Paramilitär
Paramilitärs (altgr./lat. „neben dem Militär“) sind bewaffnete und grundlegend militärisch ausgebildete und formierte Einheiten, die nicht offiziell zu den kriegshandlungsberechtigten Kernstreitkräften (Armeen) – den Regulären der entsprechenden Wehrgesetzgebung – eines Staates gehören, aber als Kombattanten zu den bewaffneten Organen gehören können.
Kriegshandlungsberechtigt setzt nach den Genfer Konventionen den Kombattantenstatus (Mitkämpfer) voraus. Das heißt, Waffen sind offen zu tragen, ein Kommandeur übernimmt die Verantwortung, die Kleidung muß sich von der Zivilkleidung erkennbar unterscheiden und sie (Volkssturm, Bundesgrenzschutz, Zollverwaltung der DDR) sind vom betreffenden Staat als Mitkämpfer bekanntzugeben. Ein Parlamentsbeschluß wie beim BGS oder Unterstellung unter das Verteidigungsministerium wie bei Gendarmerie nationale reicht aus.
Daß Verbände wie der Bundesgrenzschutz oder die Grenztruppen der DDR (nur kurzzeitig dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt) nicht zur Wehrmacht des Staates gehören, aber Kombattanten sind, hat folgende Vorteile: a) wird so der wahre Grad der Militarisierung einer Gesellschaft verschleiert, da sie z. B. bei Abrüstungsverhandlungen regelmäßig nicht eingerechnet werden und b) als Mitkämpfer dennoch in die militärischen Planungen eines Staates einfließen und geschützt sind. Paramilitärs dienen dabei oft zum Parken von Berufssoldaten bei kriegsbedingten Auflagen, die Schutzpolizei der Weimarer Republik für die 100.000-Mann-Reichswehr, oder als getarnte Militärtruppe bei kriegsbedingten Militärstationierungsverboten wie das Wachregiment Feliks Dzierzynski der Staatssicherheit und der Viermächtestatus für Berlin.
Ein weitgefaßter Begriff Paramilitär umfaßt auch Parteimilizen wie den Roten Frontkämpferbund oder die SA, die sich militärische Strukturen geben und bewaffnen sowie einen militärähnlichen Dienst führen, modern verwendet in abwertender Bedeutung durch Militärgegner oder „Menschenrechtsaktivisten“ bewaffnete Gruppen v. a. in Lateinamerika und die Irregulären.
Zu den Irregulären, also normale Polizei (nicht die kasernierten Volkspolizei-Bereitschaften der DDR), Miliz, Freiwilligenverbände, halbmilitärischen Organisationen und organisierten Widerstandsbewegungen[1] gehörten im Ostblock auch Organisationen für vormilitärische Ausbildung und Wehrsport, die ja nicht in Trainingsanzügen herumliefen, sondern in eigenen Uniformen und militärische Strukturen aufwiesen wie die DOSAAF, GST oder SVAZARM. Volljährigkeit oder Geschlecht der Mitglieder, individuelle oder die kollektive Mitgliedschaft über eine andere Organisation (Pfadfinder, Jugend- oder Sportverband) in einem halbmilitärischen (halb bedeutet hier nicht para) Wehrverband spielt dabei keine Rolle. Freikorps, ob vor der Armee wie in den Befreiungskriegen oder nach dem Zusammenbruch der Armee wie 1919 tätig, werden, da hier auf direkte militärische oder paramilitärische Bedrohungen reagierend und entsprechend geworben, als Freiwilligenverbände betrachtet.
Literatur
- Diedrich/Wenzke: Die getarnte Armee : Geschichte der Kasernierten Volkspolizei der DDR 1952 bis 1956. 2001
- Alexandra Busch: Militär in Rom – militärische und paramilitärische Einheiten im kaiserzeitlichen Stadtbild. 2011
- Anna Köhler: Private Sicherheits- und Militärunternehmen im bewaffneten Konflikt – eine völkerrechtliche Bewertung. 2010.
- Hans-Joachim Mauch: Nationalistische Wehrorganisationen in der Weimarer Republik – zur Entwicklung und Ideologie des „Paramilitarismus“. 1982
- Wolf Oschlies: Schule in Waffen – Vor- und paramilitärische Ausbildung in der Tschechoslowakei. 1971