Dienstauszeichnung
Dienstauszeichnungen wurden und werden von Ländern und Staaten an Soldaten und Zivilisten verliehen, die sich langjährig um das Land verdient gemacht haben. Bei den meisten deutschen Dienstauszeichnungen wurden Kriegsjahre und die Dienstzeit im Ausland doppelt gezählt, so daß z. B. die Teilnahme am Ersten Weltkrieg acht statt vier Jahre zählte.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Königreich Bayern
Im Königreich Bayern konnte der Ludwigsorden für 50jährige Dienste und die Dienstauszeichnungskreuze I. und II. Klasse für 40- bzw. 24jährige Dienstzeit verliehen werden, wobei Offiziere, Ärzte und Beamte die Kreuze beider Klassen erhielten, das Kreuz I. Klasse aber auch an Mannschaften vergeben wurde.
- „Die Dienstauszeichnungen in der bayerischen Armee wurden erstmals am 13. Januar 1816 durch König Max I. gestiftet. Die Auszeichnung war ein Veteranenschild und wurde an Unteroffiziere und Soldaten für 40 und 24 Jahre Dienstzeit in der bayerischen Armee vergeben. Die Dienstzeit wurde bis dahin durch weiße Streifen (Chevrons) am oberen Ärmel der Uniform kenntlich gemacht. Alle 6 Jahre kam ein Streifen dazu. Mit 18 Jahren Dienstzeit hatte der Soldat also 3 Streifen auf dem Oberarm. Danach wurden die Veteranenschilder auf rotem Tuch verliehen. Am 03. März 1865 stiftete König Ludwig II. neue Dienstauszeichnungen (Dienstalterszeichen) in Kreuzform für 40 und 24 Jahre die nun auch an Offiziere und Militärbeamte verliehen wurde. Am 21. Januar 1876 wurden ebenfalls durch König Ludwig II. neue Dienstauszeichnungen in 3 Klassen für Unteroffiziere und Soldaten in Schnallenform gestiftet. Die Dienstjahre wurden auf 21 für die 1. Klasse, 15 Jahre für die 2. Klasse und 9 Jahre für die 3. Klasse herabgesetzt. Die neue Dienstauszeichnung wurde am 30. August 1913 durch den Prinzregenten Luitpold eingeführt. Sie bestand nunmehr aus einem Kreuz als 1. Klasse für 15 Jahre und 2 Medaillen für 12 und 9 Jahre Dienstzeit als 2. und 3. Klasse. Die alte Dienstauszeichnung in Schnallenform konnte umgetauscht werden.“ — ehrenzeichen-orden.de
Königreich Preußen
Die militärische Dienstauszeichnung im Königreich Preußen wurde im Jahre 1825 gestiftet und konnte an Unteroffiziere und Mannschaften der Preußischen Armee in drei Klassen (von III. bis I.) für 9-, 15- und 21-jährige Dienstzeit verliehen werden. Sie bestand aus einer eisernen, silbernen oder goldenen Schnalle mit dem Namenszug F. W. III. auf blauem, entsprechend schwarz, weiß oder gelb gerändertem Band. Am 4. Juli 1913 wurde durch Verordnung die Form und die Verleihungsjahre abgeändert. Die I. Klasse wurde jetzt ab 15 Jahre verliehen und war ein Kreuz. Die II. und III. Klasse wurden fortan in Medaillenform ab 12 und 9 Dienstjahren vergeben. Die I. Klasse wurde verliehen an Unteroffiziere und Soldaten, die 15 Jahre ehrenvoll ihren Dienst in den Streitkräften vollendet hatten. Verleihungen fanden noch bis 1924 statt.
Das königlich preußische Dienstauszeichnungskreuz für Offiziere und Ärzte nach 25jähriger Dienstzeit, ebenfalls im Jahr 1825 gestiftet, war ein goldenes Kreuz an blauem Band im Mittelschild mit dem Namenszug F. W. III.. Im Revers die römische Ziffer XXV (25).
