Nationalsozialismus
Der Nationalsozialismus (Abkürzung NS) ist eine Weltanschauung, die völkischen Nationalismus mit Sozialismus vereint. Im Deutschen Reich beeinflußte er das politische Geschehen seit Gründung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Jahr 1920. Sein Zustandekommen und seine politische Wirkkraft verdankte der historische Nationalsozialismus wesentlich der Person Adolf Hitlers. Er schuf die nationalsozialistische Bewegung und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei als Willensträger der nationalsozialistischen Weltanschauung. Zunächst eine Reaktion auf die nach dem Ersten Weltkrieg im Zuge des Versailler Diktates dem Deutschen Reich und seinem Volk zugefügte Erniedrigung, bestimmte der Nationalsozialismus im Vollzug der Deutschen Revolution 1933 und danach umfassend das politische, gesellschaftliche und staatliche Leben.
Von 1933 bis 1945 war der Nationalsozialismus als staatliches, volkssouveränes Einparteiensystem im Deutschen Reich verwirklicht. Als historische Erscheinung endete er mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches am Ende des von England 1939 entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wesen des historischen Nationalsozialismus
- 2 Nationalismus und Sozialismus
- 3 Die Weltanschauung
- 3.1 Totalitätsanspruch und Führergrundsatz
- 3.2 Rassegedanke
- 3.3 Wirtschaft
- 3.4 Sozialpolitik
- 3.5 Kolonial-, Boden- und Auslandspolitik
- 3.6 Rechtspolitik: Rechtsidee und Rechtserneuerung
- 3.7 Kunst und Kultur
- 3.8 Religion
- 3.9 Erziehungswesen
- 3.10 Stellung der Frau im nationalsozialistischen Deutschland
- 3.11 Nationalsozialismus und Faschismus
- 4 Geschichte
- 5 Zitate (chronologisch)
- 6 Siehe auch
- 7 Literatur
- 8 Verweise
- 9 Weltnetz
- 10 Fußnoten
Wesen des historischen Nationalsozialismus
Die Darstellung in diesem Abschnitt gibt das damalige Selbstverständnis der politischen Bewegung anhand des Eintrags in „Der Neue Brockhaus“ (1941/42) wieder.[1]
[Beginn des Textes aus „Der Neue Brockhaus“ (1941/42)]
„Der Kern der nationalsozialistischen Weltanschauung ist die Vorstellung vom Volk als dem verpflichtenden Wert gegenüber dem einzelnen und dem Staat. Der Nationalsozialismus sieht im Volk eine Schöpfungsordnung und nicht etwa die zufällige Summe einzelner Staatsbürger. Das Volk beruht auf unabdingbaren Gegebenheiten des Blutes und der Geschichte. Nur in der Bindung daran ist persönliche Freiheit gegeben. Der Persönlichkeitsgedanke des Nationalsozialismus, der ihn entscheidend von den marxistischen Lehren abhebt, beruht auf der Anerkennung dieser Bindungen, denen die volklichen Gemeinschaften unterworfen sind. Aus dieser Überzeugung leitet der Nationalsozialismus sein oberstes sittliches Gebot ab: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.
Für den Nationalsozialismus ist also »Volk« von der Vorsehung als Aufgabe und Verpflichtung gewollt und bestimmt. Hieraus folgt auch sein Bekenntnis zum Rassegedanken. Rasse und Volk sind dem Nationalsozialismus keine Gegensätze. Rasse ist an die Zeugung gebunden, Volk entsteht als Schicksalsgemeinschaft im geschichtlichen Ablauf, dem eine Rasse unterworfen ist. Der Nationalsozialismus sieht in den Rassen Urformen der Menschheit und in ihrer Verschiedenheit den Willen des Schöpfers; die Geschichte hat ihm gezeigt, daß die Mischung sehr unähnlicher Rassen zu biologischem und daher moralischem und politischem Verfall führt. Darum bekämpft er die Rassenmischung. (→ Juden, Judenfrage, Rasse, Rassenpflege, Rassenschutzgesetzgebung)
Mit dem Bekenntnis zum Volk als einer blutmäßig und geschichtlich bedingten Gemeinschaft wendet sich der Nationalsozialismus gegen die Ideenwelt der Französischen Revolution von 1789 und des 19. Jahrhunderts. Besonders dem Liberalismus und dem Marxismus sagte er schärfsten Kampf an, da beide die Menschen aus ihren natürlichen Bedingungen loslösten. Im besonderen stellt er der liberalistischen Auffassung von der Eigenständigkeit der einzelnen völkischen Kulturbereiche (Kunst, Wissenschaft u. a.) seinen Totalitätsanspruch entgegen, der ihm nicht ein Anspruch auf die totale Macht des Staates an sich ist, sondern ein Anspruch auf die Totalität der Idee im Gesamtbereich des politischen Lebens des Volkes.
Alles völkische Geschehen, auch in Kultur und Wirtschaft, wird im Nationalsozialismus in das politische Gesamtgeschehen eingeordnet und erhält von dort aus seinen Wert. Daher verneint er auch eine Eigenständigkeit der Wirtschaft und weist ihr eine dienende Stellung gegenüber dem Volksganzen zu. Wesentlich für die Wirtschaftsauffassung – wie überhaupt für die Gesamtauffassung des Nationalsozialismus – ist das Bekenntnis zum Wert der Persönlichkeit, das seinem Sozialismus das Gepräge gibt und u. a. im „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ seinen Ausdruck fand. Wichtige Leitsätze für die Neugestaltung des wirtschaftlichen Lebens waren weiterhin die Forderung nach dem Recht auf Arbeit für jeden Volksgenossen[2] und der Grundsatz der Leistung in der Arbeit, besonders die Wertung aller Arbeit nach der Leistung für die Volksgemeinschaft. Der Nationalsozialismus lehnt überall da die Verstaatlichung eines Betriebes ab, wo dieser auf persönliche Leistung, Verantwortung und Schöpferkraft beruht.
In der Kultur sieht der Nationalsozialismus die höchste schöpferische Leistung eines Volkes, einer Rasse. Er ist daher von höchstem Kulturwillen getragen.[3] Auf dem Totalitätsanspruch beruht die einheitliche Kulturführung mit dem Ziel einer wahrhaft volksverbundenen Kultur im Dienst des Volksganzen (→ Kultur, Reichskulturkammer). Der Führungsanspruch des Nationalsozialismus in bezug auf das politische Leben des Volkes wendet sich auch nachdrücklich gegen den Mißbrauch der Religion zu politischen Zwecken. Der Nationalsozialismus weist die Kirchen daher auf ihr religiöses Tätigkeitsfeld zurück. Dem Konfessionalismus steht er fremd gegenüber und tritt ihm überall da entgegen, wo er seine Zerissenheit auf das politische Gefüge des Volkes übertragen will.
Die vom Nationalsozialismus angestrebte Totalität hat ihre stärkste Verwirklichung auf politischem Gebiet gefunden. Er vertritt den Primat des Volkes vor dem Staat. Das nationalsozialistische Reich wird, von der staatlichen Verwaltungsordnung abgesehen, von zwei großen Volksordnungen getragen, der politischen, die durch die NSDAP, und der militärischen, die durch die Wehrmacht vertreten wird. Die NSDAP ist danach zum alleinigen politischen Willensträger des deutschen Volkes geworden; die Wehrmacht ist der alleinige Waffenträger der Nation und erhält ihr politisches Gesetz ebenfalls durch die nationalsozialistische Bewegung.
Aus der besonderen Art des deutschen Volkes und aus den Erfahrungen seines Kampfes um das deutsche Schicksal leitete man die Grundlinien für den Aufbau für die nationalsozialistischen Bewegung und für die neue politische Ordnung des deutschen Reiches ab. Der oberste Grundsatz wurde der Führergrundsatz. Er bedeutet die Überwindung des parlamentarischen Systems und der Mehrheitsentscheidung auf allen Gebieten des völkischen Lebens und die Auslese der politisch und leistungsmäßig wertvollsten Kräfte der Nation. Seine Voraussetzungen sind: Gehorsam, Pflicht und Treue. In dem Bewußtsein der Gefolgschaft, daß nur einmütige Unterordnung unter einen Willen den Sieg ihrer Weltanschauung verbürgt, findet der Führergrundsatz seine tiefste Rechtfertigung.
Die Diktatur jeglicher Art lehnt der Nationalsozialismus ab. Das Ziel der nationalsozialistischen Revolution war nicht die gewaltsame Eroberung der Macht im Staat und die gewaltsame Beherrschung des Volkes, sondern dessen geistige Neuformung durch die Kraft der Idee und durch die Auslese der kämpferischen Elemente.
In enger Verbindung mit dem Führergrundsatz steht der Grundsatz der Kameradschaft, der die Gefolgschaft des Nationalsozialismus im Glauben und Gehorsam zu einem verschworenen Orden zusammenschließt. Die nationalsozialistische Kameradschaft überwindet im gemeinsamen Wollen alle Gegensätze und Spannungen, die aus den verschiedenartigen Schichtungen entstehen, wie sie Beruf und Arbeitsordnung mit sich bringen. In ihr erweist sich die soldatische Haltung des Nationalsozialismus, und in ihr verwirklicht sich sein Sozialismus der Opferbereitschaft und der Tat. Die Kameradschaft ist für den Nationalsozialismus die neue Form der menschlichen Gemeinschaft geworden, die er zur Grundlage der Volksordnung erhebt. Sie erweist sich auch in seinem Bestreben, den Härten des menschlichen Lebens entgegenzuwirken durch Errichtung eines umfassenden Pflege- und Betreuungswerkes, das in der NS-Volkswohlfahrt und im Winterhilfswerk weithin zum Vorbild für andere Völker geworden ist.
[Ende des Textes aus „Der Neue Brockhaus“ (1941/42)]
Nationalismus und Sozialismus
Nationalismus
Nationalismus aus Sicht der nationalsozialistischen Anschauung bedeutet Wertschätzung und Erhalt des eigenen Volkes unter Achtung völkischer Interessen sonstiger Völker. Einen Chauvinismus, welcher als maligner Nationalismus die Herabwürdigung und Beschädigung sonstiger Volkskörper zum Ziel hat, lehnte man grundsätzlich ab. Lediglich der Internationalismus, der die Eigenheit der Völker aufheben will, wurde vom Nationalsozialismus bekämpft. Verkörpert sah man diesen Internationalismus im Kapitalismus, Bolschewismus und im Judentum.
