurden angeordnet sowie die Gründung von Ersatzorganisationen untersagt. Die Funktionsträger erhielten zum Teil ein mehrjähriges Rede- und Kontaktverbot. Zwar hatte sich die Partei in Erwartung dieses Urteils bereits am 12. September 1952 selbst aufgelöst, jedoch wurde dieser Beschluß vom Bundesverfassungsgericht nicht akzeptiert.

Viele der ehemaligen SRP-Parteimitglieder blieben nun parteilos oder schlossen sich Initiativen bzw. Bündnissen an, die meistens nur kommunal agierten. Nur wenige schlossen sich der letzten verbliebenen nationalen Partei, der Deutschen Reichspartei (DRP), an.

Parteiprogramm

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Die Sozialistische Reichspartei ist der politische Zusammenschluß freier Deutscher. Das oberste Gesetz ihres Handelns ist die Treue zum Reich.

– Sozialistische Reichspartei, Parteiprogramm, 2. Oktober 1949

Das Parteiprogramm bestand aus sieben zentralen Punkten.

  1. Die SRP erstrebt die Wiederherstellung des deutschen Reiches.
  2. Die SRP fordert die deutsche Selbständigkeit nach Innen und Außen.
  3. Die SRP bekennt sich zum Gedanken der europäischen Gemeinschaft.
  4. Die SRP bekennt sich zu den soldatischen Tugenden unseres Volkes und damit zum Recht auf Selbstverteidigung.
  5. Die SRP fordert die Errichtung einer starken Reichsgewalt. Sie darf in der Erfüllung der Reichsaufgaben nicht durch partikulare Widerstände gehemmt werden.
  6. Die SRP bekennt sich zum Gedanken des Rechtsstaates.
  7. Die SRP bejaht den geschichtlich überlieferten Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung.

Gliederungen der SRP

Wahlplakat der SRP

Reichsjugend

Hauptartikel: Reichsjugend

Die Reichsjugend war die Jugendorganisation der Sozialistischen Reichspartei. Der SRP-Bundestagsabgeordnete Fritz Rößler bezeichnete sie als eine „unabhängige, auf dem Boden unserer Anschauung stehende Jugendbewegung“. Das Ziel der Reichsjugend war die Zusammenfassung der einzelnen lokalen Jugendgruppen, die auf einer nationalistischen Weltanschauung fußten und meistens von ehemaligen HJ-Führern geleitet wurden. Das Bundesverfassungsgericht äußerte in ihrem Verbotsurteil, daß die Reichsjugend nach dem Vorbild der Hitlerjugend (HJ) organisiert war. Das Gericht verwies dabei auf die Ähnlichkeit der Uniformen der Reichsjugend mit denen der HJ, von denen sich nur die Farbe des Hemdes – olivgrau statt braun – unterschied.

Reichsfront

Die Reichsfront wurde am 28. Februar 1951 auf Bestreben des Parteivorsitzenden Remers gegründet. Sie bildete den Ordnerdienst der Sozialistischen Reichspartei. Die Reichsfront entstand im wesentlichen aus zwei anderen Organisationen, die schon gegründet worden waren: der Reichsjugend und dem von Fall zu Fall zusammengestellten Saalschutz für die SRP-Versammlungen. Aus der Reichsjugend sollte die Reichsfront die älteren Jahrgänge (18- bis 21jährigen) übernehmen. Allerdings fand die Reichsfront schon nach drei Monaten ein plötzliches Ende. Am 4. Mai 1951 beschloß die Bundesregierung um Konrad Adenauer das Verbot der Reichsfront. Dem Verbot konnte die SRP durch eine Auflösung zuvorkommen.

Die SRP betonte, daß die Reichsfront keine militärische oder halbmilitärische Organisation sei; sie diene vielmehr ausschließlich der Bewältigung bestimmter Aufgaben: Propagandaeinsatz; Ordnerdienst und Rednerschutz auf SRP-Versammlungen, Kundgebungen und Veranstaltungen; Sonderausbildung in der SRP; freiwilliger Arbeitsdienst; Sondereinsätze aller Art. Gegliedert wurde die Reichsfront in Landes-, Orts- und Kreisverbände unter der Leitung von Reichsfront-Einsatzführern. Innerhalb der Kreisverbände bildete die Reichsfront Hundertschaften, Züge (33 Mann) und Gruppen (11 Mann), die Einsatzleitern oder Einsatzführern unterstellt waren. Das Mindestalter für die Aufnahme betrug 18 Jahre, die Angehörigen sollten aber nicht älter als 35 Jahre sein. Es gab jedoch keine Uniformen, sondern Armbinden mit dem Parteiadler.

Zeitungen

Anm.: Das „Spandauer Volksblatt“ war keine SRP-Zeitung

Der Sozialistischen Reichspartei standen sechs Zeitungen bzw. Zeitschriften nahe. Das waren die „Deutsche Reichszeitung“, „Deutsche Wacht“, „Reichszeitung“, „Deutsche Opposition“, „Die Information“ und „Fanfare“, von denen nur die „Deutsche Wacht“ sowie „Die Information“ parteiinterne Blätter waren. In diesen beiden Blättern verfaßte entweder der Parteivorsitzende Otto Ernst Remer oder der „Große Parteirat“ Texte. Die „Deutsche Wacht“ erschien von Januar bis Mai 1951, Die Information von April bis Juni 1952.

Im Gegensatz zu diesen Blättern wurden die „Deutsche Reichszeitung“', die „Reichszeitung“, die „Deutsche Opposition“ sowie die organisatorisch etwas entfernter stehende und unbedeutendere „Fanfare“ von privaten Verlagen publiziert. Deren Inhaber waren die beiden Verleger Herbert Daniel und Hans Siep. Das älteste Blatt war die „Deutsche Reichszeitung“, die vom März bis September 1950 erschien. Es folgte die parteiinterne „Deutsche Wacht“ und dann vom Mai bis Juli 1951 die „Reichszeitung“. Ihre Nachfolge trat die „Deutsche Opposition“ vom August bis zum Juli 1952 an. In jedem Fall übernahmen die Zeitungen alle organisatorischen Einrichtungen der Vorläuferin. Der Unterschied lag lediglich darin, daß an die Stelle der Parteileitung oder des Landesleitung Niedersachsen und anderer Landesleitungen nach außen hin ein privater Verleger trat.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Dominik Geppert: Die Ära Adenauer, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012, S. 77, ISBN 3-534-24900-3
  2. Udo Voigt: Der deutschen Zwietracht mitten ins Herz, Nordland-Verlag, 2. Auflage, 2014, S. 60, ISBN 978-3-9812409-3-1
  3. BVerfGE 2, 1 - SRP-Verbot