Die Landwehrdienstauszeichnung für Dienste in der Landwehr wurde 1842 gestiftet und an Offiziere und Mannschaften nach erfüllter Dienstpflicht vergeben, wenn sie einen Feldzug mitgemacht oder bei außergewöhnlicher Veranlassung drei Monate aktiv gedient hatten. Sie bestand aus einem preußischblauen Band mit zwei kleinen goldenen gestickten Landwehrkreuzen rechts und links, dazwischen ein goldgesticktes Monogramm F.W.IV. (Friedrich Wilhelm IV.). Das Band wurde über eine Platte gezogen, die auf einen eisernen Rahmen gelötet war. Als am 4. Juli 1868 eine weitere Klasse der Landwehrdienstauszeichnung für Offiziere und Ärzte für 20jährige Dienste gestiftet wurde, bezeichnete man die ursprüngliche, 1842 gestiftete Auszeichnung als II. Klasse und die neue Auszeichnung als I. Klasse. Die Auszeichnung erster Klasse bestand aus einem silbernen Tatzenkreuz an blauem Band mit dem Monogramm WR (Wilhelm Rex) auf der Vorderseite und XX (20 Dienstjahre) auf der Rückseite.[1]
Königreich Sachsen
Die Dienstauszeichnungen des Königreiches Sachsen waren eine staatliche Auszeichnung und wurden erstmals 1831 gestiftet und bis zum Jahr 1918 in drei verschiedenen Modell verliehen. Die erste militärische Dienstauszeichnung in Medaillenform (in Bronze und Silber) für die Große Ordensschnalle wurde am 24. Dezember 1831 durch König Anton und dessen Mitregenten Friedrich August II. gestiftet und löste die bis dahin verwendeten „Tuchfarben“ auf der Uniform ab.
2. Modell der Dienstauszeichnung
Das zweite Modell der militärischen Dienstauszeichnung wurde am 23. April 1874 durch König Albert von Sachsen gestiftet. Hintergrund für die erneute Stiftung war die Bestrebung des Königreiches, die Klassen Dienstauszeichnungen denen der anderen deutschen Staaten (insbesondere Preußen) anzugleichen. Man unterschied dabei folgende Einteilung:
- Dienstauszeichnung für Offiziere und Sanitätsoffiziere bzw. Militärärzte (D.A.K./DAK) des stehenden Heeres[2]
- I. Klasse Goldenes Tatzenkreuz nach 25jähriger tadelloser Dienstzeit
- Dienstauszeichnung für Unteroffiziere und Mannschaften
- I. Klasse: Goldene Medaille nach 21jähriger tadelloser Dienstzeit,
- II. Klasse: Silberne Medaille nach 15jähriger tadelloser Dienstzeit,
- III. Klasse: Bronzene Medaille nach 9jähriger tadelloser Dienstzeit.
- Dienstauszeichnung Landwehr (L.D.A./LDA)
- I. Klasse: Silbernes Tatzenkreuz mit mittigen Goldenen Medaillon nach 25jähriger tadelloser Dienstzeit
- II. Klasse: Neusilberne Schnalle (später goldene Medaille)
3. Modell der Dienstauszeichnung
Während das D.A.K. für Offiziere bis zum Ende des Königreichs Sachsen beibehalten wurde, erfuhren die Dienstauszeichnungen für Unteroffiziere und Mannschaften eine weitere statutenmäßige Abänderung, im folgenden als 3. Modell bezeichnet. Die neue Form der D.A. III. bis I. Klasse entspricht wiederum der Form preußischer Dienstauszeichnungen, die einige Monate vorher neugestiftet wurden.
- I. Klasse: Kupferfarbenes Tatzenkreuz für vollendete 15jährige tadellose Dienstzeit,
- II. Klasse: Bronzegetöne Medaille für vollendete 12jährige tadellose Dienstzeit (ungewöhnliche Farbwahl),
- III. Klasse: Silberne Medaille für vollendete 9jährige tadellose Dienstzeit.
- Am 6. September 1913 erließ der letzte sächsische König, Friedrich-August III., die letzte Abänderung der Bestimmungen über die Dienstauszeichnungen. Die D.A. 1. Klasse bestand nunmehr in einem kupfernen Kreuz in Form und Größe der preußischen Dienstauszeichnung, d. h. formgleich dem sächsischen D.A.K., nur lediglich kleiner als dieses. Das Vorderseitenmedaillon zeigt die verschlungene Chiffre des Stifters „F A R", überragt von der Königskrone, das Rückseitenmedaillon die römische Ziffer XV. Verliehen wurde es für vollendete 15-jährige Dienstzeit. Die D.A. 2. Klasse für 12 Dienstjahre bestand fortan in einer Medaille aus Bronze (stiftungsmäßig, d. Verf.), die 3. Klasse für 9 Dienstjahre in einer Medaille aus Argentan (Neusilber). Sie haben gewöhnliche Drahtösen mit Ring. Die Vorderseite zeigt die Chiffre des Stifters „F A R" - überhöht von der Königskrone, umfaßt von einem Eichenlaubzweig links und einem Lorbeerzweig rechts – und die Umschrift „Treue Dienste" (oben) „bei der Fahne" (unten). Rückseitig befinden sich auf glattem Untergrund die römischen Ziffern XII