Adolf Hitler selbst beschrieb den Nationalsozialismus als „die politische Lehre von der Volksgemeinschaft“. Nationalismus verstand er dabei als die Hingabe des Individuums an seine Volksgemeinschaft, den Sozialismus als Verantwortung der Volksgemeinschaft für das Individuum. Nationalismus und Sozialismus bedeuteten für Hitler im Kern dasselbe, nämlich Selbstaufopferung für das eigene Volk:
- „Ich verstehe unter Sozialismus: höchster Dienst an meinem Volke, Aufgeben des persönlichen Vorteils im Interesse der Gesamtheit. […] Der Nutzen der Gesamtheit ist das Wesentliche. Der Begriff Nationalismus bedeutet am Ende auch nichts anderes als Hingabe und Liebe zu meinem Volk.“[5]
Klassenkampf stehe der nationalen Einigung im Weg:
- „Der Name Nationalismus oder Sozialismus bezeichnete Lebenseinstellungen und ließ nicht zu, daß neue Werte geschaffen wurden. Das mangelnde Gemeinschaftsgefühl wandelte sich in gegenseitigen glühenden Haß. […] Heute muß der Gegensatz zwischen Bürger und Proletarier überwunden werden, denn der Aufstieg jeder Nation kann nur unter gemeinsamen Parolen stattfinden. Wir müssen den Spalt schließen und die Kräfte wieder auf neuer Plattform sammeln.“[6]
Die meisten der kleinen Nationalistengruppen stellten sich nach dem Sieg der Nationalsozialistischen Revolution im Jahr 1933 der Bewegung zur Verfügung. Sichtbarer Ausdruck des Aufgehens der verschiedenen Gruppen in die große Volksbewegung war die Übergabe der Fahnen der verschiedenen nationalen Verbände und Freikorps an die Bewegung im November 1933.[7]
Sozialismus
Da für den Nationalsozialismus das Volk der oberste Wert ist, stand der Sozialismus für eine bestimmte Form der Volksordnung bzw. Volksgemeinschaft (auch Volksgenossenschaft genannt). Im nationalsozialistischen Sozialstaat sollte jeder Schaffende gleich geachtet sein. Den Ideen der Nächstenliebe und Barmherzigkeit setzte der Nationalsozialismus die Pflicht entgegen, mit jedem Opfer für die eigene Gemeinschaft einzutreten. Im gleichen Sinn bedeutete Sozialismus für den Nationalsozialismus nicht die Lösung der Arbeiterfrage, sondern die Zusammenordnung aller Deutschen zu einer echten Lebensgemeinschaft.
Der Nationalsozialismus zeigte, daß er die sozialistische Frage dahingehend beantworten wollte, daß er auf die ursprünglichen Lebenswerte zurückgriff und den Menschen als Persönlichkeit in Verhältnis zur Gemeinschaft setzte. Er vertrat die Überwindung eines individualistischen Denkens zugunsten eines Neuaufbaus einer völkischen Gemeinschaft aus gemeinschaftsbewußter Haltung. Dieser Sozialismus wurde damals auch deutscher Sozialismus genannt. Im Verständnis der Volksgemeinschaft bestimmt sich der Wert der Einzelpersönlichkeit nicht nach Herkunft, Vermögen und Stand, sondern allein nach ihrer Leistung für die Gemeinschaft.
Die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit, die Bestrebungen der Deutschen Arbeitsfront und der NS-Volkswohlfahrt, die Errichtung der „Kraft durch Freude“ und vor allem das Winterhilfswerk sollten Ausdruck eines sozialistischen, also gemeinschaftsbewußten Wollens von Staat und Partei im Dritten Reich sein.
Die Weltanschauung
Abgesehen von der historischen Form, die der Nationalsozialismus fand, kann man allgemein als Kern seiner Weltanschauung die Vorstellung ansehen, daß dem Volk ein höherer Wert gegenüber dem Einzelnen und dem Staat zukommt, wobei der höchste Wert gegenüber Staat und Einzelmensch im Göttlichen liegt. Seine Auffassung gründet auf dem Gedanken der Volksgemeinschaft und der blutsmäßigen Verbundenheit aller Deutschen unter Ablehnung sämtlicher Standes- und Klassengegensätze.
Dem Nationalsozialismus wird von seinen Vertretern auch die Qualität einer freiheitliche Weltanschauung beigemessen, wobei „Freiheit“ nicht gleichzusetzen sei mit dem liberalistischen Begriff der Freiheit, die zu egoistischer Zügellosigkeit ausarten kann. Gesprochen wird von der inneren Freiheit und gemeint ist damit eine Gewissensfreiheit, Freiheit der Seele und eine Freiheit der vollen Entfaltung der Persönlichkeit zum Nutzen der gesamten Nation. Der persönlichen Freiheit sind nach nationalsozialistischer Auffassung Grenzen gesetzt durch die Bindung an die überpersönlichen, blutmäßigen, volkhaften und staatlichen Gebilde: Familie, Stamm, Volk, ständische Organisation und Staat. Freiheit sei daher nicht zu trennen von der Verantwortung des Einzelnen diesen Gebilden gegenüber.
Als seine Ziele verkündet der Nationalsozialismus das Leben des Menschen in Ehre und Freiheit, die Sicherung und Mehrung des Bestandes des deutschen Volkes, die Erweiterung seiner Lebens- und Ernährungsbasis (→ Nahrungsfreiheit, Autarkie) und die Sicherung der Entwicklung aller friedliebenden europäischen Völker.
In der germanischen Vor- und Frühgeschichte suchte der historische Nationalsozialismus die deutsche Art zu erfassen. Auch griff er auch auf Ideen Herders, Fichtes, Nietzsches, Lagardes, Chamberlains u. a. zurück. Zur konkreten Ausformung und Differenzierung der nationalsozialistischen Anschauung trug zu Beginn der Zwischenkriegszeit u. a. die Thule-Gesellschaft bei.
Die von 1933 bis 1945 staatlich verwirklichte nationalsozialistische Weltanschauung sah man nicht als ein vollendetes Konstrukt an, sondern als ein werdendes Gebilde. Während der kurzen Zeit des Wirkens dieser völkischen Weltanschauung traten fortlaufende Veränderungen und Wandlungen auf. Der Nationalsozialismus brachte sich verstärkt um das Jahr 1933 mit großer Dynamik in das öffentliche deutsche Leben ein und änderte alle Verhältnisse und Beziehungen der Menschen untereinander von Grund auf.
Totalitätsanspruch und Führergrundsatz
Die nationalsozialistische Bewegung setzte auf den Führergrundsatz. Letzterer bedeutet die Überwindung des parlamentarischen Mehrparteiensystems auf allen Gebieten des völkischen Lebens. Der Totalitätsanspruch bedeutet nicht den Anspruch auf die totale Macht des Staates unter Ausschluß einer Konsultation des Volkes (→ Diktatur), sondern den Anspruch auf die „Totalität der Anschauung im Gesamtbereich des politischen Lebens des Volkes“. Es gibt im Nationalsozialismus keinen Raum für den „unpolitischen“ Menschen.
Der Führer der nationalsozialistischen Bewegung hegte eine deutliche Abneigung gegenüber der Bezeichnung „Diktator“ und meinte gelegentlich, daß er ein besserer Demokrat sei als jene Politiker in den westlichen Staaten, die nur von einer Minderheit ihres Volkes unterstützt würden.[9] Was die Behandlung politischer Gegner des Nationalsozialismus angeht, wird teilweise vertreten, politisch Andersdenkende bzw. eine politische Opposition hätten im Dritten Reich Raum gehabt, solange sie nicht die herrschende Weltanschauung an sich in Frage stellten. Hierunter fielen dann nicht Anhänger der SPD und Kommunisten, die auf eine Unterwühlung oder Abschaffung des Nationalsozialismus ausgingen, weshalb sie während des Dritten Reiches bekämpft wurden.
Als politischer Führer im Sinne des Führergrundsatzes galt derjenige, der Menschen formen und erziehen kann; er sollte Kameradschaft schaffen, mittels derer er die Gefolgschaft in Gehorsam und Glauben zusammenschließt, dabei alle Klassen und Stände der Gesellschaft überwindend.
- „Einige Dinge würde ich ändern, ansonsten aber glaube ich, daß das Führerprinzip und der Nationalsozialismus für Deutschland die einzig mögliche Lösung waren.“ — Hermann Göring vor dem Nürnberger Tribunal
Verhältnis zum Parlamentarismus
Adolf Hitler erwähnt in den Auflagen von „Mein Kampf“ bis 1930 die „germanische Demokratie“, ohne den Begriff näher zu bestimmen.[10] Bei der Überarbeitung von „Mein Kampf“ 1930 wurde „germanische Demokratie“ mit „unbedingte Führerautorität“ ersetzt. Der im Dritten Reich vorherrschende Führergrundsatz wurde auch deutsche „Führer-Demokratie“ genannt. Letztere wurde als auf der Volksgemeinschaft ruhend aufgefaßt und auf der inneren Verbundenheit des Volkes mit seinem Führer. Darum wurde bei grundlegenden Entscheidungen des Führers der Volkswille festgestellt.
Der Nationalsozialismus lehnte die parlamentarische Demokratie mit Parteienbildung und Mehrheitsbeschlüssen ab. Die nationalsozialistische Reichsregierung bezeichnete sich nie als „demokratisch“, manche Beobachter sahen aber an ihr einen basisdemokratischen Zug. Im Jahr 1938 notierte der englische Schriftsteller Robert Byron (1905–1941) nach dem Besuch des Nürnberger Reichsparteitages:
- „ [D]ie Zeremonie ist bemerkenswert. Ihre Abläufe entspringen einer demokratischen Ordnung, nicht einer tyrannischen – keine Kniefälle und Verbeugungen, die Umgebung des Führers war durch allgemeine Zwanglosigkeit gekennzeichnet. Auch die zeremoniellen Abläufe insofern völlig neu, als sie die neuesten technischen Errungenschaften unseres Zeitalters nutzen, ja geradezu auf ihnen aufbauen [...]“[11]
Der Nationalsozialismus verwirft den Parlamentarismus und Mehrparteienstaat der liberalen Demokratie; statt dessen erstrebt er einen berufsständischen Aufbau des Parlaments und einen autoritären Staat. Zur Frage der Monarchie nahm der historische Nationalsozialismus nie öffentlich Stellung. Der nationalsozialistische Staat fußte nach seinem Selbstverständnis auf zwei Volksordnungen: der politischen Ordnung durch Bewegung bzw. Partei und der militärischen durch die Wehrmacht (Allgemein). Die NSDAP war demnach alleiniger Willensträger des Volkes und trat dem Staat als politischer Hoheitsträger des Volkes gegenüber. Die deutsche Wehrmacht war der alleinige Waffenträger der Nation.
