Pfordten, Theodor von der
Theodor von der Pfordten ( 14. August 1873 in Bayreuth; 9. November 1923 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Reserveoffizier der Bayerischen Armee und des Deutschen Heeres sowie Widerstandskämpfer gegen die Weimarer Republik und einer der sechzehn Blutzeugen des 9. November 1923.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Die Heimat Theodor von der Pfordtens war die Wagnerstadt Bayreuth, wo er am 14. Mai 1873 als das sechste Kind des ersten Staatsanwalts German von der Pfordten geboren wurde. Seine Schulzeit erlebte er in Augsburg und München. Bereits auf der Hochschule entwickelte der werdende Jurist ausgezeichnete Fähigkeiten, die seine Aufnahme in das Maximilianeum herbeiführten, eine von König Joseph Max II. von Bayern errichtete Stiftung, die begabten jungen Studenten die Erreichung einer besonders hervorragenden Stufe wissenschaftlicher Ausbildung ermöglichen sollte.
Dank seiner hervorragenden juristischen Qualifikation im Examen, im Beruf als Richter und seinen Vorzügen als Mensch war seine Laufbahn eine schnelle und erfolgreiche. Mit 46 Jahren wurde er Rat am bayerischen Obersten Landesgericht. Wie im Frieden erfüllte von der Pfordten im Ersten Weltkrieges in selbstverständlicher Weise seine Pflicht. Als Oberleutnant der Reserve, der er schon am 5. August 1914 mit dem 15. Landwehr-Infanterieregiment ins Feld. Eine schwere Verwundung, ein Schuß in den linken Oberschenkel, machte ihn frontdienstunfähig und zwang ihn zum Abschied von der kämpfenden Truppe. Er übernahm das Kommando eines Gefangenenlagers in Traunstein in Bayern. Als Kommandant dieses Lagers, in dem eine große Zahl von Juden war, wurde er Antisemit.
Seine Ernennung zum Rat am Obersten Landesgericht und damit seine Abberufung aus dem bayerischen Ministerium der Justiz hatten politische Hintergründe. Ein freizügiger, revolutionärer Geist von einer früheren Impulsivität wie von der Pfordten, der sich während seiner Tätigkeit als Beamter des bayerischen Justizministeriums immer deutlicher zum Vorkämpfer einer neuen politischen Richtung entwickelt hatten, mußte auffallen und steigendes Unbehagen in den Kreisen des marxistisch geführten Ministeriums hervorrufen. Kein Zweifel auch, daß seine offene Kritik gewisser Zeiterscheinungen, wie etwa in dem Aufsatz „Bürokrat und Streber, eine Betrachtung über sittlichen Aufgaben der Beamtenschaft“, in dem er die Lauge seines Spottes schonungslos über die Übelstände im Beamtenstand ergießt, manchen hohen Herrn zu seinem Feind gemacht hatte.
Für die schwarz-rote Regierung des damaligen Freistaates Bayern war das oberste Landesgericht ein willkommenes Abstellgeleise für politisch mißliebig gewordene hohe Beamte. In ihren Augen war er ein ruhiger, umstürzlerischer Freigeist, ein Außenseiter, von dem feststand, daß er sich mit den Bestrebungen der Systemregierung zu keiner Zeit solidarisch erklären würde. Die Abschiebung an das oberste Landesgericht war der Versuch zur Kaltstellung. Es war aber eine verfehlte Spekulation, von der Pfordten dadurch politisch aus dem Feld zu schlagen. Seine Weltanschauung, die Philosophie seines Lebens und der unabhängige Glaube an die Ewigkeitswerte des Deutschtums hatten ihn schon früh zu der Bewegung Adolf Hitlers geführt.