bzw. IX. Von der Medaille aus Bronze (lt. Statuten) gibt es Varianten aus verschiedenen Materialien. So finden sich Medaillen aus Tombak (wie bei v. Hessenthal/Schreiber beschrieben) ebenso wie kupferne Stücke. Auch (privat) vergoldete Exemplare sind existent. All diese neuen Auszeichnungen wurden am statutenmäßigen Band von 1874 getragen. Soldaten des stehenden Heeres, die vor dem Tage der Veröffentlichung bereits eine Dienstauszeichnung erhalten hatten, konnten diese gegen eine der neuen Form austauschen. Die im aktiven Dienst befindlichen Militärbeamten und die Zivilbeamten der Heeresverwaltung sowie die dem aktiven Dienststande nicht mehr angehörenden Personen konnten die schon erworbenen Dienstauszeichnungen in der neuen Form auf eigene Kosten anlegen, wobei die verkürzten Tragezeiten keine Anwendung fanden. Die neuen Dienstauszeichnungen waren nach dem Tode des Beliehenen an das zuständige oder nächstgelegene Bezirkskommando zurück- zugeben; gegen Zahlung des Beschaffungspreises für eine entsprechende neue D.A. konnte eine solche Auszeichnung von den Hinterbliebenen des Ausgezeichneten erworben werden. Schließlich bleibt zu vermerken, daß in Anlehnung an die preußische Verleihungspraxis das D.A.K. für Offiziere durch königlichen Beschluß vom 21. August 1914 nach Ableistung einer 25jährigen Dienstzeit auch den höheren, mittleren und Unterbeamten sowie den Soldaten vom Feldwebel abwärts der sächsischen Armee zuerkannt werden konnte. Diese Verordnung des Königs erging „als Zeichen der Zusammengehörigkeit aller Dienstgrade" in „...der Zuversicht, daß dieser neue Beweis Meines Wohlwollens zu weiterer selbstloser Hingabe an den Königlichen Dienst verpflichten wird."[3]
Gemeinhin gleich war, daß bereits zuvor verliehene Medaille und/oder Kreuze gegen die neuen Modelle ausgetauscht werden konnten. Im Falle des Todes des Beliehenen waren die Auszeichnungen dem zuständigen Bezirkskommando durch die Hinterbliebenen zurückzugeben. Diese besaßen allerdings die Möglichkeit, die Stücke käuflich zu erwerben, damit sie ihnen als Erinnerungsstücke verblieben konnten.
Dienstauszeichnungskreuz (Sachsen-Altenburg)
Das Dienstauszeichnungskreuz für Offiziere des Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Militärs wurde von Herzog Joseph Friedrich Ernst von Sachsen gestiftet. Stiftungstermin war der 1. Januar 1836. Geehrt werden sollten mit dieser Auszeichnung langjährig gediente Offiziere mit einer Mindestdienstzeit von 25 Jahren. Die Vergabe der Medaille erfolgte zweimal im Jahr. Die Termine waren:
- 1. Januar und der
- 27. August.
Die Dienstzeitberechnung erfolgte nach der Regel: Kriegszeit doppelte Zeit und Urlaubszeit Halbierung.
Königreich Württemberg
I. Klasse (1864):
- Das Königreich Württemberg verlieh seit 1864 das Dienstehrenzeichen I. Klasse, ein goldenes Kreuz, für 25 Dienstjahre an Offiziere und Ärzte, jedoch für 30 Dienstjahre auch an Unteroffiziere.
- Die Dienstehrenzeichen wurden erstmals am 9. September 1833 durch König Wilhelm in 2 Klassen gestiftet. Verliehen wurde das Kreuz an Offiziere nach 25 Jahren und an Unteroffiziere und Soldaten nach 20 Jahren treuen Dienst. Gezählt wurde der aktive Dienst ohne Ausbildungszeit. Kriegsjahre wurden doppelt gezählt. Ab 1839 konnten auch Militärbeamte in Verwaltung und Ministerium das Dienstehrenzeichen erhalten. Die Ehrenzeichen unter Wilhelm wurden in 2 Formen verliehen. Die 1. Form von 1833 bis 1850 hatte eine parallele Öse und eine gewölbte glatte Rückseite. Die 2. Form von 1850 bis 1864 hatte eine quer stehende Öse und eine andere Kreuzform. Für Unteroffiziere änderte sich die Dienstzeit auf 18 Jahre für die 2. Klasse und 30 Jahre für die 1. Klasse. Beide hatten auf der Rückseite kein Medaillon mit Schrift. Diese Dienstauszeichnung für Offiziere, für 25 Dienstjahre, wurde unter der Regierung König Karls mit dessen Initialen -K- verliehen. Die Rückseite hat ein Medaillon mit Aufschrift. Die 2. Klasse wurde nach der Militärkonvention mit Preußen an die preußischen Vorschriften angepasst.[4]
II. Klasse:
- Das Ehrenzeichen II. Klasse, ein silbernes Kreuz, wurde 1874 für 21jährige Dienstzeit an Unteroffiziere und Mannschaften vergeben. Zuvor gab es die I. Klasse schon für 20 Jahre, ab 1850 dann für 30 Jahre und die II. Klasse für 18 Jahre.
