Ständeordnung

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Die Ständeordnung charakterisiert einen ständischen Staat. Die Stände sind dabei Gruppen innerhalb einer Gesellschaftsordnung. Die Stände im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation waren die Reichsstände, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

Einteilungen des ständischen Systems

Die einfachste Vorstellung unterschied nur Obrigkeit und Untertanen. Dabei konnte dieselbe Person in ihren Beziehungen zu verschiedenen Mitgliedern der ständischen Gesellschaft gleichzeitig Obrigkeit und Untertan sein. Der Adlige war zum Beispiel Herr über die Bauern seiner Grundherrschaft und ebenso Untertan des Königs.

Verbreitet war die Drei-Stände-Ordnung, wie sie insbesondere für Frankreich charakteristisch war:

  • Der 1. Stand umfaßte die Gruppe aller Geistlichen, das heißt Angehörige der hohen Geistlichkeit wie auch des niederen Klerus (Lehrstand).
  • Der 2. Stand bestand aus Mitgliedern des Adels, sei es aus dem Hochadel, dem niederen Adel oder auch aus dem oft verarmten Landadel (Wehrstand).
  • Der 3. Stand umfaßte nominell alle freien Bürger, manchenorts auch freie Bauern (Nährstand).

Eine weitergehende Untergliederung der drei Hauptstände war in fast allen europäischen Ländern üblich. Die Position des Einzelnen hing dabei von verschiedenen Faktoren ab:

  1. der Art des Broterwerbs – Berufsstand, Bauernstand,
  2. der Position in einem Familienverband – Ehestand, Hausvater, Knecht, Hausgenosse
  3. den Rechten, die der Einzelne in der städtischen Kommune (ratsfähige Bürger, Bürger, Einwohner) oder in der ländlichen Gemeinde hatte (Erbrichter, bäuerliches Gemeindemitglied, Häusler).

An der Spitze der Ständepyramide standen die Fürsten und der König oder Kaiser beziehungsweise bei den Geistlichen die Bischöfe und der Papst. Im dritten Stand dagegen war die große Mehrheit der Bevölkerung versammelt, die keine oder nur sehr begrenzte Herrschaftsrechte (zum Beispiel gegenüber dem Gesinde) besaß.

Regionale Besonderheiten

Die Zusammensetzung der politischen Stände in verschiedenen Ländern (im 16. Jahrhundert)
Land
Stände
Bemerkungen
Bayern Prälaten, Adel, Städte und Märkte [1]
Böhmen Herren, Ritter, Städte Seit der hussitischen Revolution gab es keinen geistlichen Stand mehr.
Mähren Herren, Ritter, Städte dazu noch der Bischof von Olmütz
Niederlausitz Herren, Ritter, Städte Die Äbte von Neuzelle gehörten seit der Reformation zum Herrenstand.
Oberlausitz „Land“ und Städte Der Landstand besteht aus Prälaten und Adel mit einer gemeinsamen Stimme.
Niederösterreich Prälaten, Herren, Ritter, Städte
Oberösterreich Prälaten, Herren, Ritter, Städte
Tirol Prälaten, Adel, Städte, Bauern Die Bauern waren über die ländlichen Gerichtsgemeinden vertreten.
Kurfürstentum Sachsen Adel und Städte Der Adel war unterteilt in Amtssassen und Schriftsassen.
Mecklenburg Grundherren (Ritterschaft), Prälaten und Städte (Landschaft) Die Prälaten entfallen 1549 mit der Reformation.
Land Hadeln Hochland, Sietland und das Weichbild Otterndorf Die drei Hadler Stände wurden fast ausschließlich von Großbauern gebildet.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Spindler (Hrsg.), Handbuch der Bayerischen Geschichte