Benda, Ernst

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Ernst Benda (1973)

Ernst Benda (* 15. Januar 1925 in Berlin; † 2. März 2009 in Karlsruhe) war ein jüdischer Jurist und Politiker (CDU). Er war 1968/69 Bundesinnenminister und von 1971 bis 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Werdegang

Herkunft

Ernst Benda, evangelisch, wurde 1925 in Berlin als Sohn des Siemens-Oberingenieurs Rudolf Benda und dessen Ehefrau Lilly, geb. Krasting, geboren. Ein Großvater Bendas war jüdischer Abstammung, er nannte sich aus Assimilierungsgründen von Ben David in Benda um.

Ausbildung

Während sein Vater bei der Organisation Todt dienstverpflichtet war, legte Benda 1943 am Kant-Gymnasium in Berlin-Spandau das Abitur ab und wurde dann zum Arbeits- sowie Wehrdienst eingezogen. Bei der Marine war er ab 1944 als Funker bei einer Schnellbootlehrdivision in der Ostsee eingesetzt.[1] Benda war bis 1945 vor Norwegen eingesetzt und beendete den Dienst als Obergefreiter.

Nach der Kriegsgefangenschaft (Mai 1946) brachte sich Ernst Benda als Bauarbeiter in Berlin durch. Im Oktober 1946 begann er ein juristisches Studium an der Humboldt-Universität in Ost-Berlin. Ab 1947 war er, der 1946 CDU-Mitglied geworden war, Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrats. Im Frühjahr 1948 verließ Ernst Benda im Zusammenhang mit dem Hochschulkonflikt Ost-Berlin und setzte im Herbst des Jahres an der neu gegründeten Freien Universität (FU) in West-Berlin sein Studium fort.[2] Hier gehörte er dem Allgemeinen Studentenausschuß (AstA) an und führte ab 1948 den Vorsitz der Hochschulgruppe Berlin.

Im Frühjahr 1948 kam Benda einer Zwangsexmatrikulation durch die zunehmend kommunistisch dominierte Universität zuvor, indem er, von September 1949 bis September 1950, in die Vereinigten Staaten, als Stipendiat Politische Wissenschaften und Journalistik, zur Universität von Wisconsin in Madison wechselte und anschließend sein Studium an der Freien Universität Berlin fortsetzte. In Berlin legte er 1951 das Erste und 1955 das Zweite Juristische Staatsexamen ab.

Wirken

Im Januar 1956 ließ sich Ernst Benda in Berlin-Charlottenburg als Anwalt nieder, blieb nebenher aber politisch engagiert. 1952-1954 war er Vorsitzender der Berliner Jungen Union und 1951-1954 Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Spandau (zeitweilig auch Fraktionsvorsitzender). 1955-1957 gehörte Ernst Benda dem Berliner Abgeordnetenhaus an, und 1957-1971 war er der CDU-Vertreter Berlins im Deutschen Bundestag. Dort wurde er von der Fraktion zunächst in den Rechtsausschuss, dazu 1959 als stellv. Mitglied in den Verteidigungsausschuss entsandt. Er profilierte sich in der Folge im Verteidigungsausschuss als Marineberichterstatter und im Rechtsausschuss als Berichterstatter in der Notstandsgesetzgebung. Zur Diskussion über das Notstandsrecht publizierte er 1966 die Streitschrift „Die Notstandsverfassung“. Durch einen Antrag zur Frage der Verjährungsfristverlängerung für „NS-Verbrechen“ auch über den 8. Mai 1965 hinaus trug er im Frühjahr 1965 zur Lösung dieser schwierigen Frage bei. Benda setzte sich besonders für die Aufhebung der Verjährung ein, damit Personen, die der „NS-Verbrechen“ beschuldigt werden, bis ins 21. Jahrhundert hinein, wenn der letzte von ihnen gestorben ist, verfolgt werden können.[3] Er erwarb sich als führender Wiedergutmachungsanwalt große Verdienste im Sinne seiner Auftraggeber.

Während der Großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU) kam Ernst Benda, der seit 1966 dem Bundesvorstand seiner Partei angehörte, im April 1967 als Parlamentarischer Staatssekretär in das Bundesinnenministerium und war hier vorwiegend mit der Notstandsgesetzgebung befasst. Ende März 1968 folgte er dem zurückgetretenen Paul Lücke als Bundesinnenminister nach und geriet in dieser Funktion zum Angriffspunkt während der 68er-Studentenunruhen, die sich u. a. gegen die schwer umstrittenen, Ende Mai 1968 schließlich verabschiedeten und am 13. Juli in Kraft getretenen Notstandsgesetze richteten. Als Innenminister der Großen Koalition 1968/69 wollte er die NPD verbieten lassen. Auch stellte er den Antrag, dem „National-Zeitungs“-Herausgeber Dr. Frey das Recht auf freie Meinungsäußerung zu entziehen.[4] Bendas Feldzug für einen Verbotsantrag gegen die NPD wurde nicht aufgegriffen. Das Ansinnen scheiterte nach langem juristischen Kampf vor den Gerichten. Das vom Innenministerium mit bearbeitete einheitliche Ordnungsrecht für die Hochschulen fand ebenfalls keine einheitliche Billigung.

