Schmidt, Edda

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Edda Schmidt (Lebensrune.png 7. September 1948 in Niederösterreich) ist eine deutsche Politikerin (NPD). Im Oktober 2009 wurde sie zur neuen Chefin des Ringes Nationaler Frauen gewählt.

Werdegang

Jugend und Familie

Edda Schmidt wurde 1948 in Niederösterreich geboren. Sie gehört als geborene Biber zur Familie von Sepp Biber aus Weigheim, einem ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS. Ihre Mutter, Erika Biber (1925-1987), war im Dritten Reich eine Führerin im Bund deutscher Mädel. Ihre Schwester Hildrun war lange Zeit Bundesmädelführerin der 1994 verbotenen Wiking-Jugend, dort begann auch Edda Schmidt ihren politischen Werdegang.

Von 1964 bis 1967 war Schmidt niederösterreichische Landesmeisterin im Schwimmen. Im Jahr 1966 legte sie ihre Matura (Abitur) ab und zog mit ihren Eltern in die BRD. Sie studierte an der Universität Tübingen und trat 1967 in den Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB) ein.

Beruf und Privatleben

Edda und ihr Ehemann Hans Schmidt (Lebensrune.png 1939) leben in Bisingen (bei Hechingen), einem Ort mit 9.000 Einwohnern. Dort waren sie, ihr Mann und ihre Kinder (Diethelm, Herwart, Irmhild und Ortrun) lange Zeit gut integriert, z. B. durch ihre Aktivität beim örtlichen Roten Kreuz (bis Ende 2000).

Vor Gericht gab sie als Beruf Hausfrau an. Zugleich betreibt die Familie ein Antiquariat und einen angeschlossenen Buchdienst. Mitarbeiter sind ihr Mann, ein ehemaliger Mathematiklehrer und einer ihrer Söhne.

Der Verkauf von NS-Literatur brachte dem Ehepaar Schmidt politische Verfolgung ein, durch das Stuttgarter Landgericht wurde am 6. Februar 1997 eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung und 3.000 Euro Geldstrafe wegen sogenannter „Aufstachelung zum Rassenhaß“, „Volksverhetzung“ und Verbreitung „jugendgefährdender Schriften“ verhängt.

Politischer Werdegang

Mitgliedschaften und Tätigkeiten in der nationalen Bewegung

Edda Schmidt und ihr Mann sind Mitglieder in der neuheidnischenArtgemeinschaft Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung‎“ (AG-GG). In der Artgemeinschaft war sie zeitweise Leiterin des Buchdienstes. Bis 1987 war sie zehn Jahre lang Schriftleiterin des Organs „Der Wikinger“ und Gaumädelführerin der 1994 von den BRD-Behörden verbotenen Wiking-Jugend. Später war sie aktiv bei einer Abspaltung der „Wiking-Jugend“, dem Sturmvogel – Deutscher Jugendbund, z. B. fuhr sie mit dem Sturmvogel 1990 nach Siebenbürgen. Bis zum Verbot im Juli 1993 war sie Mitglied in der „Heimattreuen Vereinigung Deutschlands“ (HVD). Schmidt meldete auch eine Sommersonnenwendfeier der HVD 1993 in Haigerloch an.

Autorin

Von Edda Schmidt erschienen Beiträge in „Die Bauernschaft“, „Deutsche Stimme“, „Nation & Europa“ und „Nordische Zeitung“. Selber gab sie die nationale Schülerzeitung Gäck (Auflage: 10.000) und Bauge, die Publikation der weiblichen Wiking-Jugend-Mitglieder, heraus. Mit dem Liedermacher Frank Rennicke veröffentlicht Edda Schmidt „Beispiele politischer Verfolgung und Willkür im Jahre 1994“.

NPD-Mitgliedschaft

Von 1968 bis 1984 war Edda Schmidt erstmals Mitglied der NPD und saß auch lange im Landesvorstand der NPD Baden-Württemberg. Sie selbst kam nach eigenen Angaben während ihres Geschichts- und Englisch-Studiums (ab 1966) in Tübingen zum Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB), dem sie 1967 beitrat. Später verließ sie die NPD wieder. Daneben war sie lange Zeit Aktivistin der heute inaktiven „Bürgeraktion für Recht, Ordnung und Ausländerstopp“ (BRO) von Axel Heinzmann aus Wannweil bei Tübingen. Seit 1999 ist Edda Schmidt wieder Mitglied der NPD und sitzt seit 2001 als Beisitzerin im Landesvorstand, wo sie für „Brauchtum, Familie und Erziehung“ zuständig ist. Zeitweise war sie stellvertretende Landesvorsitzende der NPD in Baden-Württemberg.