Der Nationalsozialismus beanspruchte den Rang einer Idee, die das gesamte Volksleben und seine staatliche Form von Grund auf neu gestaltet. Dem Staat sollte die Verwaltung im Rahmen der Gesetze obliegen. Die Aufgabe der Partei sah man darin, das gesamte Volk zu erziehen, den politischen Volkswillen zu leiten und zu vertreten.
Rassegedanke
Der Nationalsozialismus bekannte sich zum Rassegedanken; ihm Geltung zu verschaffen sah man als einen Bestandteil der Selbstverwirklichung des deutschen Volkes an. Das nordische Blut mit seinen seelischen Eigenschaften betrachtete man als diejenige Kraft, welche Deutschland von Anfang an geprägt und gestaltet hatte. Mit einem erneuerten Streben nach nordischem Blut wollte man dazu beitragen, eine „Wiedergeburt“ Deutschlands heraufzuführen.
Der Rassenwandel seit dem 19. Jahrhundert,[12] die starke Vermischung in den Städten (Verstädterung), Auswanderung usw. hatten jedoch dazu geführt, daß der nordische Mensch nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa mehr und mehr verschwand.
Insofern war es dem Nationalsozialismus ein Anliegen, die nordische Rasse vor der Verdrängung zu bewahren. Man thematisierte Erbgesundheitsfragen (einschließlich Fragen zur richtigen Gattenwahl) und betrachtete den Geschmackswandel der Menschen im Zuge des liberalen Zeitgeistes kritisch und teilweise als Entartung. Vom Rassegedanken her kam man zu der Einschätzung, daß eine Rassenschutzgesetzgebung zugunsten des deutschen Blutes notwendig sei.
Die Führung des Nationalsozialismus sah hinsichtlich der Verwirklichung ihrer Weltanschauung rassefremde Gruppen wie die im Reich lebenden Juden und allgemein Nicht-Deutsche aus verschiedenen Gründen als hinderlich an (→ Punkte 4 bis 6, 8, 23 und 24 des 25-Punkte-Programms). Dementsprechend wurde der bis 1933 überaus starke Einfluß von Juden in Staat und Gesellschaft systematisch und weitgehend beseitigt. Insofern Einwanderung in Betracht gezogen wurde, sollten Nicht-Deutsche nicht einwandern können (→ Punkt 8 des 25-Punkte-Programms). Das Staatsbürgerschaftsrecht wurde geschärft und in Einklang mit der Volks- und Staatssouveränität auf Deutsche ausgerichtet (→ Reichsbürger).
In Abstimmung mit jüdischen Interessenverbänden in Deutschland ging man daran, jüdische Auswanderung zu fördern. So wurde kurz nach der nationalsozialistischen Revolution im Jahre 1933 eine zentrale jüdische Selbstverwaltung und Interessenvertretung ins Leben gerufen. Diese koordinierte in Abstimmung mit der Reichsregierung u. a. die Auswanderung von Juden z. B. im Rahmen des Ha’avara-Abkommens. Die Auswanderung von Juden war im Interesse jüdisch-zionistischer Verbände im Zusammenhang mit dem seit Anfang des 20. Jahrhunderts formierten Plan zur Errichtung eines Juden-Staates (→ Theodor Herzl). Zwei Länder kamen dafür in die engere Auswahl: Madagaskar (→ Madagaskarplan) und Palästina.
Der Jurist und nationalsozialistische Schulungsleiter Johann von Leers meinte:
- „Wir haben – bei allem Radikalismus – niemals den Kampf gegen das Judentum geführt, um das jüdische Volk zu vernichten, sondern um das deutsche Volk zu schützen. Auf eigener Erde und ohne den Willen und die Möglichkeit, die deutsche Entwicklung weiter zu stören, haben wir nur allen Grund, dem jüdischen Volke Erfolg für eine ehrliche Volkwerdung zu wünschen. Judenfeindschaft um ihrer selbst willen ist dumm und im letzten wirklich barbarisch. Unsere Judenfeindschaft ist begründet durch den Wunsch, unser eigenes Volk vor einer geistigen, wirtschaftlichen und politischen Verknechtung durch das Judentum zu retten. Der Grundgedanke der Zionisten, das jüdische Volk unter Völkern auf eigenem Boden zu organisieren, ist, soweit sich damit keine Weltherrschaftsideen verbinden, gesund und berechtigt. Statt sich fruchtlos von Jahrhundert zu Jahrhundert das Judenproblem gegenseitig zuzuschieben, täten die europäischen Völker gut, eine wirkliche Loslösung des Judentums aus ihren Völkern und seine Unterbringung in einem ausreichenden und gesunden außereuropäischen Siedlungsgebiet zu organisieren.“[13]
Wirtschaft
Wirtschaftspolitisch forderte das nationalsozialistische Programmheft nach einem von Gottfried Feder geschaffenen Ausdruck die „Brechung der Zinsknechtschaft“, die Gewinnbeteiligung der Arbeiter an Großbetrieben, den Ausbau der sozialen Gesetzgebung, den Kampf gegen die Bodenspekulation und die Kommunalisierung der Warenhäuser. Ferner wollte der Nationalsozialismus nach seiner Programmatik nicht die gesamte kapitalistische Wirtschaftsordnung und das Privateigentum beseitigen, sondern die Allgemeinheit vor den Auswüchsen des kapitalistischen Systems schützen.[14]
Der Nationalsozialismus sprach sich gegen eine Eigenständigkeit der Marktwirtschaft aus; diese solle dem Volke dienen und nicht dem Kapital. Daher sollte es im nationalsozialistischen Staat keine ausschließlich sich selbst überlassene Wirtschaft geben. In den Beziehungen zwischen Wirtschaft und Volk sah der Nationalsozialismus das Volk als das Unverletzliche. Die Errichtung eines autarken Wirtschaftssystems, verbunden mit der Verwirklichung der Nahrungsfreiheit, waren vordringliche Ziele seiner Wirtschaftspolitik.
Die Autarkie war nach der Nationalen Erhebung 1933 die einzige Möglichkeit, Deutschlands Wirtschaft aufrechtzuerhalten, da es auch im Ausland an Kreditgebern mangelte. So begann die Reichsregierung, die Volkswirtschaft mit Vierjahresplänen zu steuern. Zum Ärger der Siegermächte des Ersten Weltkrieges wuchs das Deutsche Reich bis 1939 zu großer wirtschaftlicher Stärke heran. Die Arbeitslosigkeit wurde bis 1938 u. a. durch zielgerichtete Arbeitsbeschaffung weitgehend abgebaut und das Volkseinkommen verdoppelt.
Der schnelle Abbau der Arbeitslosigkeit trug hauptsächlich dazu bei, daß die Bevölkerung der Politik der NSDAP zustimmte. Nicht nur Regierung und Partei, sondern jeder Staatsbürger sollte mit Ideen und Anregungen zur Arbeitsbeschaffung beitragen. Die Reichsregierung wollte durch große öffentliche Arbeiten einen ersten Anstoß geben, aber auch die Wirtschaft wurde aufgefordert, Initiativen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu ergreifen, so der Wirtschaftsfachmann Hans Kehrl.
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht spielten die Aufwendungen für die Rüstung in den Jahren 1933 bis 1935 für die Wirtschaftsentwicklung zunächst nur eine geringe, 1936/37 eine mäßige und erst 1938/39 eine große Rolle. Sie blieben aber auch dann noch als Motor wirtschaftlichen Wachstums weit hinter den Investitionen für den nicht rüstungsbedingten Bereich zurück. Ein „normales“ Maß an Ausgaben für Wehrmacht und Rüstung wurde erst überschritten, als die Arbeitslosigkeit nahezu beseitigt war.
Die Wirtschaft zwischen 1933 und 1939 blieb eine Marktwirtschaft. Sie wurde aber teilweise durch staatliche Eingriffe überformt. Es fand eine allmähliche Verlagerung hin zu staatlicher Einflußnahme statt.
- „Die nationale Regierung wird das große Werk der Reorganisation der Wirtschaft unseres Volkes mit zwei großen Vierjahresplänen lösen: Rettung des deutschen Bauern zur Erhaltung der Ernährungs- und damit Lebensgrundlage der Nation. Rettung des deutschen Arbeiters durch einen gewaltigen und umfassenden Angriff gegen die Arbeitslosigkeit.“ — Adolf Hitler am 1. Februar 1933 vor dem Reichstag
Im Frühjahr 1937, d. h. vier Jahre nach Beginn der von Hitler propagierten „Arbeitsschlacht“, war der Anteil der Arbeitslosen von 33 Prozent auf nur noch 6,5 Prozent zurückgegangen, und im Frühjahr 1938 (vor dem Anschluß Österreichs) gab es nur noch 507.000 statistisch erfaßte Arbeitslose, d. h. 2,7 Prozent. Die Vollbeschäftigung war unter Berücksichtigung der Fluktuation fast erreicht und wurde Anfang 1939 Wirklichkeit. Zudem hatte sich die Anzahl der arbeitsfähigen Kräfte in den fünf Jahren von 18 Millionen auf 20,5 Millionen erhöht.
In diesen fünf Jahren hatte sich die Anzahl der gebauten Wohnungen gegenüber 1932 verdoppelt, die Investitionen der Verkehrswirtschaft waren bis 1938 mit 3,8 Milliarden RM gegenüber 1932 auf das 4,5fache gestiegen. Von diesen Investitionen entfielen 1938 allein 45 Prozent auf den Straßenbau (davon schon 1934 178 Millionen RM für die Reichsautobahnen). Für 1938 lauteten die Zahlen 915 Millionen bzw. 50 Prozent. Die größte Steigerung erreichten die Industrie-Investitionen. Sie waren nach 2,6 Milliarden RM 1928 auf ein Tief von nur 439 Millionen 1932 gesunken. Ein Betrag von 2,6 Milliarden wurde schon 1937 wieder überschritten und 1939 ein Industrie-Investitionsvolumen erreicht, das dem Zehnfachen von 1932 entsprach. Die Anzahl der im Deutschen Reich zugelassenen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen hatte sich seit 1933 verdreifacht.
