Bordell
Ein Bordell, auch Lusthaus, Laufhaus, Freudenhaus, Etablissement und umgangssprachlich auch Puff, ist ein Gebäude, Gebäudeteil oder eine Räumlichkeiten, wo Huren bzw. Prostituierte (sehr selten auch Männer oder Transvestiten) Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung anbieten. Die Kunden werden „Freier“ genannt, wobei die einst positiv besetzte und immer noch gebräuchliche holde Bezeichnung ins Unholde umgedeutet wurde.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
In Pompeji konnten verschiedene Bordelle freigelegt werden, der Preis für Geschlechtsverkehr lag etwa bei dem eines Brotes, wobei die Preise im Römischen Reich variierten. Der Frühzeit des germanisch-deutschen Mittelalters war die Prostitution so gut wie fremd; Karl der Große verbot sie völlig. Im 12. Jahrhundert wurden in Europa die ersten Bordelle urkundlich erwähnt.
Seit dem 13. Jahrhundert gab es „Hübschlerinnen“ in fast allen großen und kleinen Städten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Europas. Seit der Renaissance taten sich vornehme Dirnen, die Kurtisanen, hervor. Im Troß der Kreuzritter und der Landsknechtheere zogen die Bordelle gleich mit, in Kriegen befanden sie sich in der Etappe. Die Feld-Freudenhäuser des Deutschen Heeres, z. B., wurden beaufsichtigt, besteuert und in Dienstgradgruppen aufgeteilt. Wo der Offizier sich bettete, hatte der Feldwebel zu meiden usw.
Auch gerade dort, wo sich viele Tausende lediger Männer (wie Matrosen oderSoldaten großer Garnisonen) aufhielten, entstanden Bordelle, wurden teils auch von der Obrigkeit bewußt eingerichtet, um Exzessen vorbeugen, wie z. B. in Hafenstädten. In deutschen Städten kamen Bordelle unter dem Namen „Frauenhäuser“ schon im 14. Jahrhundert vor. Diese wurden von den Stadträten in öffentlichen, mit besonderen Aushängeschildern versehenen Häusern gehalten, und von den Wirten oder Wirtinnen wurde je nach dem Ertrag ein Zins bezahlt. Dafür standen sie auch unter Aufsicht und Schutz der Polizei. Erst seit der Reformation, namentlich durch Luthers stetiges Anprangern dieser Einrichtung, wurden sie allmählich aufgehoben.[1]
Preußen
Friedrich Wilhelm I. duldete in Berlin drei öffentliche Bordelle mit etwa 20 Dirnen. Die weiblichen Zuhälter wurden damals noch Kupplerinnen genannt.
Unter Friedrich II. gab es um 1780 etwa 100 dieser Einrichtungen, weit mehr als tausend deutsche Frauen verdingten sich dort.[2] Nicht nur der Chronist Friedrich von Cölln[3] beklagte den allenthalben sichtbaren Sittenverfall, denn ganze Straßenzüge blieben diesem Gewerbe vorbehalten. Im Sommer galt zudem der beliebte Tiergarten als Vergnügungsort. Ein Zeitgenosse schilderte aus eigener Anschauung:
- „Die Mädchen wohnen, spinnen, nähen, stricken, singen oder gehen spazieren, solange nämlich Tag ist; bricht die Nacht herein, so gehen sie auf Verdienst aus, und da ist denn die Lindenallee, der Lustgarten, der Schlossplatz und der Tiergarten ihre Hauptpromenade. Ihre Losung ist gewöhnlich: ‚Guten Abend lieber Junge, so allein?‘ Folgt nun eine günstige Antwort, so ist der Handel bald geschlossen, und der Preis beläuft sich selten über zwei Groschen preußischer Kurant.“
Lusthaus-Reglement
Der neue König von Preußen mochte die „Damen vom horizontalen Gewerbe“ nicht mehr auf der Straße und in Sonderheit nicht vor seiner Haustür sehen. So wurden 1790 in seinem „Lusthauserlaß“ die Straßen und Plätze um das Brandenburger Tor zum Sperrbezirk erklärt und verordnet, daß die Dirnen, die man an einer roten Schleife erkannte, in öffentlichen Freudenhäusern untergebracht wurden:
