Unrechtsstaat

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Unrechtsstaat ist ein politischer Begriff, der nach Ende des Zweiten Weltkrieges aufkam und Schlagwort der Siegerjustiz war. Ein Unrechtsstaat soll das Gegenteil des Rechtsstaates darstellen, wobei dessen Definition ebenso schwammig ist und nur im Sinne des Demokratismus verstanden werden kann. Als Rechtsstaaten im eigentlichen Sinne gelten jedoch alle Staaten, die ihrem Legitimitätsanspruch einen gesetztlichen Rahmen auf der allgemeingültigen moralischen Grundlage verleihen.

Die Begriffe Recht und Unrecht entziehen sich in jedem Falle einer allgemeingültigen Definition und sind immer auch abhängig von den repräsentierenden Völkern und Ideologien.

Letztlich wären im Sinne des Islamismus alle europäischen Staaten Unrechtsstaaten, da diese dessen Grundsätze nicht respektieren. Die USA sind demnach ebenso ein Unrechtsstaat, da diese das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht respektieren.

Nach eigener Definition des Begriffs zählt zudem die BRD zu den Unrechtsstaaten, da sie, namentlich und ganz offen seit Beginn 21. Jahrhunderts, regelmäßig von ihr selbst anerkannte essentiellste Gesetze (→ Grundgesetz) massiv bricht oder vollständig beugt, so z. B. diejenigen zum Versammlungsgesetz, zum Asylrecht und zur Grenzsicherung (→ Schengener Abkommen) sowie zur Meinungsfreiheit.

Siehe auch

Literatur

Verweise