Landwirtschaft und Bauerntum
Das deutsche Bauerntum sollte umfassend gefördert werden. Die Errichtung eines „Bauernstaates“ war laut Nationalsozialismus die Folgerung aus dem Studium der Gesetze des Lebens und der Geschichte und sollte mit einseitiger Standespolitik nichts zu tun haben.
Die nationalsozialistische Agrarpolitik wurde mit dem Reichserbhofgesetz vom 1. Oktober 1933 eingeleitet. Die Bauernhöfe wurden so vor Überschuldung und Zersplitterung geschützt, damit sie „dauernd als Erbe der Sippe in der Hand freier Bauern verbleiben“. Das Bauerntum wurde im Dritten Reich vor den Einflüssen kapitalistischer Bodenspekulation geschützt. Ziel waren die Sicherung der Ernährung auf eigener Scholle für Sippe und Familie und die Nahrungsfreiheit der Völker.
Steuern und Finanzen
Die heutzutage noch immer bestehenden Steuerklassen I bis IV und das Kindergeld führte die Regierung mit der Reichsfinanzreform von 1934 ein. Sie verfolgte damit die politische Absicht, die Steuerlast zugunsten der Verheirateten und der Familien mit Kindern zu mildern und zum Nachteil der Ledigen zu erhöhen. Bezüglich der Besteuerung von Eheleuten wurden die Verdienste von Ehemann und Ehefrau zusammengerechnet und wie diejenigen einer Einzelperson besteuert, so daß sich kein steuerlicher Vorteil ergab, wenn beide Elternteile arbeiteten. Familienunfreundliche Doppelverdiener-Ehen sollten auf diese Weise verhindert werden. Des weiteren wurde eine steuerliche Entlastung des Mittelstandes und der Geringverdiener herbeigeführt.
Das gesamte Steueraufkommen des Reiches, einschließlich der Kriegszuschläge, betrug im ersten Drittel des Rechnungsjahres 1940 etwa 8 Milliarden Reichsmark. Betrachtet man das steile Anwachsen des Kindergeldes und der Familienbeihilfen während des Krieges, dann ergibt sich – gemessen am Stand von 1938 – für die ersten dreieinhalb Kriegsjahre eine Vervielfachung: Im Jahr 1939 stiegen die Leistungen um 25 Prozent, 1940 um 28 Prozent, 1941 um 56 Prozent und 1942 um 96 Prozent.
Von kriegsbedingten Steuererhöhungen blieben der Mittelstand und Geringverdiener wie Arbeiter, Bauern, einfache Angestellte und Beamte verschont: Sie hatten bis zum 8. Mai 1945 keinerlei direkte Kriegssteuern zu zahlen.
Für die durchschnittlichen Steuerzahler wurden lediglich Bier und Zigaretten teurer. Stimmungspolitisch wohlüberlegt nahm man sogar auf regionale Befindlichkeiten Rücksicht: Der Kriegszuschlag auf den Hektoliter Bier im damaligen südostdeutschen Verbrauchergebiet – also in München, Pilsen oder Wien – wurde um fast ein Drittel tiefer angesetzt als im restlichen Reich.
Im Zweiten Weltkrieg durften weder die Familienunterhaltsleistungen an die Soldatenfamilien noch der Sold oder der Lohn für kriegsbedingte Überstunden und Sonderschichten gepfändet werden. Dasselbe galt für das Kindergeld. Solche Gesetze sicherten die gesellschaftliche Basis der nationalsozialistischen Führung. Um in den Zeiten des offiziellen Lohn-, Preis- und Mietstops doch eine kräftige Lohnerhöhung zu erreichen, wurden ab Ende 1940 die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erstmals (und bis heute) von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt.
Mit den Reichen und den Unternehmen ging die Reichsregierung weit weniger zurückhaltend um. So stieg die Körperschaftssteuer bis auf 55 Prozent. Hinzu kamen die ab 1941 wirksame Gewinnabführung und der Einkommenssteuerzuschlag, der die Normalsteuer der Besserverdienenden seit September 1939 um 50 Prozent erhöhte.
Die deutschen Hausbesitzer mußten Ende 1942 eine Sonderabgabe von acht Milliarden Reichsmark entrichten. Das entspricht einem heutigen Wert von mindestens 80 Milliarden Euro. Die binnen drei Monaten beigetriebene Sonderabgabe machte rund 20 Prozent der im Haushaltsjahr 1942/43 erwirtschafteten innerdeutschen Kriegseinnahmen aus. Zunächst hatte der Finanzminister einen um die Hälfte niedrigeren Betrag ins Spiel gebracht, doch das erschien den Parteidienststellen als politisch unerwünschtes „Geschenk an die Hausbesitzer“.
Im November 1941 verfügte die Regierung eine Rentenerhöhung von 15 Prozent, wobei die Kleinrentner besonders begünstigt wurden. Erst seit dieser Zeit sind die deutschen Rentner krankenversichert, bis dahin mußten sie sich an die Wohlfahrt wenden.
Mit materieller Umverteilung war die nationalsozialistische Führung bestrebt, die Klassengrenzen im Inneren zu senken. Der sozial ausgleichende Egalitarismus des nationalen Sozialismus ließ die Sympathiewerte des Nationalsozialismus im Inneren immer wieder steigen.
Der Schuldnerschutz rangierte seit 1933 vor den Interessen der Gläubiger. Ein im Oktober 1934 erlassenes Reichsgesetz ersetzte die „fast unbeschränkte Gläubigerfreiheit“ der Vergangenheit. Sämtliche Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Räumung einer Wohnung wegen Mietschulden, konnten gerichtlich abgewendet werden, wenn sie „eine dem gesunden Volksempfinden gröblich widersprechende Härte“ darstellten.
Sozialpolitik
Gegen Ende des Ersten Weltkrieges war die aus Adel und Großbourgeoisie stammende Reichsführung nicht in der Lage, die Not des industriellen Proletariats zu erkennen. Tatsächlich war die Kriegszeit durch Mängel im Ernährungssektor und eine allgemeine Verarmung von weiten Teilen der Bevölkerung gekennzeichnet.
Diesen Notstand gingen die Nationalsozialisten an. So beschäftigte sich die NSDAP in ihrem 25-Punkte-Programm von 1920 großenteils mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Gemäß dem Wahlspruch „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ sollten die bestehenden Klassengegensätze aufgehoben werden.
Die neue nationalsozialistische Regierung leitete 1933 einen Neuaufbau der Sozialpolitik ein, im Zuge dessen klassenkämpferische Organisationen wie kommunistische Verbände und Gewerkschaften beseitigt wurden. Das neue Sozialsystem baute auf den bestehenden Strukturen auf, wurde aber auf die Idee der Volksgemeinschaft ausgerichtet. Bis heute gelten z. B. die gesetzlichen Regelungen des 1. Mai als Feiertag (Tag der nationalen Arbeit) und der Anspruch auf Jahresurlaub. Alle schaffenden Deutschen, Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder wurden in der Deutschen Arbeitsfront geeint.
Sozialpolitische Einzelmaßnahmen geschahen auf den Gebieten der Arbeitsbeschaffung, des Arbeitsrechts, der Sozial- und Krankenversicherung, des Wohnungs- und Siedlungswesens und der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge. Als staatliche Organe wurden per Gesetz vom 19. Mai 1933 die Reichstreuhänder der Arbeit eingesetzt. Im Jahr 1934 wurde die nationalsozialistische Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ gegründet. Von grundlegender Bedeutung für die Sozialpolitik im Dritten Reich wurde das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, das auf dem Gedanken der Betriebsgemeinschaft aufbaut.
Kolonial-, Boden- und Auslandspolitik
Beim Versailler Diktat 1919 verlor das Deutsche Reich alle Kolonien, die fortan unter Mandatsverwaltung der Siegermächte standen. Mit der Nationalen Erhebung keimte wieder Hoffnung bei den Vertretern der kolonialen Bewegung auf, und eine Rückgabe der Gebiete wurde wieder greifbar. Nationen wie Rußland und die USA lösten ihre Lebensraum-Probleme durch Expansion, und ihr kolonialer Raum wurde Staatsgebiet. Frankreich und England herrschten über das größte Kolonialreich der Weltgeschichte. Die deutsche Reichsregierung forderte in den 1930er Jahren gleiches Lebensrecht für Deutschland. Kolonisieren bedeutet im Nationalsozialismus, die rassische Zukunft Europas zu beschirmen, den wirtschaftlichen Lebensstandard der europäischen Völker zu sichern und dabei die kulturelle Eigenart der primitiven Völker zu achten und zu fördern.
Die deutsche Raum- und Rohstoffnot bildete das deutsche Kolonialproblem. Hitler stand der Schaffung von Kolonien außerhalb Europas eher ablehnend gegenüber. Dies machte er in „Mein Kampf“ deutlich:
- „Für Deutschland lag demnach die einzige Möglichkeit zur Durchführung einer gesunden Bodenpolitik nur in der Erwerbung von neuem Lande in Europa selbst. Kolonien können diesem Zweck so lange nicht dienen, als sie nicht zur Besiedlung mit Europäern im größtem Maße geeignet erscheinen.
- Damit ziehen wir Nationalsozialisten bewußt einen Strich unter die außenpolitische Richtung unserer Vorkriegszeit. Wir setzen dort an, wo man vor sechs Jahrhunderten endete. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten. Wir schließen endlich ab die Kolonial- und Handelspolitik der Vorkriegszeit und gehen über zur Bodenpolitik der Zukunft.“
Die ehemalige Kolonialpolitik des Kaiserreichs wurde als Gefahr angesehen. Daher wurde eine Neuwertung der kolonialen Idee unentbehrlich. In der Bodenpolitik der Zukunft sah Hitler in den 1920er Jahren den Lebensraumgewinn in Osteuropa. In Punkt 3 des Parteiprogramms der NSDAP 1920 wurde noch gefordert:
- „Wir fordern Land und Boden (Kolonien) zur Ernährung unseres Volkes und zur Ansiedlung unseres Bevölkerungsüberschusses.“
Im Dritten Reich wurde das Kolonialpolitische Amt geschaffen, welches am 13. Januar 1943 seine Tätigkeit schließlich einstellte. Vorbereitungen für koloniale Unternehmungen gingen nie über das Planungsstadium hinaus. Zudem stand die Kolonialfrage weit hinter dem erstrangigen Ziel der Reichsregierung, der Rückbesiedlung des alten deutschen Kulturbodens, zurück. Der Gedanke an Kolonialbesitz wurde jedoch im Geiste der Zeit nie fallengelassen.[15]
Der Nationalsozialismus sah sich im Kampf für „das Reich“ als völkische Einheit und als europäische Ordnungsmacht. Dieses Reich sollte die europäischen Völker versammeln und es sollte so ein Europa als Ganzes entstehen.