- „Wir, Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, verfügen hiermit zur Steuerung der heimischen Unzucht öffentliche Häuser einzurichten. Wir verbieten, daß sich galante Frauenpersonen in der ganzen Stadt verbreiten und befehlen statt dessen, sie in diesen Häusern zu halten und, auf ihrer linken Schulter mit einer roten Nessel geschmückt, um sie für jedermann kenntlich zu machen. Sollte fürderhin eine galante Frauenperson außerhalb der öffentlichen Häuser bei der Ausübung ihres Dienstes betroffen werden, sollte sie der Gerichtsdiener unter Trommelschlag zurück in das Haus führen, wo ihre Dienstschwestern versammelt sind!“
Im Jahr 1795 zählte man in 54 Freudenhäusern von Königs Gnaden 257 registrierte Dirnen. Diese wiederum waren in drei Klassen tätig, 16 in der ersten mit den höchsten Tarifen, 33 in der zweiten und 141 in der dritten. Von den Damen, die in der Spandauer Vorstadt in eigenen Wohnungen praktizierten, waren 93 in der ersten Klasse und 28 in der zweiten Klasse tätig.
Japan
Prostitution in Japan ist seit dem 8. Jahrhundert schriftlich dokumentiert, die Prostituierten, Kurtisanen genannt, waren durchaus angesehen, ihre Dienstleistung wurden als nützlich erachtet. Im 17. bzw. 18. Jahrhundert kamen Geishas hinzu, die durch künstlerische Darbietung unterhielten und nur bei Einverständnis selbst den Kunden sexuell diente, ansonsten war, wie zuvor, die Kurtisane dafür zuständig. Das eigentliche gehobene Bordell wurde als „Teehaus“ bezeichnet und der Akt zuweilen „Teetrinken“ oder „Teezeremonie“, abgeleitet von der tatsächlichen japanischen Zeremonie. Mit dem Einfall der europäischen Christen in Japan (Portugiesen und Spanier) wurde Prostitution zunehmend „anrüchiger“, denn im Zeitalter der Samurai, der Ritter des Reiches, war Sexualität grenzenlos, auch Homosexualität und Sex mit Tieren waren nicht unbekannt. Nicht ein Samurai verhandelte mit den Bordellbesitzern (stets Frauen, heute auch als Mama-san bekannt), sondern immer die Gattin des Kriegers, die auch den Dienst bezahlte.
- „Im alten Japan (bis zum 12./13. Jahrhundert) konnte ein Mann – war er in der Lage mehrere Frauen finanziell und auch sexuell zufriedenzustellen – mehrere Frauen haben. Japan war also polygam. Die durchschnittliche Ehefrau war jedoch eine nicht sehr gebildete Frau, die hauptsächlich für die Familie und die Kindererziehung zuständig war. Sie hatte weder eine gute Allgemeinbildung, noch hatte sie besondere Liebeskünste erlernt. Ganz anders die japanische Kurtisane: sie erhielt in der Regel eine gute Ausbildung – sowohl in Bezug auf ‚Liebeskünste‘ als auch in Bezug auf Allgemeinbildung. Sie sollte ihrem Kunden nicht nur eine erotische Nacht bieten können, sondern sich auch mit ihm unterhalten können. In jeder japanischen Großstadt gab es ein Bordellviertel. Einige dieser Bordellviertel gelangten zu großem Ruhm – wie das Shimbara in Kyoto und das Shimmachi in Osaka. Das bekannteste Bordellviertel war jedoch das sog. Yoshiwara in Tokyo. Im 17. Jahrhundert noch gab es über die Großstädte verteilt Bordelle. Erst im 17. Jahrhundert – als man die vielen Bordelle nicht mehr zu kontrollieren vermochte, wurde die käufliche Liebe auf festgelegte Bezirke beschränkt. Sämtliche Bordelle Tokyos wurden 1617 per Dekret auf das Yoshiwara-Gebiet beschränkt. Nach einer großen Zerstörung dieses Viertels (ca. 1650) wurde den Bordell-Damen ein neues Viertel (in der Nähe des Asakusa-Tempels) zugewiesen. Dieses erhielt den Namen Neues-Yoshiwara (Shin-Yoshiwara). Dort blieb es bis zu seiner Auflösung im Jahre 1957. (Die Prostitution wurde von den Amerikanern eingedämmt!)“[4]
