Balkanpakt

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Der Balkanpakt (frz. Pacte d’entente balcanique, engl. Pact of Balkan Agreement) war ein am 9. Februar 1934 in Athen geschlossener militärischer Balkanbund zwischen Griechenland, Jugoslawien, Rumänien und der Türkei. Eine Hauptklausel des Vertragswerkes war: Die Aufrechterhaltung der gegenwärtig auf dem Balkan festgelegten territorialen Ordnung ist für die Vertragspartner endgültig. Die letzte Konsultation des Staatenbundes fand 1940 statt.

Das Fehlen von Albanien und Bulgarien (Letzteres sollte ursprünglich dem Bündnis ebenfalls beitreten.) machte klar, welche Ordnung gesichert werden sollte. Der mit den Tirana-Verträgen 1926 und 1927 sichtbare Einfluß Italiens auf Albanien sollte nicht weiter auf den Balkan wirken und der regionale Verlierer des Ersten Weltkrieges Bulgarien sollte an einer Revision seiner Grenzen nach § 19 Völkerbund gehindert werden. Bulgarien hatte große Gebiete an seine Nachbarn verloren und erhielt, im Gegensatz zu Polen, keinen Zugang zum Meer gemäß der Zusicherung aus dem Vertrag von Neuilly 27. November 1919, Artikel 48. Geplant wurde der Bund u.a. vom griechischen Gesandten in Paris, Nikolaos Politis, vom rumänischen Außenminister Nicolae Titulescu sowie dem türkischen Außenminister Rüschtü Aras; es waren drei Politiker, welche auch beim Völkerbund politisch aktiv waren.
Vorausgegangen waren seit Oktober 1930 (Athen) inoffizielle Balkankonferenzen und deutsche Revisionsbemühungen, die Danzig, das Saarland und Rheinland betrafen.

Zum offiziellen Text gehören noch geheime Zusatzprotokolle, über die zuerst die englische Presse und die griechische Kammer berichteten. Unabhängig davon war jedem Diplomaten klar, ein zwischenstaatliches Vertragswerk mit nur drei Artikeln kommt kaum ohne Ergänzungen aus. Entsprechende Versionen wurden von Bulgarien und der Revue parlementaire veröffentlicht. Sollte ein Nichtbalkanstaat (gemeint war Italien) mit Unterstützung eines Balkanstaates (gemeint war Bulgarien) einen Vertragsstaat angreifen, geht der Pakt gegen den Balkanstaat vor. Schon 1936 wurde durch Ioannis Metaxas für Griechenland ein Ausschluß für die Unterstützung erreicht, wenn der Nichtbalkanstaat eine Großmacht ist (siehe auch Belgrader Sitzung 1936).

Unterminiert wurde die Einheit der Balkanpakt-Staaten durch die Annäherung Bulgariens an Jugoslawien, was nach dem Balkanpakt-Artikel 2 verhindert werden sollte. Die Gespräche von 1934, im Zuge des bulgarischen Staatsstreiches der Zweno-Gruppe vom 19. Mai 1934, wurden durch das gelungene Attentat der IMRO vom 9. Oktober 1934 in Marseille auf König Alexander von Jugoslawien überschattet. Am 24. Januar 1937 wurde der ewige Freundschaftspakt in Belgrad unterzeichnet, dafür in der Zwischenzeit die IMRO von den Bulgaren aus dem Verkehr gezogen. Der Freundschaftspakt hielt sich inhaltlich an den bulgarisch-türkischen Freundschaftpakt vom 18. Oktober 1925.

Hinweis: Mit Balkanpakt ist der Vertrag gemeint. Die Idee eines Balkanbundes/Balkanunion trat schon in Österreich-Ungarn wie auch später im kommunistischen Bulgarien (zum Leidwesen Stalins) auf. Pakt ist nicht gleich Bund/Union. Die u.a. in W.pedia gebräuchliche Bezeichnung Balkanentente statt Balkanbund für den diplomatischen Begriff Entente Balkanique ist unbestimmt bis falsch. Eine Entente ist nur ein Vertrag/Verständigung. Ein Bund/Bündnis wäre die alliance/confédération. Auch ist die Bezeichnung Balkanbund für die Vereinigung von 1912/13 zu hinterfragen. Eine ligue ist kein Bund. Wer diplomatische Spielregeln nicht beachtet, landet am Ende bei diplomatiegeschichtlichen "Höhepunkten" wie Das Amt.

Literatur

Verweise