Die Freistellung des Führers bat der gegebene Kampfbund für einen Mann, der mit den geschliffenen Waffen des Geistes für seine politischen Ideale zu fechten verstand. Er war Patriot im besten Sinne, Revolutionär aus politischer Überzeugung, Kämpfer um den serbischen Staat, um die sittliche Wiedergeburt der Deutschen, um ein neues deutsches Recht. Als einer der ersten hatte er den politischen und geistigen Umbruch unserer Zeit, der mit dem Werden des Nationalsozialismus Hand in Hand geht, erfaßt und seine geschichtliche Tragweite erkannt:
- „Wir stehen heute an einer Weltenwende, ähnlich wie damals, als das Altertum, von innen durch das Christentum aufgelockert, unter den Schlägen der jungen germanischen Völker zusammenbrach, innig wie damals, als Renaissance und Reformation den Ring des mittelalterlichen Lebens sprengten. Ein Zeitalter stirbt ab, ein neues wird unter furchtbaren Wehen geboren. Was heute am Boden liegt und unter welterschütternden Zuckungen beendet, ist das Zeitalter des Materialismus, ist der letzte Ausläufer der Aufklärungszeit.“
Am 10. November 1923 erschien im „Heimatland“ sein Aufsatz „Der weltgeschichtliche Sinn der völkischen Bewegung“. Am Tage vorher war der große Künder deutsche Art und deutscher Erde vor der Feldherrnhalle für diese Bewegung gefallen, einer der ersten Blutzeugen der NSDAP. In „Wort und Tat“ kämpfte er für den Wiederaufstieg seines Vaterlandes. Bedeutend waren seine Veröffentlichungen und Vorträge im Euckenbund über die Rechtspflege und Rechtsentwicklung, nicht nur in Bayern, sondern im ganzen Reich.
Der Oberlandgerichtsrat von der Pfordten schloß sich dem Zuge auf dem Marsch zur Feldherrnhalle an, weil er sich zutiefst mit der Gedankenwelt des Nationalsozialismus verbunden fühlte. Er sollte mit seinem Alter von 50 Jahren der älteste Gefallene des Marsches auf die Feldherrnhalle werden. Die Tatsache, daß dieser außerordentlich angesehene bayerische Richterbeamte gefallen war, war der Regierung so sehr unangenehm, daß sie von der Pfordten zunächst als Unbeteiligten darstellen wollte, der sich „nur zufällig" dem Zuge angeschlossen hätte. Auf energisches Drängen des Hausarztes hin wurde jedoch festgestellt, daß von der Pfordten einer schweren Schußverletzung zum Opfer gefallen war. Der Schuß war am rechten Oberschenkel eingedrungen, quer durch den ganzen Körper gegangen und in der linken Schulter oben steckengeblieben.
Nachhall im Dritten Reich
Im Lichthof des Justizpalastes enthüllte elf Jahre später, im Jahre 1934, der Reichsjuristenführer, Reichsminister Dr. Frank, die Gedächtnistafel für Theodor von der Pfordten mit folgenden Ausführungen:
- „Als wir an jenem schicksalsschweren Tage des November 1923 unseren Marsch durch diese Stadt antraten, voran die Fahne, die auch heute unsere Feier hier weiht, da war in uns der heilige Glaube, daß dieser Marsch in die Zukunft unseres Volkes der Siegesmarsch der letzten ganz großen gerichtlichen Idee unserer nationalen Gemeinschaft sei. Unter den Kugeln der Verderber dieser herrlichen nationalen Gemeinschaft brach der erste flammende Appell an die Freiheit unseres völkischen Lebens zusammen. So wie die Leiber derer, die die Idee in sich bargen, damals zusammensanken, sank jedoch nicht die Idee. Unser Banner wurde wieder erhoben, und der Sieg war endlich doch dieser Fahne verliehen.