Später gab es in den Distrikten eine klare Unterscheidung zwischen Prostituierten und Geishas. Geishas waren sexuelle Beziehungen zu den Kunden verboten. Durch das Anti-Prostitutionsgesetz von 1956 wurde Geschlechtsverkehr gegen Entgelt offiziell verboten. Dennoch sind beispielsweise Anal-, Oral- oder Schenkelverkehr (素股 Sumata) zugelassen (Stand: 2016), und in den Städten konnten Männer in den 1990er Jahren „gebrauchte Mädchenschlüpfer“ aus dem Automaten auf dem Weg zur Arbeit kaufen.[5]
Frankreich
Den Ruf als Bordell-Paradies erwarb sich Frankreich während seiner kolonialen Vergangenheit im 18. und 19. Jahrhundert. Aus Frankreich stammt auch der Begriff „Bordell“, der soviel wie Bretterbude bedeutet. Und Paris eilt seit jeher der Ruf des Sündenpfuhls voraus. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts begann die Regierung, dieser Reputation entgegenzusteuern: Paris verfügte eine deutlich restriktivere Politik gegen käufliche Liebe. Bordelle wurden verboten, und auch das Anwerben von Freiern auf offener Straße steht unter Strafe. Die Maßnahmen bleiben jedoch weitestgehend wirkungslos, während Araber-Clans und nordafrikanische Verbrecherbanden das „Geschäft mit der Liebe“ fest im Griff haben.
Liebesdienste im KL
In den deutschen Konzentrationslagern wurden ab 1942 Lagerbordelle für männliche nichtjüdische Häftlinge (Schutzhäftlinge) als „Sonderprämie“ eingerichtet. Der SS-Wachmannschaft war der Besuch hingegen verboten.
BRD
Fremdenverkehrsland BRD
Durch die liberalen Prostitutionsgesetze der BRD ist diese zu einem Sex-Tourismusland für ganz Europa geworden, die BRD ist somit nicht nur das Sozialamt und die Melkkuh der ganzen Welt, sondern bald auch das Bordell für „die ganze Welt“; dies wird zu noch mehr Kriminalität wie etwa Menschenhandel und Zwangsprostitution führen.
Laufhaus
Ein Laufhaus ist ein Bordell, in dem Prostituierte ein Zimmer angemietet haben. Wenn sie auf Kunden warten, steht ihre Tür offen. Die Freier können durch die Gänge des Hauses laufen (daher der Name Laufhaus), um mit den Huren in ihren Zimmern zu verhandeln und gegebenenfalls handelseinig (Prostitutionsvertrag) zu werden. Der Eintritt ist zumeist kostenlos, wobei die Nutten teilweise aggressiv und körperlich die Besucher zum Verzehr(-kehr) animieren.
BRD-weit bekannte Bordelle
Überregional bekannte Laufhäuser in der BRD sind „Freudenhaus Hase“ in Berlin-Gesundbrunnen, „Pascha“ in Köln-Neuehrenfeld (immer wieder in den Schlagzeieln, weil Ausländerbanden regelmäßig Kunden und Touristen vor dem „Pascha“ überfallen, ausrauben und zusammenschlagen) und das „Drei-Farben-Haus“ in Stuttgart unweit des Rathauses.
Nachdem das BRD-Regime Prostitution und Zuhälterei im Jahre 2002 komplett legalisiert und damit Deutschland zu dem „Puff Europas“ und einem „Eldorado für Zuhälter und Bordellbetreiber“ gemacht hat,[6] werden vermehrt junge Frauen vom Arbeitsamt in Bordelle oder zu „Escort-Services“ vermittelt.[7][8]
Verweise
- W. Weihns: Bordell-Juden – Ergänzung zu der Schrift „Juden-Bordelle“, Berlin 1892 (historisch)