- „Dieses Reich setzt dem verantwortungslosen, völkerknechtenden Imperialismus das Sinnbild der Völkervereinigung, der Volksgenossenschaft entgegen. Nicht Unterdrückung, Entrechtung, Ausbeutung, Lahmlegung, sondern Gemeinschaft, Selbstverwaltung, Selbstregierung, Zusammenordnung und Zusammenarbeit, wechselseitige Steigerung der Kräfte.“ — Kleo Pleyer, zit. in „Wofür kämpfen wir?“ (1944)[8]
Grundlage dafür war die Reichsidee, sie sollte das deutsche Volk zur Einheit verbinden und es zur bestimmenden Mitte der europäischen Völker machen. Tatsächlich war durch seine Lage in der Mitte Europas dem deutschen Volk die Selbstbehauptung und staatliche Gestaltung immer besonders schwer gemacht.
Rechtspolitik: Rechtsidee und Rechtserneuerung
- „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt, Unrecht, was ihm schadet.“ — Hans Frank, Deutscher Juristentag 1933[16]
Ausgangspunkt für die Rechtspolitik im Nationalsozialismus war nicht die Freiheit des Einzelnen, sondern die Erhaltung und Förderung der Gemeinschaft, also der Blutsgemeinschaft. Er ordnete alle Rechte des Einzelnen dem Recht der Volksgemeinschaft unter und erstrebte die Freiheit des Volksganzen aus der Erkenntnis heraus, daß dadurch die wohlverstandene Freiheit des Einzelnen überhaupt erst ermöglicht werde. Der Nationalsozialismus vertrat den Standpunkt, daß Recht ein von täglichen kleinen Revolutionen bewegtes, lebendiges Moment sei, so daß gerechte Rechtsfindung nur mit „Herz und heißem Sehnen“ zu Gerechtigkeit führen könne.[17][18] Im nationalsozialistischen Staat herrschte ein Dualismus von Recht und Gesetz, d. h., Recht und Gesetz wurden nicht mehr als deckungsgleich angesehen, und das Gesetz stellt eine Erscheinungsform des Rechts dar. Reine Gesetzestreue wurde als leerer, formaler Normativismus und Positivismus verworfen.
Rechtserneuerung
Unter dem Schlagwort der „Rechtserneuerung“ wurde die von den weltanschaulichen Ideen des Nationalsozialismus geleitete neue Rechtsentwicklung im Deutschen Reich gemäß Punkt 19 des Parteiprogramms zusammengefaßt. In Punkt 19 wurde gefordert, das der materialistischen Weltordnung dienende römische Recht durch das deutsche Gemeinrecht zu ersetzen. An der Umgestaltung des gesamten Rechts arbeiteten im Deutschen Reich seit 1933 Staat und NSDAP gemeinsam mit dem ausgegebenen Ziel, ein deutsches, in der Gemeinschaft des Volkes und seiner artgemäßen sittlichen Grundhaltung begründetes Recht zu schaffen und die Einheit zwischen Recht, Volk und Staat herzustellen. Bedeutende Gesetze waren:
- Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (14. Juli 1933)
- Bauernrecht bzw. Reichserbhofgesetz (29. September 1933)
- Arbeitsrecht bzw. Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (20. Januar 1934)
- Kulturrecht (15. September 1935)
- Recht zur Sicherung des deutschen Blutes bzw. Blutschutzgesetz, heute vor allem bekannt als „Nürnberger Gesetze“ (15. September 1935)
- Ehegesundheitsgesetz (18. Oktober 1935)
- Änderung des Handelsrechts; Recht der Aktiengesellschaften und der Kommanditgesellschaften auf Aktien neu geregelt (30. Januar 1937)
Die Gesetzgebung sollte das bisherige Recht mit dem nationalsozialistischen Rechtsdenken durch Gesetzesnovellen, so insbesondere auf den Gebieten des Strafrechtes und des Zivil- und Strafprozeßrechtes, möglichst in Einklang bringen.
Der Nationalsozialismus wurde allmählich Wesensgehalt der Rechtsprechung und zur Grundlage der Auslegung aller Rechtsquellen. Die NSDAP schuf das Reichsrechtsamt (NS-Rechtswahrerbund) und die Akademie für Deutsches Recht als Stellen für die Arbeit an der Rechtserneuerung.
Siehe auch: Volksgesetzbuch
Strafrecht
Das Strafrecht im Dritten Reich war, soweit es sich um bewußte Rechtsverletzungen handelte, Willensstrafrecht, das sich weniger gegen den rechtsverletzenden Erfolg als gegen den verbrecherischen bösen Willen richtete, aber auch den Sühnezweck des Strafrechtes nicht aus den Augen ließ. Ziele des nationalsozialistischen Strafrechtes waren:
- Vernichtung der friedenstörenden Kräfte
- Sühne für begangenes Unrecht und
- Aufrechterhaltung der „Kampfbereitschaft des gesunden Volkskerns“
Kunst und Kultur
In der Kultur sah der Nationalsozialismus die höchste schöpferische Leistung eines Volkes und einer Rasse. Folglich sollten alle Bereiche der Kultur von artfremden Einflüssen befreit bzw. davor geschützt werden. Auf dem Totalitätsanspruch beruhte die einheitliche Kulturführung mit dem Ziel einer wahrhaft volksverbundenen Kultur im Dienst des Volksganzen.
Die Kunst, in liberaler Zeit zum Privatinteresse einiger weniger herabgesunken, war für den Nationalsozialismus die allgemeinverpflichtende Künderin eines Volkes, in ihr hatte das aus dem Blut geborene Wollen und Können eines Volkes Form angenommen. Die Architektur des Dritten Reiches zeigt sich überwältigend in den Anlagen der Gemeinschaft.
Religion
Die NSDAP bekannte sich im Artikel 24 ihres 25-Punkte-Programms zum „positiven Christentum“, ohne sich damit auf ein bestimmtes Dogma festzulegen. In diesem Sinn waren Ehe, Familie und Sippe nicht bloß Ausdruck eines sozialen Zweckes, sondern bedeuteten einen göttlichen Auftrag zur Erhaltung und Steigerung des Lebens.
Der Nationalsozialismus wendete sich gegen einen Mißbrauch der Religion zu Zwecken der Politik und wies die Kirchen auf ihr religiöses Tätigkeitsfeld zurück, welches er schützte. Zugleich stand er völkischer und arteigener Frömmigkeit, also dem Neuheidentum, wohlwollend gegenüber.
- „Kein Nationalsozialist darf irgendwie benachteiligt werden, weil er sich nicht zu einer bestimmten Glaubensrichtung oder Konfession bekennt. Der Glaube ist eines jeden eigenste Angelegenheit, die er nur vor seinem Gewissen zu verantworten hat. Gewissenszwang darf nicht ausgeübt werden.“ — Rudolf Heß, Verfügung vom 13. Oktober 1933
Zu den kirchlich-politischen Grundsatzfragen erklärte Joseph Goebbels am 4. August 1935 in Essen:
- „Wir wünschen und verlangen, daß genauso, wie wir religiös positiv christlich sind, die Kirchen politisch positiv nationalsozialistisch sein müssen. [...] Bei uns kann jeder nach seiner Fasson selig werden.“[19]
Ab dem Jahr 1936 ermöglichte das Reich es seinen Bürgern, auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter den Begriff gottgläubig zu wählen und in Personalpapiere eintragen zu lassen, um klarzustellen, daß sie sich ohne Kirchenzugehörigkeit als religiös ansahen.
Während des Nationalsozialismus ging der Einfluß des Christentums im Reich zurück. In der Zeit von 1933 bis 1944 sandte die Bevölkerung den christlichen Kirchen eine klare und für diese verheerende Botschaft: 2.403.000 Personen traten aus (durchschnittlich 200.000 jährlich), allein in den Jahren 1937 bis 1939 1.352.000 Personen.[20]
Gleichzeitig nahm staatsfeindliche Wühlarbeit aus christlichen Kreisen zu und gipfelte in Morden und im blutigen Putschversuch vom 20. Juli 1944.[21] Führende Drahtzieher des „Widerstandes“ entstammten nicht nur der christlichen Szene,[22] sondern beriefen sich ausdrücklich auf eine angeblich höhere christliche Moral, von der sie sich zu ihren hoch- und landesverräterischen Taten angetrieben und „bevollmächtigt“ fühlten. Zu ihnen gehörten beispielsweise Dietrich Bonhoeffer,[23] Helmuth James Graf von Moltke, Eugen Gerstenmaier oder der Jesuitenpater Alfred Delp. Über die alltägliche Unterminierung und Sabotage aus dem Kirchenmilieu sahen die Behörden weitgehend hinweg; kein höherer Kirchenfunktionär kam in Schutzhaft.
Die Haltung der nationalsozialistischen Führung in der Religionsfrage war alles andere als einheitlich. Während der Führer der Bewegung das Christentum ablehnte (→ Adolf Hitler über das Christentum), sich in der Öffentlichkeit aber bedeckt hielt und die Kirchen nicht bekämpfen, sondern „abfaulen“ lassen wollte (a.a.O.), heiratete Hermann Göring als General der Flieger 1935 vor aller Öffentlichkeit kirchlich.[24] Heinrich Himmler förderte Bestrebungen zur Aufrichtung einer arischen und ahnenkultlichen Religiosität neuer Prägung. Dagegen setzte der führende Theoretiker der nationalsozialistischen Bewegung, Alfred Rosenberg, Religion mit Christentum gleich und wollte letzteres, nur „deutsch“, staatlich geschützt sehen und verewigen.
