Zensuswahlrecht

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Das Zensuswahlrecht (von lat. census, d. h. „Schätzung der Bürger nach dem Vermögen“) knüpft das Wahlrecht als solches oder das Stimmengewicht an eine Eigentümerstellung (Umfang des Vermögens) oder an die Steuerleistung. Es soll, im Gegensatz zum gleichen Wahlrecht, eine Dominanz von Mehrheitsstimmen verhindern, die auf Grund der demokratie-immanenten Problematik zwangsläufig zur Selbstblockade und letztlich zum Zerfall derselben führt. Ein Zensuswahlrecht im weiteren Sinne könnte auch die Gewichtung von Wählerstimmen nach gesellschaftlichem Stand, Einkommen, Intelligenz oder Personenstand (Familienwahlrecht) berücksichtigen oder vornehmen.

Geschichte

Das Zensuswahlrecht nimmt seinen Ausgang von dem Begriff census, unter dem im alten Rom die Schätzung der Bürger nach ihrem Vermögen zwecks Festsetzung der Steuer- und Kriegsdienstpflicht und der politischen Bürgerrechte verstanden wurde.

Ein Zensuswahlrecht galt in zahlreichen Staaten Europas vom 17. bis ins 19. Jahrhundert[1], beispielsweise in Preußen in Form des Dreiklassenwahlrechts. Das Zensuswahlrecht beruht auf dem bereits in der Antike erwogenen und zum Beispiel in Rom auch umgesetzten Gedanken, daß der Umfang des Besitzes oder des Beitrags an Steuern für die politischen Rechte des Bürgers maßgeblich sein müsse.

Aktualität

Vorstellungen zur Einführung eines an das Eigentum geknüpften Wahlrechts werden in moderner Zeit gelegentlich aus libertären Kreisen vorgebracht. Moderne Verfechter denken beispielsweise daran, Netto-Einzahlern ins Steuer- bzw. Sozialversicherungssystem eine stärkere Stellung beim Wahlrecht zu geben. Sie machen geltend, daß den von staatlichen Zahlungen und Garantien Abhängigen (die vielen Millionen Zahlungsempfänger aus dem umverteilten Aufkommen der Besteuerung der Leistungsträger, öffentliche Angestellte und Beamte, Pensionäre, Rentner) nicht das Recht zustehen dürfe, mit ihren Stimmenmehrheiten die politischen Verhältnisse, den Steuerdruck, die „Sozialpolitik“[2] und das Ausgabeverhalten des Staates zu bestimmen. Damit im Zusammenhang, wird in einem Zensuswahlrecht die einzige Möglichkeit gesehen, ausufernde Staatsverschuldung und Staatsbankrott zu hindern.

Dem stehen theoretisch globalistisch-ideologische „Menschenrechtsdeklarationen“ und Vorschriften fast aller Nationalstaaten zum allgemeinen und gleichen Wahlrecht („One Man – One Vote!“ – „Eine Person – eine Stimme!“) entgegen. Praktisch folgt der stärkste Widerstand – gegen die Einführung einer Stimmengewichtung durch Zensuswahlrecht – aus der Praxis parteipolitischer Apparate und Systeme, in großem Stil und mit Steuergeld Stimmenkauf durch Wahlgeschenke zu betreiben. Dieses letztere Verfahren gesteht die Politik Reichen nicht zu. Sie sind darauf verwiesen, sich (mit eigenem Geld) politischen Einfluß über eigene Medien und aufwendigen Lobbyismus zu erkaufen.

Zitate

  • „Ein Zensuswahlrecht, das das Stimmgewicht nach der Steuerleistung bemißt [...] würde dem unaufhörlichen Staatswachstum sofort ein Ende setzen. Bei einem allgemeinen, gleichen Wahlrecht dagegen, stehen die Leistungsträger [...] langfristig auf verlorenem Posten – insbesondere in einer rasch alternden Gesellschaft mit immer mehr Rentnern. Die Mehrheiten finden sich dann nämlich stets auf seiten der Transferbezieher, die die Minderheit der Nettozahler nach Belieben ausbeuten können.“ — Andreas Tögel[3]
  • „Spätere, gläubige und realistische Zeiten werden einmal über den Aberglauben eines Jahrhunderts spotten, welches der Annahme huldigte, der Wille eines Volkes lasse sich durch die Abgabe von 40 Millionen Stimmzetteln errechnen und werden mit Hohn einer Epoche gedenken, in der diese 40 Millionen Stimmen gleich gewertet wurden.“ — Edgar Julius Jung: Sinndeutung der deutschen Revolution
  • „Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist Unsinn; Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen. [...] Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen. Der Staat muß untergehen, früh oder später, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.“ — Friedrich Schiller: Demetrius
  • „Das allgemeine gleiche Wahlrecht ist immer eine Unwahrheit gewesen, da es eine Gleichheit der Menschen voraussetzt, die sich niemals verwirklichen lassen wird. Es ist unmoralisch, indem es den Würdigen, Fähigen, Reifen genau so behandelt, wie den Unwürdigen, Unfähigen, Unreifen. Es ist endlich ungerecht, indem es tatsächlich durch die Gewalt der Massen, die Massenstimmenzahl, die Gebildeten und Besitzenden entrechtet.“ — Heinrich Claß: „Das Kaiserbuch

Siehe auch

Literatur

  • Gerd Radek: Griechenland – Ein Plädoyer für das Zensuswahlrecht, eigentümlich frei, 30. April 2010

Verweise

Fußnoten

  1. Zu den Wahlrechtsverhältnissen in Frankreich, England, Preußen, Italien, Österreich, Rußland in der Zeit von 1815 bis 1918 siehe Hans-Hermann Hoppe: Demokratie – Der Gott, der keiner ist (2. Aufl. 2004), S. 128–133
  2. Siehe Roland Baader: „Der Sozialmensch“, aus: „Fauler Zauber – Schein und Wirklichkeit des Sozialstaats“, Resch Verlag, 1997, S. 7–9
  3. „Permanentes Staatsversagen läßt sich auf Dauer nicht kaschieren“, 4. August 2014