Nach dem Bonner Regierungswechsel zur sozial-liberalen Koalition unter Willy Brandt (SPD) im Jahr 1969 leitete Ernst Benda als Vorstandsmitglied der CDU-Bundestagsfraktion deren Arbeitskreis „Innenpolitik und Recht“. Im November 1971 wurde er nach längerem parteipolitischen Tauziehen vom Bundesrat einstimmig als Nachfolger von Gebhard Müller zum (bis dahin jüngsten) Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe gewählt;[5] zugleich war er Vorsitzender des Ersten Senats. Zuvor hatte ihn der Wahlmännerausschuss des Bundestags ebenfalls einstimmig zum Bundesverfassungsrichter bestimmt. Nach Meinung von Beobachtern nahm er das Amt „in der ihm eigenen, berlinisch-locker getönten Verbindlichkeit“[6] wahr und war in den folgenden 12 Jahren ein „Garant für die Unabhängigkeit des Verfassungsorgans, der parteiübergreifend höchste Anerkennung erreicht hat“.[7]

Ernst Benda (Mitte) bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (1974). Im Vordergrund Horst Ehmke.

Von 1967 bis 1971 wirkte Benda als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Wichtige Entscheidungen des BVerfG unter Ernst Benda waren u. a. diejenige zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR (1973), das Verbot der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft (1975), das sog. Diätenurteil, aufgrund dessen hauptberufliche Parlamentarier ihre Aufwandsentschädigungen zu versteuern hatten (1975), der sog. Radikalenerlass mit der Betonung der besonderen politischen Treuepflicht der Beamten und Bewerber für den öffentlichen Dienst gegenüber Staat und Verfassung (1975), die Suspendierung der Wehrnovelle vom Juli 1977, die eine „Wehrdienstverweigerung per Postkarte“ ermöglicht hatte, ferner die Entscheidungen des Gerichts zum Numerus clausus von 1972 und 1977 sowie die Bestätigung der von der sozial-liberalen Koalition eingeführten erweiterten Mitbestimmung (1979) und die Korrekturen des Scheidungsrechts (1980/1981). Die Handschrift von Benda, der sich mehrfach besorgt über die Gefahren geäußert hatte, die aus der wachsenden Technisierung für die individuelle Freiheit erwachsen könnten, trug nach Beobachtermeinung auch das BVerG-Urteil zum Stopp der umstrittenen Volkszählung vom 15. Dezember 1983, mit dem er das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ schuf und die Grundlagen des Datenschutzes legte. Als seine schwerste Entscheidung („Ich werde diese Nacht nie vergessen“) bezeichnete Ernst Benda diejenige vom 16. Oktober 1977 zur Schleyer-Entführung. Die Familie des in der Hand eines Kommandos der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) befindlichen Arbeitgeberpräsidenten wollte in einem Eilantrag die Bundesregierung zwingen, auf die Forderungen der Terroristen einzugehen und Schleyer gegen inhaftierte RAF-Führungskader auszutauschen. Die Ablehnung des Antrags, die den Tod Schleyers zur Folge hatte, bezeichnete Benda als „menschlich schwer, aber juristisch einfach und unausweichlich“.[8]

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts übernahm Benda 1984 einen Lehrstuhl (Ordinarius) für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau.[1] Er nahm regelmäßig an den Bitburger Gesprächen zur Rechtspolitik teil.[9] Bis ins hohe Alter äußerte er sich zu innenpolitischen Debatten, etwa in der Frage der sog. Rettungsfolter („Im Kampf gegen den Terror genügen die Mittel des wehrhaften Rechtsstaats“). [10]

Benda gilt als eine der prägendsten und eindrucksvollsten Persönlichkeiten der Bonner Republik. Für seine Tätigkeit wurde er mit zahlreichen hohen Ehrungen und Preisen ausgezeichnet.

Auszeichnungen

Mitgliedschaften / Ämter

Benda war Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (1967-1971). Vorsitzender des Kabelrates Berlin (1985-1992) bzw. Medienrates Berlin-Brandenburg (1992 - November 2008). Von 1993 bis 1995 war Benda Präsident (Vorsitz im Vorstand) des Deutschen Evangelischen Kirchentages.

Präsident des Bundesverfassungsgerichts (1971-1983); Bundesinnenminister (1968/1969).

Familie

Ernst Benda war seit 1956 mit Waltraut, geb. Vorbau, verheiratet. Der Ehe entstammen die Tochter Josefine, die Logopädin von Beruf ist, und der Sohn Hans, der Kunst studierte. Der passionierte Pfeifenraucher Benda liebte den Angel- und Segelsport sowie schnelle Sportwagen. Am 2. März 2009 starb er im Alter von 84 Jahren in seiner Wahlheimat Karlsruhe.

Verweise

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 David Korn: Wer ist wer im Judentum? - FZ-Verlag ISBN 3-924309-63-9
  2. Ernst Benda studierte Rechtswissenschaften in Ost- und West-Berlin, weitere Studien folgten in den Vereinigten Staaten.
  3. 1965 initiierte er den Antrag gegen die Verjährung von „NS-Verbrechen“.
  4. Als Innenminister (1968/69) stellte er den Antrag, dem Herausgeber der „National-Zeitung“ das Recht auf jede politische Meinungsäußerung zu entziehen (5 Jahre später im Vorverfahren gescheitert).
  5. 1971 bis 1983 amtierte er als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Nun mußte er sich mit zahlreichen Verfassungsbrüchen etablierter Politiker, darunter oftmals eigener Parteifreunde, beschäftigen.
  6. FAZ, 15. Januar 2005
  7. So die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem „Süddeutsche Zeitung“-Nachruf vom 5. März 2009
  8. vgl. WELT, 14. September 2007
  9. FAZ, 3. März 2009: Beredt und nachdenklich - Zum Tod Ernst Bendas
  10. WELT, 26. Juli 2004: Wer stark ist, foltert nicht