Erziehungswesen
Die Erziehung im Nationalsozialismus stand unter dem Gesetz, daß die Schule den politischen Menschen zu bilden habe. Dies stand ganz im Gegensatz zur alten liberalen pädagogischen Ansicht, die grundsätzlich die Politik von der Schule fernhalten wollte. Der Gegensatz erklärt sich aus der ganz anderen Auffassung des Begriffes „Politik“. Letzterer wird heute oft in Verbindung gebracht mit Parteiengezänk und nörgelnder Kritik an der Staatsführung. Der Nationalsozialismus erachtete die Politik als ein aufbauendes Erziehungselement. Er beschrieb den politischen Menschen als jemanden, der in allem Denken und Handeln, dienend und opfernd, in seinem Volke wurzelt und der Geschichte und dem Schicksal seines Staates vollkommen und unzertrennlich verbunden ist. Charakteristisch für die nationalsozialistische Erziehung war, daß die körperliche Ertüchtigung neben der Ausbildung geistiger Fähigkeiten an erster Stelle stand. (→ Punkt 21 des 25-Punkte-Programms)
Im Dritten Reich gab es drei Stufen, die als das deutsche Schulwesen dastanden:
- die Volksschule mit vier unteren und vier oberen Klassen,
- die Mittelschule mit sechs Klassen,
- die Höhere Schule mit acht Klassen.
Die nationalsozialistische Förderung von Leibesübungen bewirkte einen einzigartigen Hochstand des deutschen Sports, auch im internationalen Wettbewerb. Ein Beleg hierfür ist der Medaillenspiegel der im Deutschen Reich abgehaltenen Olympischen Sommerspiele 1936:
Medaillenspiegel | |||||
Platz | Land | G | S | B | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|
1 | Deutsches Reich | 33 | 26 | 30 | 89 |
2 | Vereinigte Staaten | 24 | 20 | 12 | 56 |
3 | Ungarn | 10 | 1 | 5 | 16 |
4 | Italien | 8 | 9 | 5 | 22 |
5 | Finnland | 7 | 6 | 6 | 19 |
6 | Frankreich | 7 | 6 | 6 | 19 |
7 | Schweden | 6 | 5 | 9 | 20 |
8 | Japan | 6 | 4 | 8 | 18 |
9 | Niederlande | 6 | 4 | 7 | 17 |
10 | Vereinigtes Königreich | 4 | 7 | 3 | 14 |
Stellung der Frau im nationalsozialistischen Deutschland
Der Nationalsozialismus definierte die Rolle der Frau als Hüterin alles Lebendigen und Wachsenden, welche geistige Weite, praktische Lebensgestaltung und mütterliche Seele mit absoluter Lebensbejahung in einer Person vereint. Er lehnte die Frauenbewegung des 19. und 20. Jahrhunderts als unvölkisch und ichsüchtig ab (→ Frauenfrage). Wie jedem Volksgenossen erwüchsen auch der Frau Rechte und Pflichten aus der Zugehörigkeit zum Volksganzen.
Was die Arbeitswelt angeht, so stieg die Zahl der erwerbstätigen Frauen von 1932 bis 1939 um etwa zwei Millionen auf 12,7 Millionen (36 % aller Erwerbstätigen). Der Nationalsozialismus bejahte eigentliche weibliche Berufsarbeit vor allem für die Zeit vor der Ehe als wirtschaftlich notwendig und als charakterlich wertvoll. Für unverheiratete Frauen sollte Berufsarbeit stets als Lebensaufgabe in Frage kommen, wobei man zuerst an Haus- und Landwirtschaft, Erziehung, Wohlfahrt und Heilwesen dachte, weniger an Handel und Gewerbe.
Das große Arbeitsbeschaffungsprogramm zusammen mit den Siedlungsplänen gaben der Familiengründung und -erhaltung neue, feste Grundlagen; Ehestandsbeihilfen förderten die Eheschließungen; steuerliche Ermäßigungen und andere Vergünstigungen verringerten die Sorge bei wachsender Kinderzahl, das neue Hausgehilfinnengesetz sowie der weibliche Arbeitsdienst hatten zum Ziel, die weibliche Jugend wieder auf das Hauswesen zu lenken.
Den Frauen wurde im Nationalsozialismus grundsätzlich das Recht zugebilligt, die eigenen Frauenangelegenheiten selbst zu verwalten. Deren Bedeutung war u. a. anerkannt worden durch die Errichtung eines besonderen Frauenamtes bei der Deutschen Arbeitsfront. Die politische Führung der Frauen geschah bereits während der „Kampfzeit“ durch die Nationalsozialistische Frauenschaft.
Nationalsozialismus und Faschismus
Italienischer Faschismus
Weit verbreitet, jedoch unrichtig ist es, den Nationalsozialismus für sozusagen eine deutsche Ausprägung des italienischen Faschismus zu halten oder auszugeben. Während die westeuropäischen Nationen oft von „Nazismus“ sprachen, findet man bis heute die Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Faschismus.
Der Nationalsozialismus war dem italienischen Faschismus unter Benito Mussolini verwandt im autoritären Aufbau des Staates, hingegen bestanden große weltanschauliche Gegensätze bezüglich der Ablehnung des Liberalismus und des Parlamentarismus, hinsichtlich rassenkundlicher Fragen sowie der Bekämpfung des Marxismus. Der Faschismus arbeitete auf eine kapitalistische Wirtschaftsordnung hin, die einem nationalen Sozialismus entgegenstand.
Dem Bekenntnis zum Volk („Gemeinschaft aus Blut und Boden“) stand das Staatsdenken des Faschismus gegenüber. Der italienische Faschismus kämpfte zwar für ein ausgeprägtes „Italientum“ im Zeichen des Römischen Reiches, kannte aber keine näheren Rasseschutzgesetze. Folglich bekleideten bis 1938 auch Juden hohe Posten in der faschistischen Bewegung. Auch hatte der Nationalsozialismus entgegen dem Faschismus keine imperialistische Ausrichtung.
Zudem war der Faschismus im allgemeinen stark an die römisch-katholische Kirche gebunden.
Kommunisten-Rabulistik
Der Nationalsozialismus gewann Ausstrahlung auch dadurch, daß er sich als Widerpart zum vormalig existenten, aggressiv expansionistischen, völkerverachtenden, selbst das russische Volk verachtenden Sowjet-Bolschewismus zeigte.
Kommunisten und linke Sozialisten wollten demgegenüber nicht, daß die sozialistische Komponente des Nationalsozialismus in die öffentliche Wahrnehmung gelangte und Anziehungskraft entfalten würde. Ihnen ging es darum, den Sozialismus und sein Versprechen an die Arbeiterschaft für sich allein zu reklamieren; zugleich wollten sie keine Debatte über die Schädlichkeit oder gar Entbehrlichkeit des Klassenkampfs. Ein versöhnender, volksgemeinschaftlicher und nicht internationalistischer Sozialismus war nicht in ihrem Sinn.[25]
Folgerichtig ersetzte der Kommunismus schon in den 1930er Jahren den Begriff „Nationalsozialismus“ durch „Hitler-Faschismus“, um den Wortteil Sozialismus zu vermeiden. Der Ausdruck hielt sich bis zur offiziellen Auflösung der Sowjetunion; in der DDR sprach man ihn bis zu ihrem letzten Tag mit Betonung aus.
Zum Unterschied der Begriffe Faschismus, Nationalsozialismus und Preußentum (aus der Zeitung Wille zum Reich):
Geschichte
→ Hauptartikel: Geschichte des Dritten Reiches (1933–1945), Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Im Nationalsozialismus ist die einzige Revolution der Geschichte zum Durchbruch und zur Gestaltung des politischen Lebens gelangt, deren Träger von vornherein darauf verzichtet haben, sich die Masse mit Gewalt zu unterwerfen. Allein der Aufruf an den Idealismus des Volkes und seine sittlichen Kräfte durch den Nationalsozialismus bewirkte den Zusammenbruch des seit 1918 herrschenden politischen Systems in Deutschland.
Anziehungskraft
Der Nationalsozialismus kann als direkte Folge des Untergangs der Aristokratie und der Eliten im Deutschen Reich infolge des Versailler Diktats gesehen werden. Es war mit jenem Untergang ein Vakuum entstanden, das nur durch eine völlig neue Antwort auf die Fragen der damaligen Zeit gefüllt werden konnte. Näherhin bildete der Nationalsozialismus sich als eine Antwort auf das Unrecht, das dem deutschen Volk angetan worden war. Unter dem Banner einer gemeinsamen sozialistischen Idee sollte dieses Volk wieder seine Selbstachtung erstreiten. In aller geschichtlichen Verbundenheit war er als echte revolutionäre Bewegung auch entscheidend durch seinen eigenen politischen Kampf bestimmt.
Der Nationalsozialismus negierte seit seinem Aufkommen den Machtanspruch der vorangegangenen allein bürgerlichen Eliten und war bestrebt, statt dessen aus den Fähigsten des Volkes einen neuen elitären Kern (→ Nationalpolitische Erziehungsanstalt) zu schaffen. Die NSDAP beschränkte ihre politischen Bestrebungen auf Deutschland, und Adolf Hitler sprach eine weltanschauliche Selbstbeschränkung des Nationalsozialismus aus:
Er machte darauf aufmerksam, daß der Nationalsozialismus auf den germanischen Kulturbereich zugeschnitten sei und daher keine genauen Ableger in artfremden Völkern finden könne,[28] eine Anpassung hingegen schloß er nicht grundsätzlich aus.[29][30]
Gleichwohl fand im Verlauf des Krieges diese völkische Anschauung teilweise Verbreitung in anderen europäischen Staaten wie z. B. den Niederlanden und Norwegen.
Abbrechen der geschichtlichen Entwicklung
Der Nationalsozialismus konnte von 1933 bis zum Zweiten Weltkrieg im Deutschen Reich nur ansatzweise verwirklicht werden. Von daher kann nicht gesagt werden, welchen Aufschwung Deutschland hinsichtlich Wirtschaft und Technik, kulturschöpferisch, kulturell und politisch noch genommen hätte. Gleichfalls bleibt im Dunkeln, zu welchen Höhen der vom Nationalsozialismus gewollte Deutsche Mensch geistig-seelisch bei einer langzeitigen Entfaltung dieses Weltanschauungspotentials aufgestiegen wäre – auch zum Wohl Europas.
Indem die Kriegsfeinde im Mai 1945 die Amtsausübung der bislang letzten deutschen Regierung verhinderten, verlor das Großdeutsche Reich seine Handlungsfähigkeit, und der deutsche Nationalsozialismus, der 1920 seinen Weg aufgenommen hatte, hörte auf zu bestehen.
