Reichskriegsflagge

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Die Reichskriegsflagge in der bekanntesten Form von 1903 bis 1918

Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der deutschen Streitkräfte (bis 1892 ausschließlich der Kaiserlichen Marine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1945. Es gab sie in sieben zur Verwendung gelangten Versionen. In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehißt. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht am Skagerrak am 31. Mai 1916.

Geschichte

Kriegsflagge der Norddeutschen Bundesmarine (1867–1871)
Die Reichskriegsflagge in der Form von 1871 bis 1892

Kriegsflagge der Reichsflotte

Die Reichskriegsflagge in der Form von 1892 bis 1903

Die von der Frankfurter Nationalversammlung im Zuge der Revolution 1848/49 gegründete Reichsflotte verwendete als Kriegsflagge die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold sowie den in das Obereck auf ein goldenes Grundfeld gesetzten Reichsadler. Die Flagge wurde am 12. November 1848 eingeführt. Nach Wiederherstellung des Deutschen Bundes wurde die Reichsflotte 1852 aufgelöst und die schwarz-rot-goldene Kriegsflagge nicht mehr verwendet.

Aussehen während des Kaiserreichs

Die Reichskriegsflagge 1921/22–1933

Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein linksbündiges (zum Fahnenmast hin) schwarzes Kreuz, umrandet von einem schmalen schwarzen Streifen. Die Mitte des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der preußische Adler prangt. Die linke obere Ecke der Fahne wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist mit dem Eisernen Kreuz versehen. Die Flagge wurde am 4. Juli 1867 angenommen und fand erstmals am 1. Oktober 1867 als Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes Verwendung. Ab dem Jahr 1871 wurde sie als Kaiserliche Kriegsflagge und ab 1892 als Reichskriegsflagge bezeichnet.

In den Jahren 1892 und 1903 wurden kleinere Modifikationen der Gestaltung vorgenommen, als man zuerst die Form des Adlers bzw. im Jahre 1903 die Breite der schwarzen Streifen änderte. Alte Versionen der Kriegsflagge wurden jedoch bis zum „Aufbrauchen“ weiter verwendet, wobei es genaue Termine für die endgültige Umsetzung gab. Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde sie ab dem 2. März 1886 auch für Küsteneinrichtungen der Kriegsmarine sowie von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht.

Eine Ausweitung der Verwendung fand am 8. November 1892 statt, als man die dann so benannte Reichskriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde sie weiterhin für verschiedene politische Zwecke sowie de facto in der Weimarer Republik auch als Kriegsflagge zur See bis zum 31. Dezember 1921 benutzt.

Verwendung während der Weimarer Republik

Mit dem Erlaß über die Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des Reichswehrministers und der neuen Reichskriegsflagge nebst Gösch [der Reichsmarine], vom 27. September 1919 (Marineverordnungsblatt 1919, S. 463) wurde eine neue Reichskriegsflagge angeordnet. Diese sollte dem kaiserlichen Modell nachempfunden werden, jedoch mit folgenden Unterschieden: Anstelle des schwarz-weiß-roten Oberecks sollten die neuen Reichsfarben schwarz-rot-gold gesetzt werden. Der alte preußische Adler sollte durch den neuen republikanischen ausgetauscht werden. Dieser Erlaß wurde am 11. November 1919 veröffentlicht. Obwohl Modelle dieser Flagge hergestellt worden sind, wurde sie nie verwendet.

In der Praxis benutzte man dagegen bis zum 31. Dezember 1921 weiterhin die Kaiserliche Kriegsflagge von 1903. Dies war ein offensichtliches Zugeständnis der Reichsregierung an konservative Kräfte. In einem Tagesbefehl der Reichsmarine vom 1. Januar 1922 hieß es in bezeichnender Weise: „Was wir empfinden, wenn diese Flagge sinkt, verschließen wir in unseren Herzen.“ (Valentin/Neubecker: Die Deutschen Farben, Leipzig, 1928). Mit der Verordnung über die deutschen Flaggen vom 11. April 1921 (Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 483–485) wurde eine neue Reichskriegsflagge eingeführt: (Punkt 4):

„Die Reichskriegsflagge wie die Handelsflagge, in der Mitte der Flagge ein schwarzes, weißgerändertes Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes, in den schwarzen und roten Querstreifen je bis zu einem Drittel übergreifend. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuchs wie 3 zu 5.“

Die Gestaltung dieser Kriegsflagge – ebenso wie der Handelsflagge – sollte offenbar einen Kompromiß darstellen. Durch die Kombination bzw. „Verschmelzung“ von „republikanischen“ und „kaiserlichen“ Farben in einer Flagge versuchte man einen „Ausgleich“ im Flaggenstreit zu finden. Die Flagge wurde bis zum Wahlsieg der Nationalsozialisten im Jahre 1933 verwendet.

Verwendung im Dritten Reich

Die Nationalsozialisten setzten anstelle des Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik wieder die Farben des alten Kaiserreiches ein. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. März 1933[1] entfielen die Farben Schwarz-Rot-Gold aus dem Obereck, so daß im wesentlichen die alte Kriegsflagge weiter geführt wurde. Am 15. September 1935 wurde die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Nationalflagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her wieder an die kaiserliche Flagge (vor 1918) angelehnt war.

Auf der roten Grundierung der NS-Hakenkreuzfahne mit der weißen Kreisfläche wurde das (weiß abgesetzte) schwarze Tatzenkreuz – dem Ursprung nach vom Deutsch-Ordenskreuz abgeleitet – so angebracht, daß das Hakenkreuz aus der Mitte zum Mast rückte. In der oberen Mast-Ecke (bei regulärer Draufsicht links) ist das Eiserne Kreuz zu sehen. Dies deutete die Kontinuität mit den Flaggenversionen an, die vor dem Jahre 1935 verwendet wurden. Die Reichskriegsflagge wurde erstmals am Hauptquartier der Wehrmacht im Bendlerblock in der Bendlerstraße in Berlin gehißt. Im Februar 1938 wurden leichte Modifikationen der Gestaltung vorgenommen, als man die Dimensionierungen und den Verlauf der schwarzen Streifen änderte.

Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehißt, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den „Ersten Offizier“ durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das „Begleitkommando“ noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den „Ersten Offizier“ entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte.

Zweiter Weltkrieg

In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten sowie als eine Art Tischdecke bei standrechtlichen Verhandlungen.

Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlaß von Adolf Hitler angeordnet, daß anstelle der bis dahin benutzten Flaggen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Flaggen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, daß eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bisher auf ihre Truppenfahnen vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.

Die letzte Flagge

Am 23. Mai 1945 wurde die Reichskriegsflagge von britischen Streitkräften letztmals niedergeholt. Dies geschah im Zusammenhang mit der Festnahme von Großadmiral Karl Dönitz, der die bislang letzte Reichsregierung in Flensburg-Mürwik leitete.

Bildergalerie (Drittes Reich)

Siehe auch

Fußnoten

  1. Harald Fock: Z-vor! Internationale Entwicklung und Kriegseinsätze von Zerstörern und Torpedobooten, Bd. 1. 1914 bis 1939. Koehlers Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg 2001, ISBN 3-7822-0762-9, Seite 91