- Die Stiftung der Dienstehrenzeichen reicht bis ins Jahr 1833 zurück als König Wilhelm am 9. September die erste Form der Kreuze stiftete. Zuvor wurden Chevrons (Winkelstreifen) nach 6 und 12 Jahren 2 Streifen getragen. Verliehen wurde das Kreuz an Offiziere nach 25 Jahren und an Unteroffiziere und Soldaten nach 20 Jahren treuen Dienst. Gezählt wurde der aktive Dienst ohne Ausbildungszeit. Kriegsjahre wurden doppelt gezählt. Ab 1839 konnten auch Militärbeamte in Verwaltung und Ministerium das Dienstehrenzeichen erhalten. Im Jahre 1850 wurden die Statuten geändert. Die Dienstzeiten für Unteroffiziere wurden auf 18 Jahre für die 2. Klasse und 30 Jahre für die 1. Klasse geändert. 1850 wurden aber auch für Unteroffiziere und Soldaten die Dienstalterzeichen in Schnallenform eingeführt und die Kreuze nur noch an Offiziere verliehen. Die Form der Kreuze wurde ebenfalls geändert.[5] Diese Dienstauszeichnung für Unteroffiziere, für 21 Dienstjahre, wurde unter der Regierung König Karls mit dessen Initialien -K- verliehen. Die durch König Wilhelm gestiftete Dienstauszeichnung trug bis dahin den Buchstaben – W – im Mittelschild. Die Rückseite der frühen Kreuze war glatt und das Kreuz leicht gewölbt. Der grün emaillierte Lorbeerkranz war noch aufgelötet.[6]
Eiserne Schnalle I. und II. Klasse:
- Eine eiserne Militär-Dienstauszeichnungsschnalle mit goldenen oder silbernen Verzierungen für 15- und 9jährige Dienstzeit ging an Unteroffiziere und Mannschaften. Militärische Dienstehrenzeichen bestanden in Württemberg bereits seit dem 9. September 1833, jedoch wurden die Bestimmungen erst am 16. März 1874 durch eine Allerhöchste Order an die preußischen Vorgaben angepasst, und hierdurch, als „eine Unterabtheilung des Dienstehrenzeichens“, eine Dienstauszeichnungsschnalle für die Unteroffiziere in zwei Klassen gestiftet.
Alle Dienstehrenzeichen wurden an rotem, blau gerändertem Band getragen.
Militärdienstzeichen (Österreich)
- Militärdienstzeichen für Offiziere, gestiftet am 19. September 1849 (Statuten vom 24. Oktober 1849; 2. Ausgabe 1867–1890; 3. Ausgabe 1890–1918; am 30. Juni 1934 neu gestiftet)
- I. Klasse für 50 Jahre
- II. Klasse für 40 Jahre (seit dem 7. August 1913 ab 35 Jahre)
- III. Klasse für 25 Jahre
Sowie für Unteroffiziere und Mannschaften für 5, 6, 8, 10, 12, 16 und 24 Jahre. Verliehen bis 1918, aber inzwischen gab es mehrere Änderungen der Klassen und Dienstzeiten. Kreuz für Unteroffiziere und Mannschaften gab es insgesamt in 4. Ausgaben: 1849–1867, 1867–1890, 1890–1913 und 1913–1918. Es bestehen auch zahlreiche Herstellervarianten, die sich durch Material, verwendete Details und Ausführung unterscheiden.
Bundesheer
Am 30. Juni 1934 wurde das Militärdienstzeichen (MDZ) neu gestiftet (Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung Nr. 12) und nur noch in zwei Klasse verliehen:
- MDZ für Offiziere:
- 1. Klasse nach Vollendung von 35 Dienstjahren
- 2. Klasse nach Vollendung von 25 Dienstjahren
- MDZ für Berufsunteroffiziere
- 1. Klasse nach Vollendung von 35 Dienstjahren
- 2. Klasse nach Vollendung von 25 Dienstjahren
- MDZ für zeitverpflichtete Soldaten
- 1. Klasse nach Vollendung von 12 Dienstjahren
- 2. Klasse nach Vollendung von 5 Dienstjahren
Deutsches Reich 1933 bis 1945
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) hat Dienstauszeichnungen nicht wieder eingeführt.