Geschichte nach 1945
Formalisierte Verteufelung
Nach dem Ende des 1939 von England entfesselten europäischen Krieges, der durch den Eintritt der USA zum Weltkrieg wurde, übten die Kriegssieger und ihre Handlanger in den besetzten Zonen über Jahre eine Schreckens- und Willkürherrschaft aus. Als die Wehrmacht aufgrund des Zusammenbruchs die Bevölkerung nicht mehr schützen konnte, brachten die Kriegssieger und die Nutznießer in Auslandsstaaten Millionen Deutsche um, durch Verhungernlassen, Vertreibung, Mord, Folter, Vergewaltigung, Beraubung, Freiheitsentziehung, Schauprozesse und jegliche Entehrung.[31]
Parallel dazu maßten sie sich eine Berechtigung zu „Entnazifizierung“ an und begannen einen immerwährenden geistesterroristischen Propagandakrieg gegen alles was deutsch ist. Dementsprechend ist seitdem über die nationalsozialistische Weltanschauung eine allgemeine Verunglimpfung, Dämonisierung und verdammende Anklage verhängt. Man spricht allenfalls mit immanenter negativer Komponente noch von „nationalsozialistischer Ideologie“, nicht mehr von Weltanschauung.
Nationalsozialistische Ideen und Ziele zu verbreiten und öffentlich zu befürworten – auch mit den damaligen Symbolen – gilt in der Bundesrepublik Deutschland als strafbare „Volksverhetzung“; ein vergleichbarer Umgang mit dem Nationalsozialismus wird in der Republik Österreich und sonstigen europäischen und außereuropäischen Staaten praktiziert.
Nazifizierung
Hinsichtlich neo-nationalsozialistischer Bestrebungen blühen seit 1945 unzählige bewußt falsche Verdächtigungen im öffentlichen Raum, ungezählt sind auch strafrechtliche Verurteilungen durch eine dazu angehaltene BRD- und BRÖ-Justiz.
Medien, Regierungsstellen und ihre Ableger in „antifaschistischen“ „Nichtregierungsorganisationen“ dieser Länder können inzwischen bei Bedarf jede national oder patriotisch gesinnte oder auch nur verdächtigte Person als „Neonazi“ (Neu-Nationalsozialist) bezeichnen, und sie tun es. Es hat sich eine routinisierte, nie nachlassende, pfründesichernde Nazifizierung beliebiger Deutscher breitgemacht, der niemand wehrt.
Öffentliche Wallungen
Nach 1945 wurden in manchen verbotsfreien Ländern Parteien und Organisationen gegründet, insbesondere in den Vereinigten Staaten, die für sich in Anspruch nahmen, gemäß der nationalsozialistischen Weltanschauung zu handeln. Als Beispiel sei hierbei etwa die 1972 gegründete NSDAP/AO Gary Laucks genannt, welche nach der gleichnamigen Auslandsorganisation der NSDAP benannt wurde.
In der BRD sorgte Michael Kühnen ab 1977 mit Auftritten in kostümhafter Anspielung auf Uniformierte im Dritten Reich für manche mediale Wallungen und scheinbesorgte Neonazi-Warnungen. Die Anhänger Kühnens lösten ihre Verbindung 2008 offiziell auf.
So wie Kühnen erfüllt auch Horst Mahler, der sich lange im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Systemkräfte „gegen rechts“ halten konnte, nicht die Kriterien eines (Neu-) Nationalsozialisten. Zwar verteidigte er mehrfach das Bekenntnis zum Nationalsozialismus als Weltanschauung und als Glaubensbekenntnis, das nicht strafbar sein könne.[32] Ausdrücklich warf der Katholik Mahler jedoch Hitler „Rassismus“ und Rassenwahn vor.[33] Die Erkenntnis von der Bedeutung der Rasse für das Leben der Völker stellte indes einen Grundpfeiler der nationalsozialistischen Weltanschauung dar – für Horst Mahler bedeutungslos bzw. verwerflich.
Der Begriff Nationaler Sozialismus wird oft als Synonym für Nationalsozialismus gebraucht. Mit dem Auftreten von Autonomen Nationalisten und dem Schwarzen Block widerfuhren dieser Bezeichnung zum Teil starke Veränderungen in weltanschaulicher Hinsicht. So wird der historische Nationalsozialismus von den stärkemäßig nicht mehr wahrnehmbaren Gruppierungen fast gar nicht mehr vertreten. Die Person Adolf Hitler und das Dritte Reich, Rassegedanke usw. werden verleugnet, da allgemein negativ belegt.
Trotzdem spricht man sich vereinzelt noch die Selbstbezeichnung Nationale Sozialisten bzw. Nationalsozialisten zu. Nicht wenige solcher Personen unterscheiden sich in ihren Ansichten jedoch so sehr vom historischen Vorbild, daß man davon ausgehen muß, daß das politische Konzept nicht verstanden wurde. In den schlimmsten Fällen werden auch Lügen über den Nationalsozialismus, welche seit Mai 1945 verbreitet werden, wie etwa hinsichtlich der Stellung der Frau, angeblicher deutscher Welteroberungsgelüste, einer angeblich seinerzeit projektierten „Welthauptstadt Germania“ usw. gedankenlos von der Dämonisierungsbranche übernommen. Letzteres ist vor allem ein in bildungsfernen Schichten anzutreffendes Phänomen, wo dieser Pseudo-Nationalsozialismus lediglich als Subkultur denn als wirkliches politisches Konzept fungiert.
Zitate (chronologisch)
- „‚National‘ und ‚sozial‘ sind zwei identische Begriffe. National sein, heißt in allererster Linie in grenzenloser, alles umspannender Liebe zum ganzen Volke handeln und wenn notwendig, dafür auch sterben. Und also heißt sozial sein, den Staat und die Volksgemeinschaft so aufbauen, daß jeder einzelne für die Volksgemeinschaft handelt und demgemäß auch überzeugt sein muß von der Güte und der ehrlichen Redlichkeit dieser Volksgemeinschaft, um dafür sterben zu können.“ - Aus der Rede von Adolf Hitler am 12. April 1922 im Bürgerbräukeller in München. „Völkischer Beobachter“ vom 22. April 1922.
- „Ich [...] habe in allen Dingen so zu handeln, daß der Nutzen der Allgemeinheit dem meiner Person vorangeht, daß ich den Nutzen des Staates immer meinem eigenen Nutzen voranstelle, daß ich dann aber auf der anderen Seite auch die Garantie habe, daß ein so geförderter Staat die Möglichkeit hat, mein eigenes Leben zu schützen. Ich bin also Nationalsozialist, wenn ich alle Dinge, die an mich herantreten, sei es in der Politik, Kultur oder Wirtschaft, unter diesem Gesichtswinkel sehe.“ – Joseph Goebbels in einer Rede am 9. Januar 1928
- „Die Bewegung hat 2000 Jahre deutscher Geschichte und Kultur übernommen. Sie wird die Trägerin der Zukunft werden… Wir arbeiten nicht für den Augenblick, sondern für das Urteil der Jahrtausende.“— Adolf Hitler, Führertagung der NSDAP in München am 22. April 1933
- „Der Geist von 1918, der anstelle des Persönlichkeitswertes die Masse setzte, und statt verantwortlicher Leistung die Minderwertigkeit oder gar Unfähigkeit brachte, anstelle von Qualität die Reklame, machte auch nicht Halt vor der deutschen Frau, und er konnte nicht Halt machen, weil in dieser Zeit der Besinnungslosigkeit Führerinnen schalten und walten durften, die selber Kinder des Zersetzungsgeistes waren! Wir werden [...] unsere Kraft auf groß herausgestellte Ziele konzentrieren; wir werden den Weg zueinander um so rascher gefunden haben, je schneller der einzelne begreift, daß bei dem großen Aufbauwerk, das der Führer dieses neuen Deutschland zu leisten hat, die Person oder die Wünsche eines einzelnen zweitrangig sind, daß aber immer im Vordergrund steht: unser Volk. Nationalsozialismus ist ein Glaube, eine so unendliche Hingabe an unser Volk, daß diese Hingabe nur bedingungslos sein kann.“ — Gertrud Scholtz-Klink, 1933
- „[E]rst heute wird die Zeit reif für die große Staatssynthese des 20. Jahrhunderts; die Synthese von Nationalismus und Sozialismus. Der Nationalismus, gereinigt von Profitinteressen der herzlosen Wirtschaftspolitiker, der Sozialismus, gereinigt vom Wahn des Internationalen und des selbstmörderischen Klassenkampfes. Nicht mehr Bündnis zwischen Hammer und Geldsack, sondern Bündnis zwischen Hammer, Kopf und Schwert. Das Symbol dieses Bündnisses ist das Hakenkreuz. Sein Sieg wird einst das bringen, wofür vor vierzig Jahren sich gute Kräfte – in falscher Front – zu rühren begannen. Heute aber ist Kampf die Losung. Kampf der marxistischen Weltpest und dem Verrat an der Arbeiterschaft, Kampf damit auch den Verrätern am gesamten Volkstum!“ — Alfred Rosenberg[34]
- „Der Nationalsozialismus ist eine Weltanschauung, die in schärfster Opposition zu der heutigen Welt des Kapitalismus und seiner marxistischen und bürgerlichen Trabanten steht.“ — Gottfried Feder, in: Das Programm der N.S.D.A.P. und seine weltanschaulichen Grundgedanken (1935)
- „Der Nationalsozialismus war eine europäische Antwort auf die Frage eines Jahrhunderts. Er war die edelste Idee, für die ein Deutscher die ihm gegebenen Kräfte einzusetzen vermochte. Er war eine echte soziale Weltanschauung und ein Ideal blutbedingter kultureller Sauberkeit.“ — Alfred Rosenberg, aus einer Schrift, vor dem Nürnberger Tribunal in der Gefängniszelle verfaßt
- „Das Wichtigste: Wir haben die eifrigsten Verfechter zu sein über das Schönste und Beste, was uns der Nationalsozialismus gegeben hat, die Geschlossenheit unserer Volksgemeinschaft. Trotz unseres heutigen totalen militärischen Zusammenbruchs sieht unser Volk heute anders aus als 1918. Es ist noch nicht zerrissen. Mögen wir auch manche Form des Nationalsozialismus selbst abschaffen oder mögen andere Formen vom Gegner abgeschafft werden, so ist doch der beste Inhalt des Nationalsozialismus, die Gemeinschaft unseres Volkes, unter allen Umständen zu wahren.“ — Karl Dönitz, Ansprache vom 9. Mai 1945[35]