- Wenn unser Führer siegen konnte, dann steht am Anfang dieses Werkes das Opfer der Toten vom November 1923. Wir deutschen Diener am Recht haben in dieser feierlichen Stunde uns hier versammelt, um unserem Kameraden Theodor von der Pfordten die Ehre und das Gedenken zu erweisen, das ihm um seines lauteren, herrlichen Wesens und um seines Opfertodes wegen gebührt. Feierlich erkläre ich hier im Namen des deutschen Rechts Theodor von der Pfordten zum Heros des deutschen Rechtslebens. Feierlich sei er eingereiht in die Zahl derer, die berufen waren, durch ihre Selbsthingabe desto höher zu leben und durch ihren Tod desto intensiver ihre Wirklichkeit zu gestalten. Ich berufe alle kommenden Träger der Verantwortung für die deutschen Rechtsdinge auf diese Pflicht, den Namen Theodor von der Pfordtens an der Spitze ihres Wirkens symbolgleich zu tragen, stets eingedenk zu sein. Mir haben als deutsche Männer, hineinstellt in die Bedingungen dieses irdischen Ringens und Strebens, die Grenzen der Menschenmöglichkeiten erkannt. Niemand hat jemals den Führer oder einen von uns den Zauber oder das Unmögliche anbeten gehört. Wir haben schlicht und treu der Fahne und der Idee unser Leben geweiht. Wir glauben damit der Treue auch unseren Toten gegenüber nur gerecht werden zu können dadurch, daß auch wir uns kein schöneres Ende denken können als das, diese Fahne in der Hand, für Deutschland sterben zu können.
- Sie sind in die ‚Reihe der Ewigen‘ eingegangen. So wie damals vor der Feldherrnhalle der Richter des höchsten bayrischen Gerichtshofes in der Reihe der anderen Kameraden aus allen Volksschichten fiel, so floß damals das Blut dieser Opfer zu einer großen geschichtlichen Blutsbrüderschaft zusammen. Dies war von jeher der beste Brauch unseres Volkes, daß da, wo das Blut von Männern Ineinanderfloß, ein Treuebund geschworen wurde, den nur der ewige Gott selbst in Ewigkeit verwandeln konnte. Dieser Treuebund, der damals durch die Blutsbrüderschaft geschlossen war, ist untrennbar und umfaßt in den Repräsentanten der Toten von damals die gesamten Stände des deutschen Volkes ohne Unterschied und ohne Ausnahme. Wir deutschen Juristen erklären daher hier an dieser Stätte der Weihe, daß auch wir uns immer nur als Kameraden fühlen allen Volksschichten gegenüber, die schwer ringen, um des Tages Nöte mit ihrem Einsatz zu besiegen und zu bekämpfen, und niemals mehr in Klassenwahn oder Berufsstolz zurücksinken wollen, daß wir den Dienst am Recht nie anders sehen wollen, als in diesem kameradschaftlichen Geist einer Zusammengeschworenheit auf Leben und Tod mit dem ganzen Volk.
- So seist Du, Theodor von der Pfordten, spät – aber früh in der Geschichte des Sieges der Bewegung, der auch Du gelebt hast und für die auch Du gestorben bist, in uns und über uns bei unserem Kampf um das Recht des deutschen Volkes für Leben, Frieden und Wahrheit. Sei Du in uns, in den deutschen Richtern und deutschen Rechtskämpfern für die Rechtsordnung, sei Du in uns in der Erschaffung der Ideen einer neuen Rechtswirklichkeit in Deutschland! Sei Du vor allem auch der stete Mahner der Jugend, die sich in den kommenden Zeiten in Deutschland den Aufgaben des Rechts widmet! Wir haben in der Welt keinen, der so wie diese Toten vom November 1923 um uns und für uns wirkt. Seien Sie, meine lieben Volksgenossen, voll und ganz einbezogen in diese Verantwortung, diesem großen Toten gerecht zu werden! Diejenigen, die glauben, sie könnten uns noch einmal unsere Fahne aus den Händen reißen, seien gewarnt! Wir sprechen im Namen der Toten und haben nichts anderes als die Ehre dieser Toten als Kameraden bis zum letzten Atemzug zu wahren. Darum möge aus diesem flammenden Opferbekenntnis der Name Theodor von der Pfordten als Heros des deutschen Rechtslebens die Stärke und den Mut der deutschen Rechtsdiener als Männer und Führer zum sozialen Frieden stärken! Es möge der