Großherzog

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Großherzog (lat. magnus dux; frz. Grand-duc, engl. Grand-duke, it. Granduca) ist der Titel für Fürsten, welche im Rang zwischen den Königen und Herzögen standen und denen königliche Ehre, aber nicht königlicher Rang[1] zustand. Der älteste Sohn eines Großherzogs führte den Titel Erbgroßherzog.

Großherzogskrone

Zeichnung einer Großherzogskrone;[2] oben der Reichsapfel, als Zeichen der königlichen Ehre

Die Krone des Großherzogs war eine geschlossene, aus acht Bügeln gewölbte Königskrone in der Art, die auch von den Prinzen königlicher Häuser zum Unterschied von der Krone des Herrschers getragen wurde. Der Unterschied zur letzteren besteht in dem, bei der Großherzogskrone innerhalb der Bügel angebrachten und bis zur halben Höhe reichenden Purpurfutter. Somit erscheint die untere Hälfte der Großherzogskrone geschlossen, die obere Hälfte durchsichtig.

Geschichte

Der Herzog von Florenz, Cosimo I. de’ Medici, war der erste Regent, der sich am 1. September 1569 von Papst Pius V. den Titel Großherzog (der Toskana) verleihen ließ, ohne jedoch dafür die kaiserliche Bestätigung zu erlangen, die erst sein Sohn und Nachfolger Francesco de’ Medici (Franz I.) 1575 infolge seiner Vermählung mit der Schwester Kaiser Maximilians II. erlangte. Ab 1699 wurde mit diesem Titel das Prädikat Königliche Hoheit verbunden, und von Florenz ging derselbe auf Toskana über.

Napoleon I. schuf einen zweiten Großherzog, als er am 15. März 1806 seinem Schwager, Joachim Murat, das als französischer Satellitenstaat fungierende „Großherzogtum Berg“ verlieh, worauf auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg (früher Ferdinand III. von Toskana) als souveräne Fürsten am 12. Juli 1806 diesen Titel annahmen.

1810 wurde auch der „Fürstprimas“ von Dalberg (früher Kurfürst von Mainz) von Napoleon zum „Großherzog von Frankfurt“ ernannt. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses wurde der Titel seit 1815 den Regenten von Sachsen-Weimar (4. April), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz (28. Juni) und Oldenburg (9. Juni) verliehen; der letztere führte ihn jedoch erst seit 1829. Ebenso wurde damals Luxemburg zum Großherzogtum erhoben. Der König von Preußen führte den Titel „Großherzog vom Niederrhein und Posen“, der Kaiser von Österreich „Großherzog von Toskana und Krakau“.

Ab dem Wiener Kongress 1815 gab es in Europa somit – neben dem italienischen Großherzogtum Toskana – insgesamt sieben Regenten von folgenden deutschen Großherzogtümern:

Nach dem Untergang des Deutschen Kaiserreiches am Ende des Ersten Weltkriegs wurden die – bis auf Luxemburg – innerhalb des Reiches bestehenden deutschen Großherzogtümer durch die Novemberputschisten liquidiert.

Siehe auch

Fußnoten