Edda Schmidt war häufiger Direktkandidatin im Wahlkreis Tübingen-Hechingen (Bundestagswahl) bei Landtagswahlen (Wahlkreis Hechingen). Bei der Bundestagswahl 2009 stand sie auf NPD-Listenplatz 2.

Politische Gesinnungsjustiz gegen Schmidt

Wegen sogenannter „Verunglimpfung des Staates“ wurde Schmidt zu 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Nach der Premiere des Stückes „Georg Elser – Allein gegen Hitler“ am 28. Februar hatten zwei junge Männer vor dem Melchinger Lindenhof Flugblätter verteilt, in denen der Protagonist des Stückes historisch zutreffend als feiger Mörder und falsches Vorbild bezeichnet wurde. „Wie sehr ist das BRD-System verkommen?“ lautete die rhetorische Frage. Schüler würden heute gezwungen, den Hitler-Attentäter zu verehren, die Opfer – bei dem Anschlag im Münchner Bürgerbräukeller starben acht Menschen – würden verhöhnt.

Auch einen Vergleich zum historischen Umgang mit RAF-Terroristen innerhalb der BRD zogen die Flugblattverfasser.

Der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Gerd Weimer drohte den Flugblattverteilern daraufhin Prügel an. Die jungen Männer vermieden eine weitere Eskalation und gegen den gewaltbereiten linken Ex-Politiker wurde rechtlich nicht vorgegangen. Weil das Ereignis ein gewisses Echo in der veröffentlichten Meinung verursachte, ermittelte hinterher die Staatsanwaltschaft, allerdings gegen die für das Flugblatt Verantwortlichen. Autoren und Verteiler des Flugblattes konnten zwar nicht ermittelt werden, wohl aber die Verantwortliche im Sinne des Presserechts: Edda Schmidt.

Am 22. September 2008 fand der zweite Akt vor dem Hechinger Amtsgericht statt. Edda Schmidt machte einen Verbotsirrtum geltend. Zwei ihr unbekannte junge Männer hätten sie telefonisch gebeten, die presserechtliche Verantwortung für das Flugblatt zu übernehmen. Sie hätten versichert, es sei vom NPD-Justitiar geprüft und für unbedenklich befunden worden. Außerdem seien alle inkriminierten Passagen nur in Frageform abgefaßt gewesen. Fragen dürfe man ja wohl noch stellen. Für den linientreuen BRD-Richter Ernst Wührl warf der Prozeß kaum rechtliche Schwierigkeiten auf, da die NPD-Funktionärin sich wenig Mühe gab, ihren sogenannten „Tatbeitrag“ zu leugnen. Auch ging aus ihren Einlassungen hervor, daß sie den Inhalt des Flugblattes durchaus als brisant eingestuft hatte. Einen ideologischen Schlagabtausch lieferte sich der Zeuge Weimer mit der Angeklagten: Zwei Dinge hätten ihn wirklich „empört“: daß Hitler in dem Flugblatt als demokratisch legitimierter Reichskanzler dargestellt worden sei und der Attentäter als „ganz normaler Krimineller“. Hätte dagegen Elser seinen Mord durchgeführt, wären der Welt angeblich 55 Millionen Tote erspart geblieben, behaupteter Weimer bar jeden historischen Verständnisses. Die Sache mit der Prügeldrohung habe ihm gleich danach „leidgetan“, behauptete er. Das sei sonst nicht seine Art.

In der Urteilsbegründung führte Richter Ernst Wührl aus, daß die Angeklagte sich nicht auf einen Verbotsirrtum berufen könne. Sie hätte mehr Sorgfalt auf die rechtliche Prüfung verwenden müssen. Und: Vom angeblich in der BRD existierenden „Recht auf freie Meinungsäußerung“ seien „falsche Tatsachenbehauptungen“ nicht gedeckt – etwa die, daß Schüler heutzutage zur Elser-Verehrung gezwungen und die Opfer seines Anschlages vom Staat verhöhnt würden. Diese zwei Aussagen waren nach der Meinung des Richters „schlicht unzutreffend“.[1]

Fußnoten

  1. Schwäbisches Tagblatt, 23. September 2008, S. 27