Verrat

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Unter einem Verrat versteht man das Zuwiderhandeln einer Person gegen die moralische Obliegenheit der Treue.

Vaterlandsverrat

Hauptartikel: Hochverrat

Der gegen das Heimatland geäußerte Treuebruch wird Vaterlandsverrat genannt. Er kann sich als Kollaboration mit dem Feind oder einem Besatzungsregime äußern, als Sabotage an den heimischen Verteidigungskräften oder im Kriegsfall als Fahnenflucht (Desertion).

BRD

Verrat an der BRD ist nicht gleichbedeutend mit Verrat an Deutschland. Strafrechtlich gibt es in der BRD nach § 81 StGB die Tatbestände des Hochverrats gegen den Bund, den Hochverrat gegen ein Land nach § 82 StGB und bei Anwälten gegenüber ihren Klienten den Parteiverrat nach § 356 StGB.

Zitate

  • „Ich liebe den Verrat, aber ich hasse Verräter.“Julius Cäsar

Siehe auch

Literatur

  • Fjordman: Wenn Verrat zur Norm wird, in Fjordman: Europa verteidigen. Zehn Texte. Herausgegeben von Martin Lichtmesz und Manfred Kleine-Hartlage. Antaios, Schnellroda 2011, ISBN 978-3-935063-66-1 (S. 169–180)
  • Reichsamt Deutsches Volksbildungswerk: Verräter, Spione, Saboteure (1938) (PDF-Datei)

Verweise