Berliner Deklaration
Die umgangssprachliche Bezeichnung Berliner Deklaration, Berliner Erklärung, benennt die sogenannte „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands[1] und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik 5. Juni 1945“.
Inhaltsverzeichnis
Kurzbeschreibung
Nach der völkerrechtswidrigen Verhaftung der bislang letzten Reichsregierung am 23. Mai 1945 unterzeichneten die Oberbefehlshaber der Siegermächte Sowjetunion, VSA, Großbritannien und Frankreich am 5. Juni 1945 in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkrieges die sogenannte Berliner Deklaration und ergriffen damit die „Oberste Regierungsgewalt in Deutschland“. Gemäß Vorwort der Erklärung bewirkten die Siegermächte damit keine Annektierung Deutschlands, so daß der Staat Deutsches Reich als fortbestehend anzusehen ist. Diese Feststellung der Siegermächte wurde bisher nicht widerrufen. Infolge des seither bestehenden Besatzungsstatus für Deutschland als Ganzes mit ursprünglich vier Besatzungszonen wurde der deutsche Staat handlungsunfähig, womit er sich derzeit in einem Interregnum befindet. Gemäß Art. 2 der Berliner Erklärung richteten die Sieger über Deutschland in den Grenzen „nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“. Die Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße wurden polnischer, litauischer sowie sowjetischer Verwaltungsherrschaft unterstellt. Das Sudetenland geriet unter tschechische Fremdverwaltung, und der österreichische Teil Deutschlands erhielt ein neuerliches Anschlußverbot. Jede der vier Siegermächte (→Viermächte) übernahm damals für seine jeweilige Zone die alleinige Verantwortung. Alle Angelegenheiten, die „Deutschland als Ganzes“ betreffen, sollten künftig durch einen Alliierten Kontrollrat entschieden werden, welcher aus den vier alliierten Militärgouverneuren gebildet wurde. Berlin, die Hauptstadt des Deutschen Reiches, steht unter einem gesonderten Besatzungsstatus und wurde von den Viermächten gemeinsam verwaltet und zu diesem Zweck in vier Sektoren aufgeteilt. Die Verwaltung erfolgte mit den zwischenzeitlich aufgelösten Alliierten Kommandanturen, wobei jeder der vier Sektoren einem Stadtkommandanten unterstellt war.
Wirksamkeit der Berliner Deklaration
Eine Aufhebung der Berliner Deklaration durch die Viermächte ist bisher nicht erfolgt, auch nicht durch die vertraglichen Regelungen im Zuge der Deutschen Teilvereinigung. Unter Verweis auf den fehlenden Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich ist im Zusammenhang mit dem weiterhin geltenden SHAEF-Rechtsregelwerk der Fortbestand des fremdherrschaftlichen Besatzungsstatus in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes abzuleiten.
Siehe auch
- Potsdamer Konferenz
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Grenzen von 1937
- Rechtslage der BRD
- SHAEF
- Zwei-plus-Vier-Vertrag
Wortlaut der Berliner Deklaration
- Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945
- Berliner Deklaration – Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands (PDF-Datei)
Definition von Deutschland als Ganzem und Einrichtung der Besatzungszonen
- Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945
- Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. Juni 1945
- Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. September 1944 (letzte Fassung vom 13. August 1945)