Schlußwort im Nürnberger Prozeß: Julius Streicher

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Meine Herren Richter! Zu Beginn dieses Prozesses bin ich vom Herrn Präsidenten gefragt worden, ob ich mich im Sinne der Anklage schuldig bekenne. Ich habe diese Frage verneint.

Das durchgeführte Verfahren und die Beweisaufnahme haben die Richtigkeit meiner damals abgegebenen Erklärung bestätigt. Es ist festgestellt:

Erstens: Die Massentötungen sind ausschließlich und ohne Beeinflussung auf Befehl des Staatsführers Adolf Hitler erfolgt.[1]

Zweitens: Die Durchführung der Massentötungen ist ohne Wissen des deutschen Volkes unter völliger Geheimhaltung durch den Reichsführer Heinrich Himmler vollzogen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, ohne Streicher und ohne seinen „Stürmer“ wären die Massentötungen nicht möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat für diese Behauptung weder Beweise angeboten noch erbracht. Es steht fest, daß ich anläßlich des von mir im Auftrag geleiteten Anti-Boykott-Tages im Jahre 1933 und anläßlich der vom Reichsminister Dr. Goebbels befohlenen Demonstration im Jahre 1938 in meiner Eigenschaft als Gauleiter irgendwelche Gewalttätigkeiten gegen die Juden weder angeordnet noch verlangt oder mich an solchen beteiligt habe. Es steht weiter fest, daß ich in mehreren Artikeln in meinem Wochenblatt „Der Stürmer“ die zionistische Forderung zur Schaffung eines Judenstaates als natürliche Lösung des Judenproblems vertreten habe. Diese Tatsachen sind ein Beweis dafür, daß ich die Judenfrage nicht auf gewaltsame Weise gelöst haben wollte.

Wenn in einigen Artikeln meines Wochenblattes „Der Stürmer“ von mir oder anderen Verfassern von einer Vernichtung oder Ausrottung des Judentums gesprochen wurde, so waren dies scharfe Gegenäußerungen gegen provozierende Auslassungen jüdischer Schriftsteller, in denen die Ausrottung des deutschen Volkes verlangt worden war!

Die vom Staatsführer Adolf Hitler befohlenen Massentötungen sollten nach seiner letztwilligen Erklärung eine Vergeltung sein, die nur bedingt war durch den damals erkennbar gewordenen ungünstigen Verlauf des Krieges.[2] Dieses Vorgehen des Staatsführers gegen das Judentum ist aus einer von der meinigen durchaus verschiedenen Einstellung zur jüdischen Frage zu erklären. Hitler wollte das Judentum bestrafen, weil er es für die Entfesselung des Krieges und für die Bombenwürfe auf die deutsche Zivilbevölkerung verantwortlich hielt. Es ist tief bedauerlich, daß die auf persönlichen Entschluß des Staatsführers Adolf Hitler zurückzuführenden Massentötungen zu einer Behandlung des deutschen Volkes geführt haben, die ebenfalls als nicht menschlich empfunden werden muß. Die durchgeführten Massentötungen lehne ich ebenso ab, wie sie von jedem anständigen Deutschen abgelehnt werden.

Meine Herren Richter! Ich habe weder in meiner Eigenschaft als Gauleiter noch als politischer Schriftsteller ein Verbrechen begangen und sehe deshalb Ihrem Urteil mit gutem Gewissen entgegen.

Ich habe für mich keine Bitte. Ich habe eine solche für das deutsche Volk, dem ich entstamme: Ihnen, meine Herren Richter, hat das Schicksal die Macht gegeben, jedes Urteil zu sprechen. Sprechen Sie, meine Herren Richter, kein Urteil, in dem Sie einem ganzen Volk den Stempel der Unehre auf die Stirne drücken.

Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 439 f. (Zeno)

Fußnoten

  1. Hier sei darauf hingewiesen, daß Streicher von den angeblichen Massentötungen nicht selber wußte und auch nicht wissen konnte, da er sich während des gesamten Krieges unter Hausarrest befand. Noch am Anfang des Nürnberger Tribunals erklärte er, daß er es aufgrund seiner Kenntnis der Persönlichkeit Hitlers für unmöglich halte, daß dieser so etwas befohlen haben konnte.
  2. Es ist nicht klar, worauf Streicher sich hier bezieht. In Hitlers Politischem Testament werden jedenfalls keine Massentötungen erwähnt oder gar gerechtfertigt. Eventuell hat man Streicher eine gefälschte Version vorgelegt.
Schlußworte im Nürnberger Prozeß