neue Geist der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft Einzug halten in die verschlossenen Türen, allüberall da, wo man glaubt, uns oder unsere Bewegung in Akten, Theorien oder Büchern verstauben lassen zu können! Es sei der Appell an die ewige Lebendigkeit dieser Idee ausgerufen! Wir sind erst am Beginn des Kampfes um den restlos verwirklichten nationalsozialistischen Staat. Wir haben daher die Pflicht, in Friede, Ordnung und Rechtssicherheit und Disziplin dem Führer in seinen Befehlen als seine Soldaten, gehorsam der neuen deutschen Gemeinschaft, den dann auf dem Boden des Rechts zu bahnen. Wir aber, die alten Kameraden der Toten, die ganz kleine Schar der ältesten Kämpfer der Bewegung, wollen nicht müde werden, es immer wieder in den Tag und in die Bewußtheit des deutschen Volkes hineinzurufen: Laßt nicht mehr die Zwietracht einziehen! Horcht nicht auf die, die, gestützt auf ihren früheren Einfluß, glauben, uns heute von hintenher angehen zu können! Traut ihnen nicht, den Schleichern und Heuchlern, die durch die Lande ziehen und vom Zusammenbruch der Bewegung schwätzen. Mann gegen Mann war die Methode, mit der wir angetreten sind, Mann gegen Mann verteidigen wir diesen Staat! Es soll daher die Gedenkstunde für diesen großen Toten in seinem Sinne auch nicht nur eine stille trauernde Gemeinschaft versammeln. Glühend soll auch hier von der Erinnerung an diesen großen Toten aufschlagen der leidenschaftliche Appell: Wir geben nicht nach! So wollen wir im Vertrauen auf den ewigen göttlichen Willen und den Herrlichen, den der ewige Gestalter und Schöpfer des deutschen Lebens uns in unserem Kampf bewiesen hat, über die Gräber der Toten unsrer Bewegung hinweg die große Schar der Toten des Weltkrieges grüßen. Wir wollen als treue Kameraden auch die Toten der Bewegung auf den Schild heben und durch das Aufflammen der Liebe unseres Volkes, aus der Trauer, aus den Schmerzen und Nöten des Tages und der verklingenden Zeit hineintragen in die glorreiche, stolze und friedliche Zukunft des nationalsozialistischen Deutschlands!“
Familie
Theodor war der Sohn von German von der Pfordten (1830–1915) aus Neustadt, Aisch, königlicher Geheimer Rat in Augsburg und Oberstaatsanwalt am Obersten Landgericht in München und dessen Frau Elise, geb. Schäffer ( 2. Dezember 1841). Theodors Vater war zuvor mit Elises Schwester Emilie Schäffer ( 24. Oktober 1840 in Affing; 6. Dezember 1863 in Kronach) verheiratet, die jedoch erkrankte und sehr früh verstarb.
Ehe
Von der Pfordten heiratete Elisabeth „Elly“ Goetz (1877–1924), die denn Tod des Ehemannes nie überwand und im Jahr darauf vertarb. Aus der Ehe sind die Kinder German (1902–1941) und Elisabeth (1903–1954) entsprossen.
Auszeichnungen und Ehrungen (Auszug)
- Eisernes Kreuz (1914), II Klasse
- Verwundetenabzeichen (1918)
- Blutorden (posthum)
- Zahlreiche von der Pforten-Straßen/Von-der-Pfordten-Straßen, darunter:
- München (Laim)
- Leipzig
- Leipzig ehrt Theodor von der Pfordten: der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig hat auf Antrag des Reichsjuristenführers angeordnet, daß die in der Altstadt gelegene Simsonstraße in Anbetracht des Opfertodes des am 9. November 1923 an der Münchner Feldherrnhalle gefallenen Rats am Obersten Landesgericht in München, Theodor Freiherr von der Pfordten, künftig in den Namen „von der Pforten-Straße“ führt. – Mitteilungsblatt des Bundes National-Sozialistischer Deutscher Juristen und des Reichsrechtsamtes der NSDAP
- Bayreuth
- Leslau (im Wartheland)
- Düsseldorf
- Dresden
- Danzig
- Recklinghausen (Hochlarmark)
- 20.4.1939 auf Vorschlag des Kreisleiters, mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP, nach Einverständniserklärung des Polizeipräsidenten, durch den Oberbürgermeister „aus Anlaß des heutigen Festtages“. 30.4.1945 Rückbenennung durch den Oberbürgermeister auf Anordnung der Besatzungsbehörde.
