Freihandel

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Freihandel, engl. free-trade, bezeichnet im weiteren Sinne die völlige Freiheit des Erwerbs und des Verkehrs, unbehindert durch öffentlich-rechtliche Beschränkungen, wie Verbote, Zunft- und Handwerksordnungen, Preisfestsetzungen, Monopole, Zölle usw.; im engeren Sinne insbesondere die Freiheit des zwischenstaatlichen Handelsverkehrs.

Grundgedanke

Der Freihandel beruht auf dem Grundgedanken des wirtschaftlichen Liberalismus, daß jeder Eingriff von außen den Ablauf der Wirtschaft nur stören könne und daß sich bei unbehindertem zwischenstaatlichem Verkehr eine natürliche Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen Ländern herausbilde.

Geschichte

Die Freihandelsbewegung nahm ihren Ausgang von England, wo die von Adam Smith und seiner Schule vertretene freihändlerische Lehre von der Industrie aufgenommen wurde, die zur Erweiterung ihres Absatzes die Senkung der Erzeugungskosten, d. h. vor allem der Arbeiterlöhne, als Folge einer Verbilligung der ganzen Lebenshaltung anstrebte. Der Kampf der Freihändler, die nach dem Hauptsitz der Bewegung auch als Manchesterpartei bezeichnet wurden, richtete sich daher unter Führung Richard Cobdens besonders gegen die Getreideeinfuhrzölle und endete in dem englisch-französischen Handelsvertrag von 1890 (Cobden-Vertrag), der alle englischen Schutzzölle beseitigte, mit einem vollen Sieg.

In den anderen Ländern wirkte sich die freihändlerische Bewegung lediglich in einer Herabsetzung der Einfuhrzölle aus, so auch im Deutschen Zollverein. Die gegenläufige Bewegung in Richtung auf eine Schutzzollpolitik setzte im Deutschen Reich mit dem Zolltarif von 1879 ein, in anderen Staaten teils früher, teils später. Am längsten hielt England am Freihandel fest.

Die Weltwirtschaftskrise seit 1929 beseitigte die letzten Reste des Freihandels. Immer mehr setzte sich die Erkenntnis durch, daß die Freihandelslehre einseitig auf den englischen Erfahrungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufbaute, dem englischen Industriedenken entsprach, aber nicht ohne weiteres auf andere Länder übertragen werden durfte.

Haltung des Deutschen Reiches seit 1933

Auf Deutschland angewandt, mußte die Freihandelslehre im Gefolge eines die Belange des Volksganzen hintansetzenden Exportindustrialismus vor allem zu einer Verkennung der Bedeutung der Landwirtschaft und des Bauerntums führen. Sie berücksichtigte nicht, daß auch der Außenhandel den Gegebenheiten und nationalen Forderungen jedem Land gemäß gelenkt und geleitet werden muß.

Insbesondere lehnte der Nationalsozialismus den Freihandel ab, da nach seiner Auffassung der Außenhandel wie die ganze Wirtschaft überhaupt dem Volksganzen zu dienen hat und der Staat dementsprechend Richtung und Umfang des Außenhandels bestimmen muß.

Entwicklung seit 1945

Nach dem Ende des von England 1939 entfesselten europäischen Krieges, den die in den VSA tonangebenden Kreise durch Kriegseintritt des Landes zum Weltkrieg gemacht hatten, wurde die Idee des Freihandels im Zuge der seitdem forcierten Schaffung einer Neuen Weltordnung wieder aufgenommen. Die Havanna-Charta sollte als „Magna Charta“ des Welthandels der erste Schritt einer als freiheitlich ausgegebenen Handelspolitik sein.

Einen Fortschritt in diesem Sinn brachten allerdings nur die Bestrebungen im Rahmen des GATT, die Zölle zu senken. Das Scheitern des Versuchs einer „globalen Integration der Weltwirtschaft“ durch die Verwirklichung des Freihandels führte zu regional begrenzten Integrationen, die für ihre Mitglieder den „freien“, d. h. in Wirklichkeit den überstaatlich regulierten Warenaustausch weitgehend verwirklicht haben (zum Beispiel EG, EFTA). Die einzelnen GATT-Runden gaben jeweils neue Anstöße zu einer globalistischen Annäherung an das Ziel eines „weltweiten Freihandels“.

Für die an den Zielen der NWO ausgerichteten Macht-, Finanz- und Wirtschaftskreise ist die Freihandelskonzeption als Leitbild der Außenwirtschaftspolitik weiterhin von großer Bedeutung. Die Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump beteiligen sich gegenwärtig nicht an der Fortentwicklung des Freihandelssystems; sie schließen keine Freihandelsabkommen und bemühen sich zudem um die Beendigung bzw. Rückabwicklung getroffener multilateraler Vereinbarungen. Einen weiteren Rückschlag für den internationalen Freihandel markierte die britische EU-Austrittserklärung vom März 2017, welche zum Ende der Freihandelsgemeinschaft mit dieser NWO-Einheit führen wird (→ Brexit).

Kritik am Freihandel

Einer der ersten Gegner der Freihandelslehre war Friedrich List.

Literatur

  • Julius Lehr (1845–1894): Schutzzoll und Freihandel (1877)
  • G. Mayer: Die Freihandelslehre in Deutschland (1927)
  • Fleßner: Der Außenhandel im neuen Deutschland (1935)
  • Rudolf Eicke: Warum Außenhandel? (1936; 5. Aufl. 1939)
  • Petra Pinzler: Der Unfreihandel: Die heimliche Herrschaft von Konzernen und Kanzleien, Rowohlt Taschenbuch Verlag, 3. Auflage 2015, ISBN 978-3499631054
  • Manfred Julius Müller: Der Freihandelswahn: Der Niedergang der westlichen Welt durch den Zollabbau, Books on Demand, 2014, ISBN 978-3735738059 [80 S.]