Siehe auch
Literatur
- Geistige Grundlagen
- Adolf Hitler: Mein Kampf (2 Bde., 1925; Volksausgabe in 1 Bd., 1930; 231. Aufl. 1937)
- Baldur von Schirach: Die Hitlerjugend. Idee und Gestalt (1934)
- Dietrich Eckart: Ein Vermächtnis (hg. von Alfred Rosenberg, 1928)
- Joseph Goebbels: Wesen und Gestalt des Nationalsozialismus (1934), Signale der neuen Zeit (1934), Der Angriff (1935), Hans Schemm spricht (1935)
- Robert Ley: Durchbruch der sozialen Ehre (1935)
- Alfred Rosenberg: Das Wesensgefüge des Nationalsozialismus (1932), Blut und Ehre (1934), Gestaltung der Idee (1936), Kampf um die Macht (1937), Wesen, Grundsätze und Ziele der NSDAP (15. Aufl. 1937)
- August Winnig: Vom Proletariat zum Arbeitertum, 1930, (Sonderausgabe) 1933, (mit einem Nachwort: „Nach drei Jahren“) – (mehrere Neuauflagen bis 1945)
- Ernst Rudolf Huber: Die Gestalt des deutschen Sozialismus, 1934
- E. Kautter: Sozialismus in deutscher Vergangenheit und Gegenwart, 1936
- Hauptamt Schrifttum - Siebenhundert Bücher für nationalsozialistische Büchereien (1944, 27 Doppels., Scan)
- Politischer Kampf der NS-Bewegung und seine Geschichte
- Kurt Eckehard: Fieberkurve oder Zeitenwende? Nachdenkliches über den Nationalsozialismus (1931) (Netzbuch)
- Joseph Goebbels: Kampf um Berlin (1932), Revolution der Deutschen (1933), Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei (1934)
- Otto Dietrich: Mit Hitler in die Macht (1933)
- Philipp Bouhler: Adolf Hitler (1932)
- Walter Frank: Zur Geschichte des Nationalsozialismus (1934)
- Fritz Sauckel: Kampfreden (1934)
- Karl-Heinz Hederich: Der Marsch zur Feldherrnhalle (1934)
- Heinz Lohmann: SA räumt auf! Aus der Kampfzeit der Bewegung (1934)
- Hans Volz: Daten der Geschichte der NSDAP (4. Aufl. 1935)
- Karl Richard Ganzer: Vom Ringen Hitlers um das Reich: 1924–1933 (1935)
- Martin Krockow: Deutschlands Zusammenbruch und Freiheitskampf 1918–1935 (1935)
- Hans Fabricius: Geschichte der nationalsozialistischen Bewegung (2. Aufl. 1937)
- Johannes Öhquist: Das Reich des Führers (1940)
- Rudolf Craemer: Der Kampf um die Volksordnung (1933)
- Erziehung
- Hans Schemm: Nationalsozialistische Erziehung (1932)
- Ernst Krieck: Die Erneuerung der deutschen Universität (1933), Nationalpolitische Erziehung (1935), Erziehung im nationalsozialistischen Staat (1935)
- Kurt Schwedtke: Adolf Hitlers Gedanken zur Erziehung und zum Unterricht (1934)
- Dietrich Klagges: Geschichtsunterricht als nationalpolitische Erziehung (1936)
- Alfred Rosenberg: Gestalt der Idee (1936), Das nationalsozialistische Deutschland und die Wissenschaft, Reden von Rust und Krieck (1936)
- Rassenfrage
Siehe auch: die Schriften von Ludwig Ferdinand Clauß und Hans F. K. Günther
- Walther Darré: Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse (1933)
- Wirtschaft
- Arthur R. Herrmann / Arthur Nitsch: Die Wirtschaft im Nationalsozialistischen Weltbild, in: C. Schaeffer (Hg.): Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. – Im Schaeffer-Verlag –, C. L. Hirschfeld, Leipzig 1937
- Dietrich Klagges: Reichtum und soziale Gerechtigkeit (1932)
- Konstantin Hierl: Grundsätzliches zur Arbeitsdienstpflicht (1934)
- Eberhard Kautter: Liberalismus, Marxismus, Kommunismus und das nationalsozialistische Leistungsprinzip (1934)
- Bernhard Köhler: Des Führers Wirtschaftspolitik (1935)
- Johann Wilhelm Ludowici: Das deutsche Siedlungswerk (1935), Probleme des deutschen Wirtschaftslebens (Schacht-Festschrift, 1937)
- Fritz Müssigbrodt: Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des nationalsozialistischen Staates, Spaeth & Linde, 1936
- Hans Lammers u. a. (Hg.): Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des nationalsozialistischen Staates
- Recht
- Carl Schmitt: Nationalsozialistisches Rechtsdenken, in: Deutsches Recht – Zentral=Organ des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, 4. Jg. (1934), Nr. 1, S. 225–229
- Roland Freisler: Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken, Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin 1938
- Hans Frank (Hg.): Nationalsozialistisches Handbuch für Recht und Gesetzgebung (1935)
- G. K. Schmelzeisen: Das Recht im Nationalsozialistischen Weltbild, in: C. Schaeffer (Hg.): Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. – Im Schaeffer-Verlag –, C. L. Hirschfeld, Leipzig 1934
- Rudolf Bechert: Grundzüge der Nationalsozialistischen Rechtslehre, in: C. Schaeffer (Hg.): Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. – Im Schaeffer-Verlag –, C. L. Hirschfeld, Leipzig 1937
- Wilhelm Stuckart: Nationalsozialistische Rechtserziehung, Frankfurt am Main 1935
- Rechtsregelwerk im deutschen Nationalsozialismus, documentArchiv.de
- Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933
- Wesens- und willensverwandtes Schrifttum (Auswahl aus: Der neue Brockhaus: Allbuch in vier Bänden und einem Atlas, Brockhaus, Leipzig 1938)
- Houston Stewart Chamberlain: Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts (1899)
- Alfred Rosenberg: Der Mythos des 20. Jahrhunderts (1930)
- Walter Flex: Der Wanderer zwischen beiden Welten (1917), Wolf Eschenlohr (1919)
- Paul de Lagarde: Deutsche Schriften (Auswahl, 2 Bde., 1924)
- Gustaf Kossinna: Die deutsche Vorgeschichte, eine hervorragende nationale Wissenschaft (1925)
- Hans Grimm: Volk ohne Raum (1928)
- Hans Zöberlin: Der Glaube an Deutschland (1932), Der Befehl des Gewissens (1937)
- Paul Krannhals: Das organische Weltbild (Volksausgabe, 2 Bde., 1934)
- Georg Usadel: Zucht und Ordnung. Grundlagen einer nationalsozialistischen Ethik (1935)
- W. von Moellendorff: Konservativer Sozialismus, 1932
- Fr. Schinkel: Preußischer Sozialismus, 1934
- Aufklärungsschriften
- Nationalpolitische Aufklärungsschriften, Hefte 1–18 (PDF-Dateien)
- Verschiedenes
- Joseph Goebbels:
- Richard Darré: Blut und Boden: Ein Grundgedanke des Nationalsozialismus (1930, [1])
- Otto Dietrich: Die philosophischen Grundlagen des Nationalsozialismus (1934, PDF-Datei)
- Walter Buch: Des nationalsozialistischen Menschen Ehre und Ehrenschutz (1939) (PDF- Datei)
- Wilhelm Stapel: Sechs Kapitel über Christentum und Nationalsozialismus (1931, PDF-Datei)
- Paula Siber von Groote: Die Frauenfrage und ihre Lösung durch den Nationalsozialismus (1933, PDF-Datei)
- Rolf Stürmer: Was will der Nationalsozialismus – Eine sachliche Untersuchung, 1930 (Mit zip gepackte PDF-Datei)
- Friedrich Heiss / Waldemar Wucher: Deutschland zwischen Nacht und Tag, Volk und Reich Verlag, 1934
Nach 1945
- Heinrich Haupt: Der Senats- und Ordensgedanke im Dritten Reich: Planungen zum Partei- bzw. Reichssenat und zur Führernachfolge, Ares Verlag, 2018, ISBN 978-3902732897
- Rolf Kosiek:
- NS-Finanzierung durch deutsche Großindustrie?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 1, Grabert Verlag, Tübingen 2006, S. 329–332
- Wurde Hitler von der Ostküste finanziert?, in: Rolf Kosiek / Olaf Rose (Hgg.): Der Große Wendig, Bd. 3, Grabert Verlag, Tübingen, 3. Aufl. 2010, S. 156–158 – verneinend
- Mortimer G. Davidson: Kunst in Deutschland 1933–1945, Bd. 3 Architektur, Grabert-Verlag, Tübingen, 1995, ISBN 978-3-87847-111-0 [repräsentativ, 624 S., Atlasformat, 1.012 Abbildungen], Vorstellung und Bezugsnachweis
Verweise
- Adolf Hitler über die nationalsozialistische Staatsorganisation (23. November 1937) zum Anhören und Herunterladen
- Gregor Strasser am 14. Juni 1932 über die Staatsidee des Nationalsozialismus (Rundfunkansprache)
Weltnetz
- Germania – Die große Chronik des Nationalsozialismus
- Nationalsozialismus, Völkischer Beobachter vom 28. Juli 1921
- Jung, Rudolf – Der nationale Sozialismus – Seine Grundlagen, sein Werdegang, seine Ziele (1922, 193 S., Scan, Fraktur)
- Das „Gesetz über Volksabstimmungen“ vom 14. Juli 1933 im Wortlaut (documentArchiv.de)
- Deutsches Leben unter Adolf Hitler
- Nationalsozialistische Fremdvolkpolitik
- Herbert Scurla: Die Grundgedanken des Nationalsozialismus und das Ausland, Internet Archive
- Raches: Die zukünftige historische Perspektive auf den deutschen Nationalsozialismus, unz.com, 1. September 2022
- Englischsprachig
- Thomas Dalton: National Socialism Today, National Vanguard, 4. Januar 2021
- Martin Kerr: One Hundred Years of National Socialism: 1919–2019, National Vanguard, 12. Februar 2019
- 50 Things That People Should Know About Adolf Hitler and National Socialism, englischsprachige positive Würdigung, 6. Februar 2016
Filmbeiträge
Fußnoten
Architektur · Frauen · Kunst · Literatur · Musik
Marsch auf die Feldherrnhalle · Reichsparteitag · Reichstagsbrand · Röhm-Putsch · Große Deutsche Kunstausstellung · Ausstellung „Entartete Kunst“ · Münchener Abkommen · Olympische Sommerspiele 1936 · Beitritt Österreichs · Polnische Paßkrise · Reichskristallnacht · Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland · Zweiter Weltkrieg · Sportpalastrede