- Gelsenkirchen (Neustadt)
- 15.6.1946 in Josefstraße umbenannt
Schriften (Auswahl)
- Das neue deutsche Civilrecht in Einzeldarstellungen, 1898
- Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken vom 24. Mai 1901 nebst den Ausführungsbestimmungen vom 2. Juli 1901 über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken und vom 2. Juli 1901, Vorschriften für die chemische Untersuchung des Weines, Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister
- Feldschadengesetz – Bayerisches Gesetz vom 6. März 1902, das Ersatzgeld und das Pfändungsrecht und die Verfolgung von Ersatzansprüchen aus Feldpolizeiübertretungen betreffend. Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister, 1902
- Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 nebst d. Gesetzen vom 25. Juni 1887 über d. Verkehr mit blei- u. zinkhaltigen Gegenständen, vom 5. Juli 1887 über d. Verwendung gesundheitsschädl. Farben bei d. Herstellung von Nahrungsmitteln ec. u. vom 15. Juni 1897, betr. d. Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz u. deren Ersatzmitteln (Margarinegesetz), Textausgabe mit Einleitung, Vollzugsvorschriften und Sachregister, 1901
- Das bayerische Gesetz betreffend die Zwangserziehung vom 10. Mai 1902 nebst d. Ausführungsbestimmungen, mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister, 1902
- Die Behandlung des Nachlasses von Ausländern mit besondere Rücksicht auf die bayrischen Verhältnisse, 1904
- Kommentar zu dem Gesetze über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. April 1897, 1905
- Der dienstliche Verkehr und die Amtssprache auf der Grundlage der Bekanntmachung der Zivil-Staatsministerien vom 28. April 1901, unter besonderer Berücksichtigung des Dienstes bei den Justizbehörden, 1907 (mindestens elf Auflagen)
- Weingesetz vom 7. April 1909 : nebst den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats vom 9. Juli 1909 und den Ausführungs- und Vollzugsvorschriften von Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen, mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister
- Die Vorbedingungen für den höheren Justiz-, Verwaltungs- und Finanzdienst in Bayern – Eine Sammlung der Vorschriften mit Anmerkungen, alphabetischem Sachregister und Anhang, Herausgegeben von Eduard Eckert, 4. Auflage, 1911
- Die juristische Staatsprüfung – Eine Anleitung für Referendare, 1911
- Staat und Recht bei Schopenhauer, Schweizer Verlag, München 1916 (sechs Auflagen)
- Die Vorbedingungen für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst in Bayern, 1920
- Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921, 1922
- Die Tragik des Idealismus, in: „Friedrich Mann's Pädagogisches Magazin“, Heft 955, Langensalza 1924 (fünf Auflagen bis 2018)
- Theodor von der Pfordten an die deutsche Nation, Schweizer Verlag, München 1933 (posthum; neun Auflagen)
- mit einer Einleitung von Hans Frank versehen; 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.
Literatur
- Wilhelm Coblitz: Theodor von der Pfordten, gefallen an der Feldherrnhalle zu München am 9. November 1923. Dem Gedenken des Toten bestimmt von Reichsleiter Reichsminister Dr. Hans Frank, 1937
- André-Klaus Busch: Blutzeugen – Beiträge zur Praxis des politischen Kampfes in der Weimarer Republik, Nordlandverlag, 2., stark erweiterte Ausgabe, Fretterode 2010, ISBN 3981240901
- Hermann Liese: Ich kämpfe, Franz Eher Verlag, München 1943
- Hans Weberstedt / Kurt Langner: Gedenkhalle für die Gefallenen des Dritten Reiches, Franz Eher Verlag, München 1938