Brack, Viktor

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Viktor Brack (1904–1948)

Viktor Brack (Lebensrune.png 9. November 1904 in Haaren; Todesrune.png 2. Juni 1948 in Landsberg) war ein deutscher SS-Oberführer und Oberdienstleiter des Amtes II der Kanzlei des Führers (KdF).

Leben

Werdegang

Viktor Hermann Brack wurde am 9. November 1904 in Haaren/Aachen geboren und wuchs in großbürgerlichen Verhältnissen auf. 1923 immatrikulierte er sich an der technischen Hochschule in München und legte 1928 das wirtschaftswissenschaftliche Diplom ab. Bereits 1923 wurde Brack Mitglied der SA. Am 1. Dezember 1929 trat er der NSDAP (Mitglieds-Nr. 173.388) sowie der SS (Mitglieds-Nr. 1.940) bei. 1932 wurde er durch den damaligen Reichsgeschäftsführer der NSDAP Philipp Bouhler zum Dienst im Braunen Haus bestellt, wo er zum Adjutanten Bouhlers mit dem Titel eines Stabsleiters ernannt wurde.

Kanzlei des Führers

Reichsamtsleiter Viktor Brack

Im November 1934 wurde der Reichsleiter Bouhler mit der Führung der neugegründeten Parteiorganisation „Kanzlei des Führers der NSDAP“ (KdF) betraut, hier stieg Brack 1936 zum Amtsleiter II (für Angelegenheiten Staat und Partei) und Bouhlers Stellvertreter auf.

In dieser Eigenschaft war Brack ab 1939 für die Organisation des Gnadentodes für unheilbar Kranke im Rahmen der Euthanasiepolitik des Dritten Reiches mit zuständig.

Im August 1942 quittierte Brack seinen Dienst in der KdF und und trat als Untersturmführer der Waffen-SS bei, wo er zunächst in der VII.-SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division „Prinz Eugen“ eingesetzt war und darauf dem V.-SS-Gebirgskorps zugeteilt wurde. Im November 1944 trat er im Range eines Sturmbannführers der Waffen-SS wieder seinen Dienst in der KdF an.

Nachkriegszeit

Viktor Brack wurde 1946 im VS-amerikanischen Ärzteprozeß angeklagt und zählte zu der Gruppe der drei Nichtmediziner unter den dreiundzwanzig Beklagten. Er wurde in erster Hinsicht neben Professor Dr. Karl Brandt – nachdem sein Vorgesetzter Philipp Bouhler im Mai 1945 den Freitod gewählt hatte – als Hauptverantwortlicher für die durch die alliierten Siegermächte inkriminierte Euthanasiepolitik angesehen.

Vor dem Siegertribunal gab Brack sich wie Karl Brandt als Befürworter der Euthanasiepolitik zu erkennen, wobei hervorgehoben wurde, daß spätestens mit der Beendigung der Euthanasiepolitik im August 1941 die Durchführung euthanasischer Maßnahmen in die Kompetenz der SS übergegangen war und nicht mehr unter die Zuständigkeit der KdF fiel.

Bracks Verteidiger Georg Fröschmann betonte in seinem Schußplädoyer, die Beteiligung seines Mandanten an der Euthanasiepolitik sei aus „tiefstem Mitleid mit diesen ärmsten Geschöpfen der Menschheit [erfolgt], deren Erlösung vom Leid, menschlich gesehen, im Bereich des Wünschenswerten liegt [...].“

Das Tribunal verurteilte Viktor Brack am 20. August 1947 ohne völkerrechtliche Grundlage zum Tode, er wurde am 2. Juni 1948 in der Haftanstalt Landsberg durch die Siegermächte ermordet.

Schriften

  • Tageslosungen für Betriebsappelle, Berlin 1936

Literatur

  • Francois Bayle: Croix gammee contre Caducee. Les experimentes humaines en Allemagne pendant la Deuxieme Guerre mondiale, 1950
  • Ronald Friedlander: Viktor Brack – Parteimann, SS-Mann und Mordmanager, aus: Ronald Smelser / Enrico Syring (Hg.): Die SS: Elite unter dem Totenkopf. 30 Lebensläufe, Paderborn 2000
  • Ulrich-Dieter Oppitz (Hg.): Medizinverbrechen vor Gericht, Erlangen/Jena 1999