Stäglich, Wilhelm
Wilhelm Stäglich ( 11. November 1916 in Hamburg; 5. April 2006 in Glücksburg) war ein deutscher Jurist, Offizier der Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg und später Richter am Finanzgericht Hamburg. Stäglich brachte als Revisionist Zweifel, kritische Nachfragen und zum Teil grundlegende Einwände gegen die offizielle Erzählung vor allem zum Konzentrationslager Auschwitz vor. Sie betrafen im wesentlichen die offizielle Beschreibung des Charakters bzw. des Betriebs des Lagers, Angaben zu Tötungen einschließlich Methoden und Technik.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Im Zweiten Weltkrieg war Wilhelm Stäglich 1944 Ordonnanzoffizier im Stab einer Fallschirm-Flakabteilung des Fallschirm-Flak-Regiments 12. Seine Einheit war von Mitte Juli bis etwa Mitte September in der Nähe des Konzentrationslagers Auschwitz zum Schutz der dortigen Industrieanlagen, in denen auch die Häftlinge des Lagers arbeiteten, eingesetzt. Sie erhielt ihre Verpflegung in dieser Zeit – jedenfalls zum Teil – aus dem Konzentrationslager, das u. a. eine eigene Schlachterei und eine eigene Bäckerei hatte. Wilhelm Stäglich war mit dem Verpflegungsbeauftragten und dem Adjutanten seiner Abteilung mehrfach in dem Lager. U. a. wurde er auch zu einer offiziellen Besichtigung des Lagers eingeladen.
Nachkriegszeit
Nach dem Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an den Universitäten Rostock und Göttingen promovierte Wilhelm Stäglich 1951 an der Universität Göttingen zum Dr. jur. Viele Jahre hindurch war er Richter am Finanzgericht in Hamburg. Er verfaßte zahlreiche Artikel zu rechtlichen und historischen Themen.
Angesichts der von ihm empfundenen Diskrepanz zwischen den Nachkriegsdarstellungen des Lagers Auschwitz und dem, was er selbst dort im Krieg gesehen hatte, beschloß er, nach Jahren des Schweigens sein eigenes Erleben zu schildern. 1973 verfaßte er hierzu einen Artikel. Ein Bericht von ihm wurde z. B. in einem von Thies Christophersen herausgegebenen Kritik-Heft veröffentlicht.
Daß ein Richter am Finanzgericht es wagte, die offizielle Erzählung vom Schicksal der Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges anzuzweifeln, löste eine Verfolgungswelle gegen Stäglich aus. Wegen seiner revisionistischen Veröffentlichungen wurde er 1975 aus dem Richteramt entlassen. Des weiteren wurde seine Pension gekürzt.[1] Doch nun hatte Stäglich Zeit, das Thema in wissenschaftlicher Form ausführlich aufzuarbeiten. Er weitete seinen 1973 verfaßten Artikel aus. Das Ergebnis war das umfassende Buch „Der Auschwitz-Mythos: Legende oder Wirklichkeit?“. Dieses Werk erschien 1979 beim Grabert Verlag.
Mit Zwangsruhestand und Pensionskürzung waren die üblichen Mittel der Fügsammachung noch nicht erschöpft. Die Universität Göttingen erkannte ihm 1983 den Doktor-Titel ab. Die Aberkennung erfolgte durch das Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG) vom 7. Juni 1939. Über die Möglichkeit hinausgehend, den Titel wegen Betruges bei der Dissertation zu entziehen, gab es mit § 4 I lit. c GFaG die Möglichkeit der Entziehung wegen „Unwürdigkeit“. Mit Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30. November 1988 (1 BvR 900/88) war der Rechtsweg ausgeschöpft. Heute ist das Gesetz nicht mehr in Kraft.[2] Dieser Akt diente vor allem der Einschüchterung der akademischen Welt, gab es doch damals noch nicht den § 130 (3) StGB in seiner jetzigen Form mit Androhung von fünf Jahren Gefängnis für das „Billigen“, „Leugnen“ oder „Verharmlosen“ nationalsozialistischer Handlungen.
Wilhelm Stäglich hat als sachverständiger Forscher die Nürnberger Tribunale und den Frankfurter Auschwitz-Prozeß einer kritisch-juristischen Analyse unterzogen und daraus ein Buch gemacht. Da es großen Erfolg hatte, wurde es in der BRD verboten und vernichtet. Der BRD-Bundestag verschärfte aufgrund der durch dieses Werk ausgelösten Diskussion 1985 die Strafgesetze („Lex Stäglich“).
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Der Auschwitz-Mythos – Legende oder Wirklichkeit?, Grabert-Verlag, Tübingen 1979, mehrere Auflagen
- Erste Reaktionen auf den Holocaust-Revisionismus, in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart
- Historiker oder Propagandisten? Studie über eine Veröffentlichung des Instituts für Zeitgeschichte, in: Kritik – Die Stimme des Volkes, Nr. 38, 1977
Literatur
- Wigbert Grabert: Geschichtsbetrachtung als Wagnis – Eine Dokumentation, Grabert-Verlag, Tübingen 1984
- Revision von KL-Opferzahlen, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 116–121
- Olaf Rose: Der Auschwitz-Prozeß – kein rechtsstaatliches Verfahren, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 533–537
- Rolf Kosiek: Bundesregierung verhindert Feststellung der KL-Opferzahl, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert Verlag, Tübingen 2010, S. 757–759 – die Entscheidung zur Nichterforschung und Nichtfeststellung der Opferzahl soll entgegen dem Wunsch der Konferenz der Innenminister der westdeutschen Länder 1959/60 von dem damaligen Bundesinnenminister Gerhard Schröder mitgeteilt worden sein. (S. 758)
- Claus Nordbruch: Meinungsfreiheit in Deutschland heute, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 2, Grabert-Verlag, Tübingen 2006, S. 673–680
- Rolf Kosiek: Gesinnungsstrafrecht statt Meinungsfreiheit, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, 3. Aufl., Grabert-Verlag, Tübingen 2010, S. 871–875
Verweise
- Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung
- Holocaust-Handbücher
- archive.org – Weltnetzarchiv mit Suchfunktion
- Ex-Verfassungsrichter: „Ich würde die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen“, Focus, 10. Mai 2014 – entgegen der heutigen Artikeldatierung des Focus erfolgte die Äußerung am 10. Juli 2008, [1]
- Englischsprachig
- Thomas Dalton:[3]: Denying Holocaust Denial, The Occidental Observer, 30. April 2022